Fahrerflucht? Polizei hält Schaden für zu klein?!?!

Hallo Community, ich steht vor einem Problem.

Ich habe vorgestern im Hof geparkt und mein Auto wurde, während ich wieder drin saß, beschädigt. Der Schaden ist nicht sonderlich groß; Werkstattreparatur würde zwischen 100 - 200 Euro kosten, da nur Platik beschädigt. Ich habe sowohl Beweisfotos, wo man genau sehen kann, wie der Schaden entstanden ist, als auch sein Kennzeichen. UND er hat zugegeben, dass er es war.

Der Fahrer ist jedoch letztendlich weggefahren, ohne mir seine Daten zu geben. Der Nachbar, wo er zu Besuch war, will mir seine Nummer "ohne Erlaubnis" nicht geben.

Ich war dann bei der Polizei und wollte es anmelden/anzeigen. Der Polizist hat das Auto angeguckt und wortwörtlich gesagt: "Nun, es ist ja kein echter wirtschaftlicher Schaden entstanden, dafür ist die Polizei nicht zuständig. Besorgen Sie doch solche Prühplastik für Autoteile und man sieht nichts mehr. Da brauchen Sie auch nicht noch mal wiederzukommen." Ich habe zuhause in Internet seine "Sprühdosen" rausgesucht, kostet pro Set 229 Euro.

Nun sitze ich hier und frage mich, haftet ein Fahrer echt nicht, wenn nur Plastikteile beschädigt ist? Ich bin grade etwas sehr überrascht von der Aussage der Polizei.

Ich hoffe ihr könnt es auflösen.
Gruss Daniel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@PeterBH schrieb am 23. Juni 2015 um 13:16:16 Uhr:


Mal so am Rande: Bei Bagellschäden unter einem bestimmten Betrag wird nicht wegen Unfallflucht ermittelt. Da ist die Auskunft des Polizisten also richtig.
Gruß
Peter

Nein. Ist sie nicht. Wer legt denn die Schadenshöhe fest? Die Polizei? Ich glaube nicht. Vielleicht stellt sich während der Reparatur heraus, dass der Schaden doch deutlich höher ist. Was dann? Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...

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Beantwortet meine Frage nicht. Weisst du es nicht oder hast du hast du das einfach mal in den Raum gestellt, weil ja jeder, der schon mal nen Krimi gesehen hat, Polizeiarbeit beurteilen kann?

Nebenbei: Schaden ist ja nicht entstanden.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 23. Juni 2015 um 17:14:59 Uhr:


Sollten sich dann Schwierigkeiten ergeben , kannst du immer noch Anzeige erstatten .

Was soll er denn anzeigen.

Zitat:

Der Pol. hatte keine Lust . Du hast Anspruch einen Schaden der dir zugefügt wurde nach BGB erstattet zu bekommen und wenn es nur 10 € wären . Du musst ihn zwar so gering wie möglich halten , aber Schaden ist Schaden , sowohl finanziell als auch an der Sache .

Giovanni.

Das ist dann Zivilrecht und damit hat die Polizei nichts an der Brause.

Corner , auf Unsinn reagiere ich nicht , da müsstest du schon eine ganze Menge mehr an Wissen dazu haben .
Bisher habe ich nur Plattes von dir gelesen . Nur die Zeilen vollmachen , ist für dieses Forum nicht der Bringer .
Hier lesen nämlich Kraftfahrer mit , die etwas dazu lernen wollen , sich gut und richtig informieren wollen und der TS
hat eine für ihn entscheidende Frage gestellt . Da sind deine Antworten bisher nicht von großem Wert gewesen
Giovanni.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 23. Juni 2015 um 17:26:54 Uhr:


Hier lesen nämlich Kraftfahrer mit , die etwas dazu lernen wollen , sich gut und richtig informieren wollen Giovanni.

So wie du? Und warum stellst du dann Behauptungen auf?

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Zitat:

@AS60 schrieb am 23. Juni 2015 um 16:56:34 Uhr:


Dann wäre bei solch einem 1 Euro Schaden ja auch die VU-Flucht gegeben. Zumindest nach deiner Meinung.

Könntest Du mal bitte zitieren, wo ich das geschrieben habe?

Die Legaldefinition für einen Verkehrsunfall lautet immer noch:

"Ein Verkehrsunfall ist jedes plötzliche und zumindest für einen Beteiligten ungewollte mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren ursächlich zusammenhängende Ereignis, bei dem Personen- oder Sachschaden entstanden ist."

Für den Straftatbestand §142 StGB - "Unfallflucht" gibt es, wie bei jeder Straftat, mehrere Tatbestandsmerkmale, die erfüllt sein müssen - und dazu gehört nicht jeder VU, sondern ein VU mit einer Mindestschadenshöhe.

