Fahren mit Klasse B und Anhänger über 3,5T Folgen.

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo liebe Gemeinde.

Gestern gegen Mittag wurden wir von der Polizei angehalten.

Ich fuhr einen 1.300Kg Anhänger der völlig leer war und einen SUV mit knapp über 2.500Kg Max Gesamtgewicht.

Im Klartext war ich 300Kg über dem zulässigen Gewicht mit meinem Führerschein.

Ja ich weiß auch das das eine Straftat im Sinne von Fahren ohne Fahrerlaubnis ist und bei Fahrlässigkeit eine Strafe von bis zu 6 Monaten Freiheitsentzug und bis zu 180 Tagessätzen nach sich ziehen kann.

Angegeben habe ich bei den Grünen das mir nicht bewusst war das das Theoretische Gesamtgewicht ausschlaggebend ist und nicht die Tatsächliche geladene masse.

Ich erhoffe mir mit diesem Beitrag Leute zu finden die ein ähnliches Vergehen getätigt haben und mir sagen könnten was sie für Strafen erhalten haben.

Im Verkehrs Bereich war ich immer anständig und hatte in den 10 Jahren meines Fahrens nie einen Punkt in Flensburg erhalten.

Hoffe ihr könnt mir etwas klare Sicht verschaffen, danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@BlackY092 schrieb am 26. Oktober 2020 um 07:50:07 Uhr:


Aus dem Lastverkehr weiß ich das bis zu 10% Überlastung nicht so schlimm ist.
Wie es allerdings im PKW Bereich aussieht kann ich dir nicht sagen. Allerdings würde ich jetzt mal nicht vom schlimmsten ausgehen. Erstmal warten was kommt und dann überlegen was für Schritte du einleitest.

Es geht hier nicht um Überladung, sondern das Führen eines Gespanns ohne die dazu erforderliche Fahrerlaubnis. Das ist leider keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat nach §21 StVG.

10% Überladung kostet übrigens 30 € Bußgeld. Das ist sicher nicht so schlimm wie ein Strafverfahren, aber ohne Folgen bleibt auch das nicht.

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@Dr.OeTzi schrieb am 9. Oktober 2022 um 11:46:11 Uhr:



Wieso? Diese Frage wurde hier mehrfach beantwortet. Ein Anhänger mit 750kg (oder etwas darüber) ist erwartungsgemäß kleiner und das Handling für ungeübte Fahrer viel einfacher. So ist ein kleiner Anhänger bspw. selten breiter als das Zugfahrzeug (Stichwort Fußgänger, Radfahrer, Gegenverkehr etc). Außerdem ist so ein Anhänger meist deutlich kürzer, weswegen er praktisch exakt hinter dem Zugfahrzeug nach läuft.

Dadurch ist auch das Risiko sich fest zu fahren und den Verkehr zu behindern (oder im schlimmsten Fall damit andere zu gefährden) viel geringer.

Und wenn, dann kann man sich mit einem kleinen Anhänger aus einer solchen Situation viel leichter, schneller und sicherer selbst befreien.

Klar ist ein voll beladener 750er auch nicht leicht zu schieben etc. aber ein gleich schwerer (teilbeladener) 1.300er ist trotzdem viel schwerer zu handhaben

Es geht hier also vordergründig nicht um die Masse (weil die max rund 1.000kg bei Klasse B einfach nicht das Problem sind), sondern schlicht und einfach um die Größe des Anhängers.

Und die Größe des Anhängers wird durch die Regelung begrenzt - egal ob der Anhänger nun beladen oder unbeladen ist.

Naja, das ist eher Wunschdenken.

Wenn ich meinen Hänger sehe (1.3er Humbauer mit Plane), dann weiß ich, dass es den mit den exakten Maßen auch als 750kg Version bekomme. Die bekommt man dann oft bei den Baumärkten zum ausleihen.
Der 750er ist dann ca. 30kg leichter, was die Leermasse angeht (fehlende Bremse).

Das Argument Größe zieht da nicht.

Und ja, es gibt Spezialanhänger, die als 750kg Version richtig lange sein können oder als Motorradhänger doch eine etwas speziellere Fahrdynamik haben.

Und dass die meisten die 100er Zulassung nicht verstehen, sieht man häufig. Aber das ist ein anderes Thema...

Man sollte auch bedenken, dass die meisten PKW die 750kg ungebremst gar nicht anhängen dürfen.
Hier steht man ohne "E" ja auch vor einem Problem.

Aber mir kann es eigentlich auch egal sein.

VG

Zitat:

@hlmd schrieb am 9. Oktober 2022 um 12:59:46 Uhr:



Man sollte auch bedenken, dass die meisten PKW die 750kg ungebremst gar nicht anhängen dürfen.
Hier steht man ohne "E" ja auch vor einem Problem.

Nö.

Halt nicht volladen.

Und mit "E" hat das nichts zu tun.

Doch.
Bisschen missverständlich ausgedrückt. Ich meinte ja eher, dass man die 750kg nicht voll ausnutzen kann/darf.
Und es ist halt so, dass man meist mehr als 'ne Tonne anhängen darf, sofern gebremst. Das geht auch ohne dem "E".

