Fahrer kann trotz Blitzerfoto nicht identifiziert werden - Drohung Fahrtenbuch
Hallo,
ich veröffentliche einmal folgendes Schreiben und 3 Fotos .
Frage: Wie jetzt verhalten, da ich den VW Golf Variant am 06.12.2024 verliehen hatte, und der Fahrer ja nicht erkennbar ist!
304 Antworten
Ich habe nicht mehr alle Seiten hier gelesen. Aber was soll es - es ist ohnehin nicht hilfreich ! Es wird soviel durcheinander gebracht - nach dem Motto : Ich bin clever und möchte auch mal oder immer wieder was schreiben, obwohl es dem Thema in keinster Weise mehr dienlich ist.
Wenn das soweiter geht und jeder seine nichtssagende Entwürfe einbringt, werden noch weitere 100 Seiten
befüllt werden und Keiner weiß mehr, worum es eigentlich geht.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 19. Januar 2025 um 13:22:47 Uhr:
Zitat:
@FTCK schrieb am 19. Januar 2025 um 13:07:08 Uhr:
Aber er hat sich bei Nichtzahlung dann auf jeden Fall für die Führung eines FB qualifiziert.
Nein, hat er nicht. Abgesehen davon, dass bei einem Pillepalle-Verstoß im Verwarngeldbereich eine Fahrtenbuchauflage unüblich ist, so muss doch die Behörde einige Bedingungen erfüllen, damit die Fahrtenbuchauflage rechtens ist:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 19. Januar 2025 um 13:22:47 Uhr:
Zitat:
Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers:
Wie bereits erläutert, kommt eine Fahrtenbuchauflage auch immer nur dann in Betracht, wenn die Behörde den tatsächlichen Fahrer innerhalb der 3-Monats-Frist nicht ermitteln konnte, die Ermittlung des Fahrers also unmöglich war. Eine Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung liegt aber auch nur dann vor, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalls nicht in der Lage war, den Täter (Fahrer) zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat.Ich interpretiere deinen zur Verfügung gestellten Text völlig anders. Nikolaus ist der Behörde ja wegen einiger Verstöße schon bekannt. Er wollte der Behörde nun inkognito eins auswischen. Per Foto ist natürlich nicht der Fahrer festzustellen. Da die Ermittlungen in dem Fall zur Täterschaft aussichtslos sind und somit eine weitere Verfolgung unzumutbar ist, wenn nicht im Anhörungsbogen der vermeintliche Fahrer benannt wird, freut sich vermutlich der Sachbearbeiter darauf, demnächst den TE persönlich kennen zu lernen, wenn er regelmäßig das FB vorlegt.
In deinem Beitrag ist wohl einiges mit dem Zitieren schiefgelaufen. Bitte überarbeite den Text noch mal, denn ich möchte mir nicht die Mühe machen rauszusuchen, welche Passagen nun von mir und welche von dir sind.
Danke dir, für das in Ordnung bringen.
Gruß
Uwe
Dein Zitat ist lediglich verkürzt, sonst meckert der Mod.
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Nein, da ist alles vermurkst. Text den ich laut deinen Beitrag angeblich zitiert habe, ist z.B. nicht von mir.
Bitte schaue dir das nochmal an und bitte bearbeite das, solange das noch möglich ist.
Gruß
Uwe
Zitat:
@FTCK schrieb am 19. Januar 2025 um 23:11:53 Uhr:
Dein Zitat ist lediglich verkürzt, sonst meckert der Mod.
Du mußt mit deinem Text nach dem {/quote} (mit eckigen Klammern) anfangen zu schreiben.
@Werkstatt das code-tag ist kaputt:
Du mußt mit deinem Text nach dem
Code:
anfangen zu schreiben.
Gruß Metalhead
Es geht immer so weiter, als wenn man im "Walde ein Auto stoppen" wolle. Die eigentliche Thematik verliert ihre
"Schwerkraft" total.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 20. Januar 2025 um 10:15:52 Uhr:
Du mußt mit deinem Text nach dem {/quote} (mit eckigen Klammern) anfangen zu schreiben.
Es fehlt nicht nur das [/quote], denn da ist wesentlich mehr schief gelaufen.
Wenn man einen Text zitiert, schreibt man seine Antwort darunter. Unter dem ersten Zitatblock fehlt seine Antwort.
Der zweite Zitatblock enthält eigentlich nur ein Zitat aus einem Text einer Anwaltsseite. Da sind aber relevante Teile verlorengegangen, z.B. der relevante Teil, den ich in meinem Beitrag fett markiert habe. Weiterhin fehlt die Quellenangabe.
Ich habe in meinen Beitrtag extra den ganzen Absatz zitiert und den für mich relevanten Teil fett markiert, um die Aussage dieses Absatzes nicht zu verändern oder zu verfälschen.
Ich habe so konsequent gehandelt und eine Quellenangabe hinzugefügt, weil ja auch der Forenbetreiber eine Mitverantwortung hat, was hier geschrieben steht und gerade, weil es sich um einen Textteil einer Anwaltsseite handelt. Wenn man nicht zitiert, mit dem Zitat aus der Anwaltsseite, muss man genauso konsequent handen, denn sonst könnten die not ammused darauf reagieren, wenn sie das mitbekommen.
Den Text ganz unten sehe ich auch nicht ganz unkritisch. Antworten sollten auf das basieren, was geschrieben steht und nicht auf Intuitionen, die einem Threadersteller unterstellt werden, zumal diese keine Rolle spielen, denn die Behörde hat sich an Regeln zu halten, die in den von mir zitierten Absatz aufgezählt sind und dazu gehört auch die zwei Wochen Regel, die eben auch im Zitat der Anwaltsseite weggelassen wurden.
Gruß
Uwe
Ich traue mich gar nicht zu schreiben, was ich jetzt dazu denke. Dafür bin ich auf die Reaktion der Behörde gespannt.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 21. Januar 2025 um 13:04:58 Uhr:
Verleihst du dein Auto immer an zehn Leute gleichzeitig? Müssen die dann um die Schlüssel würfeln?
Ne,.... das geht bei 10 Leuten nicht.
Ich verleihe nur an maximal 6 Leute -
-dann klappt das auch mit dem sechseckigen Würfel
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 21. Januar 2025 um 13:06:48 Uhr:
Ich traue mich gar nicht zu schreiben, was ich jetzt dazu denke. Dafür bin ich auf die Reaktion der Behörde gespannt.
me too
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 21. Januar 2025 um 13:06:48 Uhr:
Ich traue mich gar nicht zu schreiben, was ich jetzt dazu denke. Dafür bin ich auf die Reaktion der Behörde gespannt.
Mit der Begründung und dem dauerhaften Verleih an 6 Leute und einen Pudel, ist doch das mildeste Mittel für den Halter eindeutig die Fahrtenbuchauflage, die ich hier auch erteilen würde und der Halter hat nie wieder Probleme, bei OWis den FzF zu benennen.
Klassische win win Situation für alle Beteiligten.
Nachdem ich meine Sprache wiedergefunden habe sehe ich als erwiesen an, dass hier 16 Seiten -unabhängig von der Sichtweise- völlig umsonst vollgeschrieben wurden. Nachdem der erste Kontakt zum Amt als bestenfalls unglücklich bezeichnet konnte, dürfte man sich mit diesem Schreiben jetzt definitiv disqualifiziert haben.