Fahrer kann trotz Blitzerfoto nicht identifiziert werden - Drohung Fahrtenbuch
Hallo,
ich veröffentliche einmal folgendes Schreiben und 3 Fotos .
Frage: Wie jetzt verhalten, da ich den VW Golf Variant am 06.12.2024 verliehen hatte, und der Fahrer ja nicht erkennbar ist!
304 Antworten
Naja, mal sehen, was die schreiben / antworten.
Aber der humorvolle Hinweis, dass der fahrer eher aussieht wie ein Pudel ist ja auch nicht ganz von der Hand zu weisen.
Jedenfalls ist mir dieser Vergelich spontan eingefallen, als ich das Photo zum ersten Mal gesehen habe.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 21. Januar 2025 um 13:12:27 Uhr:
Mit der Begründung und dem dauerhaften Verleih an 6 Leute .......
Wo? Wo? Wo bitte Recht-sehr hatte ich jemals in den 16 Seiten geschrieben, das Auto dauerhaft an 6 Leute zu verleihen....
😁😕
....Bin ja wirklich mal auf die Reaktion & Antwort der behörde gespannt....
Mehr als einen "Autoatlas kann ich ja nicht gewinnen"
d.h. ein noch schlimmeres Übel als das bereits angedrohte kann ja nicht (mehr) kommen
Zitat:
@Nikolaus-2024 schrieb am 21. Januar 2025 um 12:49:02 Uhr:
Habe ein Antwortschreiben an die Bußgeldstelle abgeschickt
Alles richtig gemacht. Da wird jetzt nichts mehr kommen.
Und falls doch, nennst du (in Absprache natürlich) 6 Kumpel. Dann können die nicht mal mit nem Fahrtenbuch ums Eck kommen, da du ja liebend gern den Fahrer benennen würdest, wenn man ihn denn auf dem Foto erkennen könnte.
Zitat:
@Melosine schrieb am 21. Januar 2025 um 13:38:50 Uhr:
Alles richtig gemacht. Da wird jetzt nichts mehr kommen.
Und falls doch, nennst du (in Absprache natürlich) 6 Kumpel. Dann können die nicht mal mit nem Fahrtenbuch ums Eck kommen, da du ja liebend gern den Fahrer benennen würdest, wenn man ihn denn auf dem Foto erkennen könnte.
Naja,.... Dein Optimismus in "Gottes Hand", aber ich glaube nicht so ganz an das
"da wird nichts mehr kommen"
Irgendwas kommt da noch, bloß schlimmer als Fahrtenbuch kann nicht kommen.
Ansonsten @Melosine
ein netter Beitrag mit einer gehörigen Portion Sarkasmus,
aber das gehört dazu
Zitat:
@Melosine schrieb am 21. Januar 2025 um 13:38:50 Uhr:
............................................... da du ja liebend gern den Fahrer benennen würdest, wenn man ihn denn auf dem Foto erkennen könnte.
Genau das ist juristisch-rechtlich der Dreh-& Angelpunkt des ganzen
Ähnliche Themen
Ich hätte für das "Sehr geehrte Frau XXX" eine größere Schriftart gewählt. So kann man es doch sehr leicht übersehen.
Mal im Ernst, noch nie einen Brief geschrieben?
Zitat:
@J_Novi schrieb am 21. Januar 2025 um 13:54:37 Uhr:
Ich hätte für das "Sehr geehrte Frau XXX" eine größere Schriftart gewählt. So kann man es doch sehr leicht übersehen.
Eine noch gößere Schrift hätte ich aber nicht in eine Zeile hineinbekommen
Zitat:
@J_Novi schrieb am 21. Januar 2025 um 13:54:37 Uhr:
Mal im Ernst, noch nie einen Brief geschrieben?
Oh ja, das war der erste Brief in meinem Leben, für die nächsten Briefe werde ich Dich als Ratschläggeber kontaktieren
Zitat:
@digibär schrieb am 21. Januar 2025 um 13:54:42 Uhr:
Ach wie schade, es ist so eloquent ausformuliert und doch sind noch Satzfehler eingebaut. 😁
Das kann sein, denn wer nicht ständig in Deutschland lebt. oder gelebt hat, der hat auch andere Sprachen mit anderer Grammatik kennengelernt.
#
Von daher kann ich mit Satzfehlern leben, da stehe ich über den Dingen.
Wenn ich mich über jeden Autokäufer, der falschen Satzbau hat, Lustig machen würde, so hätte ich weniger Umsatz / weniger Verdienst "/ weniger Geld.
Von daher, solche Dinge stören mich nicht:
DAS ZIEL IST DER WEG
Zitat:
@Nikolaus-2024 schrieb am 21. Januar 2025 um 13:58:18 Uhr:
Zitat:
@J_Novi schrieb am 21. Januar 2025 um 13:54:37 Uhr:
Mal im Ernst, noch nie einen Brief geschrieben?Oh ja, das war der erste Brief in meinem Leben, für die nächsten Briefe werde ich Dich als Ratschläggeber kontaktieren
DIN 5008
Zitat:
@J_Novi schrieb am 21. Januar 2025 um 13:54:37 Uhr:
Ich hätte für das "Sehr geehrte Frau XXX" eine größere Schriftart gewählt. So kann man es doch sehr leicht übersehen.Mal im Ernst, noch nie einen Brief geschrieben?
Es gibt bestimmtes Klientel, die ihre Schreiben immer so Formatieren. Meinst mit mehreren verschiedenen Schriftarten, Größen, fett etc
Sorry, aber wer in einem Text, der aus 18 Wörtern besteht zwei Grammatik-, einen Rechtschreib- und einen Interpunktionsfehler unterbringt, sollte vielleicht nicht über Textformatierungen reden.
Zitat:
@Melosine schrieb am 21. Januar 2025 um 14:54:31 Uhr:
Sorry, aber wer in einem Text, der aus 18 Wörtern besteht zwei Grammatik-, einen Rechtschreib- und einen Interpunktionsfehler unterbringt, sollte vielleicht nicht über Textformatierungen reden.
wenn man sonst den ganzen tag nix zu tun hat....🙄
Ich finde den "Brief" gut.
Für mich zeigt er, das der TE hier nichts auf den 17 Seiten gelernt hat und für den Sachbearbeiter zeigt er ganz genau wo er den Hebel ansetzen muss.
Der Sachbearbeiter wird da gar nichts mehr machen, weil er weiß, dass da nichts geht. Welchen Hebel soll er denn ansetzen. Es gibt keinen.
Der Sachbearbeiter wird so einen strittigen Vorgang nicht mehr selbst entscheiden und wird diesen seinem Sachgebietsleiter vorlegen, um eine Entscheidung zu treffen.
Ich könnte mir vorstellen, daß derartige Schriftbegründungen des Öfteren mit gleichen oder ähnlichen Inhalt, bei der Behörde eingehen, worauf dann eine Entscheidung gefällt wird.