Fahrerflucht mit Carsharing-Auto

Hallo,

ich habe vor einigen tagen leider ziemliche Kacke gebaut. Bin mit einem carsharing-wagen in ein geparktes auto gefahren und habe nicht die polizei gerufen. die schäden sind schon erheblich, aber ich war wie in einer art schock und bin einfach weitergefahren und habe das auto in der nähe von meinem zu hause abgestellt.

Am nächsten Tag habe ich dann das Unternehmen angerufen und die Polizei. Die haben mir dann nur ein Aktenzeichen gegeben und wollten nichts weiter wissen, was mich schon gewundert hat.

Jetzt frage ich mich nur, welche Versicherungen hier aktiv werden und ob diese überhaupt zahlen.

Es ist ja ein Schaden an dem Carsharing-Wagen und an dem anderen Wagen entstanden. Die Fahrzeuge sind Vollkasko-Versichert, ich selbst habe kein eigenes Auto und nur eine Haftpflicht. Erhält der Fahrzeughalter auf jeden Fall Geld? Ich will natürlich, dass der auf nichts sitzen bleibt.

Was ich mich auch frage: Erhält der Fahrzeughalter meine Kontaktdaten oder klärt der das alles mit der Autovermietung? Irgendwie habe ich angst davor, dass der Besitzer irgendwann vor meiner Tür steht... auch wenn das vielleicht etwas paranoid ist.

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Beste Antwort im Thema

@ te
Die Versicherung ist bei dieser Obliegenheitsverletzung Dir gegenüber von der Leistung frei und kann Dich bis zu einem Betrag in Höhe von € 5.000,-- in Regress nehmen.
Im Übrigen wünsche ich Dir nie einen wirklichen Schock zu erleiden.
Klaus

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Das ist ja nur ein Beispiel. Vielleicht für das kleinste Wägelchen der Flotte.

"Die Vollkasko müssen Sie hinzubuchen."

Wenn die Volkasko hinzugebucht werden muss, dann besteht doch bei jeder Anmietung eine  Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Ohne Zubuchung gibt es keinen Mietvertrag.

Oder verstehe ich das falsch?

Wäre ein Mietvertrag ohne jegliche Kasoversicherung möglich, müsste der Vermieter vor der Anmietung eine Bonitätsprüfung des Anmieters durchführen.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Oder verstehe ich das falsch?

Ja.

Aus "Die Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall in ihrem Mietbetrag inkludiert" (kein Optionshäkchen) ergibt sich im Umkehrschluss: Die Vollkaskoversicherung ist NICHT in jedem Fall in ihrem Mietbetrag inkludiert (ein Optionshäkchen, dass man setzt oder auch nicht. Und Diebstahlversicherung bei so manchen Versicherern noch mal separat).

CDW musste ich bisher immer in eigener Wahl ankreuzen ("musste", weil ich sie kaufen wollte. Gezwungen hat mich nie jemand. Man muss lediglich bestätigen, dass man sie ausdrücklich nicht will).

Und natürlich sind die Kosten dieses Zusatzpakete modellabhängig. Für einen 5er BMW z. B. werden für SB Null EUR und Reifen- & Scheibenschutz 37 EUR/24h aufgerufen.

Seriöse Vermittler verkaufen immer als Paket und ohne SB.

Eine kleine Auswahl üblicher zubuchbarer Optionen: CDI, CDW, VDI (eingeschränkte Vollkasko), SCDW (Supervollkasko), EP (falls der Unfallgegner nicht ausreichend versichert ist), ERF, SAER (Reduzierung der SB), LDW, TP (Diebstahl, Totalverlust z. B. durch Feuer), LIS, LLI (Erhöhung der Haftpflichtsummen).

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