Fahren mit Klasse B und Anhänger über 3,5T Folgen.
Hallo liebe Gemeinde.
Gestern gegen Mittag wurden wir von der Polizei angehalten.
Ich fuhr einen 1.300Kg Anhänger der völlig leer war und einen SUV mit knapp über 2.500Kg Max Gesamtgewicht.
Im Klartext war ich 300Kg über dem zulässigen Gewicht mit meinem Führerschein.
Ja ich weiß auch das das eine Straftat im Sinne von Fahren ohne Fahrerlaubnis ist und bei Fahrlässigkeit eine Strafe von bis zu 6 Monaten Freiheitsentzug und bis zu 180 Tagessätzen nach sich ziehen kann.
Angegeben habe ich bei den Grünen das mir nicht bewusst war das das Theoretische Gesamtgewicht ausschlaggebend ist und nicht die Tatsächliche geladene masse.
Ich erhoffe mir mit diesem Beitrag Leute zu finden die ein ähnliches Vergehen getätigt haben und mir sagen könnten was sie für Strafen erhalten haben.
Im Verkehrs Bereich war ich immer anständig und hatte in den 10 Jahren meines Fahrens nie einen Punkt in Flensburg erhalten.
Hoffe ihr könnt mir etwas klare Sicht verschaffen, danke.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@BlackY092 schrieb am 26. Oktober 2020 um 07:50:07 Uhr:
Aus dem Lastverkehr weiß ich das bis zu 10% Überlastung nicht so schlimm ist.
Wie es allerdings im PKW Bereich aussieht kann ich dir nicht sagen. Allerdings würde ich jetzt mal nicht vom schlimmsten ausgehen. Erstmal warten was kommt und dann überlegen was für Schritte du einleitest.
Es geht hier nicht um Überladung, sondern das Führen eines Gespanns ohne die dazu erforderliche Fahrerlaubnis. Das ist leider keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat nach §21 StVG.
10% Überladung kostet übrigens 30 € Bußgeld. Das ist sicher nicht so schlimm wie ein Strafverfahren, aber ohne Folgen bleibt auch das nicht.
Grüße vom Ostelch
268 Antworten
@Skyliner90210
Nun bleibe mal auf dem Teppich. Du hast nicht aufgepasst, das ist ärgerlich. Aber nun blind auf den Gesetzgeber und die Polizei zu schimpfen, ist eine etwas zu billige Lösung. Sich nun auch noch darüber lustig zu machen, dass du nicht auch noch wegen der abgelaufenen HU, Reifen und Licht kontrolliert worden bist, ist lächerlich. Außerdem gibt es für die Überziehung der HU erst ab 2 Monaten ein Bußgeld. Wenn dir nun auch noch aufgefallen ist, dass Reifen und Beleuchtung des Anhängers nicht in Ordnung waren, herzlichen Glückwunsch! Du bekommst auch keine "theoretische" Strafe, sondern eine praktische. Du hast schlicht die Grenzen des Führerscheins B bewusst oder unbewusst nicht eingehalten. Wenn, dann ärgere dich über dich selbst, aber suche nun nicht die Schuld bei anderen.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 27. Oktober 2020 um 15:16:33 Uhr:
Zitat:
@Skyliner90210 schrieb am 27. Oktober 2020 um 15:10:33 Uhr:
Hätte man vor einigen Jahren ein Rucksack am BHF vergessen währe er im Fundbüro gelandet, vergisst man heute einen und der Besitzer kann auswendig gemacht werden, kannst dich vor der Strafe gleich an den nächsten Baum hängen.Das is Deutschland und sein Rechtssystem..
Verlinke doch bitte mal, welche Strafe für das Vergessen eines Rucksacks droht. Oder lass die billige Polemik.
Kann ich nicht weil es keine Straftat ist.
Aber den Einsatz von Polizei, Kampfmittelräumkomando, Feuerwehr, Krankenwagen, Einstellung des zugbetriebes etc. Die Kosten kommt auf den Besitzer des Gepäcks, und das möchte ich nicht an der Backe haben.
Aber zum Rest, ich suche keine Schuld bei anderen, diese Bestimmung ist einfach veraltet und geldmacherrei.
Ich habe dagegen verstoßen und gut ist muss ich so akzeptieren.
Früher konntest Auto Schein machen und sogar nen 7,5T LKW fahren....
Zum Thema Reifen Licht meinte ich eine Kontrolle von der Polizei, da gehts nur noch um alc und Drogen obwohl es heißen müsste „Drogen“ da alc auch eine Droge ist.
