Fahrerflucht? Polizei hält Schaden für zu klein?!?!
Hallo Community, ich steht vor einem Problem.
Ich habe vorgestern im Hof geparkt und mein Auto wurde, während ich wieder drin saß, beschädigt. Der Schaden ist nicht sonderlich groß; Werkstattreparatur würde zwischen 100 - 200 Euro kosten, da nur Platik beschädigt. Ich habe sowohl Beweisfotos, wo man genau sehen kann, wie der Schaden entstanden ist, als auch sein Kennzeichen. UND er hat zugegeben, dass er es war.
Der Fahrer ist jedoch letztendlich weggefahren, ohne mir seine Daten zu geben. Der Nachbar, wo er zu Besuch war, will mir seine Nummer "ohne Erlaubnis" nicht geben.
Ich war dann bei der Polizei und wollte es anmelden/anzeigen. Der Polizist hat das Auto angeguckt und wortwörtlich gesagt: "Nun, es ist ja kein echter wirtschaftlicher Schaden entstanden, dafür ist die Polizei nicht zuständig. Besorgen Sie doch solche Prühplastik für Autoteile und man sieht nichts mehr. Da brauchen Sie auch nicht noch mal wiederzukommen." Ich habe zuhause in Internet seine "Sprühdosen" rausgesucht, kostet pro Set 229 Euro.
Nun sitze ich hier und frage mich, haftet ein Fahrer echt nicht, wenn nur Plastikteile beschädigt ist? Ich bin grade etwas sehr überrascht von der Aussage der Polizei.
Ich hoffe ihr könnt es auflösen.
Gruss Daniel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. Juni 2015 um 13:16:16 Uhr:
Mal so am Rande: Bei Bagellschäden unter einem bestimmten Betrag wird nicht wegen Unfallflucht ermittelt. Da ist die Auskunft des Polizisten also richtig.
Gruß
Peter
Nein. Ist sie nicht. Wer legt denn die Schadenshöhe fest? Die Polizei? Ich glaube nicht. Vielleicht stellt sich während der Reparatur heraus, dass der Schaden doch deutlich höher ist. Was dann? Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...
204 Antworten
Zitat:
@Chinges schrieb am 23. Juni 2015 um 14:01:14 Uhr:
Also habe jetzt gelesen, dass die Grenze für Bagatellschaden wohl bei 700 Euro liegt. Darunter wird es anscheinend nicht aufgenommen und es geht der Polizei nichts an. Neues gelernt. Interessante Rechtslage.
Mhhh, interessant zu wissen, daß die Grenze für Bagatellschäden bei 700 Euro liegen.
Würde mich gerne mal interessieren wie das argumentiert wird, da bei 700 Euro bei einigen Fahrzeugen schon ein ordentlicher Schaden ist.
Schaden ist Schaden und wenn nur der Lack ein paar Striemen hat, die 200 Euro kosten.
Meine Mutter ist beim rückwärts ausparken gegen ein dahinter stehendes Fahrzeug angedockt. Sie hat das wirklich nicht bemerkt und fuhr weg. Der Fahrer hat das aus der Metzgerei gesehen und das Kennzeichen notiert.
Eine halbe Std später stand die Polizei bei uns im Garten mit dem Tatbestand der Unfallflucht. Am Auto des Unfallopfers war lediglich das Kennzeichen und der Kennzeichenhalter beschädigt. Schaden irgendwas mit 30 Euro.
Wenn dein Unfallgegner nicht kooperiert würde ich ihn wegen Unfallflucht anzeigen. Er hat dir einen Schaden verursacht und dafür ist Er verantwortlich.
Du hast in dem Fall das Recht dir einen Gutachter ins Boot zu holen und wenn notwendig auch einen Anwalt.
Das zahlt alles der Unfallverursacher.
Genau das ist die Praxis. Ob das ganze seitens der StA dann weiter verfolgt, steht auf einem anderen Blatt.Zitat:
@Geisslein [url=http://www.motor-talk.de/.../...izei-haelt-schaden-fuer-zu-klein-Meine Mutter ist beim rückwärts ausparken gegen ein dahinter stehendes Fahrzeug angedockt. Sie hat das wirklich nicht bemerkt und fuhr weg. Der Fahrer hat das aus der Metzgerei gesehen und das Kennzeichen notiert.
Eine halbe Std später stand die Polizei bei uns im Garten mit dem Tatbestand der Unfallflucht. Am Auto des Unfallopfers war lediglich das Kennzeichen und der Kennzeichenhalter beschädigt. Schaden irgendwas mit 30 Euro.
