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Regressforderung nach Urteil zur Fahrerflucht

Themenstarteram 10. Oktober 2011 um 18:51

Hallo zusammen,

folgender Fall:

Mein Bruder hat versucht in einer etwas unübersichtlichen Stelle zu überholen.

Hat nicht ganz geklappt, hat beim Einscheren das überholte Fahrzeug geschnitten und am Vorderen linken Kotflügel ist ein Schaden entstande. Genau wie an seinem Radkasten hinten rechts.

 

Da es an der Unfallstelle sehr schlecht war direkt anzuhalten, sehr kurvige Strecke und dazu noch nachts, stoppe er erst am nächsten Ortseingang (max 3-5 KM). Auch die andere am Unfallbeteiligte Person und die Polizei wurde auch dort direkt eingeschaltet. Es wurde alles unmittelbar aufgenommen und und und...

Es kam zu einer Verurteilung mit 12 Monaten Fahrverbot und einer Geldstrafe. Im Urteil wurde er auch wegen Fahrerflucht Verurteilt.

Die Schäden (bei meinem Bruder und dem anderen) wurden noch VOR der Verurteilung zur Fahrerflucht von der Versicherung reguliert.

Jetzt kommt seine Versicherung auf Ihn zu, nachdem er erst verurteilt wurde, und möchte 2500€ und das Autohaus was seinen Schaden repariert hat möchte nun von die Rechnung bezahlt haben, da die Versicherung nicht zahlt.

Ist das so rechtens das die Versicherung erst alles reguliert und zusagt und anschließend nach der Verurteilung nochmal "nachtritt"?

Hätte Sie zu mindestens bei dem Schaden von meinem Bruder nicht ein eventuelles Urteil abwarten müssen?

 

Und bitte eins noch: Ich brauche hier an dieser Stelle wirklich keine Moralapostel! Er hat seine Strafe bekommen und das weiß er auch.

 

Danke schon mal für hilfreiche Antworten.

Beste Antwort im Thema

Wenn es nur um die Frage der "Kostenübernahme" geht, ist die tatsächlich leicht zu beantworten:

 

Die Versicherung kann zu dem frühen Zeitpunkt noch nicht wissen, dass der Fahrer wegen des unerlaubten Entfernens verurteilt werden wird.

 

Sie wird den Versicherungsschutz aber erst versagen, wenn sie "Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung" hat.

Echte Kenntnis hat sie aber erst, wenn zumindest feststeht, dass das Verfahren wegen der U-Flucht nicht nach 170 II StPO eingestellt wurde. Alles andere ist in aller Regel zu unsicher. Es könnte sich ja immernoch im Strafverfahren herausstellen, dass der Unfall vom Fahrer gar nicht bemerkt werden konnte usw.

 

Daher wird der Versicherer in aller Regel abwarten, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist und erst dann den Regress einleiten.

 

Dass sie vorher die technische Reparaturfreigabe erteilt hat, bedeutet nur, dass das Fahrzeug repariert werden darf und vom Versicherer nicht mehr begutachtet werden soll.

 

Sonst dürfte ja der Wagen unter Umständen erst Monate später repariert werden, nur damit die Rechnung dann doch nicht bezahlt wird, weil kein Versicherungsschutz besteht.

 

Das kann ja keine sinnvolle Lösung sein.

Was meinst Du, was dann für ein Theater wäre?

 

 

 

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ich versuch mal (fuer mich) zu sortieren..

- der schaden des geschädigten wurde zu 100% reguliert und er soll nun aus diesem haftpflichtfall 2500EUR regress zahlen

- der (vollkasko)schaden an seinem fahrzeug wurde nicht reguliert.

(du schreibst auch sein schaden wurde reguliert?! woher dann die offene forderung des autohauses?)

soweit korrekt?

falls ja, duerfte das wohl "ok" sein.

durch seine fahrerflucht (gerichtlich gewuerdigt wurde es ja schon), hat er die VS in der kasko leistungsfrei gestellt.

