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Fahrtenbuch nach §31a StVZO

Themenstarteram 30. Juli 2012 um 15:09

Hallo, ich habe ein Problem und hoffe ihr könnt mir dabei helfen!

Ich wurde dazu verdonnert ein Fahrtenbuch zu schreiben, für das Straßenverkehrsamt, wie es dazu gekommen ist, könnt ihr euch wahrscheinlich denken ;-) Hat jemanden nähere Erfahrungen damit? Komme ich irgendwie aus der Sache wieder raus, gibt es da irgendwelche Möglichkeiten? Und sonst Tipps und Tricks um das ganze so einfach wie möglich zu gestalten, oder muss ich wirklich die nächstens 6 Monate mit einem Buch im Auto rumahren und jede kurze Fahrt da eintragen?

Ich hoffe auf eure antworten, Liebe Grüße!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003

Aber es kommt halt bei teilweise 4000 km pro Woche doch auch mal vor, daß man beim geschäftlichem telefonieren mit der Freisprechanlage mal abgelenkt ist und den Geschwindigkeitstrichter auf der BAB zu spät sieht.....

Wenn du weißt, dass du abgelenkt wirst beim Telefonieren, warum machst du es dann? Halte doch einfach an?! Leute wie du werden IMMER eine Ausrede finden, die ihren Fall als etwas Außergewöhnliches hinstellen wollen und sich damit rechtfertigen. Ich fahr auch immer meine 10+, aber ich lass mich halt nicht erwischen, sicher oft genug auch aus Dusel. Und es würde mir nicht im Traum einfallen, jemand anderen als "Abzocker" dafür verantwortlich zu machen, nur weil ich zu doof bin. Auch vorm Kindergarten nachts um 3...

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Zitat:

Original geschrieben von Motorfreak12345

oder muss ich wirklich die nächstens 6 Monate mit einem Buch im Auto rumahren und jede kurze Fahrt da eintragen?

Jeden Fahrerwechsel, dies ist Sinn und Zweck des Fahrtenbuches.

am 30. Juli 2012 um 15:20

Zitat:

Original geschrieben von Motorfreak12345

Hallo, ich habe ein Problem und hoffe ihr könnt mir dabei helfen!

Ich wurde dazu verdonnert ein Fahrtenbuch zu schreiben, für das Straßenverkehrsamt, wie es dazu gekommen ist, könnt ihr euch wahrscheinlich denken ;-) Hat jemanden nähere Erfahrungen damit? Komme ich irgendwie aus der Sache wieder raus, gibt es da irgendwelche Möglichkeiten? Und sonst Tipps und Tricks um das ganze so einfach wie möglich zu gestalten, oder muss ich wirklich die nächstens 6 Monate mit einem Buch im Auto rumahren und jede kurze Fahrt da eintragen?

Ich hoffe auf eure antworten, Liebe Grüße!

"Verkaufe" Dein Fahrzeug an jemanden, der Dich mit "seinem Fahrzeug" fahren lässt.

Zitat:

Original geschrieben von Motorfreak12345

Komme ich irgendwie aus der Sache wieder raus, gibt es da irgendwelche Möglichkeiten?

Du könntest den Wagen 6 Monate lang in die Garage stellen, aber die Organisation der Ersatzmobilität ist noch umständlicher als die Führung eines Fahrtenbuches.

Melde doch Deinen Wagen ab oder auf einen anderen Halter um !

Die ganzen Alternativmöglichkeiten sind doch alle viel umständlicher als mal 6 Monate lang ein kleines Büchlein mit ein paar Angaben zu füllen...

...würde mich schon interessieren, wie es dazu gekommen ist. Siehe auch folgenden thread:

http://www.motor-talk.de/.../...strassenverkehrsbehoerde-t3898956.html

NT

Alles Gewohnheitssache. Zahlreiche Gewerbetreibende oder andere Selbstaendige machen das tagtaeglich, z.B. aus steuerlichen Gruenden.

am 30. Juli 2012 um 16:53

Das Fahrtenbuch wird dem Fahrzeughalter auferlegt, es ist also nicht Fahrzeuggebunden. Wäre ja auch komisch wenn XY mein Auto kauft und unbegründet ein Fahrtenbuch führen müsste.

Also Auto auf die Frau, die Oma, den Opa, den Sohn xy ummelden und Ende.

Klar. Und die Versicherungseinstufung von 140 % des Sohnes gibt's dann auch gratis dazu ;)

Natürlich. Wann soll der Sohn denn auch seine 20 unfallfreien Jahre zusammengefahren haben...:D

Zitat:

Original geschrieben von dyonisos911

Das Fahrtenbuch wird dem Fahrzeughalter auferlegt, es ist also nicht Fahrzeuggebunden. Wäre ja auch komisch wenn XY mein Auto kauft und unbegründet ein Fahrtenbuch führen müsste.

Also Auto auf die Frau, die Oma, den Opa, den Sohn xy ummelden und Ende.

Wenn dem so wäre, dass das Fahrtenbuch personengebunden ist, welchen Sinn hätte es dann das Fahrzeug zu verkaufen bzw. umzumelden?????

NT

Personengebunden als Halter, nicht als Fahrer. ;)

Man sollte sich dann aber schon gute Argumente zurechtlegen, wenn man den Beamten erklären muß, warum man unmittelbar nach der Fahrtenbuchauflage sein Fahrzeug an ein Familienmitglied "verkauft" hat...:D

Braucht man nicht - das ist halt eine legale Möglichkeit.

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