Jeder Polizist schreibt lieber einmal zu viel als zu wenig, um nicht in den Verdacht der Strafvereitelung zu geraten.
Zitat:
@AS60 schrieb am 23. Juni 2015 um 18:12:06 Uhr:
Da sind wir uns doch einig. VU erst ab einer bestimmten Schadenhöhe.
VU, StVG ab ein Euro
VU, BGB Schadensersatzpflicht ab ~25 Euro
VU, StGB Unfallflucht ab ~150 Euro
VU, Strafzumessung FE-Entzug möglich ab ~1.300 Euro, zwingend ab ~1.700
Zitat:
Das meiste habe ich im Kopf, so dass ich auf solche Kanzleiweisheiten selten zurückgreife.
Da mein Studium fast 35 Jahre her ist (§142 waren 50 DM), ich das nie als Beruf ausgeübt habe, schaue ich schon recht häufig in entsprechende Fachinformationen, u.a. was derzeit als Grenzwert gilt.
Kanzleiweisheiten gehören nicht dazu, die verlinke ich nur gerne, weil die eine grobe Übersicht für denjenigen vermitteln, die beim Thema deutlich neben der Spur sind.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 23. Juni 2015 um 18:24:23 Uhr:
Mhhh, interessant zu wissen, daß die Grenze für Bagatellschäden bei 700 Euro liegen.
Nicht falsch einsortieren,
die 700 Euro sind die Bagatellschadensgrenze für die Kostentragung des eigenen Sachverständigen durch die gegnerische Versicherung.
Zitat:
Du hast in dem Fall das Recht dir einen Gutachter ins Boot zu holen und wenn notwendig auch einen Anwalt.
Umgekehrt,
man hat immer das Recht auf einen eigenen Anwalt, den die gegnerische Versicherung auch vollständig bezahlen muss.
Man hat zwar auch immer das Recht auf einen eigenen Gutachter/ Sachverständigen, dessen Kosten werden aber nur dann von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn die Schadenshöhe über 700 Euro liegt; oder der Geschädigte nach objektiven Gesichtspunkten davon ausgehen musste, dass der Schaden diese Höhe überschreitet.
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Zitat:
@Dramaking schrieb am 23. Juni 2015 um 18:57:32 Uhr:
VU, StVG ab ein EuroZitat:
@AS60 schrieb am 23. Juni 2015 um 18:12:06 Uhr:
Da sind wir uns doch einig. VU erst ab einer bestimmten Schadenhöhe.
VU, BGB Schadensersatzpflicht ab ~25 Euro
VU, StGB Unfallflucht ab ~150 Euro
VU, Strafzumessung FE-Entzug möglich ab ~1.300 Euro, zwingend ab ~1.700
Da mein Studium fast 35 Jahre her ist (§142 waren 50 DM), ich das nie als Beruf ausgeübt habe, schaue ich schon recht häufig in entsprechende Fachinformationen, u.a. was derzeit als Grenzwert gilt.Zitat:
Das meiste habe ich im Kopf, so dass ich auf solche Kanzleiweisheiten selten zurückgreife.
Kanzleiweisheiten gehören nicht dazu, die verlinke ich nur gerne, weil die eine grobe Übersicht für denjenigen vermitteln, die beim Thema deutlich neben der Spur sind.
Hier die Praxis:
Bei einem Sachschaden von einem Euro, falls es den überhaupt gibt, wird kein VU aufgenommen. Das ist Fakt. Es werden dann höchsten die Personalien ausgetauscht. Wird auf Grund eines zu geringen Schadens kein VU aufgenommen und der Schaden stellt sich im Nachhinein höher raus, ist das kein Beinbruch, da die Schadenregulierung durch den Austausch der Personalien gesichert ist. Wird dann nur nicht statistisch erfasst.
Unfallflucht wird genauso behandelt wie jeder andere VU auch. Ist ein Schaden ( z.B. 30 Euro ) entstanden, wird ein Unfall aufgenommen und die Flucht gefertigt. Wie ich bereits schrieb, man ist heute schneller bei der Strafvereitelung als man denkt. Einstellen kann der Staatsanwalt dann immer noch. Polizei schreibt erst mal.
Und die Unfallerlasse sind länderabhängig.
Ich spreche von NRW, wo jeder Unfall, wenn es dann einer ist, aufgenommen wird.
So wie das ganze geschildert ist, ists wohl eindeutig. Verursache ich einen Unfall bin ich verpflichtet meine persönlichen Angaben und gegebenenfalls Angaben zu meiner Versicherung zu machen. Für Versicherung reicht auch das Kennzeichen.
Verwegere ich etwas davon ist es wohl Unfallflucht.