(achja.. vorher "nachtreten" geht ja auch nicht ;) )

Themenstarteram 10. Oktober 2011 um 19:40

Hi und danke für die fixe Antwort.

 

"der schaden des geschädigten wurde zu 100% reguliert und er soll nun aus diesem haftpflichtfall 2500EUR Regress zahlen"

Ja

"der (vollkasko)schaden an seinem fahrzeug wurde nicht reguliert"

Jein. Die Versicherung hatte dem Autohaus eine Kostenfreigabe erteilt, nachdem mein Bruder es dort vorbei brachte und den Sachverhalt erläutert. Dieses hat dann sein Auto gerichtet und er hat es wieder bekommen.

Jetzt NACH dem Urteil bezahlt die Versicherung das Autohaus nicht mit eben diesem Verweis: Urteil->Fahrerflucht muss nicht zahlen.

Also wendet sich das Autohaus an meinen Bruder.

"durch seine fahrerflucht (gerichtlich gewuerdigt wurde es ja schon), hat er die VS in der kasko leistungsfrei gestellt."

Das möchte ich ja auch nicht ankreiden, allerdings den Zeitpunkt. Hätte die Versicherung mit der Kostenfreigabe für sein Fahrzeug nicht auf diese Urteil warten müssen? Um dann eventuell die Leistung zu verweigern?

 

(achja.. vorher "nachtreten" geht ja auch nicht )

Deswegen auch ein art "nachdrehten" in meinen Augen.

 

Zitat:

Original geschrieben von chief85

 

Zitat:

Jein. Die Versicherung hatte dem Autohaus eine Kostenfreigabe erteilt, nachdem mein Bruder es dort vorbei brachte und den Sachverhalt erläutert. Dieses hat dann sein Auto gerichtet und er hat es wieder bekommen.

Jetzt NACH dem Urteil bezahlt die Versicherung das Autohaus nicht mit eben diesem Verweis: Urteil->Fahrerflucht muss nicht zahlen.

Also wendet sich das Autohaus an meinen Bruder.

Liegt denn dem Autohaus eine von der Versicherung unterzeichnete RKÜ vor. Ohne diese Zusage hätten die doch ganz sicher nicht angefangen zu reparieren.

am 10. Oktober 2011 um 19:51

Zitat:

Original geschrieben von chief85

 

Jein. Die Versicherung hatte dem Autohaus eine Kostenfreigabe erteilt, nachdem mein Bruder es dort vorbei brachte und den Sachverhalt erläutert. Dieses hat dann sein Auto gerichtet und er hat es wieder bekommen.

Auch wenn sich an der Entscheidung des Versicherers nichts ändern wird: wann hat dein Bruder seinem Versicherer mitgeteilt, dass der Verdacht der Fahrerflucht besteht/bestand? Aus dem o.a. Satz könnte man erahnen, dass dein Bruder seine/die Werkstatt von der Fahrerflucht informiert hat und das dieser Umstand bei der Einholung einer/der Kostenzusage von der Werkstatt nicht an die Versicherung weitergegeben wurde.

Themenstarteram 10. Oktober 2011 um 19:55

Zu 100% kann ich das nicht sagen.

In irgendeiner Form wird diese schon vorliegen, bestimmt.

 

"Liegt denn dem Autohaus eine von der Versicherung unterzeichnete RKÜ vor. Ohne diese Zusage hätten die doch ganz sicher nicht angefangen zu reparieren."

Eben das denk ich mir doch auch.

 

Oder hat die Versicherung das recht diese zurück zunehmen?

Themenstarteram 10. Oktober 2011 um 20:02

"wann hat dein Bruder seinem Versicherer mitgeteilt, dass der Verdacht der Fahrerflucht besteht/bestand?"

Gar nicht. Woher denn auch?

Das war selbst für meinen Bruder sehr überraschend.

 

Wie gesagt:

Da es an der Unfallstelle sehr schlecht war direkt anzuhalten, sehr kurvige Strecke und dazu noch nachts, stoppe er erst am nächsten Ortseingang (max 3-5 KM). Auch die andere am Unfallbeteiligte Person und die Polizei wurde auch dort direkt eingeschaltet. Es wurde alles unmittelbar aufgenommen und und und...

