Fahren mit Klasse B und Anhänger über 3,5T Folgen.

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo liebe Gemeinde.

Gestern gegen Mittag wurden wir von der Polizei angehalten.

Ich fuhr einen 1.300Kg Anhänger der völlig leer war und einen SUV mit knapp über 2.500Kg Max Gesamtgewicht.

Im Klartext war ich 300Kg über dem zulässigen Gewicht mit meinem Führerschein.

Ja ich weiß auch das das eine Straftat im Sinne von Fahren ohne Fahrerlaubnis ist und bei Fahrlässigkeit eine Strafe von bis zu 6 Monaten Freiheitsentzug und bis zu 180 Tagessätzen nach sich ziehen kann.

Angegeben habe ich bei den Grünen das mir nicht bewusst war das das Theoretische Gesamtgewicht ausschlaggebend ist und nicht die Tatsächliche geladene masse.

Ich erhoffe mir mit diesem Beitrag Leute zu finden die ein ähnliches Vergehen getätigt haben und mir sagen könnten was sie für Strafen erhalten haben.

Im Verkehrs Bereich war ich immer anständig und hatte in den 10 Jahren meines Fahrens nie einen Punkt in Flensburg erhalten.

Hoffe ihr könnt mir etwas klare Sicht verschaffen, danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@BlackY092 schrieb am 26. Oktober 2020 um 07:50:07 Uhr:


Aus dem Lastverkehr weiß ich das bis zu 10% Überlastung nicht so schlimm ist.
Wie es allerdings im PKW Bereich aussieht kann ich dir nicht sagen. Allerdings würde ich jetzt mal nicht vom schlimmsten ausgehen. Erstmal warten was kommt und dann überlegen was für Schritte du einleitest.

Es geht hier nicht um Überladung, sondern das Führen eines Gespanns ohne die dazu erforderliche Fahrerlaubnis. Das ist leider keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat nach §21 StVG.

10% Überladung kostet übrigens 30 € Bußgeld. Das ist sicher nicht so schlimm wie ein Strafverfahren, aber ohne Folgen bleibt auch das nicht.

Grüße vom Ostelch

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Also erstmal steht im Fahrzeugschein eben nicht das "tatsächliche" Leergewicht. Sondern das "Leergewicht".

Das "tatsächliche" Leergewicht findet sich in der EG - Übereinstimmungserklärung (CoC) und liegt teils deutlich darüber. Bei meinem Crafter sind es über 200kg Differenz. Aber auch beim PKW kommen je nach Ausstattung schnell 100kg Zusammen

Alleine schon deswegen ist die Regelung gut so wie sie ist, weil die wenigsten wissen, welche Masse sie bewegen und die Papiere das eben auch nicht verraten. Zumindest die nicht, die man dabei hat.

Klar kannst du nun hergehen und einen großen Anhänger ablasten. Damit untergräbt Du natürlich die Regelung aber so ist das nun mal. Schlupflöcher gibt es nun mal - die breite Masse wird aber trotzdem davon angehalten große Anhänger ohne BE zu bewegen und genau darum geht es.

Außerdem kannst Du auch nicht jeden Anhänger ablasten. Bei einem großen WoWa der so schon kaum Zuladung bietet ists bspw. nicht möglich. (Es sei denn, es geht um wenige kg)

Und sind wir ehrlich: an einen normalen Kompakt-/Mittelklasse-PKW kann man mit Klasse "B" (ohne E) ja Anhänger mit zGM von rund 1.000 bis 1.200kg anhängen. Das reicht ja wohl um mal zum Baumarkt zu fahren.

Fazit: Ohne Befähigungsnachweis kein (wirklich) großer Anhänger und das ist auch gut so.

Wer trotzdem eine Möglichkeit findet... so what - der bewegt den Karren aber auch nicht das erste und letzte mal (wenn man sich den Aufwand mit dem Ablasten macht) und dann gibt's zwar keinen Nachweis aber der Gesetzgeber hat trotzdem erreicht was er will - der große Anhänger wird nicht von einem absolut unerfahrenen Fahrer im Straßenverkehr bewegt.

Und damit schließt sich der Kreis.

Ich möchte hier aber Anmerken:
Wer sich den Aufwand macht den Karren abzulassen, kann auch überlegen für ein paar hundert EUR Klasse E nachzuholen oder wenigstens so einen B96 zu holen (was bei schweren Zugfahrzeugen aber extrem wenig Sinn macht)

Hallo,

ich denke mal, dass ihr aneinander vorbei redet.

Es gibt eine bei genauem Nachdenken unlogische Regelung.