Da das in den Bereich des StGB fällt ist der Polizist verpflichtet eine Anzeige entgegenzunehmen. Schäden kann er Schätzen, jedoch nicht den Straftatsbestand anhand diesen beurteilen. Das ist die Aufgabe von Anderen
Polizei ist nunmal nur exicutive Gewalt und hat mit Rechtssprechung nichts zu tun. Im Zweifelsfall Anzeige auch gegen den Polizisten wegen Strafvereitelung im Amt und dann klären die Richtigen ob er alles richtig gemacht hat.
Zitat:
@AS60 schrieb am 23. Juni 2015 um 19:13:12 Uhr:
Hier die Praxis:
Bei einem Sachschaden von einem Euro, falls es den überhaupt gibt, wird kein VU aufgenommen.
Logisch, Polizei ist "Staatsvertreter" und da interessiert ein VU nur im Zusammenhang mit einer klassischen OWI, wo dann "mit Schädigung" auch irgend was vorhanden sein muss, was halbwegs objektiv als eine tatsächliche Schädigung mit gewisser Relevanz für eine öffentliche Verfolgung aufweisen muss.
Da sitzt dann auch das vorhandene Missverständnis, dass manche Geschädigte glauben, dass man jeden Furz "staatsrechtlich" verfolgen müsste, weil die hinterliegenden Interessen und Aufgaben zwischen Staat mit OWI und Strafrecht munter mit ihren rein zivilrechtlichen Ansprüchen für einen Schadensersatz vermischt werden.
"Der Staat" hat nun mal andere Aufgaben und daraus auch Sichtweisen, Bewertungen, Grenzwerte, ... weil es um eine Strafe und strafbares Verhalten geht. Das ist oftmals etwas deutlich anderes, als "ich gegen den" mit der Frage nach der Erstattung der Kosten von Reparatur, Anwalt, Gutachter, Ersatzwagen, ...
Besonders auffällig hier im Thread, wenn der Geschädigte aus persönlichen Interessen aus der Bereich der Rache, "Ehrverletzung" eine Strafverfolgung haben möchte und von einem Polizisten dann wieder weggeschickt wird.
Der Polizist sieht es aus seiner "staatlichen" Sicht, der Mindest-Schadenshöhe für eine Straftat als ersten Bewertungspunkt und damit wird es für das entsprechende Tatmerkmal schon sehr eng.
Dann ist hier auch noch das Kennzeichen bekannt und ein Zeuge vorhanden und dann auch noch der persönliche Kontakt mit dem Rumpöbeln, was das weitere Tatmerkmal der Flucht im Sinne eines bewussten Abhauens zur Zweck der Verdeckung, zum Schutz vor einer Forderung und des Schadensfreiheitsrabatts auch nicht mehr so ganz eindeutig sind.
Auf der anderen Seite der Geschädigte aus seiner persönlichen Sicht, dass er a) grundsätzlich geschädigt und b) dann auch noch ausgelacht wurde. Dass man so eine anale Persönlichkeit verknackt haben möchte, ist doch nachvollziehbar.
Zitat:
Unfallflucht wird genauso behandelt wie jeder andere VU auch. Ist ein Schaden ( z.B. 30 Euro ) entstanden, wird ein Unfall aufgenommen und die Flucht gefertigt. Wie ich bereits schrieb, man ist heute schneller bei der Strafvereitelung als man denkt. Einstellen kann der Staatsanwalt dann immer noch. Polizei schreibt erst mal.
Auch klar, die "Entscheidungsrechte" der Polizei für die Nichtverfolgung einer Straftat sind extrem gering. Da muss man sich nicht mal weit aus dem Fenster lehnen, da wird es schon für den Polizisten eng, wenn der nur das Fenster aufmachen will.
Irgendwo auch richtig, ein Polizist ist kein Jurist, kann er nicht sein, soll er auch nicht sein und ist ihm auch von seinem Arbeitsablauf ganz leicht gemacht: Früher wurde Zettel geschrieben, rein in die Tüte, Aufkleber drauf und weg. Heute könnte man es per PC machen und je nach "Tatnummer" oben, beim OA oder der dafür zugehörigen Sta auf dem Monitor aufpoppen lassen.
Um wieder den Bogen zum Thread zu bekommen:
Das Verhalten des Täters war zweifellos daneben und nicht das, was man nicht nur moralisch sondern auch rechtlich zu machen hat und es ist auch komplett nachvollziehbar, dass der TE dem Täter nicht nur die Krätze an den Hals wünscht.
