Fahrerflucht? Polizei hält Schaden für zu klein?!?!
Hallo Community, ich steht vor einem Problem.
Ich habe vorgestern im Hof geparkt und mein Auto wurde, während ich wieder drin saß, beschädigt. Der Schaden ist nicht sonderlich groß; Werkstattreparatur würde zwischen 100 - 200 Euro kosten, da nur Platik beschädigt. Ich habe sowohl Beweisfotos, wo man genau sehen kann, wie der Schaden entstanden ist, als auch sein Kennzeichen. UND er hat zugegeben, dass er es war.
Der Fahrer ist jedoch letztendlich weggefahren, ohne mir seine Daten zu geben. Der Nachbar, wo er zu Besuch war, will mir seine Nummer "ohne Erlaubnis" nicht geben.
Ich war dann bei der Polizei und wollte es anmelden/anzeigen. Der Polizist hat das Auto angeguckt und wortwörtlich gesagt: "Nun, es ist ja kein echter wirtschaftlicher Schaden entstanden, dafür ist die Polizei nicht zuständig. Besorgen Sie doch solche Prühplastik für Autoteile und man sieht nichts mehr. Da brauchen Sie auch nicht noch mal wiederzukommen." Ich habe zuhause in Internet seine "Sprühdosen" rausgesucht, kostet pro Set 229 Euro.
Nun sitze ich hier und frage mich, haftet ein Fahrer echt nicht, wenn nur Plastikteile beschädigt ist? Ich bin grade etwas sehr überrascht von der Aussage der Polizei.
Ich hoffe ihr könnt es auflösen.
Gruss Daniel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. Juni 2015 um 13:16:16 Uhr:
Mal so am Rande: Bei Bagellschäden unter einem bestimmten Betrag wird nicht wegen Unfallflucht ermittelt. Da ist die Auskunft des Polizisten also richtig.
Gruß
Peter
Nein. Ist sie nicht. Wer legt denn die Schadenshöhe fest? Die Polizei? Ich glaube nicht. Vielleicht stellt sich während der Reparatur heraus, dass der Schaden doch deutlich höher ist. Was dann? Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...
204 Antworten
Also habe jetzt gelesen, dass die Grenze für Bagatellschaden wohl bei 700 Euro liegt. Darunter wird es anscheinend nicht aufgenommen und es geht der Polizei nichts an. Neues gelernt. Interessante Rechtslage.
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 23. Juni 2015 um 13:38:24 Uhr:
Nein, wir schätzen den Schadenswert und das auch nur für die Statistik. Bei höherem Schaden wird ein Unfall, der ins System gehackt wird, einer anderen Kategorie zugeordnet. Und deinen letzten Satz solltest du beherzigen 😉Zitat:
@madbros_bln schrieb am 23. Juni 2015 um 13:20:42 Uhr:
Nein. Ist sie nicht. Wer legt denn die Schadenshöhe fest? Die Polizei? Ich glaube nicht. Vielleicht stellt sich während der Reparatur heraus, dass der Schaden doch deutlich höher ist. Was dann? Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...
Zitat:
@Chinges schrieb am 23. Juni 2015 um 14:01:14 Uhr:
Also habe jetzt gelesen, dass die Grenze für Bagatellschaden wohl bei 700 Euro liegt. Darunter wird es anscheinend nicht aufgenommen und es geht der Polizei nichts an. Neues gelernt. Interessante Rechtslage.
Das ist falsch.
Ich weiß nicht wo du die Grenze 700 Euro her hast, aber das ist kein Maßstab für die Unfallaufnahme. Die Bagatellgrenze von der hier gesprochen wird, ist die Grenze, ab der überhaupt von einem Unfall gesprochen wird. Liegt der Schaden unter dieser Grenze spricht man nicht von einem Unfall, also auch nicht von einer sog. Unfallflucht.
Das ist für einige Leute schwer zu verstehen, bei denen z.B. nur das Kz. verbogen wurde. Die Kosten für ein neues Kz. liegen unter der Bagatellgrenze, also liegt hier kein Unfall vor, von dem man sich dann natürlich auch nicht unerlaubt entfernen kann.
Aber 700 Euro ist definitiv ein Schaden, bei dem man von einem Unfall redet.