Zitat:
@Skyliner90210 schrieb am 27. Oktober 2020 um 15:50:05 Uhr:
Kann ich nicht weil es keine Straftat ist.
Aha. Also nix mit am Baum aufknüpfen...
Zitat:
Aber den Einsatz von Polizei, Kampfmittelräumkomando, Feuerwehr, Krankenwagen, Einstellung des zugbetriebes etc. Die Kosten kommt auf den Besitzer des Gepäcks, und das möchte ich nicht an der Backe haben.
Wie kommst Du auf die Idee? Hier gilt der Grundsatz: wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Solange Du keinen Zettel mit "Achtung Bombe" oder ähnliches am Rucksack befestigt hast, hättest Du in der Hinsicht nichts zu befürchten.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 27. Oktober 2020 um 15:53:32 Uhr:
Zitat:
@Skyliner90210 schrieb am 27. Oktober 2020 um 15:50:05 Uhr:
Kann ich nicht weil es keine Straftat ist.Aha. Also nix mit am Baum aufknüpfen...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 27. Oktober 2020 um 15:53:32 Uhr:
Zitat:
Aber den Einsatz von Polizei, Kampfmittelräumkomando, Feuerwehr, Krankenwagen, Einstellung des zugbetriebes etc. Die Kosten kommt auf den Besitzer des Gepäcks, und das möchte ich nicht an der Backe haben.
Wie kommst Du auf die Idee? Hier gilt der Grundsatz: wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Solange Du keinen Zettel mit "Achtung Bombe" oder ähnliches am Rucksack befestigt hast, hättest Du in der Hinsicht nichts zu befürchten.
Dann würde ich mal etwas im netzt googeln und so einen Vorfall wurde schon im Fernseher in den Nachrichten gebracht, frag mich nicht wann das war aber daher weiß ich das nicht derjenige Der die Musik bestellt dies auch finanziell tragen muss.
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Zitat:
Früher konntest Auto Schein machen und sogar nen 7,5T LKW fahren....
Jaja früher war alles besser...
Wenn ich sehe wie viele VT schon mit dem Führen eines PKW der Golf-Klasse, geschweige denn SUV überfordert sind, bin ich froh, dass die keine 7,5-Tonner lenken dürfen 😁
Zitat:
@Skyliner90210 schrieb am 27. Oktober 2020 um 15:50:05 Uhr:
Früher konntest Auto Schein machen und sogar nen 7,5T LKW fahren....
Gott sei Dank ist das nicht mehr so.
Über die Höhe des Gewichtslimits für "führerscheinfreie" Anhänger kann man streiten. Aber dass man früher mit dem PKW-Führerschein sofort mit einem fast 12 m langen Wohnwagen losfahren konnte, war auch alles andere als optimal.
Bei der bestehenden Regelung kann jeder zumindest durch einen einfachen Blick in die Papiere ermitteln, ob er das Gespann fahren darf oder nicht. Wie soll es denn sonst geregelt werden? Soll er erst mal auf die Waage fahren? Und wenn sich dann im Kieswerk herausstellt, dass das Gewicht zu hoch ist, die Fuhre dort stehen lassen?
Zitat:
@Skyliner90210 schrieb am 27. Oktober 2020 um 15:50:05 Uhr:
Früher konntest Auto Schein machen und sogar nen 7,5T LKW fahren....
Ja, und wenn du damals dann einen mit 7,6t gefahren hättest? Fahren ohne Fahrerlaubnis! Grenzen kann man immer überschreiten. Dann müsste man einen "Führerschein für alles" einführen. Wäre ein teurer Spaß! Wieder "Kohlemacherei".
Zitat:
Zum Thema Reifen Licht meinte ich eine Kontrolle von der Polizei, da gehts nur noch um alc und Drogen obwohl es heißen müsste „Drogen“ da alc auch eine Droge ist.
Du als Kritiker der "Kohlemacherei" wünschst dir also deutlich mehr allgemeine Verkehrskontrollen hinsichtlich Beleuchtung und Bereifung, damit noch mehr "Kohlemacherei" betrieben werden kann, über die du dich dann aufregst? Atme mal tief durch und beruhige dich wieder.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Skyliner90210 schrieb am 27. Oktober 2020 um 15:58:05 Uhr:
Dann würde ich mal etwas im netzt googeln und so einen Vorfall wurde schon im Fernseher in den Nachrichten gebracht, frag mich nicht wann das war aber daher weiß ich das nicht derjenige Der die Musik bestellt dies auch finanziell tragen muss.
Nur wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Ein einfaches Vergessen eines Rucksacks reicht da nicht.