Das Unlogische ist doch hier, dass man mit dem 750er Anhänger mit B ingesamt 4,25t fahren dürfte, mit dem gebremsten aber nur 3,5t. Oder habe ich das falsch verstanden?

VG

Zitat:

@hlmd schrieb am 9. Oktober 2022 um 15:03:49 Uhr:


Das Unlogische ist doch hier, dass man mit dem 750er Anhänger mit B ingesamt 4,25t fahren dürfte, mit dem gebremsten aber nur 3,5t. Oder habe ich das falsch verstanden?

Hast Du richtig verstanden.

Auch unlogisch: Einen wenig oder gar nicht beladenen Anhänger mit Plane und Tandemachse (600 kg leer, 2000 kg zGM) darf man mit klasse B ziehen, wenn man ein kleineres Auto mit weniger als 1500 kg zGM als Zugfahrzeug nimmt. Selbst mit einem Fiat Panda 1000 als Zugfahrzeug (850 kg Anhängelast) ist das erlaubt. Mit einem Kompakten ab irgendwann in den 90ern ist das dann nicht mehr erlaubt.
Extrembeispiel: Man nehme einen Mazda 323 der Baureihe BG. Mit dem mit 84 oder 88 PS wäre es erlaubt, da der sowohl zGM als auch Anhängelast 1500 kg hat. Der Mazda 323 BG mit 128 PS hat jeweils 1590 kg, damit wäre es eine Straftat.

Ähnliche Themen

Zitat:

@hlmd schrieb am 9. Oktober 2022 um 12:59:46 Uhr:



Zitat:

@Dr.OeTzi schrieb am 9. Oktober 2022 um 11:46:11 Uhr:



Wieso? Diese Frage wurde hier mehrfach beantwortet. Ein Anhänger mit 750kg (oder etwas darüber) ist erwartungsgemäß kleiner und das Handling für ungeübte Fahrer viel einfacher. So ist ein kleiner Anhänger bspw. selten breiter als das Zugfahrzeug (Stichwort Fußgänger, Radfahrer, Gegenverkehr etc). Außerdem ist so ein Anhänger meist deutlich kürzer, weswegen er praktisch exakt hinter dem Zugfahrzeug nach läuft.

[...]

Und die Größe des Anhängers wird durch die Regelung begrenzt - egal ob der Anhänger nun beladen oder unbeladen ist.

Naja, das ist eher Wunschdenken.

Wenn ich meinen Hänger sehe (1.3er Humbauer mit Plane), dann weiß ich, dass es den mit den exakten Maßen auch als 750kg Version bekomme. Die bekommt man dann oft bei den Baumärkten zum ausleihen.
Der 750er ist dann ca. 30kg leichter, was die Leermasse angeht (fehlende Bremse).

Das Argument Größe zieht da nicht.

Und ja, es gibt Spezialanhänger, die als 750kg Version richtig lange sein können oder als Motorradhänger doch eine etwas speziellere Fahrdynamik haben.

Warum hast du genau den Satz beim Zitieren weggelassen, wo ich genau das sage?

Zitat:

@Dr.OeTzi schrieb am 9. Oktober 2022 um 11:46:11 Uhr:


Ja - es gibt Ausnahmen (Stichwort Ablasten und Spezialanhänger etc) aber den mit Abstand größten Teil ungeübter Fahrer halte mit der aktuellen Regelung ich von großen Anhängern fern und genau darum geht es

Der wichtige Teil ist markiert...

Zitat:

@hlmd schrieb am 9. Oktober 2022 um 12:59:46 Uhr:


Und dass die meisten die 100er Zulassung nicht verstehen, sieht man häufig. Aber das ist ein anderes Thema...

Da machst jetzt aber einen komplett neuen Schauplatz auf... 😉 das hat doch mit dem Thema nichts zu tun...

Zitat:

@hlmd schrieb am 9. Oktober 2022 um 12:59:46 Uhr:


Man sollte auch bedenken, dass die meisten PKW die 750kg ungebremst gar nicht anhängen dürfen.

Auch das habe ich geschrieben... 🙂

Zitat:

@hlmd schrieb am 9. Oktober 2022 um 12:59:46 Uhr:


Hier steht man ohne "E" ja auch vor einem Problem.

Richtig - Voll beladen darf der ungebremste 750er dann nicht an den Haken. Ob mit oder ohne "E" spielt jedoch keine Rolle. Da zählt dann das tatsächliche Gewicht, weil die Anhängelast der limitierende Faktor ist.

Zitat:

@hlmd schrieb am 9. Oktober 2022 um 15:03:49 Uhr:


Das Unlogische ist doch hier, dass man mit dem 750er Anhänger mit B ingesamt 4,25t fahren dürfte, mit dem gebremsten aber nur 3,5t. Oder habe ich das falsch verstanden?

VG

Finde ich nicht, denn wo ist das Problem, wenn 750kg an einem Fahrzeug mit 3.5t Gesamtgewicht hängen? Da ist nichts dabei...

