Fahrerflucht: Automarke des Täters gesucht

Hallo,

ich möchte euch um Mithilfe bitten und hoffe mindestens einer von euch kann anhand der Spuren vom Täterfahrzeug dessen Automarke herausfinden.

Meiner Freundin ist jemand ins parkende Auto gefahren und hat sich ohne "Bekennerzettel" oder "Selbstanzeige" aus dem Staub gemacht.
Sowas ist einfach nur ärgerlich und Mitmenschlich gesehen assozial.

Die Polizei hat den Fall schon aufgenommen.
Es handelt sich um eine wenig befahrene Strasse in einem Dorf.
Darum habe ich grosse Hoffnung den Täter dort wiederholt aufzufinden.

Wie ihr auf den folgenden Bildern erkennen könnt, handelt es sich beim Unfallverursacher um ein Blau-Türkis(metallic?)-lackiertes Fahrzeug, wodurch sich gewisse Hersteller schoneinmal von Vornheirein ausschliessen lassen sollten.

Unfallschaden 1
Unfallschaden 2
Unfallschaden 3
Unfallschaden 4

und auf den folgenden Fotos hab ich die "Beweismittel" fotografiert, anhand dieser hoffentlich die Marke herausgefunden werden kann, damit ich meine suche im Dorf einschränken kann.

Alle Teile sind aus Plastik und vermutlich vom Linken vorderen Blinker des Verursachers.

Beweis 1 man beachte die Lackspuren an den Noppen (?)
Beweis 2 ca. 8 cm lang
Beweis 3 Nahaufnahme von "Beweis 1"
Beweis 4 ca. 2 cm groß

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

MfG
Seb

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Hier das Foto

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Das mit dem FL ist mir auch hinterher eingefallen,

@ TS gebe doch mal deine PLZ bekannt wegen Suche bei Mobile ect.

@ Schöneberg 30  anhand des Schades vom TS wird der Schaden beim Unfallverusacher nicht  so groß sein wie das Bild des Suzuki . 

Ich weiß, das war nur ein Witz...ich sehe nur öfters türkise Suzuki Swifts, darum habe ich den erwähnt...hat ja noch keiner..

Zitat:

Original geschrieben von Schoeneberg30
Ich habe den Täter !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
 
http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=lfurymozvb3j
 
😁 Die Farbe passt zumindest, könnte ja ein solcher Suzuki Swift gewesen sein...

Sofort verhaften und Standrechtlich erschießen ! 😁

Hi,

ich habe Mobile schon durchsucht, ohne Erfolg.

Wie "ladafahrer" schon richtig erkannt hat,
denke ich auch, dass der Flüchtige sein Fahrzeug selbst repariert.

Es wird sich höchstwahrscheinlich um einen Opel Corsa A (Swing) mit dem BJ 90-93 handeln.

MfG Seb

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Interessant ist, ob die vom Verursacher stammenden Glas- und Kunsstoffsplitter noch Teilenummern tragen. Für die Ermittlungen reichen auch Fragmente. Lack kann analysiert werden, bringt aber nur Erfolg wenn es sich um den Originallack handelt. Einmal überlackiert und Ende der Ermittlungen. Wahrscheinliche Beschädigungen sind am Verursacher vorne links. Kann man erkennen am tropfenförmgen Spurenbild und am "Hängenbleiben" an der A-Säule. Bezüglich der Anstoßhöhe ist zu Bedenken, dass der Verursacher wahrscheinlich gebremst hat und somit vorne in die Federn getaucht ist. Gleichzeitig wird beim Aufprall das stehende Fahrzeug hochgedrückt. Also Vorsicht beim direkten Vergleich.
Hoffe ich konnte helfen.

Da die Beweismittel nun in staatlicher Obhut verweilen, kann ich es nicht genau sagen,
aber die Teile hatten/haben allen Anschein nach keine Teilenummer.

Da ich Lacksplitter gefunden habe, die auf der Rückseite weiß waren (Grundierung)
gehe ich davon aus, dass sich, sofern überlackiert wurde, alle Lackschichten im Beweistütchen befinden.

Der Bearbeiter der bei der Polizei für meinen Fall "verantwortlich" ist, hat die Akten vom Kollegen noch nicht bekommen,
bzw. befinden sich auf dem Weg dorthin. (So ein Inspektions-Haus kann schon groß sein 😁)
Dieser meinte jedoch, dass ich einen Kostenvoranschlag bei einer Werkstatt einholen soll,
damit die Schadenshöheneinschätzung nicht vom Menschen mit dem grünen Anzug abhängig ist, der meinen Fall aufgenommen hat.

Und so wie ich aus seinen Worten lesen/hören konnte, hängt es nun eben davon ab, wie hoch der Schaden ist, damit sich eine Labor-Chemische-Spektral-Analytische-Lack-Pröbchen-Diagnose auch lohnt.

Nun kommen folgende zwei Fragen auf:

1. Würde es sich eigentlich nicht immer lohnen, wenn dadurch die Tätersuche bessere (am besten 99%ige) Aussichten auf Erfolg hat?
Ich meine, wenn er/sie/es (künftig nur noch "er" genannt) gefunden wird, dann muss er doch sicher auch für die Ermittlungskosten etc. aufkommen.
Oder ist das eine Fehleinschätzung meinerseits? (huch sind doch 3 Fragen)

2. Würde eine Werkstatt für einen Kostenvoranschlag selbst Geld verlangen?

Der Schaden wird sich, je nach Reparaturwerkstatt in einem Bereich von 2.000 Euro bewegen.
Bei dem Baujahr und Modell müsste also noch der WBW und der Restwert ermitelt werden, da hier Verdacht auf einen wirtschaftlichen Totalschaden besteht.

