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Fahren mit Klasse B und Anhänger über 3,5T Folgen.

Themenstarteram 26. Oktober 2020 um 6:40

Hallo liebe Gemeinde.

Gestern gegen Mittag wurden wir von der Polizei angehalten.

Ich fuhr einen 1.300Kg Anhänger der völlig leer war und einen SUV mit knapp über 2.500Kg Max Gesamtgewicht.

Im Klartext war ich 300Kg über dem zulässigen Gewicht mit meinem Führerschein.

Ja ich weiß auch das das eine Straftat im Sinne von Fahren ohne Fahrerlaubnis ist und bei Fahrlässigkeit eine Strafe von bis zu 6 Monaten Freiheitsentzug und bis zu 180 Tagessätzen nach sich ziehen kann.

Angegeben habe ich bei den Grünen das mir nicht bewusst war das das Theoretische Gesamtgewicht ausschlaggebend ist und nicht die Tatsächliche geladene masse.

Ich erhoffe mir mit diesem Beitrag Leute zu finden die ein ähnliches Vergehen getätigt haben und mir sagen könnten was sie für Strafen erhalten haben.

Im Verkehrs Bereich war ich immer anständig und hatte in den 10 Jahren meines Fahrens nie einen Punkt in Flensburg erhalten.

Hoffe ihr könnt mir etwas klare Sicht verschaffen, danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@BlackY092 schrieb am 26. Oktober 2020 um 07:50:07 Uhr:

Aus dem Lastverkehr weiß ich das bis zu 10% Überlastung nicht so schlimm ist.

Wie es allerdings im PKW Bereich aussieht kann ich dir nicht sagen. Allerdings würde ich jetzt mal nicht vom schlimmsten ausgehen. Erstmal warten was kommt und dann überlegen was für Schritte du einleitest.

Es geht hier nicht um Überladung, sondern das Führen eines Gespanns ohne die dazu erforderliche Fahrerlaubnis. Das ist leider keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat nach §21 StVG.

 

10% Überladung kostet übrigens 30 € Bußgeld. Das ist sicher nicht so schlimm wie ein Strafverfahren, aber ohne Folgen bleibt auch das nicht.

 

Grüße vom Ostelch

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40 Tagessätze ist schon echt heftig, jeder Raub wird bei einer Ersttat milder bestraft.

Schön zu lesen das da auch mal was an Strafen für ausgesprochen werden. Muss sich ja auch irgendwo rechtfertigen das ich meinen BE gemacht hab obwohl mir nur ein paar Monate fehlten das ich noch den 3 hätte machen könnnen

Hmmm, habe versucht was rauszufinden, aber nicht viel gefunden. Dann muss ich vielleicht doch mal überlegen, ob das nicht doch anfechtbar ist.

Danke für den Hinweis.

Und nein, sonst ist mir in 40 Jahren nichts vorgeworfen worden.

@lechufer

Aber mal ehrlich - was hast du denn erwartet?

Also mir tut das freilich leid für Dich (40 TS tun richtig weh!) aber wir alle wissen, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, insbesondere weil du ja B96 hast - du also in der Zusatzausbildung explizit dafür geschult wurdest, was du fahren darfst und was nicht.

Insofern hilft Dir ein "hätte hätte ..." Kommentar freilich nicht aber ein "andere dürfen ja auch" hilft dir halt auch nicht.

Anfechten kannst du da denke ich nicht viel - die Sache ist klar:

https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...(bei%20Vorsatz%20oder%20Fahrl%C3%A4ssigkeit)

Ich denke mit 40 TS bist du da noch einigermaßen glimpflich aus der Nummer raus gekommen.

Vorhin noch gelesen, warum es Deutsche vergleichsweise zu anderen Nationalitäten schwerer im Ausland haben. Man empfindet sie als unsympathisch.

Mag sein das es dir unsympathisch vorkommt ich hab es damal von meinen 420dm Netto Ausbildungsgehalt irgendwie zusammen gekratzt das ich noch den BE machen konnte der FS wurde ja eh unerwartet durch die Novelle teurer. Da kommt nunmal auch mal ein wenig Freude auf zu lesen das für fahren ohne den entsprechenden FS halt nicht nur 50€ Strafe kommen. Sondern was, was echt wehtut. Das es dich erwischt hat tut mir ja in gewissen Maße sogar leid da du zumindest ein wenig in nen Anhängerführerschein investiert hast.

Unfreundlich? Konsequent würde ich sagen.

Steht halt in keinem Verhältnis zur Gefährdung. Überladung bleibt im Vergleich viel zu billig. Das hört bei 30% und 235 Euro auf, also selbst unter Vorsatz Verdoppelung und Gebühren bei unter 500 Euro.

Böswillig könnt man sagen min 2 mal hab ich gut bis der BE sich gerechnet hätte.

Zitat:

@olli132 schrieb am 8. Februar 2024 um 22:30:46 Uhr:

Steht halt in keinem Verhältnis zur Gefährdung.

