Fahren ohne Schutzkleidung mindert Schmerzensgeldanspruch
Der Schutzkleidungsfred ist ja zu. Mach ich eben einen Neuen:
Das OLG Brandenburg (Az: 12 U 29/09) hat entschieden, dass es für Motorradfahrer ohne Schutzkleidung weniger Schmerzensgeld gibt.
Pressemeldung
Wie im Urteil zu lesen, Schuldfrage ist eindeutig geklärt.
Letztendlich folgt das ja meinem Lieblingsspruch "SSA!".
Aber wo führt das hin? Ohne komplette Schutzkleidung weniger Schmerzensgeld beim Ski-Rad-Skateboardfahren? Fussgänger erleiden ebenfalls meist schwere Kopfverletzungen, wenn ein Auto sie abräumt. Helmpflicht für Fussgänger zur Sicherung von Schmerzensgeldansprüchen?
Beste Antwort im Thema
Der Schutzkleidungsfred ist ja zu. Mach ich eben einen Neuen:
Das OLG Brandenburg (Az: 12 U 29/09) hat entschieden, dass es für Motorradfahrer ohne Schutzkleidung weniger Schmerzensgeld gibt.
Pressemeldung
Wie im Urteil zu lesen, Schuldfrage ist eindeutig geklärt.
Letztendlich folgt das ja meinem Lieblingsspruch "SSA!".
Aber wo führt das hin? Ohne komplette Schutzkleidung weniger Schmerzensgeld beim Ski-Rad-Skateboardfahren? Fussgänger erleiden ebenfalls meist schwere Kopfverletzungen, wenn ein Auto sie abräumt. Helmpflicht für Fussgänger zur Sicherung von Schmerzensgeldansprüchen?
20 Antworten
Was bei Rollerfahrern oder Mofafahrern?
Wenn die abgeräumt werden und sich verletzten...müssen die zukünftig auch ne lederkombi tragen für den schulweg ???
Witzloses Urteil! Zudem kommt es auch auf die Art der Verletzung an!
Leder Schützt nicht vor Brüchen, muss jetzt jeder ne Schwabenlederkombi für 2000 € tragen damit man behaupten kann er habe das möglichste versucht gesund zu bleiben???
Bedenkt bitte, es geht "nur" um Schmerzensgeld.
Das war schon vor Jahrzehnten eine Abwägung zwischen den verschiedenen Interessen, je nachdem was man sinnvollerweise von den Beteiligten erwarten kann.
Wieso sollte man einen "Bruder Leichtfuß" genauso gut stellen wie den "vorbildlichen Idealfahrer"?
Die Behandlungskosten usw. trägt unstreitig die Haftpflicht in vollem Umfang.
Zitat:
Original geschrieben von tomS
Wieso sollte man einen "Bruder Leichtfuß" genauso gut stellen wie den "vorbildlichen Idealfahrer"?
Wo liegt denn die Grenze, was ist "geeignete Schutzkleidung"?
Tuts eine Lederhose ohne Protektoren, ist es eine dünne Textilkombi mit Protektoren oder muss man doch eine volle Ledermontour mit Kevlareinlagen und eingebauter Schildkröte voraussetzen?
Sowas kann einem echt die Laune verderben. Allein dieser Zusammenhang ist irrsinnig. "Hätte man bessere Motorradkleidung getragen wären so schwere Verletzungen nicht aufgetreten!". Haben die Richter mal an das Gegenargument gedacht? "Wäre der Vollidiot mir nicht ins Motorradgefahren hätte ich garkeine Verletzungen, ob mit oder ohne Schutzkleidung!"......Hat man ab jetzt auch immer eine Teilschuld, wenn man einfach da ist? "Entschuldigung Herr Richter, dass ich an der Bushaltestelle gestanden habe. Hätte ich gewusst, dass der Bus in die Menge rast, hätte ich natürlich einen Helm getragen. So trifft mich eine Teilschuld für die Verletzungen!" AAAAAARRGGGG....und da redet man noch von "Rechtsstaat".
