Fahrerflucht mit Carsharing-Auto

Hallo,

ich habe vor einigen tagen leider ziemliche Kacke gebaut. Bin mit einem carsharing-wagen in ein geparktes auto gefahren und habe nicht die polizei gerufen. die schäden sind schon erheblich, aber ich war wie in einer art schock und bin einfach weitergefahren und habe das auto in der nähe von meinem zu hause abgestellt.

Am nächsten Tag habe ich dann das Unternehmen angerufen und die Polizei. Die haben mir dann nur ein Aktenzeichen gegeben und wollten nichts weiter wissen, was mich schon gewundert hat.

Jetzt frage ich mich nur, welche Versicherungen hier aktiv werden und ob diese überhaupt zahlen.

Es ist ja ein Schaden an dem Carsharing-Wagen und an dem anderen Wagen entstanden. Die Fahrzeuge sind Vollkasko-Versichert, ich selbst habe kein eigenes Auto und nur eine Haftpflicht. Erhält der Fahrzeughalter auf jeden Fall Geld? Ich will natürlich, dass der auf nichts sitzen bleibt.

Was ich mich auch frage: Erhält der Fahrzeughalter meine Kontaktdaten oder klärt der das alles mit der Autovermietung? Irgendwie habe ich angst davor, dass der Besitzer irgendwann vor meiner Tür steht... auch wenn das vielleicht etwas paranoid ist.

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Beste Antwort im Thema

@ te
Die Versicherung ist bei dieser Obliegenheitsverletzung Dir gegenüber von der Leistung frei und kann Dich bis zu einem Betrag in Höhe von € 5.000,-- in Regress nehmen.
Im Übrigen wünsche ich Dir nie einen wirklichen Schock zu erleiden.
Klaus

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Zitat:

Original geschrieben von frdbecker


Bei beiden Fahrzeugen war der Spiegel ab, die Türen sehr stark beschädigt und noch die Stoßstangen usw....

Na dann bleibt nur zu hoffen, dass der Richter einen seeeehr guten Tag haben wird, wenn es soweit ist.

Zitat:

Original geschrieben von germania47



Viele Vermieter schließen für ihre Fahrzeuge keine VK ab, sondern tragen das Risiko alleine gegen den Mehrbeitrag.

Klaus

Bitte nenne einige Vermieter.

Die mir bekannten Vermieter schließen alle eine Vollkaskoversicherung ab, jedoch mit unterschiedlich hoher Selbsbeteiligung.

O.

Sixt z.B.

Richtig. Bei sixt muss die vk etc dazugebucht werden gegen aufpreis

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Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy


Richtig. Bei sixt muss die vk etc dazugebucht werden gegen aufpreis

Wenn ich bei Sixt buche oder bei BMW über Sixt einen Ersatzwagen bekomme, ist die VK mit EUR 1.000 immer dabei. Da muss man nichts explizit dazu buchen.

Muss man. Meine freundin arbeitet dort.

Zitat:

Die Vollkasko müssen Sie hinzubuchen. Die Vollkasko deckt Schäden, die Sie am Mietwagen verursachen und begrenzt somit Ihre Schadensbeteiligung. Für jede Mietklasse gelten mindestens folgende Selbsbeteiligungen:

sixt

http://www.sixt.de/mietservice/vollkasko/

Es ist sehr unterschiedlich, wo man was bei wem als welches Angebot bucht.
Ohne SB kenne ich kein direktes Angebot von Vermietern im Grundpreis (ob der Vermieter sich selbst bei einem Versicherer rückversichert oder - als Großunternehmen - das Risiko selbst trägt, muss den Kunden nicht unbedingt interessieren. In manchen Staaten der USA ist der Ausschluss der SB gesetzlich nicht möglich.

Außerdem muss man genau schauen. Denn die Vollkasko der Vermieter ist oft nicht identisch mit der Vollkasko, die man gewohnt ist (z. B. Diebstahl, Vandalismus, Reifenschäden oder Glasbruch nicht dabei; Schäden am Unterboden ausgeschlossen, USA bei Wohnmobilen häufig keine Schäden ab einer bestimmten Höhe und ab von öffentlichen Straßen - z. B. Campgrounds usw.)

