Fahranfänger rast mit 240 km/h durch die Stadt

link auf Stern.de
"Ein 20-jähriger Fahranfänger ist in Berlin mit mehr als 240 Stundenkilometern durch eine Tempo-60-Zone gerast. Der junge Mann sei bereits in der Nacht auf Samstag bei einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle auf der Autobahn 100 im Stadtteil Moabit aufgefallen und gestoppt worden, teilte die Polizei am Montag mit. ..."

Hallo M-Ter,

Sicher hat der eine oder Andere von diesem Vorfall gehört. Sind euch Fälle bekannt, in denen noch höhere Geschwindigkeitsüberschreitungen gemessen wurden? Dier Berliner Polizei schein erst seit 10 Jahren eine Statistik zu führen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von meehster


Ober halb von 70 km/h drüber gibt es eben keine weiteren Abstufungen.

Mein Schatzi wurde übrigens mal mit 176 km/h drüber erwischt. Nach Abzug der Toleranz wurden bei erlaubten 80 ganze 256 km/h angelastet. Das war aber nicht Stadt, sondern leere Autobahn.

Klasse, damit muss man ja auch noch angeben.... Daumen HOCH!!

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Zitat:

Original geschrieben von tazio1935


Noch ein weiterer Aspekt, falls es bei derartigen Tempoüberschreitungen zum Unfall kommt: Der Verursacher genießt keinen Versicherungsschutz. Es liegt grobe Fahrlässigkeit vor, die Versicherung ist damit leistungsfrei. Für Schadenersatz, Schmerzensgeld und sonstiges Folgekosten steht der Verursacher mit seinem eigenen Geld gerade, falls er welches hat. Und zwar, bis entweder alle Forderungen beglichen sind oder der Zahlungspflichtige pleite ist.

MfG, Tazio1935

Moment! Seine Versicherung zahlt in jedem Fall erstmal die Schæden. Dann wird sie den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Und das geht meines wissens nur bis 5000 Euro. Wenn ich Falsch liege dann bitte korrigieren 😉

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


...dein Argument war, dass sich zufällig zum Zeitpunkt der Messung gerade niemand anders auf der Autobahn befunden hat...

...und das ist IMHO bei der Strafzumessung irrelevant, da hier allein die abstrakte Möglichkeit dazu entscheidend ist.

Mit dem Schuß in die Fußgängerzone kann man das auch nicht wirklich vergleichen, da wir uns hier in einem ganz anderen Bereich des StGB bewegen.

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx



Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973


Ich glaube schon, dass es im Strafmaß einen Unterschied macht, ob Du das nachts bei leerer Straße machst oder am Samstag mittag, wenn da 30.000 Menschen rumlaufen.
Das war allerdings nicht dein Argument... dein Argument war, dass sich zufällig zum Zeitpunkt der Messung gerade niemand anders auf der Autobahn befunden hat...

Quod? Ich habe gesagt, dass der Einwand bezüglich der anderen VT grundsätzlich richtig ist, der Poster aber ebensowenig wie ich aufgrund des Zeitungsartikels entscheiden kann, ob sich zu dem Zeitpunkt des "Übertretungsereignisses" denn andere VT im Umfeld befunden haben, die eine solche Erschwernis der Sachlage rechtfertigen würden. Eine wackelige Leitplanke ist ja immer da. Andere VT eben nicht unbedingt, also können sie für das Strafmaß ggf. auch nicht relevant sein.

Kann ja auch sein, dass der Raser nicht 240 gefahren wäre, WENN sich da jemand anders befunden hätte.

Allein, ich glaub das ebensowenig wie ihr, sagte ich ja im Eingangspost, aber es könnte immerhin sein - daher lasse ich den Einwand nur halb gelten, weil es auf meinen Glauben - in diesem Falle - 😉 eben nicht ankommt 😉

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Mit dem Schuß in die Fußgängerzone kann man das auch nicht wirklich vergleichen, da wir uns hier in einem ganz anderen Bereich des StGB bewegen.

Das sowieso, aber es war ja nur ein Beispiel, um die unterschiedlichen Argumentationsrichtungen und Sichtweisen zu erläutern.

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Ob sich zum Zeitpunkt der Messung andere Verkehrsteilnehmer in der Gegend befunden haben, ist irrelevant, Herr Lehmann...

Sicherlich wird die Tageszeit bei der Strafbeimessung berücksichtigt werden. Nachts sind weniger Leute unterwegs als tagsüber (man sieht allerdings auch längst nicht so weit voraus)...

Das hat allerdings NICHTS damit zu tun, ob sich zufällig in dem konkreten Moment gerade andere VT auf der AB befunden haben oder nicht. Das wird bei der Strafbeimessung nicht berücksichtigt, denn das kann der Raser nicht selbst beeinflussen. Es ist schlicht Zufall...

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Ob sich zum Zeitpunkt der Messung andere Verkehrsteilnehmer in der Gegend befunden haben, ist irrelevant, Herr Lehmann...