Allerdings ist Strafe und die Entscheidung Straftäter neutral und ohne persönliche Emotionen zu machen. Da gibt es Mindestgrenzen und Tatmerkmale um einer objektiven Betrachtung möglichst Nahe zu kommen, und wo man es dann lässig zum Arschloch des Monats schaffen kann, auch nicht den Vorschriften entsprechend gehandelt hat, aber für einen Straftäter dann doch noch nicht ganz gereicht hat.
Ich kann hier nicht beurteilen, ob sich der Polizist nun "berufsrechtlich korrekt" verhalten hat oder nicht. Aber anhand der Beschreibung des TE ist hier noch keine Straftat.
Macht man jetzt noch ein paar Abzüge in der Beschreibung, weil jeder Betroffene nun mal immer sehr subjektiv ist, dann kann es hier schon sein, dass der Schaden so erkennbar gering ist, dass es hier nicht nur grenzwertig, sondern eindeutig die Grenze zur Straftat verpasst wurde und die Entscheidung des Polizisten mit einem "is nich" auch von ihm gemacht werden durfte.
UnfallfluchtZitat:
@Dramaking schrieb am 23. Juni 2015 um 21:44:25 Uhr:
Um wieder den Bogen zum Thread zu bekommen:
Das Verhalten des Täters war zweifellos daneben und nicht das, was man nicht nur moralisch sondern auch rechtlich zu machen hat und es ist auch komplett nachvollziehbar, dass der TE dem Täter nicht nur die Krätze an den Hals wünscht.
Ist glaube ich eindeutig. Fahrer hinterlässt seine Personalien nicht, dann Unfallflucht. Hat mit Schaden und Schadenhöhe nichts zu tun
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 23. Juni 2015 um 21:49:51 Uhr:
UnfallfluchtZitat:
@Dramaking schrieb am 23. Juni 2015 um 21:44:25 Uhr:
Um wieder den Bogen zum Thread zu bekommen:
Das Verhalten des Täters war zweifellos daneben und nicht das, was man nicht nur moralisch sondern auch rechtlich zu machen hat und es ist auch komplett nachvollziehbar, dass der TE dem Täter nicht nur die Krätze an den Hals wünscht.Ist glaube ich eindeutig. Fahrer hinterlässt seine Personalien nicht, dann Unfallflucht. Hat mit Schaden und Schadenhöhe nichts zu tun
Und wieder von vorn.🙂
Zitat:
@Dramaking schrieb am 23. Juni 2015 um 21:44:25 Uhr:
[...]
Ich kann hier nicht beurteilen, ob sich der Polizist nun "berufsrechtlich korrekt" verhalten hat oder nicht. Aber anhand der Beschreibung des TE ist hier noch keine Straftat.[...]
Und das ist genau das, was AS und ich schon von Anfang an geschrieben haben. Ich traue dem Kollegen nämlich durchaus zu, das sachgerecht zu beurteilen. Und wenn dort festgestellt wurde, dass kein Schaden und damit kein Unfall vorliegt, dann ist das so. Da braucht es keine seitenlange Diskussion um des Kaisers Bart mehr. Aus der Praxis für die Theoretiker.
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 23. Juni 2015 um 21:49:51 Uhr:
Unfallflucht
Ist glaube ich eindeutig. Fahrer hinterlässt seine Personalien nicht, dann Unfallflucht. Hat mit Schaden und Schadenhöhe nichts zu tun
Ist das so?
Die zwei haben sich offenbar sogar unterhalten. Person und Kennzeichen dürften offensichtlich gewesen sein. Irgendwie hat keiner ausdrücklich an den Austausch von Personalien gedacht. Aber einfach "verpisst" hat der andere sich ja nun auch nicht.
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 23. Juni 2015 um 21:59:07 Uhr:
Und das ist genau das, was AS und ich schon von Anfang an geschrieben haben. Ich traue dem Kollegen nämlich durchaus zu, das sachgerecht zu beurteilen. Und wenn dort festgestellt wurde, dass kein Schaden und damit kein Unfall vorliegt, dann ist das so. Da braucht es keine seitenlange Diskussion um des Kaisers Bart mehr. Aus der Praxis für die Theoretiker.Zitat:
@Dramaking schrieb am 23. Juni 2015 um 21:44:25 Uhr:
[...]
Ich kann hier nicht beurteilen, ob sich der Polizist nun "berufsrechtlich korrekt" verhalten hat oder nicht. Aber anhand der Beschreibung des TE ist hier noch keine Straftat.[...]
