ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall mit Fahrerflucht

Unfall mit Fahrerflucht

Themenstarteram 20. September 2011 um 12:44

Hallo zusammen,

mir ist vor ca. 1 Monat jemand in mein geparktes Auto gefahren und ist dann abgehauen. Zum Glück hat eine Zeugin das Kennzeichen ect. aufgeschrieben und es mir gegeben. Daraufhin habe ich dann eine Anzeige gestellt. Da ich keine Vollkasko sondern nur eine Teilkasko habe, wird der Schaden ja nicht von meiner Versicherung übernommen. Habe mittlerweile auch schon den Halter rausbekommen, dem das Auto gehört, das mein Auto angefahren hat.

Habe gestern den Kostenvoranschlag bekommen. (Sind "nur" 500 €). Aber wie würdet ihr jetzt den Unfallschuldigen das mitteilen? Weil die Polizei kommt da nicht in die Gänge und der Typ hat auch noch keine Vorladung bekommen (wahrsch. weiss er noch nicht einmal das er dabei erwischt wurde). Da ich nämlich mein Auto verkaufen wollte, wollte ich langsam mal das Geld dafür bekommen.

Nun meine Fragen:

Würdet ihr das Auto jetzt schon verkaufen? Reicht der Kostenvoranschlag aus?

Würdet ihr den Unfallschuldigen einfach anrufen?

Die Polizei hat gemeint, das ich das Auto jetzt schon verkaufen kann und das der Kostenvoranschlag ausreicht. Aber was ist, wenn der Unfallschuldige, den Schaden über seine Versicherung bezahlen will und seine Versicherung dann einen Gutachter schickt, der sich mein Auto angucken will?

Was meint ihr?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von KING.1

Weil die Polizei kommt da nicht in die Gänge...

du scheinst da etwas nicht ganz verstanden zu haben... ;)

die polizei klärt lediglich ob hier eine straftat vorliegt und verfolgt diese...

wie du an dein geld kommst, ist zivilrecht und hat NICHTS mit der arbeit der polizei zu tun...da musst du dich ganz alleine - ohne die hilfe der polizei - drum kümmern!

Zitat:

Was meint ihr?

hast du bereits die versicherung des unfallverursachers kontaktiert?

17 weitere Antworten
Ähnliche Themen
17 Antworten

Eventuell müssten sein und dein Auto noch einmal "gegenübergestellt" werden. Nämlich dann, wenn er alles bestreitet. Dann könnte ein Gutachter zu Rate gezogen werden, der deinen Schaden mit Spuren an seinem Auto vergleicht. Daher wäre es tendenziell eher nicht so klug, dass Auto jetzt zu verkaufen.

Dir wird nicht viel anderes bleiben, als jetzt den Gang der Dinge abzuwarten. Anrufe beim Unfallverursacher bringen da nichts, auch von Hausbesuchen etc. solltes Du absehen.

Da Unfallflucht eine Straftat ist, die Ermittlungsbehörden informiert sind (durch Dich die Polizei, durch die Polizei die Staatsanwaltschaft), heißt es jetzt : warten!

Grüße

Superlolle

Zitat:

Original geschrieben von KING.1

Weil die Polizei kommt da nicht in die Gänge...

du scheinst da etwas nicht ganz verstanden zu haben... ;)

die polizei klärt lediglich ob hier eine straftat vorliegt und verfolgt diese...

wie du an dein geld kommst, ist zivilrecht und hat NICHTS mit der arbeit der polizei zu tun...da musst du dich ganz alleine - ohne die hilfe der polizei - drum kümmern!

Zitat:

Was meint ihr?

hast du bereits die versicherung des unfallverursachers kontaktiert?

Themenstarteram 20. September 2011 um 13:43

Nein habe ich noch nicht. Das wäre dann ja auch noch nicht sinnvoll, da die Sache ja noch nicht geklärt ist. Also soll ich jetzt warten, bis die Polizei ermittelt hat und geklärt ist, das tatsächlich das Auto gegen meins gefahren ist und erst dann soll ich mich um mein Geld kümmern?

Ich hätte sonst erstmal den Verursacher angerufen als seine Versicherung. Kann ja sein das er das ohne Versicherung klären will, damit er nicht evtl. hochgestuft wird oder sonstiges.

Zitat:

Original geschrieben von KING.1

Nein habe ich noch nicht. Das wäre dann ja auch noch nicht sinnvoll, da die Sache ja noch nicht geklärt ist. Also soll ich jetzt warten, bis die Polizei ermittelt hat und geklärt ist, das tatsächlich das Auto gegen meins gefahren ist und erst dann soll ich mich um mein Geld kümmern?

