Fahren ohne Fahrerlaubnis?
hier mal ne Frage die bisher noch nicht gestellt wurde:
Ein Freund fuhr ohne Fahrerlaubnis, da er durch seinen neuen Job den er unbedingt haben wollte ''gezwungen'' war am Tag 1-2mal kurze Strecken
zu fahren. Polizei erwischt ihn, er gibt an er habe ihn nur vergessen. Er ist dann später ''zu sich gekommen'' auf die Polizeistelle GEGANGEN :-) und hat gebeichtet. Das ist nun 6 Monate her. Von der Polizei kam noch nichts.
Meint ihr da kommt noch was? War das erste mal, dass er erwischt wurde.
Was meint ihr?
Danke schon mal
(um irgendwelche dummen sprüche vorwegzunehmen, ja es war ein freund und ja ich habe einen führerschein und genieße seit 3 monaten meinen neuen sportback :-))
Beste Antwort im Thema
Was ich noch schlimmer als das Fehlverhalten des Freundes von Linda87 finde sind diese ganzen scheinheiligen Moralapostel. Jeder baut in seinem Leben mal Scheiße, der eine kleine und der andere große. Wenn ich mir aber jetzt diese Gelalle von "Bitte bestraft" ihn anhöre find ich das zum kotzen. Er war immerhin so ehrlich uns ist selbst zur Polizei maschiert, wenn die jetzt ihren Arsch nicht bewegen hat er Glück gehabt... sei ihm doch vergönnt! Es ist für niemanden ein Schaden dabei entstande... und irh wisst, kleine Sünden bestraft der liebe Gott sofort oder nie ;=)
46 Antworten
Wenn Du einmal Deinen FS vorgezeigt hast, heisst das ja noch lange nicht, dass Du ihn auf ewig behälst. Der Halter eines Fahrzeuges ist wegen des Duldens des Fahrens ohne FE mit gefangen, wenn er Dich fahren lässt, obwohl Du keine FE mehr hast. Theoretisch muss er sich jedesmal davon überzeugen, dass Du noch eine FE besitzt......theoretisch!
Zitat:
Original geschrieben von jan.th
Wie oft? Jedes mal, wenn du Auto fahren sollst/musst? Beim Bund musste man zwar extra nen Bundeswehrführerschein machen, den wollte später aber auch keiner mehr sehen...
Hi,
das war ja auch nur ein "Eignungsnachweis" des Dienstherren, dass du mit seinem Eigentum sorgfältig umgehen kannst. Die Fahrerlaubnis im öffentlichen Strassenverkehr selbst hing selbstverständlich am zivilen Führerschein.
In meiner Zeit bei Y-Tours vor 20 Jahren kam ich als W15 nur deswegen zwangsweise zu einem PKW-Schein, weil reichlich bestehende FS-Inhaber aufgrund Trunkenheit den zivilen FS abgeben mussten und damit die BW Fahrerlaubnis ebenfalls gesperrt war.
Und ja, am Tor wurde Truppenausweis und Fahrbefehl immer sowie stichprobenartig (etwa jedes 3. Mal) BW-FS und Zivil-FS kontrolliert.
bye
Zitat:
Original geschrieben von winjen66
Wenn Du einmal Deinen FS vorgezeigt hast, heisst das ja noch lange nicht, dass Du ihn auf ewig behälst. Der Halter eines Fahrzeuges ist wegen des Duldens des Fahrens ohne FE mit gefangen, wenn er Dich fahren lässt, obwohl Du keine FE mehr hast. Theoretisch muss er sich jedesmal davon überzeugen, dass Du noch eine FE besitzt......theoretisch!
es ist möglich, dass jemand seinen führerschein noch hat, ihm die fahrerlaubniss aber entzogen wurde (z.b. eidesstattliche verlusterklärung). nun kann keiner vom halter verlangen, dass er auch noch jedes mal in der führerschenstelle anrufen muss, um in erfahrung zu bringen, ob fs #xyz noch gütlig ist.
