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Brief von der Polizei

Themenstarteram 14. April 2012 um 10:13

Moin,

ich wurde heute morgen von meinen Eltern angesprochen was der Brief soll...

Ich habe ein Brief von der Polizei bekommen und eine Vorladung bekommen

wegen einem Ermittlungsverfahren wegen

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr gemäß § 315b StGB Verdacht.

Ich soll in 15 Tagen dahin mit meinem Personal ausweiß...

 

So nun glaube ich das es das war das ich mit meinem Kumpel ein abspeer seil an die Mopeds hinten ran gemacht habe...

ca 5 m und sind damit durch die ortschaft gefahren...

( Die Polizei selbst hat uns nicht gesehen )

Was könnte da passieren ?

Gruß

Beste Antwort im Thema
am 14. April 2012 um 11:56

Du solltest da keine Aussage machen.

Du gehst dort mit Deinen Eltern hin (du bist ja noch nicht 18), machst Angaben zu Deiner Person und nicht mehr. Das heißt, Du bestätigst NICHT, dass Du zu dem Zeitpunkt dort gewesen bist, Du sagt NICHT, was ihr gemacht habt o.ä. Das führt nur zu Problemen und als Beschuldigter kannst Du von Deinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen. Du kannst Dich halt einfach nicht dran erinnern, was Du am besagten Tag gemacht hast. Und Du kannst Dich auch nicht daran erinnern, das Du jemals etwas gemacht hast, was die Anzeige rechtfertigen würde. Du erzählst denen auch nicht, was Du für einen Helm hast oder wie Dein Kumpel heißt... Je weniger Fakten geliefert werden, umso schwieriger für den Staatsanwalt!

 

Sollte es wider Erwarten doch zu einer Anzeige und einem Verfahren kommen, kannst Du (dann in Absprache mit einem Anwalt!!!) die Angelegenheit immernoch zu Protokoll geben. Bei der Polizei auf keinen Fall eine Aussage machen. Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Dir etwas nachzuweisen. Da das ganze schwierig werden dürfte (Mofa könnte ja auch verliehen worden sein o.ä.), hast Du vielleicht Glück und das Verfahren wird eingestellt.

Machst Du eine Aussage, wie manche hier empfehlen, dann wird es auf jeden Fall eine Strafe geben! Die kann von Sozialstunden über Geldstrafe, Führerscheinsperre bis zum Knast (hier sehr unwahrscheinlich) gehen.

 

Nimm das ganze als letzten Warnschuss (denn beim nächsten Mal wird da sicherlich anders ermittelt!!!) und lass einen solchen Scheiß! Wenn Du Dir nicht sicher bist, solltest Du eine juristische Erstberatung in Anspruch nehmen. Die ist nicht so teuer und vielleicht können Deine Eltern Dich da auch unterstützen.

Was ich nicht verstehe ist, dass hier für Tickets die aufwendigsten Tricks erklärt werden, um da noch raus zu kommen, an der Stelle will man aber jemanden ins Messer liefern. Moralisch sehe ich das ganze auch anders, denn ein solcher Blödsinn gehört bestraft. Der Täter hat hier aber gute Chancen und offensichtlich zuvor noch keinen Mist gebaut. Da sollte man ihm vielleicht ernsthaft helfen!

 

 

 

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Zitat:

Original geschrieben von hpc7

Was könnte da passieren ?

geldstrafe, alternativ ein paar dutzend sozialstunden und sogar führerscheinsperre sind möglich!

am 14. April 2012 um 10:18

Da schauen wir doch mal in das Gesetz was da steht und passieren könnte.....

 

 

§ 315b StGB Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

 

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,

2. Hindernisse bereitet oder

3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Zitat:

Original geschrieben von hpc7

So nun glaube ich das es das war das ich mit meinem Kumpel ein abspeer seil an die Mopeds hinten ran gemacht habe...

ca 5 m und sind damit durch die ortschaft gefahren...

Welchen Sinn hatte die Aktion? :eek:

Themenstarteram 14. April 2012 um 10:26

Moin,

 

Das mit der Freiheitsstrafe wird doch in diesem Fall nicht passieren oder ?