Es ist ja (leider) schon schwierig, dem Tourengeher den Hubschraubereinsatz für seine Rettung zu berechnen, obwohl er in kurzer Hose und Sandalen auf 3.000 m mitten in den angekündigten Wetterumschwung marschiert ist.
Zitat:
@Skyliner90210 schrieb am 27. Oktober 2020 um 15:58:05 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 27. Oktober 2020 um 15:53:32 Uhr:
Wie kommst Du auf die Idee? Hier gilt der Grundsatz: wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Solange Du keinen Zettel mit "Achtung Bombe" oder ähnliches am Rucksack befestigt hast, hättest Du in der Hinsicht nichts zu befürchten.Dann würde ich mal etwas im netzt googeln und so einen Vorfall wurde schon im Fernseher in den Nachrichten gebracht, frag mich nicht wann das war aber daher weiß ich das nicht derjenige Der die Musik bestellt dies auch finanziell tragen muss.
Warum sollen andere immer auf der Suche nach Quellen für aberwitzige Behauptungen ihre Zeit vergoogeln, nur die, die das ins Blaue hinein behaupten, nicht? Also dann google mal etwas im Netz!
Hannes und ich warten gespannt auf die Ergebnisse (falls die Trefferquote tatsächlich größer Null sein sollte 😉)
Grüße vom Ostelch
Die Behauptung ist nicht aberwitzig, dem Inhaber des Rucksacks können durchaus Kosten entstehen:
https://www.merkur.de/.../...f-unbeaufsichtigt-lassen-zr-10127128.html
Zitat:
… Zurück zum Besitzer des Koffers aus unserem Beispiel: Bevor er reagiert, wird sein Koffer am Bahnhof, nach sicherer Abriegelung der Umgebung, notgesprengt. Dabei wird ein nahestehender Zug beschädigt. Diese Kosten können dann wiederum auf den Besitzer des Koffers zurückfallen, wie eine Sprecherin der Bundespolizei gegenüber dem Weser Kurier berichtete. …
Zitat:
@birscherl schrieb am 27. Oktober 2020 um 16:23:54 Uhr:
Die Behauptung ist nicht aberwitzig, dem Inhaber des Rucksacks können durchaus Kosten entstehen:
https://www.merkur.de/.../...f-unbeaufsichtigt-lassen-zr-10127128.html
Zitat:
@birscherl schrieb am 27. Oktober 2020 um 16:23:54 Uhr:
Zitat:
… Zurück zum Besitzer des Koffers aus unserem Beispiel: Bevor er reagiert, wird sein Koffer am Bahnhof, nach sicherer Abriegelung der Umgebung, notgesprengt. Dabei wird ein nahestehender Zug beschädigt. Diese Kosten können dann wiederum auf den Besitzer des Koffers zurückfallen, wie eine Sprecherin der Bundespolizei gegenüber dem Weser Kurier berichtete. …
Aus Deinem Link, das wesentliche Fett:
Wie teuer wird es, wenn Reisende einen Koffer alleine lassen und dies zu einem Polizeieinsatz führt?
Nehmen wir folgendes Beispiel: Ein Mann kauft sich am Bahnhof ein Ticket und stellt derweil seinen Koffer neben sich ab. Er bemerkt plötzlich, dass er sich beeilen muss, sonst würde er den Zug verpassen – und rennt los. Dabei vergisst er in der Eile seinen Koffer, doch da sitzt er schon im fahrenden Zug. Die nächste Haltestelle ist noch recht weit weg und bis er ein Telefon auftreibt, das Empfang hat, dauert es eine ganze Weile. Mittlerweile hat ein anderer Passagier den Koffer als Gefahr eingestuft und die Polizei alarmiert. Der Kofferbesitzer kann erst, nachdem ein Polizeieinsatz ausgelöst wurde, Bescheid geben, dass er seinen Koffer am Bahnhof vergessen hat.
In diesem Fall wäre das Zurücklassen des Koffers keine Absicht. Daher muss der Gepäckbesitzer auch keine Konsequenzen fürchten, wie Nils Matthiesen, Sprecher der Bremer Polizei, weiß. Auch derjenige, der den Notruf ausgelöst hat, bleibt ungestraft. Gegenüber dem Weser Kurier erklärte Matthiesen: Es sei denn, ein Missbrauch von Notrufen liege nachweislich vor.
Das bedeutet konkret: Wer einen Notfall, eine Straftat oder eine Gefahr wissentlich vortäuscht, der muss mit einer Strafe rechnen. Das könne dann schnell mal teuer werden und je nach Dauer und Zahl der eingesetzten Polizeikräfte mehrere tausend Euro kosten. Wurde die Polizei in die Irre geführt, muss also derjenige, der dafür verantwortlich ist, die Kosten für den Einsatz tragen.
