Fahrerflucht / Fahrverbot / Führerscheinentzug

Hallo,
Ich habe am Freitag beim Ausparken das Auto hinter mir „gerammt“ da ich ziemlich in Stress war und es eilig hatte. Bin ausgestiegen und konnte keine Schäden feststellen außer dass das Kennzeichen des Autos abgefallen war. Habe dann einen Zettel mit meiner Telefonnummer hinterlassen.
Heute hatte ich dann eine Nachricht der Polizei auf dem AB, ich sollte mich dringend zurück melden. Habe ich dann direkt getan, mir wurde gesagt das Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet wurde, mir ein Bogen zugeschickt wird auf dem ich Stellungnahme beziehen kann und ich diesen innerhalb einer Woche zurück schicken muss. Dann würde sich die Staatsanwaltschaft um alles weitere kümmern.
Jetzt habe ich die ganzen Horrorgeschichten im Internet zwecks Führerscheinentzug etc. gelesen und habe Angst da ich beruflich auf meinen Führerschein angewiesen bin. Der Polizist am Telefon war ganz nett und meinte die Strafe würde sich nach dem Schaden richten und ich sollte jetzt erst mal abwarten.
Mir ist auch klar das ich Mist gebaut habe, bitte keine Belehrungen. Vielleicht hat jemand ja schon Ähnliches erlebt und kann mir etwas die Angst nehmen das ich bald ohne Führerschein und Job bin? 🙁
habe mir sonst noch nie was zu schulden kommen lassen

140 Antworten

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 26. Juli 2023 um 15:58:09 Uhr:


Wenn der Geschädigte auch nach 30 Minuten Wartezeit nicht erscheint, habe ich lediglich das Kennzeichen und die Automarke. Und dann ?
Zettel vor die Windschutzscheibe, so wie hier alle bestätigen, reicht nicht aus. Polizei kann wegen wichtiger anderer
Einsätze nicht kommen, oder "wimmelt" mich ab.
Was bleibt denn noch, als persönlich bei der Polizei Meldung zu machen ?

Nichts, wenn du den Geschädigten alleine nicht ermitteln kann und die Polizei nicht in der Lage ist zu erscheinen. Fotos machen und ein Zettel kann zusätzlich nicht schaden.

Zitat:

@phchecker17 schrieb am 26. Juli 2023 um 15:45:58 Uhr:



Wobei ich wirklich mal die Reaktion einer Streife sehen wollen würde, wenn ich wegen so einer <1mm-Delle eine Anzeige gegen unbekannt machen möchte^^ Ich hatte schon ähnliche Gespräche, da hieß es: "Ja, sie können jetzt natürlich eine Anzeige gegen unbekannt machen, aber mit den vorliegenden Informationen wüssten wir nicht mal, wo wir anfangen sollten zu suchen, insofern können Sie sich und uns den Aufwand eigentlich sparen".

Hatte ich schon den 258a StGB erwähnt?

Wenn´s dann so war. Ganz schön mutig von der Streife.

@gordonairdail Nur weil sie dir bisher noch nicht zur Last gelegt wurde, heißt das nicht, dass es keine ist.
Das kann auch noch 5 mal so sein, aber wenn beim 6. Mal eben eine Anzeige erfolgt, bevor du bei der Polizei angekommen bist, dann wirst du dich halt trotzdem in einem Strafverfahren wiederfinden, genau wie der TE.

Das Gesetzbuch ist hier absolut eindeutig. Entweder du ermöglichst dem Geschädigten die Feststellung deiner Person oder du wartest eine angemessene Zeit, um diese Feststellung zu ermöglichen. Erst dann darfst du dich vom Unfallort entfernen. Entfernst du dich davor ist es Fahrerflucht - ganz einfach. Ganz egal wo du hinfährst, selbst wenn du den Geschädigten kennst und zu ihm persönlich nach hause fährst.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 26. Juli 2023 um 16:07:17 Uhr:



Zitat:

@gordonairdail schrieb am 26. Juli 2023 um 15:58:09 Uhr:


Wenn der Geschädigte auch nach 30 Minuten Wartezeit nicht erscheint, habe ich lediglich das Kennzeichen und die Automarke. Und dann ?
Zettel vor die Windschutzscheibe, so wie hier alle bestätigen, reicht nicht aus. Polizei kann wegen wichtiger anderer
Einsätze nicht kommen, oder "wimmelt" mich ab.
Was bleibt denn noch, als persönlich bei der Polizei Meldung zu machen ?