Ich hätte sonst erstmal den Verursacher angerufen als seine Versicherung. Kann ja sein das er das ohne Versicherung klären will, damit er nicht evtl. hochgestuft wird oder sonstiges.

So ist es! Es könnte ja z.B. sein, dass die Zeugin ein falsches Kennzeichen notiert hat, hier gerade jemand zu unrecht der Fahrerflucht bezichtigt wird und damit dann der derzeit Beschuldigte aus dem Schneider wäre, seine Versicherung somit natürlich auch ...

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

...

die polizei klärt lediglich ob hier eine straftat vorliegt und verfolgt diese...

...

Und sie klärt erstmal, ob derjenige, dessen Kennzeichen angegeben worden ist, wirklich der ist, der den Schaden verursacht hat und somit dann (was den TE nicht mehr interessiert) der Unfallflucht bezichtigt werden kann. Aber erst wenn feststeht: ja, der war es, erst dann kann der TE seinen Schaden gegenüber der Versicherung des Schädigers geltend machen!

Somit ist der Gang der Dinge wieder auf dem Stand, den ich in meinem ersten Post geschrieben hatte. Noch ist ja überhaupt nicht geklärt, wer den Schaden verursacht hat. Bisher gibt es ja "nur" eine Zeugin (was ja gut ist), deren Aussage muss nun aber erstmal überprüft werden ...

Themenstarteram 20. September 2011 um 13:52

Zu meinem Glück ist die Zeugin auch noch Polizisten und hat sich auch Automarke, Farbe ect. notiert. Auch das stimmt laut Polizei mit dem Kennzeichen überein. Aber das ändert wahrsch. auch nichts an der Sache oder?

Das Problem nämlich: Habe mein Auto abgemeldet, weil es mir zu teuer geworden ist und will es loswerden, weil es die ganze zeit in meiner Einfahrt steht.

Zitat:

Original geschrieben von KING.1

Zu meinem Glück ist die Zeugin auch noch Polizisten und hat sich auch Automarke, Farbe ect. notiert. Auch das stimmt laut Polizei mit dem Kennzeichen überein. Aber das ändert wahrsch. auch nichts an der Sache oder?

Das Problem nämlich: Habe mein Auto abgemeldet, weil es mir zu teuer geworden ist und will es loswerden, weil es die ganze zeit in meiner Einfahrt steht.

Das klingt doch gut, am Faktor Zeit ändert es aber erstmal nichts! Blöd, aber: abwarten!

Zitat:

Original geschrieben von superlolle

Es könnte ja z.B. sein, dass die Zeugin ein falsches Kennzeichen notiert hat, hier gerade jemand zu unrecht der Fahrerflucht bezichtigt wird und damit dann der derzeit Beschuldigte aus dem Schneider wäre, seine Versicherung somit natürlich auch ...

Sag mal: auf welchem Planeten lebst du???

Zuständig für die Schadensregulierung ist die VS des Verursacherfahrzeugs!

Der Halter / VS-Nehmer selbst muss den Unfall mit Unfallflucht nicht selbst verursacht haben = er ist strafrechtlich raus + seine VS bleibt dennoch zahlungspflichtig (wenn die Beteiligung des versicherten Fahrzeugs am Unfall nachgewiesen ist - hier Unfallzeugin mit benanntem Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Farbe, event. Fahrerbeschreibung)

@ TE:

melden den Unfall über den Zentralruf der Kfz-Versicherer und lass die die Schadensnumemr geben.

Dann wendest du dich direkt und umgehend bei der VS des Verursacherfahrzeugs.

Dir kann egal sein, ob der VS-Nehmer ohne VS regulieren will. Du hast einen Anspruch ggü. der VS, er kann den Schaden später zurückkaufen!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von superlolle

Es könnte ja z.B. sein, dass die Zeugin ein falsches Kennzeichen notiert hat, hier gerade jemand zu unrecht der Fahrerflucht bezichtigt wird und damit dann der derzeit Beschuldigte aus dem Schneider wäre, seine Versicherung somit natürlich auch ...

Sag mal: auf welchem Planeten lebst du???

Zuständig für die Schadensregulierung ist die VS des Verursacherfahrzeugs!

