Fahren mit normalem Standlicht -> 10 EUR?!

Moin!
Nen Kollege von mir wurde heute mit seinem 3er angehalten und die Polizei machte ihn darauf aufmerksam, dass er mit Standlicht fahre und dies verboten sei.
Es war so gegen 21h, so dass es nichtmals unbedingt notwendig war richtiges Licht anzumachen.
Der Polizist hat seine Daten aufgenommen und meinte mein Kollege würde Post bekommen, oder er kann die 10 Euro morgen auch auf der Wache bezahlen.
Der Polizist sprach auch davon, dass es einen Punkt dafür geben würde, es sei denn, er würde die 10 Euro auf der Wache bezahlen, denn der Bulle sei ja kein Unmensch. 😉
Was uns stutzig machte ist, dass es nen Punkt erst ab einem Bußgeld von 40 Euro gibt, und das bezahlen auf der Wache ist doch sehr verdächtig und klingt eher danach, dass die Bullen nen neuen Kasten Bier brauchen.
Was meint ihr, ist es verboten mit Standlicht zu fahren?!

Beste Antwort im Thema

Tja um dieses Urteil zu kennen hätte dein Vorschreiber wohl mit Doc Emmet Brown in die Zukunft reisen müssen.
Die arme Leiche die Du gerade ausgegraben hast um deinen Senf abzusondern hat ja nun immerhin 12 Jahre lang friedlich geruht, der Beitrag auf den Du geantwortet hast ist sogar jugendliche 14 Jahre alt.
Warum machen Menschen eigentlich sowas?.

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ich find die leute immer cool die mit standlicht fahren!

das sind dann auch die gleichen die seitenmarkierungsleuchten vorne auf die stoßstange draufpappen *löl*

Nebelrückleuchten bei Schneefall und Sicht unter 50m dürfte allerdings wirklich niemand beanstanden. Und ich wette, dass machen auch viele an.
Letztens war extremer Regen auf der Bahn und da hat man quasi auch 'Nebel' hinter sich. Die Gischt ist nicht viel anders als Nebel, eher schlimmer. Man konnte maximal das direkt vorausfahrende Auto sehen oder erahnen. Da hatten auch manche Nebelrückleuchten an.
Find ich beides legitim. Aber wenn die angelassen werden, nervt es.

Kann mir aber mal jemand erklären, warum in den östlichen Bundesländern einige mit rot-weissen Aufklebern auf den den Ecken der Kotflügel und auf der Haube rumfahren? Der Optik wegen kann es nicht sein, da die Autos damit so schnittig wie ne Warnbake aussehen. Kann es sein, dass die ihr Auto nachts an Strassen abstellen und diese reflektierenden Streifen dazu da sein sollen, damit andere da nicht reingurken? Anders kann ich mir das nicht erklären.

Zitat:

Original geschrieben von Mugros


Kann mir aber mal jemand erklären, warum in den östlichen Bundesländern einige mit rot-weissen Aufklebern auf den den Ecken der Kotflügel und auf der Haube rumfahren?

Da ich schon 20 Jahre nicht mehr im Osten war, kenne ich den dortigen "Usus" auch nicht. Aber auch hier gibt es so gekennzeichnete Fahrzeuge. Ich denke da z.B. an sogenannte "Baustellenfahrzeuge" für die Bauleiter auf Baustellen.

Gruss, Günther.

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund


Da ich schon 20 Jahre nicht mehr im Osten war, kenne ich den dortigen "Usus" auch nicht. Aber auch hier gibt es so gekennzeichnete Fahrzeuge. Ich denke da z.B. an sogenannte "Baustellenfahrzeuge" für die Bauleiter auf Baustellen.

Es sind sicher keine Baustellenfahrzeuge. Die Woche hab ich wohl ein Bauleiterfahrzeug auf der A1 gesehen. Das war ein Benz mit gelber Blinkleuchte im Heck.

Im Osten sind mir diese Fahrzeuge halt aufgefallen. Im Westen kenn ich die in der Art nicht.

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Das Fahren mit Standlicht ist natürlich nicht verboten, seidenn da war ein kleiner Nebelscheinwerfer im Spiel 🙂.

Nein, ich denke der Grund für die Strafe soll die nicht ausreichende Beleuchtung bei Dämmerung sein, also Licht nicht angemacht im dunklen.

Den Punkt, naja auch Polizisten machen Fehler, das Standlicht war ja nicht an einem Handy befestigt 🙂.

Gruß

Florian

Abwarten bis Post kommt...

wenn die sichtverhältnisse ein fahren ohne licht zugelassen haben, halte ich die strafe für unzulässig

auszug aus dem bußgelkatalog:
Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten.
}} 10€

Sie fuhren nur Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht bzw. Fernlicht) benutzen mussten.
}} 10€

ob es die sichtverhältnisse nun zugelassen haben, auch ohne beleuchtung zu fahren, liegt wohl im ermessen des polizisten.... und da siehts dann wieder schlecht für dich aus...