Aber ich verstehe - wenn man was finden will könnte man sich daran aufhängen...

Wenn ich nur B hätte und beim Umzug noch einen kleinen Kasten an einen Sprinter hängen darf, den man im Rückspiegel nicht mal sehen kann, weil er so klein ist wäre ich froh 😉

Zitat:

@Brot-Herr schrieb am 9. Oktober 2022 um 15:54:13 Uhr:



Zitat:

@hlmd schrieb am 9. Oktober 2022 um 15:03:49 Uhr:


Das Unlogische ist doch hier, dass man mit dem 750er Anhänger mit B ingesamt 4,25t fahren dürfte, mit dem gebremsten aber nur 3,5t. Oder habe ich das falsch verstanden?

Hast Du richtig verstanden.

Auch unlogisch: Einen wenig oder gar nicht beladenen Anhänger mit Plane und Tandemachse (600 kg leer, 2000 kg zGM) darf man mit klasse B ziehen, wenn man ein kleineres Auto mit weniger als 1500 kg zGM als Zugfahrzeug nimmt. Selbst mit einem Fiat Panda 1000 als Zugfahrzeug (850 kg Anhängelast) ist das erlaubt. Mit einem Kompakten ab irgendwann in den 90ern ist das dann nicht mehr erlaubt.
Extrembeispiel: Man nehme einen Mazda 323 der Baureihe BG. Mit dem mit 84 oder 88 PS wäre es erlaubt, da der sowohl zGM als auch Anhängelast 1500 kg hat. Der Mazda 323 BG mit 128 PS hat jeweils 1590 kg, damit wäre es eine Straftat.

Ja... es gibt Ausnahmen 🙂 wurde hier auch schon mehrfach gesagt... 🙂

Wäre euch eine absolut starre Regel, bei der ohne E gar kein Anhänger gefahren werden kann oder überreguliert, wo man erst mal 20 Seiten lesen muss lieber?

Ich verstehe nicht, wo das Problem ist. 🙂

Jetzt mal ernsthaft:
Überall ersticken wir in Überregulierung und wenn dann mal ne Regel relativ klar aber mit Augenmaß und nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit getroffen wurde, wird nach der Nadel im Heuhaufen gesucht.

Zitat:

@Dr.OeTzi schrieb am 09. Okt. 2022 um 16:3:19 Uhr:


Wenn ich nur B hätte und beim Umzug noch einen kleinen Kasten an einen Sprinter hängen darf, den man im Rückspiegel nicht mal sehen kann, weil er so klein ist wäre ich froh ??

Spätestens beim Rangieren nicht mehr. 😁
Die kleinen Minidinger sieht man beim zurück setzen erst, wenn die Deichsel schon fast krumm ist
Noch besser sind diese Kisten hinter einem Reisebus. Der kannste auf dem Dach liegend hinterherschleifen, das merkst du nicht oder erst wenn du Funken im Spiegel siehst.

Das stimmt - aber für den Fall hat das Zugfahrzeug natürlich ne Rückfahrkamera 😉

Nein im ernst - hatte ich auch schon - ist ohne Kamera wirklich ein Krampf... Habe mir zwei Fähnchen gebastelt und die beim zurücksetzen an den Hänger getapt... ging auch...

Hätte aber auch abhängen können und das Hängerchen schieben können - wäre auch gegangen

So macht man das mit den kleinen Hängerchen auch in der Regel. Die schiebt man von Hand und die größeren sieht man im Rückspiegel. Für Ausnahmen gibt es eine Rückfahrkamera (heute mit Magnetfuß und Funk).

Zitat:

@hlmd schrieb am 9. Oktober 2022 um 15:03:49 Uhr:



Das Unlogische ist doch hier, dass man mit dem 750er Anhänger mit B ingesamt 4,25t fahren dürfte, mit dem gebremsten aber nur 3,5t. Oder habe ich das falsch verstanden?

Gesetze sind nicht immer logisch, gelten aber trotzdem.

Wenn ich aber manchmal sehe, wie einige hier mit den kleinen Anhängern unterwegs sind, stelle ich mir die Frage, ob BE für eine Anhängerfahrt nicht generell Vorschrift sein sollte.

12 Seiten Beiträge und keiner dabei der schon mal sowas hatte? Oder habe ich was überlesen?

Mir ging es jetzt so, dass ich den B96 habe. Habe einen Transporter mit Anhänger gefahren und wurde aufgehalten. Zul. gesm Gew. 3,5 Tonnen + 2 Tonnen der Anhänger.

Leergewicht Transporter ca. 2,5 Tonnen und der Anhänger 1 Tonne. So ein Mist. Ich habe nicht mehr dran gedacht mit dem Quatsch.

Wenn ich die Strafe erhalte, dann schreib ichs mal hier rein.

Autsch.

Mir ist das noch nicht passiert, ich nutze meinen B96 auch nur für mein Gespann, dessen Werte ich natürlich kenne. Würde ich regelmäßig die Kombination wechseln, wäre der BE absolute Pflicht.

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