Wer beurteilt das? Wenn meine Oma plötzlich auf die Idee käme mit einem riesen Trailer umeinander zu fahren, würde ich schon von Gefährdung anderer sprechen.

Und genau deswegen muss man mittlerweile richtigerweise einen entsprechenden Befähigungsnachweis erbringen und das ist auch gut so.

 

 

Zitat:

@olli132 schrieb am 8. Februar 2024 um 22:30:46 Uhr:

Überladung bleibt im Vergleich viel zu billig. Das hört bei 30% und 235 Euro auf, also selbst unter Vorsatz Verdoppelung und Gebühren bei unter 500 Euro.

Böswillig könnt man sagen min 2 mal hab ich gut bis der BE sich gerechnet hätte.

Betrachte es mal von einer etwas anderen Seite:

Wäre es nicht viel günstiger BE zu machen ;)

Anders formuliert.

Von welchem Gespann geht in der Praxis/Realität eine größere Betriebsgefahr aus:

  • von einem kleinen Anhänger, dessen zGGw um meinetwegen 10-20% überschritten wurde, dessen tatsächliche Masse die max. Anhängelast des Zugfahrzeugs jedoch nicht überschreitet

oder

  • von einem riesigen Tieflader mit großen Überhängen, der breiter ist als das Zugfahrzeug, dessen tatsächlichen Gewicht ebenfalls unter der max Anhängelast des Zugfahrzeugs liegt.

Im ersten Fall geht von dem Gespann kaum eine wirklich erhöhte Gefahr aus. Passiert doch etwas, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass dies andere Ursachen hatte und auch ohne Überladung passiert wäre. Das ist bei dem zweiten Gespann jedoch etwas ganz anderes, weil das breitere Gespann bspw. leichter ins Bankett kommen kann oder aufgrund der Länge hinten auch mehr ausschwenkt etc pp. Wer kleine und große Anhänger gefahren ist, wird bestätigen, dass es primär weniger ums tatsächliche Gewicht geht als um die Größe des Anhängers.

Naklar gibt's auch da Anhänger die nicht so breit sind etc pp. Ich wollte mit dem Beispiel den Sachverhalt einfach näher erklären.

Und genau deswegen darf man mit B tendenziell größere Gespanne nicht fahren was der Gesetzgeber über die zGGW ziemlich effektiv und erstaunlich einfach einschränkt. Macht man es trotzdem ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit eine Straftat. Bedenkt man wie kompliziert viele gesetzliche Regelungen sind, ist diese doch super.

Und auch wenn ich dem TE abkaufe, dass er wirklich nicht drann gedacht hat und es für ihn persönlich sogar leid tut, finde ich es trotzdem richtig, dass solche Vergehen als Fahren ohne Fahrerlaubnis und eben nicht als OWi geahndet werden.

 

Naja so ein Riesentrailer wie du es nennst darf leider jeder fahren wenn ich da an die Hansetrail 750kg Anhänger denke. Aber den 3,5t ZGM Hochlader der hinter jedem Golf verschwindet darf ich nur ziehen weil ich BE hab.

 

 

Ich darf ihn mit nem Smart ziehen weil ich BE habe aber alle ohne dürfen das nicht weil der Anhänger kann ja viel diese Regelung ist nunmal Bullshit.

 

Meine persönliche Idee ganz einfach FS B fürs Auto und fürn Anhänger B96 für Anhänger bis zGM 1,8t und BE alles drüber.

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 10. Februar 2024 um 20:46:20 Uhr:

Naja so ein Riesentrailer wie du es nennst darf leider jeder fahren wenn ich da an die Hansetrail 750kg Anhänger denke. Aber den 3,5t ZGM Hochlader der hinter jedem Golf verschwindet darf ich nur ziehen weil ich BE hab.

Selbstverständlich gibt es Ausnahmen, die die gesetzliche Regelung nennen wir es unterwandern aber ich denke wir sind uns einig, dass bei den meisten Anhängern in der Praxis das zGM mit der Größe korreliert.

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 10. Februar 2024 um 20:46:20 Uhr:

Ich darf ihn mit nem Smart ziehen weil ich BE habe aber alle ohne dürfen das nicht weil der Anhänger kann ja viel diese Regelung ist nunmal Bullshit.

Das ist eben kein B******t, denn es geht ja eben genau darum zu verhindern, dass unbefähigte Personen zu große Anhänger bewegen. Das habe ich versucht im vorherigen Post zu erklären.

Bei BE zählt hingegen die tatsächliche Masse und die Anhängelast des Fahrzeugs, denn warum soll ich keinen großen aber leichten Trailer an ein kleines Zugfahrzeug hängen dürfen, wenn ich die Befähigung einen so großen Anhänger führen zu dürfen nachweisen kann? Genau das ist doch der Punkt, denn demm Zugfahrzeugs ists wurscht wie groß der Anhänger ist.

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 10. Februar 2024 um 20:46:20 Uhr:

Meine persönliche Idee ganz einfach FS B fürs Auto und fürn Anhänger B96 für Anhänger bis zGM 1,8t und BE alles drüber.