Ich habe den alten Schein und darf also auch die 7,49t fahren. Ist aber nicht wichtig.
Der Punkt ist wohl der, dass ich einen Hänger fahren darf, der eine deutlich höhere zugelassene Gesamtmasse haben darf, als ich mit meinem Fahrzeug überhaupt ziehen darf.

Ich darf ja z.B. einen Trailer mit einer zGG mit 3,5t bewegen, obwohl ich nur 2,1t dranhängen darf. Der 3,5t Hänger darf halt nur bis 2,1t beladen werden.
Da stellt sich die Frage, warum man beim aktuellen B dann das zGG zählt und nicht das tatsächlich gefahrene.

Hier gibt es ja einen Fred, wo wegen des Transports von langen Stangen gefragt wurde.
Mit dem alten 3er Führerschein kein Problem, weil man sich einen langen Hänger ausleihen kann, wo man das zGG nicht annähernd ausreizt. Mit dem aktuellen B wiederum kaum eine Chance, da so lange Hänger meist ein zGG jenseits der 2t hat.

Ich finde es auch immer wieder toll, wie hier mit dem erhobenen Zeigefinger gewedelt wird.
Ja, einen großen Hänger fahren kann schwierig sein, vor allem Einachser lassen sich voll beladen teilweise tricky fahren, ist aber kein Hexenwerk.
Und warum ein ungebremster 750kg sicherer zu fahren sein soll, als ein mit 500kg beladener gebremster Hänger mit zGG von 1,3t erschließt sich einem nicht wirklich.

Dass die Gesetze nunmal so sind kann man ja auch hinterfragen, oder nicht?

VG

Sorry, es ist wahr: die FeV (Fahrerlaubnisverordnung) wirkt in manchen Punkten unausgereift.

Wer mit "C"-Klasse im FS ausgestattet, einen 32 t Kieslaster (4 Achsen) bewegen darf, erhält ebensowenig einen "E"-Zusatz (zum zuvor bereits vorhandenen "B"😉 wie der Klasse-"D"-Inhaber und Fahrer eines 18 m langen Gelenkbus. Letzterer darf übrigens auch nicht ans Lenkrad eines als LKW zugelassenen MB Sprinter jenseits der 3,5 t zGG.

Zitat:

@Dr.OeTzi schrieb am 8. Oktober 2022 um 18:49:07 Uhr:


Klar kannst du nun hergehen und einen großen Anhänger ablasten. Damit untergräbt Du natürlich die Regelung aber so ist das nun mal. Schlupflöcher gibt es nun mal - die breite Masse wird aber trotzdem davon angehalten große Anhänger ohne BE zu bewegen und genau darum geht es.

Und warum wurde dann B96 eingeführt, ohne praktische Prüfung? Ist auch schon ein ordentlicher Unterschied ohne jemals (legale) Fahrpraxis mit einem Anhänger geschweige denn einem so schweren Anhänger gehabt zu haben.

Zitat:

Außerdem kannst Du auch nicht jeden Anhänger ablasten. Bei einem großen WoWa der so schon kaum Zuladung bietet ists bspw. nicht möglich. (Es sei denn, es geht um wenige kg)

Und sind wir ehrlich: an einen normalen Kompakt-/Mittelklasse-PKW kann man mit Klasse "B" (ohne E) ja Anhänger mit zGM von rund 1.000 bis 1.200kg anhängen. Das reicht ja wohl um mal zum Baumarkt zu fahren.

Was man mit folgenden Fahrzeugen mit B max. ziehen darf von der zGM lt. Webseite her (diese Art von Fahrzeugen ist gerade massiv im Kommen und von der Regierung erwünscht):
- VW ID.4 mit 77kWh-Akku: 840kg
- Renault Megane E-Tech Electric: Max. 900kg, je nach Motorisierung auch nur 500kg
- Hyundai Ioniq 5 mit >=70kWh-Akku: Max. 1050kg, mit dem Allrad und kleinere Akkus weniger

Das dürften die tendenziell noch günstigeren bzw. kleineren BEV sein, wo soviel zGM für den Anhänger "übrigbleibt". D.h. man ist schnell in einem Bereich, wo mit B der Anhänger nur 750kg zGM haben darf.

notting

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Ich denke, der Gesetzgeber geht davon aus, dass die E-Erweiterung einen erst dazu qualifiziert, schwere Anhänger zu ziehen, da das Thema in B nicht enthalten ist.
Ich habe den BE nicht gesondert gemacht, sondern mit dem CE dazubekommen. Hat denn hier einer BE gemacht? Wird da auf Gewichte, Berechnungen und Ladungssicherung eingegangen?