110 anrufen. In der Regel wird dann abgesprochen, dass du dich bei der nächsten Polizeiwache sollst. Die vom Notruf nehmen aber schon deine Daten auf und somit ist auch die Fahrt zur Polizeiwache abgesichert. Selbst wenn ein Zeuge meldet, dass du dich vom Unfallort entfernt hast und du noch vor der Polizeiwache aufgegriffen wirst, können keine Probleme entstehen. Manchmal ist die nächste Polizeiwache auch etwas entfernt, so dass es durchaus ein (kleines) Risiko ist, den Unfall erst dort zu melden.

Gruß

Uwe

Nur wenn ich kein Handy dabei habe, eine Telefonzelle nicht auszumachen ist und ein Unbeteiligter nicht bereit ist, für mich auch gegen Bezahlung sein Handy zur Verfügung stellen will bzw. ich zu schüchtern bin, einen Unbeteiligten anzusprechen, damit er mir sein Handy zur Verfügung stellt, damit ich die Polizei anrufe ?

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Zitat:

@gordonairdail schrieb am 26. Juli 2023 um 16:08:31 Uhr:


Wenn ich nach der vorgegebenen Wartezeit niemand antreffe und unverzüglich danach persönliche Meldung bei der Polizei mache, ist das ganz klar keine Straftat !

Dass das keine Straftat ist, sehe ich auch so. Nur was ist, wenn auf den Weg dorthin eine Streife einen schon abfängt? Daher ist man auf der sicheren Seite, dass man noch an der Unfallstelle die 110 anruft und eben abspricht, dass man zur nächsten Polizeiwache fährt. Wenn kein Anruf möglich ist, dann ist das eben so, dann fährt man eben nur zur nächsten Polizeiwache. Wie oft kommt aber dieser sehr seltene Fall vor?

Gruß

Uwe

Ich wiederhols jetzt noch ein letztes Mal: wenn du dich vor Eintreffen einer der beiden Bedingungen vom Unfallort entfernst, ist es Fahrerflucht. Ohne Handy wartest du halt die 30 Minuten und fragst in der Nachbarschaft rum, danach fährst du zur Polizei. Oder bittest einen der Anwohner für dich die Polizei zu rufen. Oder oder oder.

Nur eben nicht einfach weg fahren - ganz einfach!

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 26. Juli 2023 um 16:22:57 Uhr:



Zitat:

@gordonairdail schrieb am 26. Juli 2023 um 16:08:31 Uhr:


Wenn ich nach der vorgegebenen Wartezeit niemand antreffe und unverzüglich danach persönliche Meldung bei der Polizei mache, ist das ganz klar keine Straftat !

Dass das keine Straftat ist, sehe ich auch so. Nur was ist, wenn auf den Weg dorthin eine Streife einen schon abfängt? Daher ist man auf der sicheren Seite, dass man noch an der Unfallstelle die 110 anruft und eben abspricht, dass man zur nächsten Polizeiwache fährt. Wenn kein Anruf möglich ist, dann ist das eben so, dann fährt man eben nur zur nächsten Polizeiwache. Wie oft kommt aber dieser sehr seltene Fall vor?

Wie ich schon geschrieben habe, Handy nicht dabei (es ist ja keine Verpflichtung es dabei zu haben bzw. überhaupt eines zu besitzen). Telefonzelle nicht in Sicht ( oder keine finanziellen Möglichkeiten zu telefonieren), 30 Minuten abgewartet, Zettel an der Windschutzscheibe geheftet. Danach unverzügliche Meldung bei der Polizei.
Wenn ich bei diesem Werdegang vor der Meldung bei der Polizei "abgefangen" werde. Dann möchte ich mal sehen, wie ein Staatsanwalt die Anklageschrift verfassen würde. Ich bzw. mein Rechtsbeistand würde die
Anklage "zerpflücken" .
Gruß

Uwe

Zitat:

@phchecker17 schrieb am 26. Juli 2023 um 16:15:53 Uhr:


Das Gesetzbuch ist hier absolut eindeutig. Entweder du ermöglichst dem Geschädigten die Feststellung deiner Person oder du wartest eine angemessene Zeit, um diese Feststellung zu ermöglichen. Erst dann darfst du dich vom Unfallort entfernen. Entfernst du dich davor ist es Fahrerflucht - ganz einfach. Ganz egal wo du hinfährst, selbst wenn du den Geschädigten kennst und zu ihm persönlich nach hause fährst.

