Fahrerflucht? Polizei hält Schaden für zu klein?!?!
Hallo Community, ich steht vor einem Problem.
Ich habe vorgestern im Hof geparkt und mein Auto wurde, während ich wieder drin saß, beschädigt. Der Schaden ist nicht sonderlich groß; Werkstattreparatur würde zwischen 100 - 200 Euro kosten, da nur Platik beschädigt. Ich habe sowohl Beweisfotos, wo man genau sehen kann, wie der Schaden entstanden ist, als auch sein Kennzeichen. UND er hat zugegeben, dass er es war.
Der Fahrer ist jedoch letztendlich weggefahren, ohne mir seine Daten zu geben. Der Nachbar, wo er zu Besuch war, will mir seine Nummer "ohne Erlaubnis" nicht geben.
Ich war dann bei der Polizei und wollte es anmelden/anzeigen. Der Polizist hat das Auto angeguckt und wortwörtlich gesagt: "Nun, es ist ja kein echter wirtschaftlicher Schaden entstanden, dafür ist die Polizei nicht zuständig. Besorgen Sie doch solche Prühplastik für Autoteile und man sieht nichts mehr. Da brauchen Sie auch nicht noch mal wiederzukommen." Ich habe zuhause in Internet seine "Sprühdosen" rausgesucht, kostet pro Set 229 Euro.
Nun sitze ich hier und frage mich, haftet ein Fahrer echt nicht, wenn nur Plastikteile beschädigt ist? Ich bin grade etwas sehr überrascht von der Aussage der Polizei.
Ich hoffe ihr könnt es auflösen.
Gruss Daniel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. Juni 2015 um 13:16:16 Uhr:
Mal so am Rande: Bei Bagellschäden unter einem bestimmten Betrag wird nicht wegen Unfallflucht ermittelt. Da ist die Auskunft des Polizisten also richtig.
Gruß
Peter
Nein. Ist sie nicht. Wer legt denn die Schadenshöhe fest? Die Polizei? Ich glaube nicht. Vielleicht stellt sich während der Reparatur heraus, dass der Schaden doch deutlich höher ist. Was dann? Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...
204 Antworten
Wenn du Beweisfotos hast, wende dich mit dem Schaden an die gegnerische Versicherung und gut. Ich hoffe ich bin nicht der erste, der das hier schreibt... habe aber auch nicht alles hier gelesen.
Unfallflucht... Fahrerflucht... warum, wenn es doch die gegnerische Versicherung gibt?
Und wenn´s kein Schaden ist und nichts rumkommt, dann ist´s eben keiner. Mir hat auch mal einer die Tür in den Lack gedeppert. Bis zur Grundierung. 5 Jahre später hat mich das nicht mehr im Geringsten interessiert. Das ist ein Auto, ein Gebrauchs-, wenn nicht gar Verbrauchsgegenstand.
Das natürlich nur als Tipp gegen den Ärger. Ändert natürlich nichts an der Tatsache, dass man kein fremdes Eigentum beschädigen darf und ein jeder Geschädigte ein Recht auf Wiedergutmachung hat. Das Durchzusetzen ist dann aber eben mitunter schwer...
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 23. Juni 2015 um 22:18:12 Uhr:
Und genau das ist die Einstellung, die dazu führt das die Allgemeinheit ein solch tolles Bild von Freund und Helfer hat.Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 23. Juni 2015 um 21:59:07 Uhr:
Und das ist genau das, was AS und ich schon von Anfang an geschrieben haben. Ich traue dem Kollegen nämlich durchaus zu, das sachgerecht zu beurteilen. Und wenn dort festgestellt wurde, dass kein Schaden und damit kein Unfall vorliegt, dann ist das so. Da braucht es keine seitenlange Diskussion um des Kaisers Bart mehr. Aus der Praxis für die Theoretiker.
