Fahrer kann trotz Blitzerfoto nicht identifiziert werden - Drohung Fahrtenbuch
Hallo,
ich veröffentliche einmal folgendes Schreiben und 3 Fotos .
Frage: Wie jetzt verhalten, da ich den VW Golf Variant am 06.12.2024 verliehen hatte, und der Fahrer ja nicht erkennbar ist!
304 Antworten
Bei dem Verwarngeld handelt es sich lediglich um ein Angebot an den TE, welches dieser nicht anzunehmen braucht. Ihm stehen nach wie vor mehrere Optionen offen und es liegt am TE, für welchen Weg er sich entscheidet. Es muß lediglich hinnehmen, daß ihm für seine Entscheidung eine Frist gesetzt wurde.
Wenn der TE tatsächlich als Nikolaus gefahren sein sollte, wird auch kein beweiskräftiges Foto vorliegen. Aber er hat sich bei Nichtzahlung dann auf jeden Fall für die Führung eines FB qualifiziert.
Zitat:
@FTCK schrieb am 19. Januar 2025 um 13:07:08 Uhr:
Aber er hat sich bei Nichtzahlung dann auf jeden Fall für die Führung eines FB qualifiziert.
Nein, hat er nicht. Abgesehen davon, dass bei einem Pillepalle-Verstoß im Verwarngeldbereich eine Fahrtenbuchauflage unüblich ist, so muss doch die Behörde einige Bedingungen erfüllen, damit die Fahrtenbuchauflage rechtens ist:
Zitat:
Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers:
Wie bereits erläutert, kommt eine Fahrtenbuchauflage auch immer nur dann in Betracht, wenn die Behörde den tatsächlichen Fahrer innerhalb der 3-Monats-Frist nicht ermitteln konnte, die Ermittlung des Fahrers also unmöglich war. Eine Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung liegt aber auch nur dann vor, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalls nicht in der Lage war, den Täter (Fahrer) zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat. Dazu gehört unter anderem auch, dass die Behörde innerhalb von 2 Wochen nach dem Verkehrsverstoß den Fahrzeughalter mit dem Verstoß und der Ermittlung des Fahrers konfrontiert haben muss. Dies erfolgt in der Regel durch Übersendung eines Zeugenfragebogens bzw. Anhörungsbogens. Bringt die Behörde diese Ermittlungsmaßnahme nicht weiter, weil z. B. der Zeugenfragebogen bzw. der Anhörungsbogen nicht zurückkommt und somit unbeantwortet bleibt, muss die Behörde innerhalb der 3 Monatsfrist weitere Ermittlungen durchführen. Hierzu zählen z. B. Hausbesuche beim Fahrzeughalter und Befragungen von Nachbarn nach dem möglichen Fahrer. Wenn die Behörde nicht im angemessenen und zumutbaren Umfang ermittelt hat und ihr deswegen die Identifizierung des Fahrers innerhalb der 3 Monate nicht möglich war, kann eine Fahrtenbuchauflage nicht angeordnet werden.
(Quellenangabe:
Klick mich)
Diese zwei Wochen Bedingungen hat die Behörde nicht eingehalten, wenn der TE den Anhörungsbogen erst jetzt bekommen hat.
Das mit der zwei Wochen Frist, um sich gegen eine Fahrtenbuchauflage zu währen, klappt aber nicht immer, so z.B. wird es problematisch, wenn man sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht beruft oder man gegenüber der Behörde durchblicken lässt, dass man sich doch erinnern kann, wer das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt gefahren hat oder zur Verfügung hatte.
Gruß
Uwe
Zwischen der Zahlung des Verwarngeldes und der Fahrtenbuchauflage gibt es ja auch noch andere Möglichkeiten für die Behörde. Dessen sollte sich der TE bewußt sein.
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Zitat:
@marakuhja schrieb am 19. Januar 2025 um 11:06:32 Uhr:
Im Schreiben steht, dass der TE mehrfach angegeben hat der alleinige Fahrer zu sein. Interessant, dass das noch keinem aufgefallen ist.
Hättest du ALLES sorgfälltig gelesen dann hättest du gesehen daß es mittlerweile nicht nur dir aufgefallen ist.
Die Angabe, dass der TE der einzige Fahrzeugführer des Fahrzeugs ist, bezieht sich aber nicht auf den aktuellen Fall, sondern auf in der Vergangenheit liegende Vorfälle. So zumindest habe ich das verstanden.
Gruß
Uwe
Sollte der TE die Bestätigung, einziger Fahrzeugführer des Fahrzeugs zu sein, auch gegenüber seiner Versicherung abgegeben haben, könnte der Verleih des Fahrzeugs auch eine Obliegenheitsverletzung darstellen.
Was hier aber nicht das Thema ist, somit OT und sollte daher nicht weiter diskutiert werden.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 19. Januar 2025 um 13:22:47 Uhr:
Diese zwei Wochen Bedingungen hat die Behörde nicht eingehalten, wenn der TE den Anhörungsbogen erst jetzt bekommen hat.
Woher weißt Du dies? Der TE hat hier nur das zweite Schreiben der Bußgeldstelle eingestellt, nachdem er um bessere Bilder gefragt hat.
Und die 14 Tage sind lediglich ein Richtwert, wenn man meint sich nicht erinnern zu können. Bei einem spitzenfoto sind die 14 Tage unerheblich.
Manch einer kann sich 5 Minuten nach abstellen des Fzg schon nicht mehr erinnern, um sich vor der OWI zu drücken.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 19. Januar 2025 um 15:23:12 Uhr:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 19. Januar 2025 um 13:22:47 Uhr:
Diese zwei Wochen Bedingungen hat die Behörde nicht eingehalten, wenn der TE den Anhörungsbogen erst jetzt bekommen hat.
Woher weißt Du dies? Der TE hat hier nur das zweite Schreiben der Bußgeldstelle eingestellt, nachdem er um bessere Bilder gefragt hat.
Och menno, das weiß ich natürlich nicht, daher ja auch die
Wenn-Bedingungim zweiten Teil des Satzes.
Üblicherweise reagieren Behörden aber relativ schnell, wenn der Vorgang erstmal in Bearbeitung ist. Es ist also durchaus wahrscheinlich, dass der TE auch den Anhörungsbogen erst vor Kurzem erhalten hat. Letztendlich weiß das nur der TE, ob die zwei-Wochen-Bedingung eingehalten wurde.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 19. Januar 2025 um 15:23:12 Uhr:
Und die 14 Tage sind lediglich ein Richtwert, wenn man meint sich nicht erinnern zu können. Bei einem spitzenfoto sind die 14 Tage unerheblich.
Wir haben hier aber kein Spitzenfoto.
Es ist richtig, die 14 Tage, sind nur ein Richtwert. Wenn man nur den geringsten Anhaltspunkt gibt, dass man sich auch nach 14 Tagen erinnern kann, hat man mit Zitronen gehandelt. Deshalb ja auch der Hinweis in meinem letzten Beitrag.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 19. Januar 2025 um 13:33:25 Uhr:
Hättest du ALLES sorgfälltig gelesen dann hättest du gesehen daß es mittlerweile nicht nur dir aufgefallen ist.
Ich lese ganz sicher nicht erstmal 14 Seiten.
@marakuhja
Dann wirf auch nicht einfach so einen Satz in den Raum.
- Interessant, dass das noch keinem aufgefallen ist. -
Du suchst auch Gründe, um dich künstlich aufzuregen wegen so einer Belanglosigkeit. Nicht ausgelastet oder was?