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Sowas ist ja mal absolut zum Kotzen, auch wenn ich immer mit voller Motorradkleidung fahre. Solange es keine Pflicht gibt entsprechende Kleidung zu tragen, sollte sowas auch nicht beim Schmerzensgeld berücksichtigt werde.
Sonst könnte man ja auch SUV fahrer dazu verdonnern mehr Schmerzensgeld zu zahlen da ein PKW nicht so strake Verletzungen verursachte hätte.
... das Urteil geht völlig in Ordnung, weil es einen Mehranspruch verneint. Das übliche Schmerzensgeld erhält er doch!
Bitte genau lesen ...
Gruß k2
Servus,
K2 hat vollkommen Recht, es ändert ja nichts an der Schuldfrage, die war ja eindeutig geklärt.
Er bekommt nur weniger, da er nicht "entsprechende" Kleidung trug.
Warum soll man jemand, der mit kurzer Hose und T-Shirt fährt, auch noch mit mehr Geld belohnen, als jemand der "entsprechende" Schutzkleidung trägt und bei einem vergleichbaren Unfall weniger Schäden von sich trägt.
Gruß, susireiter
Zitat:
Original geschrieben von Lewellyn
Fussgänger erleiden ebenfalls meist schwere Kopfverletzungen, wenn ein Auto sie abräumt. Helmpflicht für Fussgänger zur Sicherung von Schmerzensgeldansprüchen?
Und wenn ich aus meinem Hochbett falle kann ich mich auch verletzen. Muss IKEA nun auch Sturzhelme und Protektor-Schlafanzüge ins Programm aufnehmen? 😉
Ein bischen mehr Sachlichkeit ist IMHO schon angebracht.
Der Vergleich mit den Fußgängern hinkt insofern, als dass sie normalerweise keine Fahrbahn permanent (!) mit PKWs oder Motorrädern teilen.
Ob das Urteil sich auf Ski-, Snowboard- und Inlineskaterbenutzer übertragen lässt halte ich eher für unwahrscheinlich. Schließlich haben wir (noch) kein US-amerikanisches Strafsystem.
Grüße, Martin
Das Hauptproblem liegt wohl eher darin, dass es sich um einen Motorradfahrer handelt. 😠
Habe mich schön des öfteren gefragt, worin der Unterschied zwischen einem Hobbyradrennfahrer, mit kurzer Hose und T-Shirt, und einem Motoradfahrer liegt, wenn beide mit 60-70 km/h einen Berg herunter fahren. Ist bei einem Sturz der Asphalt bei Ersteren weicher. 😕
............. insbesondere da meiner Meinung nach bei dieser Geschwindigkeit die Sturzgefahr des Radfahrers größer ist und er auch von anderen Verkehrsteilnehmern noch schlechter zu sehen ist. 😰
Manche Verkehrsteilnehmer sind halt (fast) immer alles schuld, andere haben einen regelrechten Freibrief. Das wirkt sich auch auf Gerichtsurteile aus.
Hätte, wenn und aber, wer will hier die Grenzen festlegen, was wäre passiert wenn oder nicht 😕
Solange es keine klaren Richtlinien gibt, werden dieses immer willkürliche Entscheidungen bleiben.🙄 ..... ist der Richter vielleicht selber Motorradfahrer oder hat in gestern einer mit tösenden Auspuff überholt und das auch noch ohne Ritterrüstung.😉
Was nun noch zu verhandeln bleibt: Was genau ein "ausreichender Schutz" ist. Wurde ja bereits oben von jemand anderem hinterfragt.
Muss ich mir nun eine Jacke mit Protektoren kaufen oder darf ich die alte, aber top erhaltene Lederjacke mit Aufdopplungen und Polstern tragen?
