Fahren ohne Schutzkleidung mindert Schmerzensgeldanspruch
Der Schutzkleidungsfred ist ja zu. Mach ich eben einen Neuen:
Das OLG Brandenburg (Az: 12 U 29/09) hat entschieden, dass es für Motorradfahrer ohne Schutzkleidung weniger Schmerzensgeld gibt.
Pressemeldung
Wie im Urteil zu lesen, Schuldfrage ist eindeutig geklärt.
Letztendlich folgt das ja meinem Lieblingsspruch "SSA!".
Aber wo führt das hin? Ohne komplette Schutzkleidung weniger Schmerzensgeld beim Ski-Rad-Skateboardfahren? Fussgänger erleiden ebenfalls meist schwere Kopfverletzungen, wenn ein Auto sie abräumt. Helmpflicht für Fussgänger zur Sicherung von Schmerzensgeldansprüchen?
Beste Antwort im Thema
Der Schutzkleidungsfred ist ja zu. Mach ich eben einen Neuen:
Das OLG Brandenburg (Az: 12 U 29/09) hat entschieden, dass es für Motorradfahrer ohne Schutzkleidung weniger Schmerzensgeld gibt.
Pressemeldung
Wie im Urteil zu lesen, Schuldfrage ist eindeutig geklärt.
Letztendlich folgt das ja meinem Lieblingsspruch "SSA!".
Aber wo führt das hin? Ohne komplette Schutzkleidung weniger Schmerzensgeld beim Ski-Rad-Skateboardfahren? Fussgänger erleiden ebenfalls meist schwere Kopfverletzungen, wenn ein Auto sie abräumt. Helmpflicht für Fussgänger zur Sicherung von Schmerzensgeldansprüchen?
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Lewellyn
Letztendlich folgt das ja meinem Lieblingsspruch "SSA!".
Was bitte meinst Du eigentlich mit "SSA!" ? Abtreibung (
Schwanger
schafts
abbruch)? Kunstdünger (
Schwefel
säure-
Ammoniak)?
Das Urteil hier geht doch in Ordnung. Erstens hat der Kollege Motorradfahrer zumindest kein unüblich niedriges Schmerzensgeld bekommen, zweitens waren seine Forderungen wirklich enorm hoch. Ich mein, hallo, 250 € Brutto im Monat?! Dafür, dass der Typ anscheinend voll berufstätig sein kann? Und als Zuckerle vornedran nochmal 25.000 €? Diese beachtliche Forderung in Verbindung mit der nicht getragenen Schutzhose ist meines Erachtens eine Unverschämtheit. Und das Gericht sieht das wohl genau so. Nicht mehr und nicht weniger steht in der Begründung.
Ich halte es da wie der tec-doc: Manchmal tut das Leben halt weh. Und wir alle wissen letztendlich, auf was wir uns einlassen, wenn wir aufs Motorrad steigen. Ich möchte damit ganz sicher keinen Freibrief zum Ummähen von uns Moppedfahrern ausstellen. Aber das wurde hier ja auch nicht gemacht. Der Unfallverursacher hat ja 100% der Schuld bekommen und muss daher auch entsprechend für die verursachten Kosten aufkommen (Behandlungs- und Materialkosten). Worum es bei dem diskutierten Urteil ging, war ja nur das Schmerzensgeld, das auf den "normalen Schadensersatz" (hoffe das Wort trifft das, bin kein Jurist) quasi oben drauf kommt. Und da wurde dem Verunfallten hier ja ein ordentlicher Batzen zugesprochen. Trotz der fehlenden Schutzhose (kein Vorwurf, ich fahr auch oft genug "ungeschützt"😉.
Zitat:
Diese beachtliche Forderung in Verbindung mit der nicht getragenen Schutzhose ist meines Erachtens eine Unverschämtheit. Und das Gericht sieht das wohl genau so. Nicht mehr und nicht weniger steht in der Begründung.
Gennauer betrachtet steht da sogar, dass ihm unbesehen dieses Umstandes ein vergleichsweise übliches Schmerzensgeld zugestanden wurde und Hose hin oder her schlicht keine rentenbegründenden Schäden vorhanden sind.
Ein höheres Schmerzensgeld würde eine weitere gutachterliche Stellungnahme erfordern, welche offenbar nicht beigebracht werden kann, womit davon ausgegangen wurde, die vorliegenden med. Gutachten stimmen mit der Realität überein, mithin kein höheres Schmerzensgeld zusteht. Anders gesagt - selbst gedreht und zweimal gewendet ist nicht zu erwarten, dass sich eine bemerkenswert andere Sachlage ergibt. Die Einlassung zur Schutzkleidung unterstreicht evtl. genau dies nocheinmal - "Kommst Du mir jetzt mit einem kitzelnden Zeh, komm ich dir mit nem Kratzer durch Leder weniger".
Ferner - das Urteil per se stammt ja von einem LG vorher... welches die Bemessung gar nicht detailiert begründet hat, mithin auch einen Abzug wegen fehlender Schutzkleidung nicht in Ansatz gebracht hat - das hat das OLG nur in der Berufungsabweisung zusätzlich zu bedenken gegeben und zwar in dem Sinn, dass auch dadurch ein unüblich hohes Schmerzensgeld kaum zu begründen wäre.
So versteh ich das... 🙂
Zitat:
zu denen zähl ich mich auch
macht mir einer nen Kratzer wird die ganze Tür lackiert
hat mit Gewinn nichts zu tun sondern einfach damit das mein Eigentum mein Eigentum ist und das hat keiner zu beschädigen wers doch macht muss blechen e klarund wenn ich das Geld nur in die Tasche steck und es nicht repariern lass weil ich mit dem Schaden lebe ist es auch egal und mein Geld weil immernoch mein Eigentum beschädigt wurde
keine ahnung wie man sich da bereichern kann
Jetzt enttäuscht Du mich aber - ich war sicher, DU würdest gleich ein kpl. neues Auto fordern. Und für die Schmach noch ne Lederausstattung dazu 🙄
Hm... denkt der "Täter" identisch... will er für die Kohle auch 100% haben... und erledigt das so, dass da keiner mehr "mit leben kann" 😛
Ferner gehts hier gar nicht um reale und relevante Schäden ersetzen (kein Thema und das wurde im Urteil ja auch gemacht) - es geht um Mücke zu Elefant, überzogene Forderungen etc... 🙂
😁 Ich glab nicht, dass unser Freund im Link irgendeine Scmerzgreze hat, dem ist das Schmerzensgeld völlig egal...
http://pix.sueddeutsche.de/kultur/252/304228/image_fmbg_0_83-1213378493.jpg
Wenn überhaupt, dann wird das Schmerzensgeld wohl seinen Erben zugute kommen...😁
Ähnliche Themen
Der wird wohl nie Erben haben, dem hat es anscheinend nicht nur den Saft aus dem Gehirnkasten getrieben.😁