Ich sage dazu, Schuster bleib bei dienen Leisten. Die Polizei ist die Ausführende Gewalt und zu deren Aufgaben gehört es, Strafanzeigen aufzunehmen. Wenn dann die rechtsprechende Gewalt das verfolgen will, wird diese es der Polizei schon mitteilen
Und ob ein Schaden vorliegt oder nicht, das festzustellen ist eine Sache der Werkstatt oder eines Gutachters. Die kennen sich damit aus. Die Polizei sieht nur offensichtliche Schäden, für versteckte nicht sichtbare Schäden bräuchte sie Röntgenaugen.Vor ca. 20 Jahren ist mir einer mit seinem Volvo im Parkhaus hinten bei meinem Passat auf die Stoßstange als ich gerade kam, da hat die Polizei auch gesagt da ist ja nichts zu sehen. War auch eigentlich nicht. Von außen noch nicht mal ein richtiger Kratzer. Unter der Staoßstange war dann der Kunststoff gebrochen. die Halterung der Stoßstange die auf dem Rahmen befestigt ist war verbogen und der Rahmen hatte auch noch einen ab.
Da die Reparaturkosten den Zeitwert überstiegen Totalschaden.
Das heißt also, für dich wäre es normal, dass selbst wenn die Polizei keinen Schaden feststellt, itrotzdem geschrieben werden muss, weil ja was sein könnte. Polize muss dies nun mal einschätzen, obwohl sie keine Gutachter sind. Und dabei werden mit Sicherheit auch mal falsche Entscheidungen getroffen. Das passiert nun mal. Ich vermute auch dir.
Ansonsten sollen die Sachverständigen doch durch die Gegend fahren und Unfälle aufnehmen.
Das meinst du nicht ernst.
Ich vermute mal, der Schaden an deinem Volvo wurde repariert und bezahlt. Wenn dem so ist, warum regst du dich dann über die falsche Einschätzung der Polizisten auf. Diese Einschätzung ist, neben der Entscheidung überhaupt einzuschreiten, statistisch notwendig. Statistik ist heute das wichtigste. Leider.
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 23. Juni 2015 um 22:25:09 Uhr:
Kannst du im ersten Posting hier im Thread nachlesen.Zitat:
@Brunolp12 schrieb am 23. Juni 2015 um 22:03:13 Uhr:
Ist das so?
Die zwei haben sich offenbar sogar unterhalten. Person und Kennzeichen dürften offensichtlich gewesen sein. Irgendwie hat keiner ausdrücklich an den Austausch von Personalien gedacht. Aber einfach "verpisst" hat der andere sich ja nun auch nicht.StGB sagt ganz klar "feststellung seiner Person" sprich Personalien.
Folglich Fall für den Polizisten der die Anzeige aufnehmen soll.
Das dass von Schadenshöhe abhängig sein soll, davon steht in StGB 142 nichts. Da wird sogar erklärt wer Unfallbeteiligter ist (mit einer Kann Bestimmung)
Es gibt Kommentierungen vom 142 StGB. Im Paragraphen selbst steht nicht viel. Aber ich glaube dass du das gar nicht wissen willst und wir uns hier im Kreis drehen. Kann deine Haltung aber auch verstehen, da du eben Laie bist und strafrechtlich wahrscheinlich so gar nicht vorbelastet. Und das soll jetzt wirklich nicht abwertend gemeint sein.
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 23. Juni 2015 um 22:18:12 Uhr:
Die Polizei ist die Ausführende Gewalt und zu deren Aufgaben gehört es, Strafanzeigen aufzunehmen.
Ja, wenn auch für die angezeigte Straftat entsprechende Anhaltspunkte vor liegen.
Eine Strafanzeige ist der Vortrag eines Sachverhalts und wenn der Sachverhalt der Beschädigung "null" ist, und "könnte" ebenso keinen Sachverhalt darstellt, dann wird das nichts mit Anzeige.
Zitat:
Vor ca. 20 Jahren ist mir einer mit seinem Volvo im Parkhaus hinten bei meinem Passat auf die Stoßstange als ich gerade kam, da hat die Polizei auch gesagt da ist ja nichts zu sehen. War auch eigentlich nicht. Von außen noch nicht mal ein richtiger Kratzer.