Eventuell ist der größte Teil vom Zorn hier im Thread damit zu erklären, dass man sich die Kleidung nicht vorschreiben lassen will?
Grüße, Martin
er kriegt halt nur für Sachen das Schmerzensgeld die sich mit Schutzkleidung nicht vermeiden hätten lassen
also abgezogene Haut vom Asphalt wird nicht beachtet
natürlich ist das Urteil totaler humbug und Krampf
man kann einen nicht bestrafen der sich an die Regeln hält
und wenn man das einführt dann muss es für Fahradfahrer, Roller und Mofafahrer gleich gelten
Fußgänger hätten auch die uBahn Unterführung benutzen können statt über die Straße zu gehen
unnötiges Risiko
Schadensersatz fällt komplett weg ob Schuld oder nicht
entweder alle oder keiner
Lest doch einfach mal das URTEIL, Zeitungen schreiben viel... letztendlich hat er eine mehr oder weniger übliche Schmerzensgeldsumme erhalten... verneint wurde aus ebenfalls anderen Gründen der Anspruch auf eine lebenslange monatliche Rente von 250 Euro... weil sein Bein am Rist zuweilen noch kitzelt.
Mit anderen Worten war die Forderung in sich schlicht völlig überzogen - was im Urteil ausführlich mit Vergleichsfällen etc. begründet wird.
Der "Selber bisserl schuld" Part ist - so entnehme ich es zumindest dem Urteil - nur noch das Schleiferl auf der Begründung für die Abweisung der Klägerforderung... die wurde durch mehrere substanzielle Punkte doch schon hinreichend mehrfach zerlegt.
Also eher ein Fall von "Mein Unfall macht mich reich" als "Jetzt gehts aber los"?
Ich pers. halte es ohnehin für schwierig, Schmerzen in Geld zu bemessen (und habe auch schonmal drauf einfach verzichtet, manchmal tut das Leben eben auch mal weh), auch wenn der Gedanke des "Trostpflasters" per se in Ordnung ist - aber kennen wir sie nicht alle? Die genialen Gewinngenies wegen eines Kratzerls im Lack? Oder eben die, welche mal gelesen haben, wie sich ein Schleudertrauma auswirkt?
Keine Ahnung, ich war nicht dabei - aber irgendwie siehts für mich so aus, als hätte da ein Richter eben so ein Genie erkannt? Könnt ja auch sein... das Urteil lässt es imho vermuten und die "übliche Summe" hat er doch bekommen.
Ich würde es nicht so fokusieren bei der Gschicht - aber grundsätzlich ist die "Urknallhaftung" natürlich Nonsens. In letzter Konsequenz wäre dann jeder per Geburt teilschuldig und die Eltern per Zeugung Mittäter. Ein klein bisserl kommen diese Gedanken aber wohl auch vom "Absolute Gerechtigkeitswahn" und Perfektionswahn derzeit.. ja mei... Gerechtigkeit.. das ist ein philosophisches Thema mit diesem Anspruch.
Vor Gericht und auf hoher See... 🙂
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
aber kennen wir sie nicht alle? Die genialen Gewinngenies wegen eines Kratzerls im Lack?
zu denen zähl ich mich auch
macht mir einer nen Kratzer wird die ganze Tür lackiert
hat mit Gewinn nichts zu tun sondern einfach damit das mein Eigentum mein Eigentum ist und das hat keiner zu beschädigen wers doch macht muss blechen e klar
und wenn ich das Geld nur in die Tasche steck und es nicht repariern lass weil ich mit dem Schaden lebe ist es auch egal und mein Geld weil immernoch mein Eigentum beschädigt wurde
keine ahnung wie man sich da bereichern kann
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
In letzter Konsequenz wäre dann jeder per Geburt teilschuldig und die Eltern per Zeugung Mittäter.
Das nennt man "Erbsünde". Die Bibel hat doch recht. 😁