Also die Mietbedingungen sehr sorgfältig VOR der Unterschrift lesen (ich stand mal neben einem jungen Mann, der den gemieteten BMW nicht zurück geben konnte, weil man ihn gestohlen hatte. Er hatte noch nicht so richtig realisiert, dass er dem Vermieter um die 50.000 EUR schuldete. Er könne doch nichts dafür. Tja - der Vermieter auch nicht).

Vermittler decken vielfach (z. B. durch vom Vermieter unabhängige, eigenen Versicherungen) diese Lücken ab. Auch z. B. eine Erhöhung der im nichteuropäischen Ausland (USA) oft lächerlich niedrigen, gesetzlichen Haftpflichsummen (Sunny Cars z. B. Erhöhung auf 7,5 Mio EUR USA Gruppenversicherung Allianz, auch noch wenig gemessen am gewohnten Standard). Dazu 2. Fahrer ohne Aufpreis usw.

Sixt z. B. gibt extra an, dass Diebstahl in der Kasko mitversichert ist, weil das eben nicht selbstverständlich ist. Und was bei Hertz-Deutschland üblich ist, kann bei Hertz-Kanada völlig anders sein. Auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit wird in den Bedingungen der Kasko im Gegensatz zum sonst Üblichen meistens NICHT verzichtet.

Diese Zusatzleistungen der Vermittler sind immer nachrangig. Im Schadensfall gelten erst einmal die Bedingungen des Vermieters und der Vermittler bzw. seine Versicherung deckt den Rest zum Vereinbarten.

Nun dürften hier die Vertragsbedingungen aus den USA oder sonst woher nicht interessieren.

Wie ein Vorredner bereits gesagt hat, sind die Autos der großen Autovermieter in Deutschland in der Regel nicht vollkaskoversichert. Das Schadenrisiko trägt also der Vermieter.

In den meisten Mietverträgen wird eine Selbstbeteiligung des Kunden im Schadenfall vereinbart. Diese kann durch eine sog. CDW (Collision Damage Waiver) reduziert oder ausgeschlossen (heißt bei Hertz z.B. "Super-Cover"😉 werden. Dadurch ist man in Deutschland so gestellt, als sei das Fahrzeug vollkaskoversichert. Die Kundenberater in den Vermietungsbüros werden aber regelmäßig darauf hingewiesen, dass dies keine Vollkasko im eigentlichen Sinne ist; die Leistungen in Deutschland aber einer Vollkasko entsprechen.

Zitat:

Original geschrieben von Devil8x4


Nun dürften hier die Vertragsbedingungen aus den USA oder sonst woher nicht interessieren.

Ich habe mir gestattet, bei einigen Grundsatzhinweisen etwas auszuholen. Ich hielt das in der inzwischen erweiterten Diskussion nur für bedingt schädlich (und kenne Unmengen von Leuten, die sich dieser Risiken nicht bewusst sind).

Noch ein Hinweis: Alle, die in Übersee ein Auto mieten, sollten sich SEHR dafür interessieren (so Leute gibt es - ich kenne welche persönlich :-)!

Zitat:

Original geschrieben von Devil8x4


Wie ein Vorredner bereits gesagt hat, sind die Autos der großen Autovermieter in Deutschland in der Regel nicht vollkaskoversichert. Das Schadenrisiko trägt also der Vermieter.

Bei Verträgen, die ICH bisher abgeschlossen habe, hätte ich ohne zusätzlichen Abschluss der Vollkaskoversicherung das gesamte Risiko tragen müssen. Wäre ja schön, wenn es anders wäre - ist es aber natürlich nicht.

Aber dass ein Mietwagen-Vollkasko nicht dem entspricht, was man als Autobesitzer gewohnt ist, stimmt bei dir wie bei mir. Ich stimme zu, dass man in der Regel darauf hingewiesen wird. Ebenso wie auf eine Reihe teurer, aber unsinniger weiterer Zusatzversicherungen (erhöht den Bonus des Mitarbeiters). Ich kenne auch Unmengen von Leuten, die dann blind unterschreiben und sich wundern, mit was ihre Kreditkarte anschließend belastet werden. Die Foren quellen davon über.