Konsequent wäre es ja eigentlich, ohne E gar keine Fahrten mit egal welchem Anhänger zu erlauben. Ungebremste 750kg am Haken sind ne fiese Sache und auch nicht zu verharmlosen.

Zitat:

@Bamako schrieb am 8. Oktober 2022 um 19:55:17 Uhr:


Konsequent wäre es ja eigentlich, ohne E gar keine Fahrten mit egal welchem Anhänger zu erlauben. Ungebremste 750kg am Haken sind ne fiese Sache und auch nicht zu verharmlosen.

Dann würden sich die Leute tendenziell größere Autos kaufen und auch mehr Sprit verbrauchen, wenn sie die zusätzl. Ladekapazität gerade nicht benötigen. Z. B. Grundzeug-Aktionen bzw. sonstige Aktionen draußen wo man einen Anhänger brauchen könnte sind eher spotan. Da will man sich nicht noch mit allen anderen die gleichzeitig sowas vor haben um die wenigen Sprinter in der der Stadt kloppen, weil diese wenigen Spitzenzeiten aus wirtschaftl. Gründen nicht abgedeckt werden. Da kauft man sich heute lieber einen kaum genutzten Anhänger, für den man keinen zusätzl. FS braucht.

Und redest du eigentl. von Problemen, die man mit einer guten elektr. AH-Stabi im Auto und dem 80km/h-aTL lösen kann?
Es ist auch noch garnicht solange her, dass für gewisse PKW-AH-Gespanne die Möglichkeit eingeführt wurde eine 100km/h-Genehmigung zu bekommen.

notting

Wieviele Autos haben denn ein Anhänger-ESP? Nicht viele.

Es fahren so absurd viele mit Anhänger herum, die nur vorwärts können. Sehe ich jeden Tag auf der Arbeit. Da wird der Anhänger zum Drehen abgehangen und von Hand gedreht. Dann wird Sand und Kies auf den kleinen 740kg Anhänger geladen, dass die Achse sich birgt, durch die Ritzen verteilt sich schön alles über die Fahrbahn. Alltagskram, sehe ich jeden Tag! So Leute sollten es lassen.

Zitat:

@Bamako schrieb am 8. Oktober 2022 um 20:13:20 Uhr:


Wieviele Autos haben denn ein Anhänger-ESP? Nicht viele.

Wenn man dadurch vermeiden kann einen "größeren" FS zu brauchen werden es sicher mehr.

Zitat:

Es fahren so absurd viele mit Anhänger herum, die nur vorwärts können. Sehe ich jeden Tag auf der Arbeit. Da wird der Anhänger zum Drehen abgehangen und von Hand gedreht.

Und? Besser als wenn sie irgendwo dagegen fahren.

Zitat:

Dann wird Sand und Kies auf den kleinen 740kg Anhänger geladen, dass die Achse sich birgt, durch die Ritzen verteilt sich schön alles über die Fahrbahn. Alltagskram, sehe ich jeden Tag! So Leute sollten es lassen.

Beobachte mal was da so von Möbelmarkt-Parkplätzen vor allem ohne Anhänger wegfährt...

notting

Zitat:

@Bamako schrieb am 8. Oktober 2022 um 19:55:17 Uhr:


. Hat denn hier einer BE gemacht? Wird da auf Gewichte, Berechnungen und Ladungssicherung eingegangen?

Ich habe BE gemacht. Zulässige Gewichte, Ladungssicherung, Anhänger absichern wenn nicht am Fahrzeug angehangen und Abfahrtkontrolle wurden durchgesprochen.
Abfahrtkontrolle und Ladungssicherung war auch Prüfungsbestandteil.

Doppelt. Sorry!

Ok, danke Lumpi. Und genau das sind die Punkte, weswegen eine E-Erweiterung durchaus Sinn macht!

Zitat:

@Bamako schrieb am 8. Oktober 2022 um 20:13:20 Uhr:


Wieviele Autos haben denn ein Anhänger-ESP? Nicht viele.

Sicher?

Wenn die AHK ab Werk verbaut wurde, gab es bei fast allen aktuellen Fahrzeugen die Freischaltung für das "Anhänger-ESP" dazu.
Selbst unser 13 Jahre alter Astra hat die Softwarefreischaltung bekommen.

Allerdings kam ich noch nicht in die Situation, wo das ESP MIT Anhänger regeln musste.

Nur darum geht's doch hier nicht.

Die Frage ist doch immer noch, warum man mit FS B ohne E einen 750kg Anhänger fahren darf, der ungebremst ist und nicht einen gebremsten (sagen wir) 1,3 Tonner mit 500kg beladen (um auf die 750kg zu kommen).