theoretisch hat ein halter, wenn er das erste mal einen fs vorgezeigt bekommt, sich davon überzeugt, dass das theoretische recht besteht. weiss/erfährt er nichts darüber, dass das praktische recht entzogen wurde so reicht das auch.
p.s.:
Zitat:
Original geschrieben von Polarbaer64
Du nur das bei so eine Sünde auch Menschen zu schaden kommen können. Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat und das mit recht.Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
Was ich noch schlimmer als das Fehlverhalten des Freundes von Linda87 finde sind diese ganzen scheinheiligen Moralapostel. Jeder baut in seinem Leben mal Scheiße, der eine kleine und der andere große. Wenn ich mir aber jetzt diese Gelalle von "Bitte bestraft" ihn anhöre find ich das zum kotzen. Er war immerhin so ehrlich uns ist selbst zur Polizei maschiert, wenn die jetzt ihren Arsch nicht bewegen hat er Glück gehabt... sei ihm doch vergönnt! Es ist für niemanden ein Schaden dabei entstande... und irh wisst, kleine Sünden bestraft der liebe Gott sofort oder nie ;=)
Hat er sich bei der Polizei gemeldet obwohl er nicht erwischt wurde? Da wird das beim Strafmass schon berücksichtig. Ganz ohne Strafe wird es nicht gehen, den dann könnte auch bei ihm der Eindruck enstehen ach das ist ja alles nicht so schlimm.Eine kleine Sünde war das übrigens nicht.
wenn ich sowas schon lese... man könnte glatt glauben, dass es MIT fs in der tasche unmöglich ist menschen schaden zuzufügen. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
so reicht das auch.
Nein...tut es nicht. Wenn der Fahrer wegen Fahrens ohne FE ertappt wird, bist Du als Halter ebenfalls verantwortlich. Sicherlich kann man von dem Halter nicht erwarten, sich jedesmal bei der FS-Stelle kundig zu machen. Aber wenn der Fahrer seinen Lappen abgegeben hat und fährt dennoch, dann wird der Halter mit zur Rechenschaft gezogen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das wäre von dem Halter eine Obliegenheitspflichtverletzung. Anders ist es, wenn der Fahrer tatsächlich noch im Besitz eines FS ist, obwohl er nicht mehr im Besitz einer FE ist!
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So damit wir alle ein wenig schlauer werden: Er hat sich erkundigt.... beim Gericht liegt absolut nichts gegen ihn vor... Glück gehabt hätt ich gesagt.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
abwarten, evtl. liegt es noch bei der rennleitung oder in der staatsanwaltschaft.
genau. schließlich werden erstmal die leute angeklagt, welche 7 km/h zu schnell fuhren und total uneinsichtig sind😁
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
abwarten, evtl. liegt es noch bei der rennleitung oder in der staatsanwaltschaft.
Selbst wenn es noch irgendwo rum liegen sollte, so wäre es nach sechs Monaten mit Sicherheit schon verjährt. Er sollte sich vielleicht einfach mal bei der Fahrschule anmelden und den Schein endlich machen.
Gruß, Marc
Zitat:
Original geschrieben von PPicasso73
so wäre es nach sechs Monaten mit Sicherheit schon verjährt
Woher nimmst Du diese Erkenntnis?
Zitat:
Original geschrieben von winjen66
Woher nimmst Du diese Erkenntnis?Zitat:
Original geschrieben von PPicasso73
so wäre es nach sechs Monaten mit Sicherheit schon verjährt
Ordnungswidrigkeiten sind bereits nach drei Monaten verjährt und eine Straftat, die in die Nähe einer Ordnungswidrigkeit zu stellen ist, wird mit Sicherheit keine wesentlich längere Verjährungsfrist haben.
Gruß, Marc
Zitat:
Original geschrieben von PPicasso73
Ordnungswidrigkeiten sind bereits nach drei Monaten verjährt und eine Straftat, die in die Nähe einer Ordnungswidrigkeit zu stellen ist, wird mit Sicherheit keine wesentlich längere Verjährungsfrist haben.
es ist eine straftat und da verjährt so schnell gar nix.