Irgend etwas ist hier nicht stimmig.

 

Zwischen der Reparatur und dem Prozess liegen Monate. 

 

Die Versicherung hat auch bestimmt zeitnah Kenntnis vom Ermittlungsverfahren bekommen. 

Die hätte dann auch die Werkstatt ganz sicher darüber informiert, dass Sie hier nicht leistet.

 

Und die Werkstatt hätte auch sicherlich nicht Monate auf Ihr Geld gewartet.

 

 

 

am 10. Oktober 2011 um 20:09

Zitat:

Original geschrieben von chief85

"wann hat dein Bruder seinem Versicherer mitgeteilt, dass der Verdacht der Fahrerflucht besteht/bestand?"

 

Gar nicht. Woher denn auch?

 

Das war selbst für meinen Bruder sehr überraschend.

 

 

Wie gesagt:

 

Da es an der Unfallstelle sehr schlecht war direkt anzuhalten, sehr kurvige Strecke und dazu noch nachts, stoppe er erst am nächsten Ortseingang (max 3-5 KM). Auch die andere am Unfallbeteiligte Person und die Polizei wurde auch dort direkt eingeschaltet. Es wurde alles unmittelbar aufgenommen und und und...

Dein Bruder hätte die Verpflichtung gehabt, seinen Versicherer über diesen Umstand unverzüglich zu informieren. Er sollte die Entscheidung des Versicherers (Regress der geleisteten Aufwendungen und Versagung des Kaskoschutzes) akzeptieren. Da wird auch der hier oft gern genannte Tipp "geh zum Anwald" nicht helfen und nur weitere Kosten verursachen. Und teuer genug war es doch eh schon

Themenstarteram 10. Oktober 2011 um 20:12

Das alles müsste innerhalb 2 Monate ab.

Zu 100% kenne ich den Ablauf nicht. Habe immer nur einen Zwischenstand erzählt bekommen.

Das die Versicherung jetzt diesen Regress fordert, tut Sie auch erst seit gut 3-4 Wochen.

 

Wie gesagt die Schaden wurden reguliert -> danach kam das Urteil -> jetzt wollen Sie Geld von meinem Bruder.

Zitat:

Original geschrieben von chief85

Es kam zu einer Verurteilung mit 12 Monaten Fahrverbot und einer Geldstrafe. Im Urteil wurde er auch wegen Fahrerflucht Verurteilt.

Ist das Urteil denn schon rechtskräftig oder hat er Berufung dagegen eingelegt?

Also die 2500€ Regress gehen für den Haftpflichtschaden in Ordnung. Haken dran.

Bei den Reparaturkosten sieht es für mich so aus als müsse die dein Bruder auch zahlen, allerdings nicht an die Werkstatt, sondern an die Versicherung. Zumindest dann wenn die Versicherung eine Kostenübernahme an die Werkstatt gegeben hat. Hat dein Bruder nur eine Abtretung unterschrieben, dann wurde die jetzt mit dem Urteil hinfällig und die Rechnung muss vom eigentlichen Auftraggeber beglichen werden.

Zahlen wird er auf jeden Fall müssen.

Grüße

Steini

Themenstarteram 10. Oktober 2011 um 20:48

"Dein Bruder hätte die Verpflichtung gehabt, seinen Versicherer über diesen Umstand unverzüglich zu informieren. Er sollte die Entscheidung des Versicherers (Regress der geleisteten Aufwendungen und Versagung des Kaskoschutzes) akzeptieren. Da wird auch der hier oft gern genannte Tipp "geh zum Anwald" nicht helfen und nur weitere Kosten verursachen. Und teuer genug war es doch eh schon"

 

Woher hätte er denn wissen sollen, dass der Tatbestand der Fahrerflucht besteht(auch nur der Verdacht) ?

Das kam erst mit dem Urteil und zu diesem Zeitpunkt waren schon alle Schäden reguliert.

