Fälle von Polizeiwillkür/Amtsmissbrauch?
Hallo zusammen,
Polizist hält Fahrzeug an.
Fahrzeugführer fragt, warum er angehalten wird.
Polizist antwortet, dass es sich um allgemein eine allgemeine Fahrzeugkontrolle handelt.
Fahrzeugführer fragt weiter, worum es sich genau handelt.
Polizist antwortet, dass der Fahrzeugführer ohne Blinklicht abgebogen wäre, dass der Fahrzeugführer Kurven geschnitten hätte, dass der Fahrzeugführer zu schnell gefahren wäre.
Der Fahrzeugführer entgegnet, dass das alles gar nicht stimmen könnte.
Der Polizist lässt sich Perso und Fahrzeugschein aushändigen und setzt sich in den Polizeiwagen.
Der Polizist steigt aus und erzählt jetzt was von irgendwelchen Kindern, die der Fahrzeugführer angeblich übersehen hätte. Der Polizist dreht dem Fahrzeugführer die Wörter im Munde rum und fragt als, ob der Fahrzeugführer den Polizisten unterstellen wolle, dass dieser lügt.
Der Fahrzeugführer würgt das Gespräch ab und sagt, dass er sich die Wörter nicht im Munde umdrehen lässt. Der Polizist fragt weiter und weiter, ob der Fahrzeugführer ihm was unterstellen wolle. Auf einmal zieht der Polizist sein Smartphone aus der Tasche und sagt "Vielen Dank. Ich hab jetzt alles aufgenommen".
Seitens des Polizisten, der alleine gefahren ist und das angebliche zu schnelle Fahren, das angebliche Schneiden von Kurven und das angebliche Nichtblinken beim Abbiegen des Fahrzeugführers nicht belegen konnte, steigt in seinen Polizeiwagen und fährt weg.
Der Fahrzeugführer ist jetzt total verdutzt und fragt sich, was das alles sollte. Der Fahrzeugführer fühlt sich total verarscht und kommt sich vor, als wenn dieser mit einem Polizisten zu tun hatte, der sich nur wichtig machen wollte.
Der Polizist hat vor Ort allerdings keine Anzeige oder dergleichen geschrieben.
Habt ihr schon mal Ähnliches erlebt?
Was würdet ihr in einem solchen Fall tun?
Der Fahrzeugführer hat sich sicherheitshalber den Namen vom Polizisten geben lassen. Auch hat er ein Bild vom Kennzeichen des Polizeiwagens gemacht.
Mal angenommen, der Polizist schreibt jetzt eine Anzeige wegen irgendwelchen Verstößen gegen die StVO, was ist seitens des Fahrzeugführers zu tun? Was ist mit einer evtl. vorhandenen Aufnahme des Gesprächs zwischen Polizist und Fahrzeugführer? Ist dies überhaupt zulässig? Hätte der Fahrzeugführer nicht gefragt werden müssen, dass er aufgenommen wird? Hat eine evtl. bestehende Aufnahme Beweiskraft? Eine solche i. d. R. mp3-Aufnahme lässt sich ja auch leicht manipulieren!
Gibt es bekannte oder vielleicht auch unbekannte Fälle von solchen Sachen? Habt ihr Aktenzeichen von solchen Sachen von irgendwelchen Anzeigen oder Gerichtsverfahren?
Der Fahrzeugführer hat jetzt Bedenken, dass weniger ihm, sondern mehr dem Polizisten geglaubt wird, weil der Polizist ja eben Polizist ist.
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Popelnascher
1) niemals mit der Polizei sprechen, nur Angabe zur Person
Musst du ein schlechtes Gewissen haben. Wann immer ich bisher von der Polizei angehalten worden bin waren die Gespräche immer sehr nett. Mag auch daran liegen, dass ich die Polizei nicht als Feinde ansehe.
181 Antworten
... zum Thema fällt mir noch ein, dass mein Sohn mal einen alten PEUGEOT 205 gefahren hat. Daran hatte er die Felgen (AluBreitreifen) gewechselt und eine "bessere" Musikanlage eingebaut, also das übliche, was Jugendliche um die 20 so "benötigen". Sein Fahrstil war auch nicht unbedingt auffälliger als bei anderen. Jedoch hatte es offensichtlich eine Polizistin, nach seiner Schilderung, auf ihn abgesehen. Ob nun ein persönliches Interesse - wie auch immer - oder rein berufliche Neugierde ... ER wurde wohl häufiger als sein Kumpel kontrolliert. Nur blöd das er weder Drogen konsumierte noch Alkohol trank oder trinkt. Dafür raucht er wie ein Industrieschlot.