Ja und, die Entscheidung war doch offensichtlich vollkommen richtig.
Wie hätte denn der Staatsanwalt reagiert, wenn da die Polizeiliche Anzeigenaufnahme reinflattert mit "Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Unfallflucht. Ein Schaden ist nicht erkennbar."?
Zitat:
Unter der Staoßstange war dann der Kunststoff gebrochen...
Dann bist Du doch hoffentlich mit den neuen Erkenntnissen zur Polizei, Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht gegangen und hast Anzeige erstattet?
Die Ablehnung einer Anzeigenannahme basiert auf den zum Zeitpunkt vorliegenden Faktenlage, und die war "null", wie Du selbst bestätigst.
Die Ablehnung ist aber nichts Endgültiges, kein abschließender Gerichtsentscheid, nichts mit Klageverbrauch. Es weiß nicht mal irgend jemand, bis auf einen oder zwei Polizisten, dass Du bereits einen "Anzeigeversuch" hattest. Was ohnehin egal wäre, weil es keine Begrenzung für "Anzeigeversuche" gibt.
Existieren andere Fakten, dann existiert auch ein anderer Sachverhalt.
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Da hier immer von "keinem Schaden" geredet wird, möchte ich nochmal an folgende Aussage erinnern:
Zitat:
@Chinges schrieb am 23. Juni 2015 um 13:03:37 Uhr:
Besorgen Sie doch solche Prühplastik für Autoteile und man sieht nichts mehr. Da brauchen Sie auch nicht noch mal wiederzukommen." Ich habe zuhause in Internet seine "Sprühdosen" rausgesucht, kostet pro Set 229 Euro.
Ich habe noch nie gehört daß es verweigert werden kann eine Anzeige aufzunehmen (es kann allenfalls auf Konsequenzen von falscher Verdächtigung hingewiesen werden).
Wenn ich zu Polizei gehe, anzeige daß mir jemand die Brieftasche geklaut hat, hab ich dafür auch keine Beweise. Anzeige wird 100% trotzdem aufgenommen.
Da beschwert sich der TE meiner Meinung nach zurecht und ich würde das auch nicht dabei belassen.
Anruf bei der Versicherung. Wenn er dann sagt "ich weiß von nix" wirds allerdings schwierig.
PS. Darf ich eigentlich jemanden daran hindern nach einem Unfall abzuhauen?
Denke schon, weil Straftat (also mit verhältnismäßigen Mitteln).
Gruß Metalhead
Ich denke das Problem war, daß der TE die Polizei nicht gleich gerufen hat, als es zur Berührung gekommen ist.
Ist am einfachsten, kostet etwas Zeit und der Verursacher muß vielleicht die Bearbeitungskosten tragen aber so ist man auf der sicheren Seite.
Hatte das auch schon mal.
Bin nach rechts in eine Straße eingebogen habe dabei nach links geschaut und nicht bemerkt, daß das Fahrzeug, welches eben an mir vorbeigerollt ist stehengeblieben ist.
Voll in die eisen, jedoch habe ich schon gesehen, daß sich das Auto vor mir leicht bewegt hat.
Gespürt habe ich nichts.
Ok, beide weitergefahren aber die Frau vor mir hat schon wild im Rückspiegel rumgefuchtelt.
An der nächsten Kreuzung geblinkt und beide rausgefahren.
War nichts zu sehen an der Stoßstange, trotzdem Polizei angerufen und Fall aufnehmen lassen.
Entspannte Atmosphäre, keiner war genervt ... letzten Endes hat der Polizist Fotos gemacht, den „Unfall“-hergang aufgenommen und die Adressen ausgetauscht … am Ende hat er nicht mal etwas in Rechnung gestellt … manchmal hilft Gelassenheit
Von der Frau kam dann auch nie mehr etwas.
