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Fahren ohne Brille obwohl diese Pflicht

Themenstarteram 29. November 2004 um 17:04

Hallo,

folgendes Übel:Mein Unbelehrbarer Arbeitkollege braucht zum Autofahren eine Brille,diese ist auch im Führerschein vermerkt,er will sie aber im Firmenwagen nicht anziehen,und so gleicht seine Fahrweise einem Abtasten des Weges(...war da was im Weg...?...ups...)

Er meint ich soll mir keine Gedanken machen,er hat ja alles unter Kontrolle...-mach ich auch nicht mehr seit dem ich ihn nicht mehr fahren lasse bis er endlich die Brille anzieht.

Jetzt meine eigentliche Frage: Wie schauts bei einem Unfall mit dem Firmenwagen aus den er Schuld ist,mit verletztem Beifahrer und eventuellen anderen Schäden wenn

er ohne die Eingetragene Guckhilfe unterwegs war?

Was sagt die Versicherung dann?

Will hoffen das sowas nie eintrifft,interessiert mich nur mal um weitere Argumente des positiven Tragens der Brille beim Fahren zu haben.

Danke!

Beste Antwort im Thema
am 8. Mai 2018 um 11:07

Zitat:

@Haasinger schrieb am 08. Mai 2018 um 13:0:52 Uhr:

Dazu braucht man weder nen Ausweis noch das Ding rausholen.

wer hat an seinem Ding Kontaktlinsen und was hat das mit Autofahren zu tun ??

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Ich kenne auch so einen "Spezialisten": Der ist inzwischen 29, hat aber immer noch keinen Führerschein, weil er dafür ja eine Brille bräuchte --- und das will er halt partout nicht ;)

Ok, das ist immerhin nicht gefährlich, aber trotzdem seltsam, finde ich.

am 2. Dezember 2004 um 20:44

Bei meiner Tochter ist im Führerschein auch "01" vermerkt, theoretisch müsste sie also eine Brille tragen (macht sie aber nur auf längeren Fahrten). Sie hat auf einem Auge 0.75, auf dem anderen 1 Dioptrien. Ihr Fahrlehrer hatte auf beiden Augen 0,75 - und musste keine Brille tragen! ;-)

Wird man von der Polizei angehalten ist es tatsächlich "Fahren ohne Fahrerlaubnis", wobei die meisten Polizisten dann ein Auge zudrücken, oder es "übersehen" (schon so passiert).

Gruss Günter

Doch was ist wenn man das kleine Kind das am Straßenrand spielt erst zu spät sieht?

Ich denke man sollte sich keine Gedanken darüber machen wie soetwas bestraft wird oder ob die Bullen mal ein Auge zudrücken, sondern ob und wie man dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet...

Selber schuld wenn man ohne brille fährt.

Musste damals ne Brille anziehen wenn ich Roller fahren wollte. Da habe ich sie nie angezogen.

Aber jetzt beim Auto ziehe ich sie freiwillig an, weil man viel entspannter fahren kann. Und nicht lauter die Augen anstragen muss um irgenwelche schilder zu lesen....

Das verkehrsrechtliche und versicherungsrechtliche sind wie immer zwei paar Schuhe.

"Normal ohne Unfall/Gefähdung" kann es laut Bußgeldkatalog 25,- EUR kosten.

Bei einem Verkehrsunfall kommt es sicher dann darauf an, ob dieser mit Brille hätte verhindert werden können.

Dieses wird sich dann auch Straf-/Verkehrsrechtlich niederschlagen.

Und sicherlich ist es kein "Fahren ohne Fahrerlaubnis" wie einige meinten.

Es ist eine Ordnungswirdrigkeit.

 

MFG

Wird faktisch nicht kontrolliert. Ich fahre von Anfang an mit Brille bzw Kontaktlinsen und bisher wurde bei keiner Kontrolle gefragt oder detailliert nachgesehen bei der ich mit Linse statt Brille unterwegs war.

Auch wenn der Thread uralt ist, ich fahre mit Brille, obwohl im FS nichts davon steht.