Sicherlich wird die Tageszeit bei der Strafbeimessung berücksichtigt werden. Nachts sind weniger Leute unterwegs als tagsüber (man sieht allerdings auch längst nicht so weit voraus)...

Das hat allerdings NICHTS damit zu tun, ob sich zufällig in dem konkreten Moment gerade andere VT auf der AB befunden haben oder nicht. Das wird bei der Strafbeimessung nicht berücksichtigt, denn das kann der Raser nicht selbst beeinflussen. Es ist schlicht Zufall...

Naja, aber könnte sich der Delinquent denn nicht auf den Standpunkt stellen: "ja, WENN da andere gewesen wären, dann... Ich war ja allein auf der AB. Sobald einer die nächste Auffahrt voraus in Sicht gekommen wäre, hätt ich doch sofort runtergebremst".

Natürlich kann er das vor Gericht sagen (und da wird es wohl auch landen, bei dem Maß der Geschwindigkeitsübertretung)...

Ein kluger Verteidiger wird ihn allerdings von dieser wahnwitzigen Aussage abhalten und ihm raten sich etwas verantwortungsvoller zu äußern. Dem Richter und einem Gutachter könnte sonst in den Sinn kommen die charakterliche Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges festzustellen. Das wär dann schon blöd für nen 20jährigen...

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Moment! Seine Versicherung zahlt in jedem Fall erstmal die Schæden. Dann wird sie den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Und das geht meines wissens nur bis 5000 Euro. Wenn ich Falsch liege dann bitte korrigieren 😉

Heute gültige Gesetzeslage: Es wird anhand des Einzelfalles entschieden, wie weit der Versicherer wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung reduzieren darf, es kann aber bis runter auf Null gehen.

Zitat:

Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
§ 81 Herbeiführung des Versicherungsfalles

(1) Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt.

(2) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Quelle:

OpenJur

Grob fahrlässig sind z.B. erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Trunkenheitsfahrten oder Rotlichtverstöße.

Und ein passendes Urteil, EDIT wobei hier

§ 28 VVG

gilt:

Zitat:

Bundesgerichtshof vom 11.1.2012 - Trunkenheitsfahrt (Az.: IV ZR 251/10)

Ein Kfz-Haftpflichtversicherer darf einen Versicherten in Ausnahmefällen bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit in voller Höhe in Regress nehmen.

Die Sache mit den 5000 Euro gilt seit einigen Jahren nicht mehr, wie

hier nachzulesen ist

.

MfG, Tazio1935

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von STRANGEMOB


[
Ich gehöre ja selber zu den Kandidaten die öfters mal mit 200 in der Stadt unterwegs sind (fast immer nachts), daher steht Fahrsicherheit an erster Stelle.
Na wenn Du Du wirklich auf die Sicherheit der anderen und Dir selbst bedacht bist, ist ja 200 Nachts in der Stadt ok.

Klar ist das ok, da sind so wenig Menschen unterwegs, das die Chance größer ist im Lotto zu gewinnen als jemand anderen zu schädigen.

Dir fehlt wirklich jeglicher Realitätsbezug.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von jetsetjohn


Wenn da jetzt jemand mit 60 auf der linken oder mittleren Spur rumeiert und von hinten einer mit 240 aufläuft, dann sieht das ganz böse aus.
Eben. Besonders dann, wenn bei dem Fahrzeug auch noch das eine oder andere Rücklicht ausgefallen ist...

was, bitte, hat man mit der mindestgeschwindigkeit für autobahnen auf der linken oder mittleren spur einer menschenleeren autobahn verloren?

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


was, bitte, hat man mit der mindestgeschwindigkeit für autobahnen auf der linken oder mittleren spur einer menschenleeren autobahn verloren?

Ähm, Höchstgeschwindkeit im konkreten Fall, nicht Mindestgeschwindigkeit. Eine Mindestgeschwindigkeit gibt es nicht. Ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot würde bei Verteilung der Schuld entsprechend berücksichtigt.

MfG, Tazio1935

Auf der Autobahn 60km/h

müssen die Fahrzeuge mindestens für zugelassen sein.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


was, bitte, hat man mit der mindestgeschwindigkeit für autobahnen auf der linken oder mittleren spur einer menschenleeren autobahn verloren?

Nichts...

Was bitte hat man mit 240 km/h in einem auf 60 limitierten Streckenabschnitt verloren?

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973



Sorry, wenn ich mich durch Deine recht plakative Schilderung zu einer Fehlannahme hinreißen ließ. Man weiß schließlich nie, wen man als Gegenüber beim Tippen hat.
Das Problem bei Unfällen ist ja nun mal generell, dass Menschen Situationen falsch eingeschätzt haben.
Das ist einfach eine Frage von Wahrscheinlichkeiten. Nun stellt sich halt einfach die Frage, welche Wahrscheinlichkeit für ein Störereignis mit welchem Umfang besteht.