 

Ich werde mal den ganzen Fall schildern zum besseren Verständnis:

Mein Bruder hat versucht in einer etwas unübersichtlichen Stelle zu überholen.

Hat nicht ganz geklappt, hat beim Einscheren das überholte Fahrzeug geschnitten und am Vorderen linken Kotflügel ist ein Schaden entstande. Genau wie an seinem Radkasten hinten rechts.

 

 

Da es an der Unfallstelle sehr schlecht war direkt anzuhalten, sehr kurvige Strecke und dazu noch nachts, stoppe er erst am nächsten Ortseingang (max 3-5 KM). Auch die andere am Unfallbeteiligte Person und die Polizei wurde auch dort direkt eingeschaltet. Es wurde alles unmittelbar aufgenommen und und und...

 

Dann hat sich seine Versicherung bei Ihm gemeldet und einen Unfallhergang gefördert, da sich der geschädigte bei Ihr gemeldet hat.

Also mein Bruder den Unfallhergang schriftlich der Versicherung zu geschickt.

Dann kam ganz lange nicht.

In der Zwischen zeit hat die Polizei die Ermittlungen geführt und alle an dem Unfallbeteilgten Personen (Zeugen und geschädigter) vernommen.

Bis auf meinen Bruder, was mir schon sehr komisch vorkam das man nicht den Unfallverursacher befragt aus seiner Sicht.

In dieser Zeit hat mein Bruder auch sein Auto zur Reparatur gebracht. Dem Autohaus würde die Kostendeckung der Versicherung zugesagt.

Mein Bruder hatte sein Auto wieder und kurze Zeit später kam das Urteil.

Daraufhin legte mein Bruder Widerspruch ein und 1-2 Wochen später, kamen sogar 2 Polizisten extra in die Kaserne um Ihm den Führerschein SOFORT abzunehmen mit einem Richterlichen Beschluss. Das war auch deren Priorität an diesem Tag, meine Bruder den Lappen abzunehmen koste was wolle.

Darauf hat er einen Anwalt in die Sache eingeschaltet, weil ihm das schon alles sehr spanisch vorkam.

Die Sache ging vor Gericht und am Tag der Verhandlung riet noch der Richter seinem Anwalt, mein Bruder sollen den Widerspruch doch zurück nehmen es werde nur schlimmer.

Er tat wie ihm geraten worden ist und trat von seinem widerspruch zurück. Und das Urteil wurde damit rechtskräftig.

Und danach kam erst die Versicherung mit der Regressforderung und auch das Autohaus.

Zitat:

Original geschrieben von chief85

Woher hätte er denn wissen sollen, dass der Tatbestand der Fahrerflucht besteht(auch nur der Verdacht) ?

Das kam erst mit dem Urteil und zu diesem Zeitpunkt waren schon alle Schäden reguliert.

Nun höre aber bitte auf hier zu flunkern.......:eek:

 

Vor einem Prozess wird der Beschuldigte angehöhrt. Dann wird er darauf hingewiesen, dass er sich rechtlich beraten und verteten lassen kann.

 

Hier in Deutschland gibt es keine Prozess und kein Urteil aufgrund eines Verdachtes mal eben so. 

 

Und schon gar nicht in einen Strafprozess !

Zitat:

Original geschrieben von chief85

Die Sache ging vor Gericht und am Tag der Verhandlung riet noch der Richter seinem Anwalt, mein Bruder sollen den Widerspruch doch zurück nehmen es werde nur schlimmer.

Er tat wie ihm geraten worden ist und trat von seinem widerspruch zurück. Und das Urteil wurde damit rechtskräftig.

Und danach kam erst die Versicherung mit der Regressforderung und auch das Autohaus.

Wurde dein Bruder von seinem Anwalt auf die Möglichkeit der Regreßforderung der Versicherung hingewiesen für den Fall, daß er seinen Widerspruch zurücknimmt?

Wie wurde die angebliche Fahrerflucht vom Richter begründet?

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