Zitat:
Original geschrieben von PPicasso73
Ordnungswidrigkeiten sind bereits nach drei Monaten verjährt und eine Straftat, die in die Nähe einer Ordnungswidrigkeit zu stellen ist, wird mit Sicherheit keine wesentlich längere Verjährungsfrist haben.Zitat:
Original geschrieben von winjen66
Woher nimmst Du diese Erkenntnis?
Gruß, Marc
Hüstel,
das sieht in der Realität doch "etwas" anders aus.
Nämlich so:
Für die üblichen Verkehrsstraftaten beträgt die Verfolgungsverjährung, also die Frist, binnen derer die Ermittlungsbehörden gegen einen vorgehen dürfen, 5 Jahre.
Soviel zum Thema "...mit SICHERHEIT keine längeren...".
Und: die Straftat "in der Nähe einer Ordnungswidrigkeit" (was auch immer das ist) kann immerhin mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden. Ist doch etwas anderes als mal eben 20 € für falsches Parken oder 30 € für 15 km/h zu schnelles Fahren.
Herzliche Grüße
Superlolle
Oder eben 10 Teuros für das Nichtmitführen des FS. Allerdings sind wir hier - wie passend erwähnt - im Bereich einer Straftat. Und die Verjährungsfristen sind hier benannt worden.
Aber das ist wie so oft hier:
Ungesundes Halbwissen - und das kann einen ärgern!
Zitat:
Original geschrieben von PPicasso73
...und eine Straftat, die in die Nähe einer Ordnungswidrigkeit zu stellen ist, wird mit Sicherheit keine wesentlich längere Verjährungsfrist haben.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist einer jener Straftatbestände, welcher weit davon entfernt ist, auch nur annähernd in die Nähe einer Ordnungswidrigkeit zu kommen.
@winjen66
Zitat:
Wenn Du einmal Deinen FS vorgezeigt hast, heisst das ja noch lange nicht, dass Du ihn auf ewig behälst. Der Halter eines Fahrzeuges ist wegen des Duldens des Fahrens ohne FE mit gefangen, wenn er Dich fahren lässt, obwohl Du keine FE mehr hast. Theoretisch muss er sich jedesmal davon überzeugen, dass Du noch eine FE besitzt......theoretisch!
Ist mir passiert. Genau so. Mein Kumpel nimmt mein Auto und fährt mal kurz weg. Ich denke der hat ja Lappen, was ich aber nicht weiß, der hat ihn für nen Monat wegbekommen. So, da standen sie auf einmal, in Grün und mit ernster Mine.
Die erste Frage war: Ist das hier ihr Auto ? Ich: Ähhh Jahhh. 😕
Zweite Frage: Wiso fährt jemand ohne gültige Fahrerlaubniss ihren Wagen ? Ich: Ähhh, Mhhhh weiß nicht, habe gerade geschlafen 😁
Weiter: Aha, und wie kam er an Ihren Autoschlüssel ? Ich: Ähhh, mhhh, keine Ahnung. Der muß in aus der Tasche genommen haben 😁
dann: Und das sollen wir glauben ? Ich: Jaaa bitte bitte, will keinen Ärger. Spass, ich sagte cool, fragt Ihn. 😎
Der Penner: Ja stimmt. Hab ihn aus der Tasche genommen. Polizei: Ok. dann bekommen sie demnächst Post 😉
dann wieder zu mir: So. Sie wissen, das wenn sie ihr Auto von jemanden ohne Führerschein fahren lassen, kann es bis zu 10.000 Mark kosten und dazu noch ne saftige Anzeige und Entzug der Fahrerlaubniss und die Versicherung wäre bestimmt auch nicht sehr erfreut. Mit einem Auge zwinkernd. Ich: Schluck, aber ich weiß wirklich von nichts, ich würde niemals jemanden ohne FS fahren lassen.
Seit dem wird wie beim Zoll kontrolliert, wenn jemand mein Wagen möchte 😁😁