Damals brauchte ich noch keine.

Nach 14 Jahren könnte ruhig mal ein Update bezüglich des Kollegen kommen :D:D:D

am 6. Mai 2018 um 15:46

bei mir wurde es damals mal kontrolliert. Allerdings waren die beiden Polizisten auch nicht sonderlich gut drauf...

Mittlerweile hab ich die Brille aus dem FS austragen lassen und hab das Problem zum Glück nicht mehr.

Vekehrskontrolle: wo ist Ihre Brille?

Ich: ich trage Kontaktlinsen!

Er: Das kann jeder sagen

Ich zeigte ihm den Kontaktlinsenausweis vom Optiker.

Da war der Mann vom Gesetz baff. "das hab ich auch noch nicht gesehen. Gute Fahrt"

am 6. Mai 2018 um 16:36

Zitat:

@Corsa_B_driver schrieb am 29. November 2004 um 20:05:50 Uhr:

Da das doch im FS eingetragen ist wäre das doch fahren ohne Fahrerlaubnis,oder ?

Grüß mal ganz nett.

Hab zur Zeit das selbe Problem das jemand keine Brille tragen will.

Bloß ist sie grade in der Pubertät und weiblich :D

ein, ist eine auflage.

peso

am 6. Mai 2018 um 16:38

Zitat:

@Meik´s 190er schrieb am 29. November 2004 um 22:34:00 Uhr:

Im Unfalle ist es grobe Fahrlässigkeit.

Im normalen Straßenverkehr Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Straßenverkehrsgefährdung (richtig StGB!!) bei erkennbaren Mängeln am Fahrstil sicher auch denkbar, wird aber wohl eher auslegungssache sein. Da aber gegen Auflagen in der Fahrerlaubnis verstoßen wird, ist es in jedem Fall als Folge eben das Fahren ohne. Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe (StVG §21 Abs. 1)

Gruß Meik

es ist nur eine ordnungswidrigkeit.

peso

am 6. Mai 2018 um 16:40

Zitat:

@Goldstein schrieb am 2. Dezember 2004 um 21:44:44 Uhr:

Bei meiner Tochter ist im Führerschein auch "01" vermerkt, theoretisch müsste sie also eine Brille tragen (macht sie aber nur auf längeren Fahrten). Sie hat auf einem Auge 0.75, auf dem anderen 1 Dioptrien. Ihr Fahrlehrer hatte auf beiden Augen 0,75 - und musste keine Brille tragen! ;-)

Wird man von der Polizei angehalten ist es tatsächlich "Fahren ohne Fahrerlaubnis", wobei die meisten Polizisten dann ein Auge zudrücken, oder es "übersehen" (schon so passiert).

Gruss Günter

es ist eine reine ordnungswidrigkeit. inwiefern beim unfall ein rueckgriffsrecht der versicherung besteht, lassen wir offen.

peso

am 6. Mai 2018 um 16:42

Zitat:

@Dragano schrieb am 27. Dezember 2004 um 11:16:04 Uhr:

Doch was ist wenn man das kleine Kind das am Straßenrand spielt erst zu spät sieht?

Ich denke man sollte sich keine Gedanken darüber machen wie soetwas bestraft wird oder ob die Bullen mal ein Auge zudrücken, sondern ob und wie man dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet...

wenn man polizisten als bullen bezeichnest, muss man sich ueber eine entsprechende behandlung nicht wundern.

peso

Zitat:

@lore8 schrieb am 6. Mai 2018 um 18:09:58 Uhr:

Vekehrskontrolle: wo ist Ihre Brille?

Ich: ich trage Kontaktlinsen!

Er: Das kann jeder sagen

Ich zeigte ihm den Kontaktlinsenausweis vom Optiker.

Da war der Mann vom Gesetz baff. "das hab ich auch noch nicht gesehen. Gute Fahrt"

War der wirklich so inkompetent? Mit einmal ins Auge leuchten Zeichnen sich doch die Ränder der Linse deutlich ab. Dazu braucht man weder nen Ausweis noch das Ding rausholen.

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