Wie wäre es denn, wenn man sich einfach mal über die strafrechtlichen Zusammenhänge informiert. Sollte man doch wissen, dass man erst die Hose aufmachen muss, bevor man irgend einem ans Bein pinkeln kann. Umgekehrt kann es nur in die Hose gehen.

Für die, die ihre Jurakenntnisse aus dem Internet ziehen, habe ich eben mal geschaut und festgestellt, dass man über die Suchbegriffe "Verkehrsunfallflucht Schadenshöhe" für eine üblich verdächtige Suchmaschine auch Urteile und Kommentare findet.

Auch eine Zusammenfassung, für die, die es schnell als Themenübersicht brauchen:
http://www.kanzlei-fuer-verkehrsrecht.de/index.php/fahrerflucht.html

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 23. Juni 2015 um 17:26:54 Uhr:


Corner , auf Unsinn reagiere ich nicht , da müsstest du schon eine ganze Menge mehr an Wissen dazu haben .
Bisher habe ich nur Plattes von dir gelesen . Nur die Zeilen vollmachen , ist für dieses Forum nicht der Bringer .
Hier lesen nämlich Kraftfahrer mit , die etwas dazu lernen wollen , sich gut und richtig informieren wollen und der TS
hat eine für ihn entscheidende Frage gestellt . Da sind deine Antworten bisher nicht von großem Wert gewesen
Giovanni.

Du müsstest erst mal eine ganze Menge mehr an Grammatik und Rechtschreibung mitbringen, bevor du dich über andere Leute auslässt. Ach ja, und etwas Wissen darüber, wie Polizei tatsächlich funktioniert, denn alles was du schreibst, ist Stammtisch und Polemik. Nicht nur in diesem Thread übrigens 😉

Zitat:

@Dramaking schrieb am 23. Juni 2015 um 17:30:34 Uhr:


Die Legaldefinition für einen Verkehrsunfall lautet immer noch:

"Ein Verkehrsunfall ist jedes plötzliche und zumindest für einen Beteiligten ungewollte mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren ursächlich zusammenhängende Ereignis, bei dem Personen- oder Sachschaden entstanden ist."

Habe ich bereits auf der letzten Seite geschrieben, aber gut.

Hattest du nen Routerausfall oder warum hat das googlen so lange gedauert?

Corner und AS , habt ihr die gleiche Nichtausbildung genossen oder lest ihr nur im Sonntagsblatt den Wetterbericht , höchstens .
Übrigens , wenn ich das Geld auf die Hand bekommen würde, was durch Einschätzung von Polizisten schon falsch eingeschätzt , nämlich zu niedrig eingeschätz wurde , dann würde ich mich nach Florida aufmachen .
Bei einem Bekannten vor ca. einer Woche ein Auffahrunfall : - Polizei im Bericht 1500 € , tatsächlich 6000 €.- Ohne Verdienstausfall und/oder Leihwagen.
Das passte nun gerade mal . Aber da seid ihr euch sicher einig in eurer Inkompetenz.
So nu macht eiern Dreck alleene . Ich gehe.
Giovanni.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 23. Juni 2015 um 17:37:04 Uhr:


Corner und AS , habt ihr die gleiche Nichtausbildung genossen oder lest ihr nur im Sonntagsblatt den Wetterbericht , höchstens .
Übrigens , wenn ich das Geld auf die Hand bekommen würde, was durch Einschätzung von Polizisten schon falsch eingeschätzt , nämlich zu niedrig eingeschätz wurde , dann würde ich mich nach Florida aufmachen .
Bei einem Bekannten vor ca. einer Woche ein Auffahrunfall : - Polizei im Bericht 1500 € , tatsächlich 6000 €.- Ohne Verdienstausfall und/oder Leihwagen.
Das passte nun gerade mal . Aber da seid ihr euch sicher einig in eurer Inkompetenz.
So nu macht eiern Dreck alleene . Ich gehe.
Giovanni.

Besser ist das. Auf nach Florida.

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 23. Juni 2015 um 17:32:59 Uhr:


Hattest du nen Routerausfall oder warum hat das googlen so lange gedauert?

Konnte vor Lachen über Deine Feuchtträume nicht schnell genug antworten.

Du bist im realen Leben niemals ein ausgebildeter Polizist. Was Du hier absonderst, widerspricht so ziemlich allem, was Polizei und geltende Rechtsprechung ist. Nichts als Fantasien, wie sich jemand diesen Beruf vorstellt und dann handeln würde.

Mach hier weiter, wie immer Du willst, mich und so einige Andere interessiert es nicht.

Warum geschätzt wird und für wen bzw noch wichtiger, für wen nicht, das relevant ist , hatte ich hier im Thread schon erklärt. Aber lesen wäre wohl zu viel verlangt.