Zitat:
@AS60 schrieb am 23. Juni 2015 um 14:55:13 Uhr:
Das ist falsch.
Ich weiß nicht wo du die Grenze 700 Euro her hast,
Vermutlich von hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/BagatellschadenAllerdings gehen auch Anwälte davon aus, dass die Bagatellgrenze für PKW bei etwa 700€ liegt.
Deckt sich auch nicht grade mit meiner Auffassung.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 23. Juni 2015 um 15:12:26 Uhr:
Vermutlich von hier: https://de.wikipedia.org/wiki/BagatellschadenZitat:
@AS60 schrieb am 23. Juni 2015 um 14:55:13 Uhr:
Das ist falsch.
Ich weiß nicht wo du die Grenze 700 Euro her hast,
Allerdings gehen auch Anwälte davon aus, dass die Bagatellgrenze für PKW bei etwa 700€ liegt.
Deckt sich auch nicht grade mit meiner Auffassung.
Das mag sein. Hat aber nichts mit der Bagatellgrenze zu tun, die für die Unfallaufnahme der Polizei von Bedeutung ist.
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Zitat:
@AS60 schrieb am 23. Juni 2015 um 15:18:03 Uhr:
Das mag sein. Hat aber nichts mit der Bagatellgrenze zu tun, die für die Unfallaufnahme der Polizei von Bedeutung ist.
Naja, es steht aber auch dabei, dass bei Bagatellschäden von Amts wegen keine Unfallaufnahme erfolgt.
Das ist halt die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis. Nach den Unfallaufnahmerichtlinien für Hessen ist ein Unfall definiert als plötzliches, ungewolltes Ereignis im öffentlichen Strassenverkehr, bei dem ein Personen- oder ein nicht nur belangloser Sachschaden entsteht und mit den typischen Gefahren im Straßenverkehr in Zusammenhang steht.
"nicht nur belanglos" meint einen Sachschaden, der größer ist als 1300€ - soweit zur Theorie.
In der Praxis nehmen wir trotzdem auch den Parkrempler mit Kratzern im Lack auf, der vllt. mit Smartrepair für 150€ zu reparieren ist - wenn wir angerufen werden.
In diesem Fall hier jedoch geht es um Abrieb an einer Plastikstoßstange/Plastikbeplankung, den man wohl auch ohne grossen Aufwand entfernen kann. Ärgerlich allemal, aber kein Unfall nach Definition.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 23. Juni 2015 um 15:42:16 Uhr:
Naja, es steht aber auch dabei, dass bei Bagatellschäden von Amts wegen keine Unfallaufnahme erfolgt.Zitat:
@AS60 schrieb am 23. Juni 2015 um 15:18:03 Uhr:
Das mag sein. Hat aber nichts mit der Bagatellgrenze zu tun, die für die Unfallaufnahme der Polizei von Bedeutung ist.
Da geht's aber, sowie ich es lese, um die Versicherung. Aber egal. Glaub es einfach. Die 700 Euro ist keine Grenze, die irgendwas mit der Unfallaufnahme der Polizei zu tun hat.
Die 700 Euro ist die Bagatellschadensgrenze für die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen, also ab welcher Schadenshöhe die gegnerische Versicherung die Kosten des eigenen Sachverständigen übernehmen muss.
(BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03)
Bei der Strafverfolgung nach §142 StGB "Unfallflucht" ist die Bagatellschadensgrenze in den letzten Jahren immer weiter angehoben worden und liegt derzeit irgendwo zwischen 100 und 200 Euro, je nach dem, zu welchem halbwegs neuerem Gerichtsurteil oder juristischen Kommentar bei diesem Straftatbestand gegriffen wird.
Wenn hier die Werkstatt-Reparaturkosten, hier mit 100-200 Euro angegeben, genau im Bereich dieser Grenze liegen, dann ist es zweifelsfrei ein Unfallschaden, wo sich einer nicht ganz so berechtigt verkrümelt hat. Jedoch ist der verursachte Schaden zu gering, dass dafür die große Trommel ausgepackt wird.
Als (weitere) grobe Daumenregel gilt: Hat der Schaden bei einem Fahrzeugverkauf keine objektiv begründbare Auswirkung auf den Fahrzeugwert, handelt es sich nicht um einen im Sinne des §142 StGB relevanten Unfall. Hier kommt der Zustand des Fahrzeugs mit rein, ist der Wagen eine Nutzgrotte, dann ist die Schwelle auch deutlich höher, ab wann wegen "Unfallflucht" ermittelt wird.