Noch was aus der Praxis
Wobei gesagt werden muss, dass die Polizei sich schwerer tut, bei einem sehr kleinen Schaden bei einem VU, bei dem sich ein Beteiligter entfernt hat, den anderen Beteiligten im Regen stehen zu lassen und nichts zu machen.( Schaden zu gering - Pech gehabt ) Besonders wenn irgendwelche Hinweise vorliegen. Soll heißen, hier wird meist auch bei einem sehr geringen Schaden, bei dem man bei einem normalen VU lediglich die Personalien ausgetauscht hätte, eine Unfallflucht Anzeige geschrieben. Soll doch der Staatsanwalt entscheiden. Man selbst ist dann raus. Eingestellt wird´s dann sowieso. Nur diese Entscheidung liegt nunmal allein in der Entscheidungsgewalt des Staatsanwalts.
Und der Bürger fühlt sich nicht so beschissen.🙂
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 23. Juni 2015 um 21:59:07 Uhr:
Und das ist genau das, was AS und ich schon von Anfang an geschrieben haben. Ich traue dem Kollegen nämlich durchaus zu, das sachgerecht zu beurteilen. Und wenn dort festgestellt wurde, dass kein Schaden und damit kein Unfall vorliegt, dann ist das so. Da braucht es keine seitenlange Diskussion um des Kaisers Bart mehr. Aus der Praxis für die Theoretiker.
Und genau das ist die Einstellung, die dazu führt das die Allgemeinheit ein solch tolles Bild von Freund und Helfer hat.
Ich sage dazu, Schuster bleib bei dienen Leisten. Die Polizei ist die Ausführende Gewalt und zu deren Aufgaben gehört es, Strafanzeigen aufzunehmen. Wenn dann die rechtsprechende Gewalt das verfolgen will, wird diese es der Polizei schon mitteilen
Und ob ein Schaden vorliegt oder nicht, das festzustellen ist eine Sache der Werkstatt oder eines Gutachters. Die kennen sich damit aus. Die Polizei sieht nur offensichtliche Schäden, für versteckte nicht sichtbare Schäden bräuchte sie Röntgenaugen.
Vor ca. 20 Jahren ist mir einer mit seinem Volvo im Parkhaus hinten bei meinem Passat auf die Stoßstange als ich gerade kam, da hat die Polizei auch gesagt da ist ja nichts zu sehen. War auch eigentlich nicht. Von außen noch nicht mal ein richtiger Kratzer. Unter der Staoßstange war dann der Kunststoff gebrochen. die Halterung der Stoßstange die auf dem Rahmen befestigt ist war verbogen und der Rahmen hatte auch noch einen ab.
Da die Reparaturkosten den Zeitwert überstiegen Totalschaden.
Zitat:
@Brunolp12 schrieb am 23. Juni 2015 um 22:03:13 Uhr:
Ist das so?Zitat:
@Frank170664 schrieb am 23. Juni 2015 um 21:49:51 Uhr:
Unfallflucht
Ist glaube ich eindeutig. Fahrer hinterlässt seine Personalien nicht, dann Unfallflucht. Hat mit Schaden und Schadenhöhe nichts zu tun
Die zwei haben sich offenbar sogar unterhalten. Person und Kennzeichen dürften offensichtlich gewesen sein. Irgendwie hat keiner ausdrücklich an den Austausch von Personalien gedacht. Aber einfach "verpisst" hat der andere sich ja nun auch nicht.
Eine Unterhaltung habe ich da nicht rausgelesen. Ich weiß nur wenn der Schaden 100 Euro beträgt wird von jedem Polizisten, zumindest von denen die ich kenne, ein Unfall aufgenommen. Wenn er keinen Schaden sieht, gibt es für ihn kein Unfall, also keine Unfallflucht, somit trifft er auch keine Maßnahmen.
An die Personalien des Verursachers kam der TE ja wohl im Nachgang. Schadenregulierung also gesichert und alles ist gut.
Zitat:
@Brunolp12 schrieb am 23. Juni 2015 um 22:03:13 Uhr:
Ist das so?
Die zwei haben sich offenbar sogar unterhalten. Person und Kennzeichen dürften offensichtlich gewesen sein. Irgendwie hat keiner ausdrücklich an den Austausch von Personalien gedacht. Aber einfach "verpisst" hat der andere sich ja nun auch nicht.
Kannst du im ersten Posting hier im Thread nachlesen.
StGB sagt ganz klar "feststellung seiner Person" sprich Personalien.
Folglich Fall für den Polizisten der die Anzeige aufnehmen soll.
Das dass von Schadenshöhe abhängig sein soll, davon steht in StGB 142 nichts. Da wird sogar erklärt wer Unfallbeteiligter ist (mit einer Kann Bestimmung)