Achtung:

Pauschal zu sagen mit B96 man 1.800kg zGM bewegen kann schnell nach hinten losgehen!

(Um eben den Fall ging es ja hier)

Wieviel man mit B96 ziehen darf hängt vom Zugfahrzeug ab!

Wie bei Klasse B zählt auch bei B96 die Summe der zGM des Zugfahrzeugs und des Anhängers, nur dass man bei B96 max 4.250kg zGM und bei Klasse B nur max 3.500kg zGM oder max 750kg Anhänger bewegen darf.

Funfact:

Je nach Zugfahrzeug, darf ich also auch mit Klasse B bis zu 4.250kg zGM bewegen. Das gilt aber nur für die Kombination Zugfahrzeug mit 3.500kg zGM und Anhänger mit 750kg zGM.

Praxisbeispiel:

Zugfahrzeug = 2.500kg zGM

Gespannmasse = 3.500kg zGM (B) / 4.250kg zGM (B96

Anhänger = max 1.000kg zGM (B) / 1.750kg zGM (B96)

Bei BE zählt hingegen ausschließlich die tatsächliche Masse des Anhängers. Die zuläßige Gesamtmasse des Anhängers spielt dabei jedoch keine Rolle.

Maximal darf man so also 7.000kg mit BE legal bewegen, sofern nicht durch andere Beschränkungen reglementiert.

Generell und Gleichzeig darf bei all diesen Regelungen die tatsächliche Masse des Anhängers die max. Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Die tatsächliche Stützlast ist davon abzuziehen und bei der zGM/Zuladung des Zugfahrzeugs zu berücksichtigen.

bitte um korrektur, wenn ichs jetzt durcheinander gebracht habe

Ich sagte das wäre meine PERSÖHNLICHE IDEE das man mit B keinen Anhänger ziehen darf mit B96 halt bis 1800 und alles mit BE.

 

 

Im übrigen ich darf mit BE mehr als 7000kg bewegen ich hab noch BE der 1sten Generation!

 

 

Das jeder nen riesen Anhänger fahren darf und ihn einfach voll laden darf und bekommt Max 470€ Strafe plus nen Punkt! Das passt halt nicht zusammen da muss anders durchgegriffen werden! In meinen denken sobald man die jeweiligen FS Grenzen reist und man keinen entsprechenden Führerschein hat auch bestraft wird für fahren ohne FS und nicht nur wegen Überladung dran ist

Da Überladung so billig ist und schwachsinnigerweise die zulässigen Gesamtgewichte vom ganzen Zug als Grundlage dienen führt zu diesen hirnrissigen 750kg 4m mietanhängern die schon mit Styropor überladen sind.

Ich darf an meinem 3,2t Bus nen 750kg Hänger Segelflugzeug Hänger mit gigantischen Ausmaßen hängen.

 

Aber mir nicht den kompakten 1300kg Hänger vom Nachbarn leihen für schüttgut. Natürlich könnte ich ihn auf dem Papier ablasten. Das ist dann ja wieder Max 470 Euro Überladung.

Wenn ich mir aber seinen kleinen Golf dazu ausleihe ist wieder alles easy weil ich wieder unter 3,5t Zug bin.

Am alten leichten touring hatte ich den Wohnwagen um 60kg ablasten lassen für genau 3,5t Zug und bin min um diese 60kg wenn nicht nochmal mehr Kilo überladen losgezogen.

Am Ende hätten die angehängten Gewichte beim b mit eventuellem Max Ausmaßen geregelt werden sollen aber ohne zugfahrzeug.

Auch müssten man den ganzen papierablastungen nen Riegel vorschieben. Wer nen abgelasteten Anhänger (bei sogenannten Polen sprintern aus anderen Gründen auch beliebten Trick )

fährt nur Um ihn dann wieder auf sein ursprüngliches oder Mehrgewicht zu überladen sollte nicht mit 470 Euro davonkommen. Wenn im gleichen Moment jemand 40 Tagessätze für nen Gespann über 3,5t bekommt. Als erstäter ohne Gewinnabsicht.

Bei mir ist der BE eh fällig da ich immer öfters im Bereich 2t aufwärts unterwegs sein werde. Aber bisher bin ich mit 750er im Zweifel überladen zweifelsfrei ziemlich problemlos und lt. wenig Risiko zurecht gekommen.

Es ist doch müßig über die Grenzen des Führerscheins zu diskutieren, irgendwo müssen halt die Grenzen gesetzt werden, das dabei mehr oder minder auch mal vernünftige Kombinationen verboten und unvernünftige erlaubt sind, ist nun mal so.

Zitat:

@olli132 schrieb am 10. Februar 2024 um 22:20:18 Uhr:

Am Ende hätten die angehängten Gewichte beim b mit eventuellem Max Ausmaßen geregelt werden sollen aber ohne zugfahrzeug.

Und dann?

Dann hätten wir hier jetzt die Diskussion "Zwei 6m Dachlatten mit 50Kg darf ich nicht fahren, aber 1500Kg Pflastersteine schon"

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