Ich wurde ja nur von einem Anwohner angezeigt...

 

 

Komischer weise hat mein Kumpel kein Brief bekommen....

Ist es sinvoller es abzu streiten dann steht ja aussage gegen aussage ?

Themenstarteram 14. April 2012 um 10:26

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von hpc7

So nun glaube ich das es das war das ich mit meinem Kumpel ein abspeer seil an die Mopeds hinten ran gemacht habe...

ca 5 m und sind damit durch die ortschaft gefahren...

Welchen Sinn hatte die Aktion? :eek:

Eigentlich keinen

am 14. April 2012 um 10:28

Zitat:

Original geschrieben von hpc7

Moin,

 

 

Das mit der Freiheitsstrafe wird doch in diesem Fall nicht passieren oder ?

 

Ich wurde ja nur von einem Anwohner angezeigt...

 

 

 

 

Komischer weise hat mein Kumpel kein Brief bekommen....

 

Ist es sinvoller es abzu streiten dann steht ja aussage gegen aussage ?

Du weißt doch nichtmal ob es darum geht du vermutest es nur

 

Aussage gegen Aussage gibts nicht.

Zitat:

Original geschrieben von hpc7

Das mit der Freiheitsstrafe wird doch in diesem Fall nicht passieren oder ?

Kommt darauf an, ob du ein Vorstrafenregister hast und wenn ja, wie lang dieses ist.

Themenstarteram 14. April 2012 um 10:30

Es wird aber darum gehen weil ich was anderes nicht getan habe und die Uhrzeit hin kommt und das Datum auch

 

Was wäre wenn ich es abstreite ?

Zitat:

Original geschrieben von hpc7

Das mit der Freiheitsstrafe wird doch in diesem Fall nicht passieren oder ?

wie ich bereits schrieb: geldstrafe oder sozialstunden und vllt. noch führerscheinsperre.

Zitat:

Was wäre wenn ich es abstreite ?

wird dir eh keiner glauben, da es völlig legitim & erlaubt ist, als beschuldigter zu lügen, das sich die balken biegen!

Zitat:

Ist es sinvoller es abzu streiten dann steht ja aussage gegen aussage ?

"aussage gegen aussage" gibt es im deutschen strafrecht nicht und als 16jähriger mofa-fahrer stehste eh unter generalverdacht! insofern solltest du im eigenen interesse einfach erzählen, wie es wirklich war...

Themenstarteram 14. April 2012 um 10:32

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von hpc7

Das mit der Freiheitsstrafe wird doch in diesem Fall nicht passieren oder ?

Kommt darauf an, ob du ein Vorstrafenregister hast und wenn ja, wie lang dieses ist.

Also das ist meine Aller erste vorladung bei der Polizei.. sonst war ich nur als Zeuge da

also ich hatte noch keine Vorstrafen

Themenstarteram 14. April 2012 um 10:32

Ich habe nur übelst Angst wenn ich erlich bin das ich dan in knast muss

Zitat:

Original geschrieben von hpc7

 

Ich wurde ja nur von einem Anwohner angezeigt...

solche Blockwarte und Kleingeister sind so überflüssig wie Zahnschmerzen...:rolleyes:

wen interessiert so ein dumme Jungen Streich..??

andere Sachen werden wegen Geringfügigkeit eingestellt....und hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen:o

mfg Andy

Angsthase :D

Wegen einer solchen Kleinigkeit kommt man nicht in den Knast. Du hast aber Glück, daß es in Deutschland keine Bootcamps gibt.. :cool:

Zitat:

Original geschrieben von hpc7

Ich habe nur übelst Angst wenn ich erlich bin das ich dan in knast muss

Solange da kein lebloser Nachbar am Seil dran war, kommste sicher nicht in den Knast.

Vermutlich passiert da gar nix weiter, sofern du mit dem Seil nicht irgendwas beschädigt oder irgendwen gefährdet hast.

Dass dein Kumpel keine Post hat, könnte (besser wird) wohl daran liegen, dass das Kennzeichen vom Moped zu dir führte...

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