Und das machen eigentlich nur Sachverständige und keine Werkstätten.

Ein KVA über über die Repko wird in der Regel 10% der Schadenhöhe oder 50 bis 80 Euro je nach Werkstatt kosten.

Ein Gutachen wird dich je nach Region und Aufwand zwischen 400 bis 600 kosten

Und ja, wenn der Sack erwischt wird, dann muss er alles bezahlen, wenn er denn das Moos hat.

Wenn nicht, dann kannst du dir auch einen Titel holen. Den kannst du dann innerhalb von 30 Jahren einlösen..... 😁

Gruß

Delle

Dann lieber erstmal einen KVA.
Den Gutachter kann ja Mr. oder Mrs. - "ich habe einen Titel zu verschenken" gern bezahlen...

Apropos erwischen... ich leg mich mal auf die Lauer, Feierabendverkehr, Kinder werden vom Kindergarten abgeholt, die Rinder werden im Rindergarten stehen bzw. liegen gelassen, etc. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Ein Gutachen wird dich je nach Region und Aufwand zwischen 400 bis 600 kosten
Und ja, wenn der Sack erwischt wird, dann muss er alles bezahlen, wenn er denn das Moos hat.
Wenn nicht, dann kannst du dir auch einen Titel holen. Den kannst du dann innerhalb von 30 Jahren einlösen..... 😁
Gruß
Delle

Wenn nicht, bleibst du halt auf den Kosten für das Gutachen sitzen.

Gruß

Frank

Kilometerstand: ca. 63.000 km (Ja, es gibt eine Hunterttausenderstelle am Zähler 😉 )

Kaufpreis: 300€

Auf Gutachtenkosten sitzen bleiben: zu teuer

MfG von: Seb

EDIT: es geht vorerst nur um die Reperaturkosten, damit der Ermittlungsweg festgelegt werden kann.

Wenn im Ermittlungsverfahren ein teures Gutachten eingeholt wird, muß das erstmal die Staatskasse zahlen. Wenn der Verursacher ermittelt und verurteilt wird, dann holt sich die Staatskasse das Geld dort wieder, aber nur, wenn er auch welches hat. Sonst bleibt doch Vater Staat drauf sitzen.

Und deswegen gibt es sogenannte Dienstanweisungen, mit denen den Beamten offiziell oder inoffiziell gesagt wird, wann sie so teure Gutachten einholen können und wann sie das sein lassen sollten. Das hängt dann auch vom Ausgang des Verfahrens ab.

Beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort ist es so, dass der Führerschein entzogen werden kann, wenn der Schaden bedeutend ist. Die Grenze hierfür dürfte derzeit bei ca. 1000 - 1500 EUR liegen (regional unterschiedlich). Wird der Verursacher ermittelt, und der Schaden liegt oberhalb dieser Grenze, kommt es fast immer zu einer Verurteilung, denn mit einer Einstellung kann man auch bei noch so hoher Auflage den Führerschein nicht einziehen. Liegt der Schaden niedriger, wird bei geständigen Ersttätern das Verfahren auch gern gegen eine Geldauflage eingestellt. Die Geldauflage geht aber meist an eine gemeinnützige Organisation und die Gutachtenkosten bleiben bei der Staatskasse, diese werden bei einer Einstellung dem Täter meist nicht auferlegt.

Es könnte also sein (Spekulation meinerseits), dass der Polizist ein Gutachten nur einholen darf/soll, wenn eine Fahrerlaubnissperre zu erwarten ist, also bei bedeutenden Schäden. Deswegen will er einen KVA haben.

Das Gutachten würde ja maximal erst dann nötig sein, wenn der Täter gefunden wurde.
Es geht eigentlich darum, ersteinmal einen Kostenvoranschlag der Reperatur (also auch der Schadenshöhe) zu bekommen,
damit in der "Anklageschrift gegen Unbekannt" ein Preis steht (über'n Daumen gepeilt, der Polizist hat mich beim Aufnehmen des Falles gefragt, wie hoch ich den Schaden einschätzen würde, da ich das aber absolut nicht abwägen konnte (man sieht ja nur den äusseren Schaden), wird vermutlich der Beamte eine Schätzung des Wertes vorgenommen haben)

Anhand dieser Daumenpeil-Kosten wird dann das weitere Ermittlungsverfahren entschieden.
Also würde ein Gutachten erst dann in Frage kommen, wenn der Täter gefunden wurde.

Es geht um das Gutachten zur Ermittlung des anderen Fahrzeuges durch Analyse der Spuren. Das machen manchmal die LKA´s selbst, was dort aber Kapazitäten bindet und die Mitarbeiter und Materialien dort muß das Land ja auch bezahlen. Oder der Auftrag geht an ein externes Sachverständigenbüro, wobei das die Rechung auch an das Land schickt.. Und diese Ermittlungen führt man zwangsläufig durch, bevor der Täter gefunden wurde. Wenn man schon den Täter samt Geständnis hat, muß man die Lackspuren nicht mehr analysieren.

Was Du meinst, ist das Gutachten zur Schadenshöhe. Das meinte aber nicht der Polizist. Ein Gutachten zur Schadenshöhe wird im Strafprozess eigentlich nie benötigt, da wird fast immer geschätzt.

ich drück dir die Daumen, dass der Sack erwischt wird!!!

Grüße,
Eric

Wenn Du dank Deiner akribischen recherchen (Respekt!!) schon mal einen begründeten Verdacht hast, welchen Typs das Täterfahrzeug sein könnte - hast Du das schon der Rennleitung mitgeteilt? So viele von denen dürften doch in der Umgebung nicht mehr zugelassen sein??? Und als Langstreckenbomber (= von außerhalb) eignet er sich eher weniger.

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