Ich finde, es ist für beide Seiten das Beste, wenn man gleich die Polizei ruft … es erspart einem später Scherereien oder irgendwelche Rechtsstreite da die Versicherung ohne zu Murren zahlt.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 24. Juni 2015 um 08:30:35 Uhr:
PS. Darf ich eigentlich jemanden daran hindern nach einem Unfall abzuhauen?
Denke schon, weil Straftat (also mit verhältnismäßigen Mitteln).
Ich glaube bei einem Unfall darfst du niemanden daran hindern abzuhauen.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 24. Juni 2015 um 08:30:35 Uhr:
Ich habe noch nie gehört daß es verweigert werden kann eine Anzeige aufzunehmen (es kann allenfalls auf Konsequenzen von falscher Verdächtigung hingewiesen werden).Wenn ich zu Polizei gehe, anzeige daß mir jemand die Brieftasche geklaut hat, hab ich dafür auch keine Beweise. Anzeige wird 100% trotzdem aufgenommen.
Es kommt doch immer auf die Art der Anzeige an. Diebstahl setzt voraus, dass Du nichts hast.
Allerdings wird es mit einer Diebstahlanzeige auch nichts werden, wenn Du nur vermutest, dass Du beklaut worden sein könntest.
Die Unfallflucht setzt zwei Sachen voraus, dass da ein Unfall war und der Verursacher abgehauen ist.
Die Anzeige der Unfallflucht wird keine werden, wenn der Verursacher vor Ort ist und mit seinen Papieren in der Hand winkt und der Bestandteil "Flucht" nicht vorhanden ist. Auch nicht mit der Argumentation, dass der auch hätte abgehauen sein können.
Ebenso ist die Unfallflucht nicht gegeben, wenn es keine Hinweise für einen Unfall (im Sinne der Anforderungen des §142 StGB) mit einer dafür ausreichend "schweren" (Be)Schädigung gibt und nur eine ausreichend hohe Beschädigung über ein könnte zu argumentieren wäre.
Stellt sich im weiteren Verlauf heraus, dass Du tatsächlich beklaut wurdest, hier eine verdeckte Beschädigung vor liegt und die bei erster Betrachtung zu geringfügige Macke doch nicht ganz so harmlos ist, dann macht man die Anzeige, weil dann auch die Voraussetzungen gegeben sind.
Aber immer erst dann, wenn die entsprechende Faktenlage für einen begründeten Verdacht auch existiert und nicht nur existieren könnte.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 24. Juni 2015 um 08:30:35 Uhr:
PS. Darf ich eigentlich jemanden daran hindern nach einem Unfall abzuhauen?
Denke schon, weil Straftat (also mit verhältnismäßigen Mitteln).
Grundsätzlich ja, nur die Verhältnismäßigkeit kann einem hier sehr schnell auf die Füße fallen, da die im Nachhinein auch einer gewissen Objektivität standhalten muss.
Für eine körperliche Gewalt bei einem reinen Sachschaden ist da nicht sehr viel Spielraum, insbesondere dann nicht, wenn auch noch das Kennzeichen und Zeugen vorhanden sind und über das Kennzeichen eine ausreichende Identifizierung für den Schadensersatzanspruch besteht.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 24. Juni 2015 um 10:31:48 Uhr:
Grundsätzlich ja, nur die Verhältnismäßigkeit kann einem hier sehr schnell auf die Füße fallen, da die im Nachhinein auch einer gewissen Objektivität standhalten muss.
Ja schon klar, spätestens wenn du das Magazin wechselst ist es mit der Verhältnismäßigkeit vorbei. 😁
Ich meine ehr so Richtung "Autoschlüssel" abnehmen, oder einfach vor seine Fahertür stellen, so daß er nicht einsteigen kann.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 24. Juni 2015 um 12:06:58 Uhr:
Ich meine ehr so Richtung "Autoschlüssel" abnehmen, oder einfach vor seine Fahertür stellen, so daß er nicht einsteigen kann.