"Unfallflucht" oder nicht, ist ausschließlich Strafrecht und hat nichts mit einer Schadensersatzpflicht zu tun. Die Bagatellschadensgrenze für die Haftpflicht liegt bei ~25 Euro.
Unfall ist unbestritten, die Definition des Begriffs "Unfall" hat nichts mit einer Mindestgrenze zu tun. Ist da ein Schaden und wenn der auch nur 1 Euro beträgt und das beschädigte Fahrzeug die letzte rollende Grotte ist, dann war es auch ein Unfall.
Eine Schadensgrenze von 1.300 Euro gibt es auch, jedoch ist das nicht die Grenze, ab der wegen §142 StGB überhaupt ermittelt wird (das sind 100-200 Euro), sondern ab der es sich um einen "erheblichen" Schaden handelt und bei der Strafzumessung ein Fahrerlaubnisentzug ausgesprochen werden kann, ab 1.700 Euro ausgesprochen werden muss (Regelfallbetrachtung).
Nö, es ist eben kein Unfall, deswegen auch keine Unfallflucht. Hatten wir aber schon durchgekaut.
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 23. Juni 2015 um 16:38:21 Uhr:
Nö, es ist eben kein Unfall, deswegen auch keine Unfallflucht. Hatten wir aber schon durchgekaut.
Deine Kenntnisse in Bezug zu Definitionen und Strafrecht sind auch zu Genüge durchgekaut und bedürfen zwar regelmäßig einer Richtigstellung, aber keiner immer wieder neuen Aufschlüsselung, dass Du mal wieder deutlich daneben liegst.
🙂 🙂 🙂
Hat sich ausser den notorischen Rechthabern (zu denen du definitiv gehörst) hier im Forum komischerweise noch nie einer drüber beschwert. Du weisst schon, im realen Leben, mit realen Menschen face to face und so. Aber bring nur weiter dein aller Wahrscheinlichkeit nach ergoogletes Wissen als der Weisheit letzter Schuss unter die Leute. Kratzt mich nicht.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 23. Juni 2015 um 16:34:21 Uhr:
Unfall ist unbestritten, die Definition des Begriffs "Unfall" hat nichts mit einer Mindestgrenze zu tun. Ist da ein Schaden und wenn der auch nur 1 Euro beträgt und das beschädigte Fahrzeug die letzte rollende Grotte ist, dann war es auch ein Unfall.
Dann wäre bei solch einem 1 Euro Schaden ja auch die VU-Flucht gegeben. Zumindest nach deiner Meinung.
Und das ist dann eben falsch.
Aus der Praxis für die Praxis.
Chinges , zuerst musst du mal ziemlich zweifelsfrei wissen , wie hoch der Schaden tatsächlich ist .
Fahr doch bei einem Lackierer vorbei und lass den Schaden schätzen. Vielleicht gibt er dir eine Kostenaufstellung . Dann gehst du über den Versicherungsruf an seine Versicherung ran , bekommst einen Fragebogen und er muss Stellung nehmen , wahrheitsgemäss .
Dann lässt du den Schaden beheben , du hast die Option das fachgerecht gemacht zu bekommen und reichst die Rechnung der Versicherung ein . Du hast doch das Kennzeichen . Da brauchst du seine Mithilfe garnicht . Das machst du alles mit der Versicherung .
Sollten sich dann Schwierigkeiten ergeben , kannst du immer noch Anzeige erstatten .
Der Pol. hatte keine Lust . Du hast Anspruch einen Schaden der dir zugefügt wurde nach BGB erstattet zu bekommen und wenn es nur 10 € wären . Du musst ihn zwar so gering wie möglich halten , aber Schaden ist Schaden , sowohl finanziell als auch an der Sache .
Giovanni.
Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 23. Juni 2015 um 17:14:59 Uhr:
Der Pol. hatte keine Lust .
Und das weisst du woher?
Corner 16: 28.
Du redest Unsinn . Wer jemandem einen Schaden zugefügt hat, haftet dafür und muss sich mit dem Geschädigten ins Benehmen setzen .
Giovanni.