Fahren ohne Führerschein auf eigenem Grundstück erlaubt?
Hab da so einen wisch bekommen.
In der Überschrift steht es ja schon, ich will nur wissen ob das noch richtig ist oder es zwischenzeitlich eine Gesetzesänderung gab.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Alpenfreund
Ich hätte Dich auch angezeigt.Zitat:
Original geschrieben von Dovahkiin
Ja so ähnlich bin halt 3km betrunken über den Acker gedonnert, unten an der Straße übern Zaun geklettert, einkaufen gegangen und dann zurück.....
Der Eindruck von jemandem mit einem solchen Verhalten; Der macht das evtl. auch auf öffentl. Strassen, denn normal ist das nicht!
Hut ab vor dem, der die Zivilcourage hatte, Dich ein einzubremsen.
Ob es bei Dir fruchtet, wage ich zu bezweifeln.Anmerkung: Es geht mir nicht um das Fahren ohne FS. Sondern der Zustand in dem Du Dich offensichtlich befunden hast, und mit dem Du hier auch noch zu hofieren versuchst.
Hut ab vor der Stasi, hauptsache sich in fremde Angelegenheiten mischen.
Wenn ich keinen Fahrerlaubnis besitze darf ich auch nicht in der Öffentlichkeit ein Fahrzeug führen, da spielt der Zustand auch keine Rolle mehr. Ich bin seit 5 Jahren auch in der Öffentlichkeit keinen Meter gefahren, aber was ich auf meinem Grund und Boden machen bleibt immer noch meine Sache.
Und gegen volltrunken einkaufen
zu gehengibt es wohl auch kein Gesetz, wenn ich meine Einkäufe anschließend über die mauer schmeiße, drüber klettere und auf meinem Grundstück zu meinem Haus
zurückfahreist das ganz allein mein Bier.
Vollkommen gleich ob ich mit 30 oder mit 180 über den Acker knalle.
176 Antworten
Das darf er, wenn die Umfriedung 100%ig dicht ist. Ob das so war, wissen wir nicht und die Staatsanwaltschaft wird sich hüten, nur für die Tonne zu arbeiten. Bei so einem großen Grundstück kann man schon mal eine Lücke in der Umfriedung übersehen.
Selbst wenn eine Lücke ist, so ist es kein Problem, da das Grundstück immer noch als eigenes zu erkennen ist. Wir hatten die Diskutiererei auch erst wegen unseren Azubis, die auf dem Grundstück fahren.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Was ist denn nicht sonnenklar? Auf privaten Grund und Boden kann er machen was er will.
Nach den Gesetzen des H4F, der sich selbst ja so an die ebensolchen hält kann er das ja. 😉
Und in einem Land, in dem so und so erst einmal fast jeder an sich denkt, die Ellenbogen weit rauß stellt und ja auf keinen anderen mehr Rücksicht nimmt, da darf er das erst recht so und so.....jajaja 🙄🙄
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Selbst wenn eine Lücke ist, so ist es kein Problem, da das Grundstück immer noch als eigenes zu erkennen ist.
Es steht doch nicht zur Debatte, ob das Grundstück als Privatgrundstück zu erkennen ist, sondern ob es
öffentlich zugänglichist. Und das ist es allemal, wenn die Umfriedung eine Lücke aufweist und somit jeder ohne Kraftanstrengung auf's Grundstück gelangen kann.
Die Regelungen sind hier eindeutig und gewähren keinerlei Interpretrationsspielräume.
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Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Selbst wenn eine Lücke ist, so ist es kein Problem, da das Grundstück immer noch als eigenes zu erkennen ist. Wir hatten die Diskutiererei auch erst wegen unseren Azubis, die auf dem Grundstück fahren.
Falsch Hartzy... das Gelände ist nicht ausreichend umfriedet, wenn z.B. vorne eine Schranke ist, wo jedermann durch kann. Dann ist es öffentlicher Verkehrsraum und kein Privatgelände.
Noch Spitzfindiger: Das Gelände ist komplett umfriedet und hat ein Tor mit Schloß. Ist das Tor abgeschlossen ist es Privatgelände. Ist das Schloß offen, das Tor selbst aber zu, ist es öffentlicher Verkehrsraum. Auch bei einer Umfriedung gibt es Gesetze und Regelungen, wir sind ja nicht umsonst in Deutschland 🙄
Warum müsst ihr eigentlich immer etwas schreiben, wenn ihr keine Erfahrungen habt? Ich habe den Mist erst durch und uns wollte auch einer ans Bein pis**. Unser Gelände ist auch zugänglich und trotzdem dürfen die Azubis dort fahren, wurde vom Gericht bestätigt!
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Falsch Hartzy... das Gelände ist nicht ausreichend umfriedet, wenn z.B. vorne eine Schranke ist, wo jedermann durch kann. Dann ist es öffentlicher Verkehrsraum und kein Privatgelände.
Siehe hier oben im Beitrag. Habe es erst durch.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
wurde vom Gericht bestätigt!
dann wird es ja kein problem sein, das du das urteil einscannst bzw. uns das aktenzeichen gibst!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
dann wird es ja kein problem sein, das du das urteil einscannst bzw. uns das aktenzeichen gibst!Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
wurde vom Gericht bestätigt!
Geht sicher nicht... weil, geht halt nicht! 😉
Brauche ich nicht, entweder ihr glaubt es oder ihr laßt es bleiben. Muss mich hier nicht rechtfertigen.
@TE mach dich nicht verrückt und berichte bitte weiter.
Ja, das sollte nun wirklich kein Problem darstellen. Alle personenbezogenen Daten dürfen selbstverständlich geschwärzt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Warum müsst ihr eigentlich immer etwas schreiben, wenn ihr keine Erfahrungen habt?
Weil wir uns mit den Rechtsgrundlagen detailiert auseinandersetzen. Es nutzt ja nichts, die Gesetze nur zu lesen; man muß den Inhalt auch verstehen.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Brauche ich nicht, entweder ihr glaubt es oder ihr laßt es bleiben. Muss mich hier nicht rechtfertigen.
Ich bin enttäuscht, eine etwas bessere Ausrede hatte ich gerade von dir doch irgendwie erwartet! 😎
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Weil wir uns mit den Rechtsgrundlagen detailiert auseinandersetzen. Es nutzt ja nichts, die Gesetze nur zu lesen; man muß den Inhalt auch verstehen.Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Warum müsst ihr eigentlich immer etwas schreiben, wenn ihr keine Erfahrungen habt?
Also hast du praktische Erfahrungen?
Warum dürfen dann Azubis in Werkstätten die Kundenfahrzeuge auf die Bühne fahren??
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Ich bin enttäuscht, eine etwas bessere Ausrede hatte ich gerade von dir doch irgendwie erwartet! 😎
Ist doch keine Ausrede, wieso muss ich mich rechtfertigen?
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Warum dürfen dann Azubis in Werkstätten die Kundenfahrzeuge auf die Bühne fahren??
Weil es zu Ihrer Ausbildung dazugehört und die es auf jeden Fall nicht besoffen machen??