In dieser Art gibt es keine Probleme, aber wo jetzt genau die Grenze zu ziehen ist, lässt sich nicht ganz so einfach bestimmen, kommt auch sehr auf die tatsächlich ablaufende Situation an.
Da gibt es genügend Abhandlungen zu finden. Die Ausgangsbasis ist der ->§127 StPO (Strafprozessordnung) oder auch vieles unter dem Allgemeinbegriff "Jedermann-Festnahmerecht" zu finden.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 24. Juni 2015 um 12:24:34 Uhr:
In dieser Art gibt es keine Probleme, aber wo jetzt genau die Grenze zu ziehen ist, lässt sich nicht ganz so einfach bestimmen, kommt auch sehr auf die tatsächlich ablaufende Situation an.Zitat:
@metalhead79 schrieb am 24. Juni 2015 um 12:06:58 Uhr:
Ich meine ehr so Richtung "Autoschlüssel" abnehmen, oder einfach vor seine Fahertür stellen, so daß er nicht einsteigen kann.Da gibt es genügend Abhandlungen zu finden. Die Ausgangsbasis ist der ->§127 StPO (Strafprozessordnung) oder auch vieles unter dem Allgemeinbegriff "Jedermann-Festnahmerecht" zu finden.
Wegen eines Unfalls mit geringem Sachschaden die Autoschlüssel wegnehmen? Vergiss es! Erstens erfordert das körperliche Gewalt, weil er sie Dir nämlich kaum freiwillig geben wird. Und zweitens sind das seine Schlüssel, die kannst Du ihm nicht einfach wegnehmen, nur weil Du sicher sein willst, dass er nicht abhaut. Solche Geschichten gehen schnell gewaltig nach hinten los.
Deswegen hat er auch ziemlich deutlich geschrieben, dass es pauschal nicht zu beantworten ist und es auf die Situation ankommt. Und wenn nur ein Schaden von 200€ entstanden ist, der Fahrer aber betrunken ist, würde ich die Schlüssel auch nehmen. Es kommt eben auf die Situation an...andere Situation bedingt anderes Vorgehen...
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 24. Juni 2015 um 13:49:17 Uhr:
Wegen eines Unfalls mit geringem Sachschaden die Autoschlüssel wegnehmen? Vergiss es! Erstens erfordert das körperliche Gewalt, weil er sie Dir nämlich kaum freiwillig geben wird. Und zweitens sind das seine Schlüssel, die kannst Du ihm nicht einfach wegnehmen, nur weil Du sicher sein willst, dass er nicht abhaut. Solche Geschichten gehen schnell gewaltig nach hinten los.
Wieso? Präventiv natürlich nicht, aber wenn der Anstalten macht abzuhauen ohne seine Daten zu hinterlassen wäre das eine Straftat.
§127 setzt ja genau da an.
Müsste er die Straftat erst begehen (sonst könntest du die ja nicht beobachten), oder reicht der Versuch?
Gruß Metalhead
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 24. Juni 2015 um 13:51:52 Uhr:
Deswegen hat er auch ziemlich deutlich geschrieben, dass es pauschal nicht zu beantworten ist und es auf die Situation ankommt. Und wenn nur ein Schaden von 200€ entstanden ist, der Fahrer aber betrunken ist, würde ich die Schlüssel auch nehmen. Es kommt eben auf die Situation an...andere Situation bedingt anderes Vorgehen...
Mich stört der Satz "In dieser Art gibt es keine Probleme", denn doch, genau die gibt es. Der Normalfall ist eben genau der, dass man es nicht darf.
Dein Beispiel mit einem Betrunkenen ist eine völlig andere Geschichte. Die Berechtigung dem den Schlüssel wegzunehmen leitet sich nämlich nicht daraus ab, dass da ein Unfall war, sondern aus der Gefahr, die von ihm (weiterhin) ausgeht. Aber auch da gibt es ein Problem: Der Typ muss schon offensichtlich und für jeden erkennbar betrunken sein.