DA könnte man auch von Polizeiwillkür reden, weil bei ihm absolut nichts zu finden war. Der Älteste meiner Schwester, ein Jahr älter als mein Sohn, berichtete das Gleiche von sich. Nur doof, dass er wirklich mal mit Drogen bzw. nach Konsum selbiger erwischt wurde und für ein Jahr die Lizenz abgeben musste. Blöd nur, dass er gerade in einer Druckerei angefangen hatte und dafür die Lizenz benötigte um mit dem Auto zur Arbeit zu kommen.
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Zum Glück hat der Polizist nicht gefragt: "Wo kommen Sie denn her?"... 😁 😁 😁
Es gibt Dinge, die gehen niemanden etwas an.
Hat mal eine Zeitung in Hamburg gemacht und das Fehlverhalten (Falsch parken bzw. im Halteverbot) der Ordnungshüter per Foto veröffentlicht. Man war das peinlich für denjenigen der da erwischt worden ist. Denn, es war KEIN Einsatz sondern eine "Privatfahrt" die in keinster Weise dienstlich begründet war! Es gab auch eine entsprechende Reaktion des Vorgesetzten. Leider passiert so was viel zu wenig.
Hier habe ich mal mehrfach beobachtet, wie ein ziemlich zügig fahrender Privat PKW von einer Polizeistreife verfolgt wurde. Bis ich dann herausgefunden hatte, dass der PKW Fahrer Polizist war und nur einen (kostenlosen) Parkplatz für sein Auto suchte, weil das parken an der Polizeiwache kostet. Damit der Kollege nicht die 10 Minuten zurück zu Fuß zurücklegen musste, wurde er (selbstverständlich) im Dienstwagen abgeholt bzw. zu seinem PKW gebracht.
So was ist "natürlich" KEIN Amtsmissbrauch ... Vielleicht weil sich niemand traut den Fahrer darauf anzusprechen und ihn mit seinem Fehlverhalten zu konfrontieren? Naja, Polizisten sind auch nur Menschen und sollten sich nicht über andere stellen, auch wenn sie das "von Amts wegen" dürfen. Allerdings hat alles seine Grenzen ... oder nicht? 😕
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Einige Autos fallen halt auf. Ich bin mit meinem Trabant damals an keiner Kontrolle verbeigekommen ohne angehalten zu werden.
Ich habe zwei unfreundliche Begegnungen mit der Polizei im Straßenverkehr gehabt, einmal zwei sehr junge Polizisten die sich über meinem Opel lustig gemacht haben wegen Rost und Opel Pleite was ich doch nach einer Weile nicht mehr als lustig empfand weil es Beleidigend wurde und dann einen netten älteren den ich als Beifahrer bei einer Kontrolle " Schönen Abend noch und viel Erfolg" wünschte der dann völlig austickte und die Hand schon zur Waffe ging, die junge Polizistin im Auto sprang mit schwung raus und beruhigte ihn dann.
Wenn ich aber überlege wie oft ich damals angehalten wurde sind schlechte Erfahrungen ein verschwindend geringer Teil.
Zitat:
Original geschrieben von 1a2b3c
Einige Autos fallen halt auf. Ich bin mit meinem Trabant damals an keiner Kontrolle verbeigekommen ohne angehalten zu werden.
Ich habe zwei unfreundliche Begegnungen mit der Polizei im Straßenverkehr gehabt, einmal zwei sehr junge Polizisten die sich über meinem Opel lustig gemacht haben wegen Rost und Opel Pleite was ich doch nach einer Weile nicht mehr als lustig empfand weil es Beleidigend wurde und dann einen netten älteren den ich als Beifahrer bei einer Kontrolle " Schönen Abend noch und viel Erfolg" wünschte der dann völlig austickte und die Hand schon zur Waffe ging, die junge Polizistin im Auto sprang mit schwung raus und beruhigte ihn dann.
Wenn ich aber überlege wie oft ich damals angehalten wurde sind schlechte Erfahrungen ein verschwindend geringer Teil.
? Du wünscht einen älteren Verkehrspoliziten "Schönen Abend noch und viel Erfolg" und der tickt aus, mit der Hand an der Waffe?
Wo ist der Rest der Geschichte? Da fehlt doch eine ganze Menge.
Man sollte nie vergessen, dass die Polizei auch nur ein Spiegelbild unserer Gesellschaft, unserer Kultur und Zeit ist.
Natürlich mit beruflich bedingten besonderen Rechten, aber auch Pflichten.
Will heißen, man findet bei der Rennleitung das ganze Spektrum an Menschen, das es auch "draußen" gibt. Insofern gelten damit genauso die normalen Umgangsformen wie mit anderen "normalen" Menschen. Und ebenso reagieren die Polizisten. Mal angemessen und manchmal leider auch nicht. Wie wir alle...