Gut, geklärt :-) Wahrscheinlichkeitsrechnung ist ein schönes Thema....aber halt leider nur theoretisch (aber eben leider ein Mittel zu dem man greifen muss). Es nützt aber Dir oder anderen nix. Ich kenn jetzt nicht die wharscheinlichkweit einen Unfall zu bauen...aber den kannst halt auch am 1 Tag und auf dem 1. km bauen oder halt mit 80zig oder gar nicht.

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973


Ich geb Dir Recht: seltenst interessieren einen die Wildschilder wirklich; aber Wildwechsel passiert eben am Häufigsten bei Dämmerung und in der Brunftzeit. Und den verirrten Rehbock, der dann doch am hellichten Tag über die AB springt, nimmt man als Restrisiko eben in Kauf. So ein Restrisiko gibt es immer.

Da fängt es schon an. Wann ist den Brunftzeit ? Das wüsste weder ich jetzt aus dem Kopf und mit mir wahrscheinlich viele andere auch nicht. D.h. die allermeisten können das Risiko nicht mal kalkulieren...sehen es wahrscheinlich nicht mal. Aber so gibt es eben viele Risiken die man zumindest erfassen sollte.

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973


Was die Planung angeht, so ist es eben m. E. generell in Frage zu stellen, warum man eine AB auf 60 auslegen muss. An DIESER konkreten Stelle mag das evtl. für die Rush-hour nicht ganz falsch sein, wobei wie Du sagst ja der höchste Durchsatz bei 80 und nicht bei 60 liegt.
Aber nach der Stoßzeit macht so eine Limitierung u. U. einfach keinen Sinn mehr, weil die AB wie im Photo menschenleer ist. Ich weiß zwar nicht, wie lang das Teilstück ist, aber eine ähnliche Strecke in DU zieht sich hier komplett von N nach S und ist auch auf 60 und 80 limitiert. Vermutlich aus dem gleichen Grund, man kommt sich aber total besch..ert vor, wenn man da nachts auf menschenleerer Strecke den schildgewordenen Gesslerhut grüßt. Sowas sollte man dann doch mit befristeten Limits regeln können.

Dass die 2% Mehrkosten beim Streckenbau eine Rolle spielen halte ich für vorgeschobene Ausrede.

War doch auch schon beantwortet. Weil es eben keine AB ist die quer durch die Pampa führt und alle 20 km vielleicht nal ne abfahrt kommt sondern um eine Stadtautobahn wo, keine ahnung, alle 1500 meter ne Abfahrt kommt. Diese Abfahrt fürht dann auch nicht auf ne gut ausgebaute und mäßig befahrene Landstraße sodnern da dürften dann wohl am Ende der abfahrten Ampeln stehen. Da auf den kreuzenden oder anbindenden Straßen wohl auch nur 50 gefahren werden dürfen macht es folglich überhaupt keinen sinn auf der AB eine höhere Geschwindigkeit zuzulassen. Dann gäbe es da ja garantiert dauerstau und die helden die ihr fahrzeug auch bei 240 km/h jederzeit beherrschen sind dann die deren Beherrschung vorbei ist wenn sie stauende auf unglückliche weise um ein paar meter vorverlegt haben.

Tagsüber also auf jeden Fall begründet und sinnvoll. Nachts kommt eben dann noch der berühmte Lärmschutz dazu. Ob man es gutheißt oder nicht...naja, aber es sit halt so und zu akzeptieren. Letztendlich wollen wir alle ruhe.

Umziehen...ja, wird oft vorgebracht. Für viele finanziell vielleicht auch kein Problem. wirds mir hier zu laut kauf ich mir halt irgnedwo noch ein haus. Egal. Aber es gibt eben auch mitbürger die dies vielleicht nicht können und so egoistisch sollte man dann auch nicht denken. Die die es dennoch tun weil se, warum auch immer so veranlagt sind, und dieses quasi auch von anderen erwartensollten dann aber wenigstens so schlau sein und darauf kommen dass sie dann mit 100%iger Sicherheit eine 10 spurige AB 5 Meter vor dem eigenen garten hätten ! Denn: Wenn nun alle wegen einer AB wegziehen dann braucht man einfach betrachtet ja dort auch keine AB mehr. Wohnt ja niemand also muss da auch niemand hin oder weg. wenn nun aber alle betroffenen "ins Grüne" ziehen wird man dort eben Straßen bauen. Soviel zur einseitigen und kurzsichtigen Betrachtung.

Ansonsten stimme ich dir soweit zu. Das beste wären auf unseren Straßen und Verkehrsdichte schlicht und einfach druchweg intelligent gesteuerte Limits die aber nicht nur von meßstelle zu meßstelle steuern sondern vielleicht auch den kknoten 20 km weiter berücksichtigen. Von allgemeine TL halte ich nichts von wobei ich der Meinung bin dass wir die in ein paar Jahren so oder so haben werden.

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