Apropos Inkompetenz: nur weil du eine Menge Kommas setzt, heisst das noch lange nicht, dass sie an den Stellen richtig sind.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 23. Juni 2015 um 17:45:09 Uhr:



Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 23. Juni 2015 um 17:32:59 Uhr:


Hattest du nen Routerausfall oder warum hat das googlen so lange gedauert?
Konnte vor Lachen über Deine Feuchtträume nicht schnell genug antworten.

Du bist im realen Leben niemals ein ausgebildeter Polizist. Was Du hier absonderst, widerspricht so ziemlich allem, was Polizei und geltende Rechtsprechung ist. Nichts als Fantasien, wie sich jemand diesen Beruf vorstellt und dann handeln würde.

Mach hier weiter, wie immer Du willst, mich und so einige Andere interessiert es nicht.

Du wirst es ja wissen, Dr Google 🙄

Besonders der letzte Teil ist sehr entlarvend. Ich meine mal gehört zu haben, dass Besserwisser ein verschobenes Selbstbild haben. Passt ja.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 23. Juni 2015 um 17:37:04 Uhr:



Übrigens , wenn ich das Geld auf die Hand bekommen würde, was durch Einschätzung von Polizisten schon falsch eingeschätzt , nämlich zu niedrig eingeschätz wurde , dann würde ich mich nach Florida aufmachen .
Bei einem Bekannten vor ca. einer Woche ein Auffahrunfall : - Polizei im Bericht 1500 € , tatsächlich 6000 €.- Ohne Verdienstausfall und/oder Leihwagen.

Nur nebenbei: Da ein Polizist in nur seltenen Fällen ein KFZ-Sachverständiger ist, kann man ihm das falsche Einschätzen eines Unfallschadens nicht vorwerfen.

@Dramaking schrieb am 23. Juni 2015 um 17:30:34 Uhr:

Zitat:

Könntest Du mal bitte zitieren, wo ich das geschrieben habe?

Hatte ich so rausgelesen.

Zitat:

Die Legaldefinition für einen Verkehrsunfall lautet immer noch:

"Ein Verkehrsunfall ist jedes plötzliche und zumindest für einen Beteiligten ungewollte mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren ursächlich zusammenhängende Ereignis, bei dem Personen- oder Sachschaden entstanden ist."

Für den Straftatbestand §142 StGB - "Unfallflucht" gibt es, wie bei jeder Straftat, mehrere Tatbestandsmerkmale, die erfüllt sein müssen - und dazu gehört nicht jeder VU, sondern ein VU mit einer Mindestschadenshöhe.

Da sind wir uns doch einig. VU erst ab einer bestimmten Schadenhöhe. Da bin ich ja froh, dass ich die letzten 35 Jahre nicht alles verkehrt gemacht habe.

Zitat:

Wie wäre es denn, wenn man sich einfach mal über die strafrechtlichen Zusammenhänge informiert. Sollte man doch wissen, dass man erst die Hose aufmachen muss, bevor man irgend einem ans Bein pinkeln kann. Umgekehrt kann es nur in die Hose gehen.

Für die, die ihre Jurakenntnisse aus dem Internet ziehen, habe ich eben mal geschaut und festgestellt, dass man über die Suchbegriffe "Verkehrsunfallflucht Schadenshöhe" für eine üblich verdächtige Suchmaschine auch Urteile und Kommentare findet.

Auch eine Zusammenfassung, für die, die es schnell als Themenübersicht brauchen:
http://www.kanzlei-fuer-verkehrsrecht.de/index.php/fahrerflucht.html

Ich antworte mal trotz deiner provokanten Art.

Das meiste habe ich im Kopf, so dass ich auf solche Kanzleiweisheiten selten zurückgreife.

Wenn dann schon

http://www.bernd-huppertz.de/.../Definition%20VU%20(ppt).pdf

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 23. Juni 2015 um 17:51:18 Uhr:



Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 23. Juni 2015 um 17:37:04 Uhr:



Übrigens , wenn ich das Geld auf die Hand bekommen würde, was durch Einschätzung von Polizisten schon falsch eingeschätzt , nämlich zu niedrig eingeschätz wurde , dann würde ich mich nach Florida aufmachen .
Bei einem Bekannten vor ca. einer Woche ein Auffahrunfall : - Polizei im Bericht 1500 € , tatsächlich 6000 €.- Ohne Verdienstausfall und/oder Leihwagen.
Nur nebenbei: Da ein Polizist in nur seltenen Fällen ein KFZ-Sachverständiger ist, kann man ihm das falsche Einschätzen eines Unfallschadens nicht vorwerfen.

Er ist schon in Florida und kann dich nicht mehr hören.😁

Zitat:

@AS60 schrieb am 23. Juni 2015 um 18:12:41 Uhr:


Er ist schon in Florida und kann dich nicht mehr hören.😁

Gibt's in Florida kein Internet ?🙂😕

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