Darüber hinaus hat man natürlich als Betroffener die ganz normalen Rechte und Pflichten. Man muss zu einem Vorhalt nichts sagen, muss aber seine Personalien angeben.
Das alles widerspricht nicht dem Umstand, dass man natürlich ein nettes Gespräch führen kann. Oder auch nicht. Man kann auch freundlich schweigen. Vielleicht hat auch der Polizist nach der 50igsten Kontrolle keine Lust mehr zu quasseln. Dennoch kann man sich höflich bewegen. Beiderseitig.
Zum Anfangsthema...ähm...eindeutig Karneval...oder Stammtisch nach fortgeschrittener Zeit...😁
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html§ 201
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
.
Trifft in diesem Fall alles nicht zu. Es handelt sich um eine beweissichere Einsatzdokumentation der Polizei. So kann dem Polizist nichts angehängt werden, dem Kontrollierten aber auch nicht, nur das was er sagt.
Zitat:
Original geschrieben von Der Unbeugsame
Hallo zusammen,Polizist antwortet, dass der Fahrzeugführer ohne Blinklicht abgebogen wäre, dass der Fahrzeugführer Kurven geschnitten hätte, dass der Fahrzeugführer zu schnell gefahren wäre.
Das glaube ich sogar. Ist doch mittlerweile gängige Praxis.
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Trifft in diesem Fall alles nicht zu. Es handelt sich um eine beweissichere Einsatzdokumentation der Polizei. So kann dem Polizist nichts angehängt werden, dem Kontrollierten aber auch nicht, nur das was er sagt.Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html§ 201
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
.
Und was ist die Rechtsgrundlage dafür, wenn "das alles nicht zutrifft"?
Zitat:
? Du wünscht einen älteren Verkehrspoliziten "Schönen Abend noch und viel Erfolg" und der tickt aus, mit der Hand an der Waffe?
Wo ist der Rest der Geschichte? Da fehlt doch eine ganze Menge.
Nacht 2.30Uhr Sonntag, ich Beifahrer weil nicht mehr nüchtern normale Kontrolle auf einem dunklen Parkplatz, Führerschein Fahrzeugpapier, ohne weitere Worte von keinem wurden die angesehen und von der Polizistin frohe weiterfahrt gewünscht, sie geht zum Streifenwagen wir anschnallen Motor an Licht an und ich dann zu ihm " Schönen Abend noch und viel Erfolg" darauf er breitbeinig vor das Auto und brüllt " Was hast du gesagt du piep ich hole dich da raus du piep und dann wirst du sehen was dann passiert" es folge noch was unverständliches und die nette Dame stellte sich vor ihn und sagte" er hat doch nur schönen Abend gewünscht". Wir sind dann losgefahren, das ganze hat keine zwei min gedauert.
Zitat:
Original geschrieben von Popelnascher
Es gibt Dinge, die gehen niemanden etwas an.Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Zum Glück hat der Polizist nicht gefragt: "Wo kommen Sie denn her?"... 😁 😁 😁
Du hast meinen Wink vielleicht nicht verstanden, bist aber genau das Beuteschema für dieses Thema.
Zitat:
Original geschrieben von 1a2b3c
..." Schönen Abend noch und viel Erfolg" darauf er breitbeinig vor das Auto und brüllt " Was hast du gesagt du piep ich hole dich da raus du piep und dann wirst du sehen was dann passiert" es folge noch was unverständliches und die nette Dame stellte sich vor ihn und sagte" er hat doch nur schönen Abend gewünscht". Wir sind dann losgefahren, das ganze hat keine zwei min gedauert.
Klingt nach einem klassischen Missverständnis mit anschließender Überreaktion. Wer weiß was der Kollege in Blau verstanden hatte...
Zitat:
Original geschrieben von Cohni
Klingt nach einem klassischen Missverständnis mit anschließender Überreaktion. Wer weiß was der Kollege in Blau verstanden hatte...Zitat:
Original geschrieben von 1a2b3c
..." Schönen Abend noch und viel Erfolg" darauf er breitbeinig vor das Auto und brüllt " Was hast du gesagt du piep ich hole dich da raus du piep und dann wirst du sehen was dann passiert" es folge noch was unverständliches und die nette Dame stellte sich vor ihn und sagte" er hat doch nur schönen Abend gewünscht". Wir sind dann losgefahren, das ganze hat keine zwei min gedauert.
Wer weiß wie er - 2a3b3c - genuschelt hatte (Beifahrer weil betrunken) und was man verstehen konnte.
Zitat:
Original geschrieben von martins42
Wer weiß wie er - 2a3b3c - genuschelt hatte (Beifahrer weil betrunken) und was man verstehen konnte.
Eben, seine Reaktion deutet nicht gerade auf ein richtiges Verstehen des "Schönen Abend"-Grußes hin...😁