========================================

zum thema: "tagsüber fahren mit abblendlicht"
wer tagsüber mit abblendlicht fährt ist kein proll !! sondern fährt sicherheitsbewusst....
wer bei besten sichtverhältnissen mit seinen eingeschalteten nebelleuchten rumfährt, gefährdet andere, nur um sein geltungsbewusstsein zu befriedigen.
nach meinen erfahrungen gehören diese nebelleuchten-proleten zur tiefer- lauter- breiter- mixery-gang von der tanke...

sorry leute...es regt mich immr auf, wenn man als allzeit-abblendlichtfahrer mit den nebeleuchtenprolls in einen topf geworfen wird.

gruß
patronn-citron

STANDlicht heißt eben nicht umsonst STANDlicht!

so wie nebelscheinwerfer auch net zum spaß nebelscheinwerfer heißen!

Zitat:

Original geschrieben von Patronn-Citron


wer bei besten sichtverhältnissen mit seinen eingeschalteten nebelleuchten rumfährt, gefährdet andere, nur um sein geltungsbewusstsein zu befriedigen.

Damit bringst du es auf den Punkt....

Zitat:

nach meinen erfahrungen gehören diese nebelleuchten-proleten zur tiefer- lauter- breiter- mixery-gang von der tanke...

*ROFL*

tiefer- lauter- breiter- mixery-gang 😁 😁 😁

jau, ich hab auch meistens das abblendlicht an, wobei ich mir demnächst son tagfahrlicht anschaffen werde...

...und das es sich bei dem beanstandeten Fahrzeug um nen 3er BMW handelte wundert mich nicht. Die laufen ja anscheinend schon mit eingeschaltetem Standlicht plus Nebellampen vom Band...😉

Gruß,
Andre

Zitat:

Original geschrieben von tchibomann


...und das es sich bei dem beanstandeten Fahrzeug um nen 3er BMW handelte wundert mich nicht. Die laufen ja anscheinend schon mit eingeschaltetem Standlicht plus Nebellampen vom Band...😉

Gruß,
Andre

Genau. Aber sag mal. Darf man so ein "Tagfahrlicht" wie der Name schon sagt, den ganzen Tag benutzen? Also auch bei Nacht?

Gruss, Günther.

Günther,

nachts schaltest Du doch sicherlich die Abblendlichter ein, oder?
Gut, weil dann sollten die Tageslichter automatisch ausgehen - zumindest wenn sie nach Vorschrift eingebaut wurden.

Frage damit beantwortet? 😉

Zitat:

Original geschrieben von OrcaDesign


Günther,
nachts schaltest Du doch sicherlich die Abblendlichter ein, oder?
Gut, weil dann sollten die Tageslichter automatisch ausgehen - zumindest wenn sie nach Vorschrift eingebaut wurden.
Frage damit beantwortet? 😉

Nein. Also ich persönlich kenne diese "Tagfahrlichter" noch nicht, und frage deshalb "wirklich gänzlich unwissend" nach. Aber der Name "Tagfahrlichter" suggeriert mir eine Benutzung über 24 Stunden. Schließlich hat der "Tag" ja 24 Stunden. Wenn die Dinger aber tatsächlich "

Tageslichter

" hießen, wäre meine Frage beantwortet.

Gruss, Günther.

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund


Nein. Also ich persönlich kenne diese "Tagfahrlichter" noch nicht, und frage deshalb "wirklich gänzlich unwissend" nach. Aber der Name "Tagfahrlichter" suggeriert mir eine Benutzung über 24 Stunden. Schließlich hat der "Tag" ja 24 Stunden. Wenn die Dinger aber tatsächlich "Tageslichter" hießen, wäre meine Frage beantwortet.

Wohnst du am Nord- oder Südpol? Da kann es eine gewisse Zeit im Jahr vorkommen, dass 24h lang die Sonne scheint. In meinen Breiten gibt es was, das nennt man Nacht.

Es gibt Tag und Nacht. Oder wie nennst du die Zeit, in der die Sonne scheint? Und wie würden dann die Lichter heissen?

Zitat:

Original geschrieben von Mugros


Wohnst du am Nord- oder Südpol? Da kann es eine gewisse Zeit im Jahr vorkommen, dass 24h lang die Sonne scheint. In meinen Breiten gibt es was, das nennt man Nacht.
Es gibt Tag und Nacht. Oder wie nennst du die Zeit, in der die Sonne scheint? Und wie würden dann die Lichter heissen?

Was hat

"der TAG"

mit Sonne zu tun? Oder hat die Sonne Dir das Gehirn verdörrt?

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