WAS ist bei einem ungebremsten besser?

Aus meiner Erfahrung bremst man mit einem gebremsten Anhänger bei Vollbremsungen einfach besser, auch wenn da nur 500kg drauf sind...

VG

Zitat:

@hlmd schrieb am 9. Oktober 2022 um 10:44:55 Uhr:


Nur darum geht's doch hier nicht.

Die Frage ist doch immer noch, warum man mit FS B ohne E einen 750kg Anhänger fahren darf, der ungebremst ist und nicht einen gebremsten (sagen wir) 1,3 Tonner mit 500kg beladen (um auf die 750kg zu kommen).

WAS ist bei einem ungebremsten besser?

Wieso? Diese Frage wurde hier mehrfach beantwortet. Ein Anhänger mit 750kg (oder etwas darüber) ist erwartungsgemäß kleiner und das Handling für ungeübte Fahrer viel einfacher. So ist ein kleiner Anhänger bspw. selten breiter als das Zugfahrzeug (Stichwort Fußgänger, Radfahrer, Gegenverkehr etc). Außerdem ist so ein Anhänger meist deutlich kürzer, weswegen er praktisch exakt hinter dem Zugfahrzeug nach läuft.

Dadurch ist auch das Risiko sich fest zu fahren und den Verkehr zu behindern (oder im schlimmsten Fall damit andere zu gefährden) viel geringer.

Und wenn, dann kann man sich mit einem kleinen Anhänger aus einer solchen Situation viel leichter, schneller und sicherer selbst befreien.

Klar ist ein voll beladener 750er auch nicht leicht zu schieben etc. aber ein gleich schwerer (teilbeladener) 1.300er ist trotzdem viel schwerer zu handhaben

Es geht hier also vordergründig nicht um die Masse (weil die max rund 1.000kg bei Klasse B einfach nicht das Problem sind), sondern schlicht und einfach um die Größe des Anhängers.

Und die Größe des Anhängers wird durch die Regelung begrenzt - egal ob der Anhänger nun beladen oder unbeladen ist.

Ja - es gibt Ausnahmen (Stichwort Ablasten und Spezialanhänger etc) aber den mit Abstand größten Teil ungeübter Fahrer halte mit der aktuellen Regelung ich von großen Anhängern fern und genau darum geht es

Zitat:

@hlmd schrieb am 9. Oktober 2022 um 10:44:55 Uhr:


Aus meiner Erfahrung bremst man mit einem gebremsten Anhänger bei Vollbremsungen einfach besser, auch wenn da nur 500kg drauf sind...

VG

Das ist schon richtig ABER:

(1) Bei den wenigsten Fahrten werden solche Anhänger wirklich voll beladen

(2) Wenn, sind die Strecken dann meistens eher kurz (Bauschutt zur Deponie etc)

(3) über 750kg muss der Anhänger generell gebremst sein

(4) Ist das Zugfahrzeug für eine bestimmte ungebremste Anhängelast freigegeben (diese kann unter 750kg liegen!), ist diese Masse auch handhabbar. Deswegen gibt es diese Freigaben schließlich.

=

Das Risiko ist "vertretbar"

Wie gesagt - die Regelung zielt einfach darauf ab, dass Fahrer ohne Befähigungsnachweis von zu schweren und von zu großen Anhängern ferngehalten werden, ohne dabei die große Keule zu schwingen und das Ziehen von Anhängern generell zu verbieten.

Die Regelung ist also schlicht nach dem Grundsatz der "Verhältnismäßigkeit" getroffen und so auch gut so 🙂

Zitat:

@Dr.OeTzi schrieb am 09. Okt. 2022 um 11:46:11 Uhr:


Wie gesagt - die Regelung zielt einfach darauf ab, dass Fahrer ohne Befähigungsnachweis von zu schweren und von zu großen Anhängern ferngehalten werden, ohne dabei die große Keule zu schwingen und das Ziehen von Anhängern generell zu verbieten.

Die Regelung ist also schlicht nach dem Grundsatz der "Verhältnismäßigkeit" getroffen und so auch gut so ?

Ganz exakt.
Mit diesem Hintergrund sollte man auch froh sein, überhaupt einen Anhänger ziehen zu dürfen, anstatt darüber zu klagen, dass man nicht alle Anhänger ziehen darf.

Jeder, der ein wenig Erfahrung mit dem fahren mit Anhänger hat, weiß jedoch das ein gut ausgeladener Tandem Tieflader mit 2,5 t besser und leichter fahren lässt, wie ein völlig falsch beladener 750kg einachser ohne auflaufbremse.

Was man da manchmal auf der Straße sieht, da streuben sich einem die Haare.

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