Ja, das Gesetzbuch ist da absolut eindeutig und anders als du es interpretierst:

Zitat:

7. unverzüglich die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, wenn man sich berechtigt, entschuldigt oder nach Ablauf der Wartefrist (Nummer 6 Buchstabe b) vom Unfallort entfernt hat. Dazu ist mindestens den Berechtigten (Nummer 6 Buchstabe a) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitzuteilen, dass man am Unfall beteiligt gewesen ist, und die eigene Anschrift, den Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort des beteiligten Fahrzeugs anzugeben und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine zumutbare Zeit zur Verfügung zu halten.

Man darf sich also unter Umständen vom Unfallort entfernen und zur nächsten Polizeidienstelle fahren. Das Problem ist nur, die ist manchmal nicht in unmittelbarer Nähe und man hat ein Problem, wenn wer anders den Unfall schon gemeldet hat und man auf dem Weg zur nächsten Polizeidienstelle von der Polizei angehalten wird. Dieses Problem hat man nicht, wenn man noch an der Unfallstelle 110 anruft.

Gruß

Uwe

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 26. Juli 2023 um 16:38:23 Uhr:


Wenn ich bei diesem Werdegang vor der Meldung bei der Polizei "abgefangen" werde. Dann möchte ich mal sehen, wie ein Staatsanwalt die Anklageschrift verfassen würde. Ich bzw. mein Rechtsbeistand würde die
Anklage "zerpflücken" .

Mag sein, aber ich brauche für so ein Blödsinn keinen Staatsanwalt unnötig beschäftigen und keinen Rechtsanwalt, denn ich habe noch an der Unfallstelle die 110 angerufen. 🙂

Gruß

Uwe

@Uwe Mettmann Ich persönlich würde jetzt unter "unverzüglich mitteilen" verstehen, dass man dort sofort anruft, aber ich will dir da jetzt gar nicht widersprechen, bin kein Anwalt.

Ändert aber nichts daran, dass der Übergang zwischen unverzüglicher Mitteilung und Selbstanzeige wohl eher fließend ist. Wenn ich direkt wegfahre und der Besitzer ruft dann sofort die Polizei und die gabelt mich dann mit Blaulicht auf, weil eine Streife um die Ecke ist, kann ich lange versuchen zu beweisen, dass ich gerade auf dem Weg zur Polizei war und nicht in der Lage war, kurz stehen zu bleiben bis ich zumindest bei der Polizei angerufen hab oder der Besitzer rausgekommen ist.

Von daher bleib ich dabei: Im Zweifel vorher anrufen, dann kann man immer noch vorbei fahren.

P.S. Ich stell mir gerade den Thread vor, wenn hier ein TE schreiben würde: "Ich wurde wegen Unfallflucht angezeigt, dabei war ich doch schon auf dem Weg zur Polizei, weil ich keine Lust hatte zu warten und kein Handy dabei hatte". Ich bin mir sicher ein Großteil hier wäre überzeugt davon, dass dieser fiktive TE das wohl eher als Ausrede nutzen wollen würde 😉

... aber wenn die Möglichkeit, aus welchen Gründen auch immer, nicht besteht, was dann ?
... aber wenn es dann eine Straftat sein sollte, muß die Staatsanwaltschaft und nur die kann, eine Anklage erheben und ich kann sehr wohl einen Rechtsanwalt einschalten bzw. selbst eine Gegendarstellung mit entsprechender Sachlage
bei der StA oder beim Gericht vorbringen. Wir leben ja alle noch in einen Rechtstaat !

@gordonairdail eine angemessene Zeit warten. Ganz einfach. Wenn du tatsächlich kein Handy, kein Telefon und keine Nachbarn hast, dann wartest du halt eine halbe Stunde, ob jemand kommt und fährst danach zur Polizei.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 26. Juli 2023 um 16:53:01 Uhr:


... aber wenn die Möglichkeit, aus welchen Gründen auch immer, nicht besteht, was dann ?

Das wurde dir doch schon mehrfach erläutert. Bei dieser seltenen Konstellation fährst du halt zur nächsten Polizeidienststelle.

Wenn du ein Handy dabei hast, was spricht denn gegen einen Anruf?

Gruß

Uwe

Ob der TE schon Post bekommen hat? 🙄

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 26. Juli 2023 um 17:02:28 Uhr:


Ob der TE schon Post bekommen hat? 🙄

Nö keine weitere Post, denn der Ball ist momentan beim TE, denn die Woche, in der Stellung nehmen soll, ist noch nicht rum.

Gruß

Uwe

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