Zitat:

Original geschrieben von Devil8x4


Wie ein Vorredner bereits gesagt hat, sind die Autos der großen Autovermieter in Deutschland in der Regel nicht vollkaskoversichert. Das Schadenrisiko trägt also der Vermieter.

Diese Aussage hatte ich vielleicht missverständlich kommentiert.

Der Vermieter tritt gegenüber dem Mieter als Kasko-Versicherer auf, wenn dieser die Versicherungsleistung bei der Miete kauft. Sein Risiko deckt der Vermieter wie jeder andere Versicherer auch mit der Prämie, welche die Versicherten zahlen. Es wird wohl auch noch ein Gewinn bleiben.

Wird die Vollkaskoversicherung vom Mieter nicht gekauft, trägt er das gesamte Risiko.

Ich habe jetzt eine Schadenmeldung vom Carsharing-Unternehmen bekommen, die ich ausfüllen soll.

Da soll ich auch die Daten, Versicherung, Schadenhöhe usw. vom Unfallgegner eintragen.
Aber ich weiß ja nicht mal, wer das ist. Ich habe nur das Kennzeichen mehr nicht.

Bisher hat sich auch niemand sonst bei mir gemeldet, weder Polizei noch Versicherung...

Zitat:

Original geschrieben von frdbecker


Ich habe jetzt eine Schadenmeldung vom Carsharing-Unternehmen bekommen, die ich ausfüllen soll.

Da soll ich auch die Daten, Versicherung, Schadenhöhe usw. vom Unfallgegner eintragen.
Aber ich weiß ja nicht mal, wer das ist. Ich habe nur das Kennzeichen mehr nicht.

Bisher hat sich auch niemand sonst bei mir gemeldet, weder Polizei noch Versicherung...

Dann trägst Du halt das Kennzeichen ein und machst bei den Fragen, die Du nicht beantworten kannst, halt ein Fragezeichen.

Klaus

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy


Muss man. Meine freundin arbeitet dort.

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy



Zitat:

Die Vollkasko müssen Sie hinzubuchen. Die Vollkasko deckt Schäden, die Sie am Mietwagen verursachen und begrenzt somit Ihre Schadensbeteiligung. Für jede Mietklasse gelten mindestens folgende Selbsbeteiligungen:

sixt http://www.sixt.de/mietservice/vollkasko/

Wenn ich eine Schadensbeteiligung von nur EUR 1.000 habe, ist es wie eine VK mit SB 1.000 oder? Sixt schreibt selber, dass eine Mindest-SB gilt und diese durch den Abschluss einer VK weiter reduziert werden kann.

Habe bei den grossen Vermietern noch nie ein Auto gemietet, wo man unbegrenzt für den Schaden haftet. Ein Schutz allerdings mit SB zwischen EUR 500 - 1.500 ist immer vorhanden. Soweit meine persönliche Erfahrung.

Zitat:

Habe bei den grossen Vermietern noch nie ein Auto gemietet, wo man unbegrenzt für den Schaden haftet. Ein Schutz allerdings mit SB zwischen EUR 500 - 1.500 ist immer vorhanden. Soweit meine persönliche Erfahrung.

Damit niemand glaubt, man hätte ohne eigenes Zutun Vollkasko dabei. Das wäre unter Umständen ein sehr fataler Fehler.

"Die Vollkasko müssen Sie hinzubuchen."
"Vollkasko SB 850 EUR 8,01 EUR
"Vollkasko SB 0 EUR 12,49 EUR

Was meint Sixt wohl damit?
Wurde alles weiter oben bereits erläutert; auch wie man "ohne SB" ohne Zusatzkosten buchen kann.

Das Beispiel zeigt eben diese Zubuchung. Nur die Haftpflichtversicherung ist immer inkludiert; egal was man bei der Buchung nicht oder falsch verstanden/angekreuzt hat.

Gruß situ

steht ja im krassen missverhältnis die Prämie??? da würde ich glatt für den Tag oder das Wochenende die 4-12 € mehr bezahlen und im Zweifel nicht auf 850 sitzen bleiben?

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