Fahren mit Klasse B und Anhänger über 3,5T Folgen.

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo liebe Gemeinde.

Gestern gegen Mittag wurden wir von der Polizei angehalten.

Ich fuhr einen 1.300Kg Anhänger der völlig leer war und einen SUV mit knapp über 2.500Kg Max Gesamtgewicht.

Im Klartext war ich 300Kg über dem zulässigen Gewicht mit meinem Führerschein.

Ja ich weiß auch das das eine Straftat im Sinne von Fahren ohne Fahrerlaubnis ist und bei Fahrlässigkeit eine Strafe von bis zu 6 Monaten Freiheitsentzug und bis zu 180 Tagessätzen nach sich ziehen kann.

Angegeben habe ich bei den Grünen das mir nicht bewusst war das das Theoretische Gesamtgewicht ausschlaggebend ist und nicht die Tatsächliche geladene masse.

Ich erhoffe mir mit diesem Beitrag Leute zu finden die ein ähnliches Vergehen getätigt haben und mir sagen könnten was sie für Strafen erhalten haben.

Im Verkehrs Bereich war ich immer anständig und hatte in den 10 Jahren meines Fahrens nie einen Punkt in Flensburg erhalten.

Hoffe ihr könnt mir etwas klare Sicht verschaffen, danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@BlackY092 schrieb am 26. Oktober 2020 um 07:50:07 Uhr:


Aus dem Lastverkehr weiß ich das bis zu 10% Überlastung nicht so schlimm ist.
Wie es allerdings im PKW Bereich aussieht kann ich dir nicht sagen. Allerdings würde ich jetzt mal nicht vom schlimmsten ausgehen. Erstmal warten was kommt und dann überlegen was für Schritte du einleitest.

Es geht hier nicht um Überladung, sondern das Führen eines Gespanns ohne die dazu erforderliche Fahrerlaubnis. Das ist leider keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat nach §21 StVG.

10% Überladung kostet übrigens 30 € Bußgeld. Das ist sicher nicht so schlimm wie ein Strafverfahren, aber ohne Folgen bleibt auch das nicht.

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@JumpingJack schrieb am 28. Oktober 2020 um 12:55:04 Uhr:


Es scheint einfach zu sein, sein Fehlverhalten ausblenden, das man mittels Nachschau in den Papieren und der Zuhilfenahme des Taschenrechners hätte ausschließen können.
Da schimpft man lieber über die "faulen Grünen" und die doofen Gesetze.
Sehr unreif.

Danke für deinen Beitrag hilft mir bisher am meisten danke

Bitte, gern geschehen.

Hallo, mir ist das auch leider passiert.

Welche Strafe hast du bekommen wenn ich fragen darf?
Danke im vorraus.

Lg

Sollte das Gesamtgewicht mit dem B Führerschein nicht auf 4,25 Tonnen erhöht werden?

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Du darfst mit Klasse B bis 3,5t fahren und einen Anhaenger mit Zulassung bis 750kg anhaengen.

Ja und Nein.

Klasse B
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten

Quelle FeV

Im Grunde könnte man sagen, dass hier die FeV von gestern ist. (Wie so viele VO)
Wichtiger wäre doch die tatsächlich angehängte Masse.
Aber das ist leider bei vielen VO nicht sauber ausgearbeitet. Bzw. EU Recht ...

Bspw. Maut. Wer sich den Schwachsinn mit 7,5t ausgedacht hat... Naja man hätte einfach schreiben können, alle > 7,5t. So muss dann jeder LKW auf 7490kg abgelastet werden. Was ein Schwachsinn...

- Kevin ist 16 und hat einen Mofaführerschein. Kevin fährt aber lieber mit Papas 40-Tonner in die Berufsschule.

- Oma Erna hat gar keinen Führerschein. Sie fährt aber mit ihrer 1200er Kawasaki sportliche Runden durch die Alpen.

- Enes hat einen FS Klasse B. Er fährt aber trotzdem einen schweren Anhänger.

Wo ist der Unterschied zwischen den drei Fällen? Richtig, es gibt keinen. Alles ist fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Kein Kavaliersdelikt.

@Skyliner90210

Zitat:

@Bamako schrieb am 30. Sept. 2022 um 13:37:28 Uhr:


Oma Erna hat gar keinen Führerschein. Sie fährt aber mit ihrer 1200er Kawasaki sportliche Runden durch die Alpen.

Das kann ja schonmal gar nicht sein, erzähl nicht so einen Müll.

Oma fährt nicht durch die Alpen, Oma fährt im Hühnerstall. Eins!! Elf!!!

Die alte Umweltsau 😁

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 30. Sept. 2022 um 12:23:09 Uhr:


auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten

Das heißt aber im Klartext, dass die Kombination Zugfahrzeug bis 3500 kg ZGM + Anhänger bis 750 kg ZGM mit B erlaubt ist. Insgesamt bis zu 4250 kg, wenn der Anhänger maximal 750 kg ZGM hat.

Ja.

Warum aber unterscheidet hier der Gesetzgeber zwischen StVZO und StVO.
Das ist doch völliger Unsinn.

In der StVZO Welt darf ich einen Anhänger anhängen, der eine höheres zGG hat, als das Fahrzeug ziehen darf.

Und das ist der Knackpunkt, der mich stört. Die StVO sollte sich quasi ne Scheibe von der StVZO abschneiden 😁

Genauso unsinnig, wie die Fahrzeugkassen vs. Fahrerlaubnisklassen.

Warum ist ein M1 Fahrzeug im FS Recht ein B?
Warum L ein A?
Warum N ein C?
Usw. Warum nicht alles einheitlich?

weils zu einfach wäre

Echt jetzt, ihr würdet es für erstrebenswert halten für den 2,9-Tonner den LKW-Führerschein zu brauchen wenn der als LKW zugelassen ist?

Und was die Anhänger-Grenzen angeht:
Es wäre für die Praxis (sprich: für die Kontrolle auf der Straße) einfach nicht praktikabel, hier auf die tatsächlichen Massen abzustellen. Die Kontrolle der "Papierwerte" ist jederzeit einfach möglich. Sogar ohne das betreffende Papier über die KBA-Auskunft.

So wirklich unlogisch ist es, überhaupt einen Anhänger ohne Anhänger-Führerschein mitführen zu dürfen. Aber das war wohl nicht anders durchsetzbar 😉

Immer noch besser als früher, wo du mit Klasse 3 fast 19to fahren durftest.

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