Der Halter / VS-Nehmer selbst muss den Unfall mit Unfallflucht nicht selbst verursacht haben = er ist strafrechtlich raus + seine VS bleibt dennoch zahlungspflichtig (wenn die Beteiligung des versicherten Fahrzeugs am Unfall nachgewiesen ist - hier Unfallzeugin mit benanntem Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Farbe, event. Fahrerbeschreibung)

@Hugaar

Was hast du mit der Ausage von Superlolle für ein Problem???:confused:

Er schreibt ganz richtig, dass man, wenn die Zeugin sich das falsche Kennzeichen notiert hat, es sich bei dem Fahrzeug also nicht um das am Unfall beteiligte handelt, erst mal gar nichts hat und auch keine Versicherung die für den Schaden aufkommen könnte.

Sollte das Kennzeichen richtig sein und es sich um das verursachende Fahrzeug handeln, hast du natürlich recht, dass die Versicherung dafür aufkommt, unabhängig davon, wer das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt gefahren hat.

Aber das hat auch niemand bestritten.

Gruß Andreas

Themenstarteram 21. September 2011 um 15:02

Also soll ich mich direkt mit der Versicherung in Verbindung setzen? Was soll ich den dann sagen, oder regeln die das mit der Polizei?

Oder bekomm ich von der Polizei eine "Bescheinigung" darüber das das Auto gegen meins gefahren ist oder wie beweis ich das der Versicherung?

Zitat:

Original geschrieben von KING.1

Also soll ich mich direkt mit der Versicherung in Verbindung setzen?

jop...

Zitat:

Was soll ich den dann sagen,

dass das bei ihnen versicherte fahrzeug an deinem fahrzeug einen schaden verursacht hat...der fahrer hat fahrerflucht begangen, zeugen sind vorhanden und bei der polizei wurde eine anzeige erstellt...

Zitat:

oder regeln die das mit der Polizei?

die lassen sich lediglich die "akte" schicken...aber auch nur dann, wenn sie von dem unfall bescheid wissen...und die polizei geht sicherlich nicht zur versicherung und sagt denen, dass das fahrzeug in einen unfall verwickelt war!

Zitat:

oder wie beweis ich das der Versicherung?

zeugenaussagen, schaden an deinem/dem verursacherfahrzeug, verfahren wegen fahrerflucht...

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von superlolle

Es könnte ja z.B. sein, dass die Zeugin ein falsches Kennzeichen notiert hat, hier gerade jemand zu unrecht der Fahrerflucht bezichtigt wird und damit dann der derzeit Beschuldigte aus dem Schneider wäre, seine Versicherung somit natürlich auch ...

Sag mal: auf welchem Planeten lebst du???

Zuständig für die Schadensregulierung ist die VS des Verursacherfahrzeugs!

Der Halter / VS-Nehmer selbst muss den Unfall mit Unfallflucht nicht selbst verursacht haben = er ist strafrechtlich raus + seine VS bleibt dennoch zahlungspflichtig (wenn die Beteiligung des versicherten Fahrzeugs am Unfall nachgewiesen ist - hier Unfallzeugin mit benanntem Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Farbe, event. Fahrerbeschreibung)

Plantengeschreibsel lasse ich mal unkommentiert.

Den entscheidenden Satz habe ich noch mal etwas hervorgehoben. Und solange wird die Versicherung auch nichts machen. Ich könnte ja auch einfach mal so sagen: Hugaar hat mein Auto angerummst, Zeugin ist da, also Hugaar, übrigens Grüße von Deiner Versicherung, die zahlen jetzt Summe X, besten Dank übrigens! Wie? Du warst zu der Zeit nachweislich in Frankreich mit dem Auto und nicht in Lübeck? Ach so, dann war es wohl ein Kennzeichen-Dreher. Aber egal, Deine Versicherung hat brav bezahlt!

Ich denke, Du würdest erneut die Planeten-Frage stellen, wenn auch in einem VÖLLIG anderen Zusammenhang!

grüße

Superlolle

Themenstarteram 22. September 2011 um 13:58

AAAAlso..

hab jetzt bei der Versicherung von dem Unfallverursacher angerufen. Die haben jetzt den Schaden aufgenommen und schicken einen Gutachter der den Schaden ermittelt. Auch der Sachbearbeiter meinte das es unklug wäre das Auto dann zu verkaufen, weil es etl. zu einer Gegenüberstellung kommen kann, wenn der Verursacher alles abstreitet.

Aber vll hab ich ja Glück und er gibt es gleich zu :)

...harren wir mal.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall mit Fahrerflucht