Also: keine Gefahr bei einfachem Vergessen des Koffers...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 27. Oktober 2020 um 16:28:33 Uhr:
… Aus Deinem Link, das wesentliche Fett …
Da hast du das Wesentliche wohl gar nicht gelesen. Dabei hatte ich es in meinem post extra aus dem Artikel zitiert …
- Für den Einsatz selbst muss der Kofferbesitzer nicht aufkommen.
- Für Folgekosten muss er dagegen schon aufkommen, wobei diese Folgekosten wesentlich höher sein können als die Einsatzkosten.
Steht eigentlich klar verständlich in dem Artikel drin.
Also: Durchaus Gefahr bei einfachem Vergessen des Koffers …
Zitat:
@birscherl schrieb am 27. Oktober 2020 um 16:41:02 Uhr:
Da hast du das Wesentliche wohl gar nicht gelesen. Dabei hatte ich es in meinem post extra aus dem Artikel zitiert …
- Für den Einsatz selbst muss der Kofferbesitzer nicht aufkommen.
- Für Folgekosten muss er dagegen schon aufkommen, wobei diese Folgekosten wesentlich höher sein können als die Einsatzkosten.
Steht eigentlich klar verständlich in dem Artikel drin.
Also: Durchaus Gefahr bei einfachem Vergessen des Koffers …
Im Artikel steht "können", nicht "werden":
Zitat:
Bevor er reagiert, wird sein Koffer am Bahnhof, nach sicherer Abriegelung der Umgebung, notgesprengt. Dabei wird ein nahestehender Zug beschädigt. Diese Kosten können dann wiederum auf den Besitzer des Koffers zurückfallen, wie eine Sprecherin der Bundespolizei gegenüber dem Weser Kurier berichtete.
In welchem Fall musste der Besitzer eines solchen Koffers nun tatsächlich die Kosten tragen? Leider ist die Antwort völlig OT! 😉
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@birscherl schrieb am 27. Oktober 2020 um 16:41:02 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 27. Oktober 2020 um 16:28:33 Uhr:
… Aus Deinem Link, das wesentliche Fett …Da hast du das Wesentliche wohl gar nicht gelesen. Dabei hatte ich es in meinem post extra aus dem Artikel zitiert …
- Für den Einsatz selbst muss der Kofferbesitzer nicht aufkommen.
- Für Folgekosten muss er dagegen schon aufkommen, wobei diese Folgekosten wesentlich höher sein können als die Einsatzkosten.
Steht eigentlich klar verständlich in dem Artikel drin.
Also: Durchaus Gefahr bei einfachem Vergessen des Koffers …
Da interessiert mich aber mal die gesetzliche Grundlage:
§ 823 BGB (Deliktische Haftung) gibt das schon mal nicht vor.
Wer Schadenersatz leisten muß, muß den Schaden erst einmal verursacht haben. In diesem Fall hat er aber keinen Schaden verursacht, sondern derjenige, der "auf den Knopf gedrückt" hat. Somit ist erstmal derjenige schadenersatzpflichtig bzw. sein Dienstherr. Der Dienstherr kann sich das Geld vom Koffervergesser aber nur dann wiederholen, wen dem ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Mitverschulden nachgewiesen werden kann. Genau so, wie es auch in dem Artikel steht. Kein Vorsatz (oder grob fahrlässiges Verhalten) -> keine Haftung.
Sollte es so einen Fall schon mal gegeben haben, hätte der Betroffene sicher seine Haftpflichtversicherung eingeschaltet. Und dann wäre der Fall mit Sicherheit auf meinem oder dem Schreibtisch eines meiner ca. 80 deutschlandweit tätigen Kollegen gelandet. Haftpflichtschäden in der Größenordnung bzw. Komplexität werden mit Sicherheit durch einen Sachverständigen bearbeitet...
Aber vielleicht findest Du ja noch einen Link (am besten ein Urteil), bei dem ein Koffervergesser ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit Schadenersatz leisten musste.
Für mich bezog sich der Absatz des Artikels auch auf den Vorsatz. "können auf ihn zukommen". Klar. bei Vorsatz.
Es scheint einfach zu sein, sein Fehlverhalten ausblenden, das man mittels Nachschau in den Papieren und der Zuhilfenahme des Taschenrechners hätte ausschließen können.
Da schimpft man lieber über die "faulen Grünen" und die doofen Gesetze.
Sehr unreif.