Fälle von Polizeiwillkür/Amtsmissbrauch?

Hallo zusammen,

Polizist hält Fahrzeug an.

Fahrzeugführer fragt, warum er angehalten wird.

Polizist antwortet, dass es sich um allgemein eine allgemeine Fahrzeugkontrolle handelt.

Fahrzeugführer fragt weiter, worum es sich genau handelt.

Polizist antwortet, dass der Fahrzeugführer ohne Blinklicht abgebogen wäre, dass der Fahrzeugführer Kurven geschnitten hätte, dass der Fahrzeugführer zu schnell gefahren wäre.

Der Fahrzeugführer entgegnet, dass das alles gar nicht stimmen könnte.

Der Polizist lässt sich Perso und Fahrzeugschein aushändigen und setzt sich in den Polizeiwagen.

Der Polizist steigt aus und erzählt jetzt was von irgendwelchen Kindern, die der Fahrzeugführer angeblich übersehen hätte. Der Polizist dreht dem Fahrzeugführer die Wörter im Munde rum und fragt als, ob der Fahrzeugführer den Polizisten unterstellen wolle, dass dieser lügt.

Der Fahrzeugführer würgt das Gespräch ab und sagt, dass er sich die Wörter nicht im Munde umdrehen lässt. Der Polizist fragt weiter und weiter, ob der Fahrzeugführer ihm was unterstellen wolle. Auf einmal zieht der Polizist sein Smartphone aus der Tasche und sagt "Vielen Dank. Ich hab jetzt alles aufgenommen".

Seitens des Polizisten, der alleine gefahren ist und das angebliche zu schnelle Fahren, das angebliche Schneiden von Kurven und das angebliche Nichtblinken beim Abbiegen des Fahrzeugführers nicht belegen konnte, steigt in seinen Polizeiwagen und fährt weg.

Der Fahrzeugführer ist jetzt total verdutzt und fragt sich, was das alles sollte. Der Fahrzeugführer fühlt sich total verarscht und kommt sich vor, als wenn dieser mit einem Polizisten zu tun hatte, der sich nur wichtig machen wollte.

Der Polizist hat vor Ort allerdings keine Anzeige oder dergleichen geschrieben.

Habt ihr schon mal Ähnliches erlebt?

Was würdet ihr in einem solchen Fall tun?

Der Fahrzeugführer hat sich sicherheitshalber den Namen vom Polizisten geben lassen. Auch hat er ein Bild vom Kennzeichen des Polizeiwagens gemacht.

Mal angenommen, der Polizist schreibt jetzt eine Anzeige wegen irgendwelchen Verstößen gegen die StVO, was ist seitens des Fahrzeugführers zu tun? Was ist mit einer evtl. vorhandenen Aufnahme des Gesprächs zwischen Polizist und Fahrzeugführer? Ist dies überhaupt zulässig? Hätte der Fahrzeugführer nicht gefragt werden müssen, dass er aufgenommen wird? Hat eine evtl. bestehende Aufnahme Beweiskraft? Eine solche i. d. R. mp3-Aufnahme lässt sich ja auch leicht manipulieren!

Gibt es bekannte oder vielleicht auch unbekannte Fälle von solchen Sachen? Habt ihr Aktenzeichen von solchen Sachen von irgendwelchen Anzeigen oder Gerichtsverfahren?

Der Fahrzeugführer hat jetzt Bedenken, dass weniger ihm, sondern mehr dem Polizisten geglaubt wird, weil der Polizist ja eben Polizist ist.

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Popelnascher


1) niemals mit der Polizei sprechen, nur Angabe zur Person

Musst du ein schlechtes Gewissen haben. Wann immer ich bisher von der Polizei angehalten worden bin waren die Gespräche immer sehr nett. Mag auch daran liegen, dass ich die Polizei nicht als Feinde ansehe.

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Zitat:

Original geschrieben von AS60


Wie ich schon sagte. So was sollte nicht passieren. Aber einen derartigen Verstoß erfindet keiner. Die waren wohl einfach davon überzeugt.

Moin.

Überzeugt 😕

Die Ampel war nachweisbar auf Blinklicht geschaltet, Überzeugung hin oder her.

Ist für mich ein Argument sich eine dashcam zuzulegen.

Gruss TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von Evo-Master


Ich kenne deine Weltansicht nicht, aber ich für meinen Teil erwarte von einem Polizisten das er nur die absolute Wahrheit spricht. Auch wenn er damit sich oder seine Kollegen in Schwierigkeiten bringen könnte.

Genau. Und ich erwarte sogar, dass, wenn er sich nicht ganz sicher ist, immer zum Vorteil des Betroffenen entscheidet. Also dann keine Anzeige zu schreiben. Hier war man sich jedoch wohl sicher und dementsprechend wurde ausgesagt.

Die Angaben des oder der Betroffenen werden von den aufnehmenden Beamten zwar aufgenommen sind aber für die Frage: Anzeigenerstattung ja oder nein, nicht von Belang. Die meisten lügen sowieso, was ja auch ihr gutes Recht ist.

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Wie ich schon sagte. So was sollte nicht passieren. Aber einen derartigen Verstoß erfindet keiner. Die waren wohl einfach davon überzeugt.

Moin.

Überzeugt 😕

Die Ampel war nachweisbar auf Blinklicht geschaltet, Überzeugung hin oder her.

Ist für mich ein Argument sich eine dashcam zuzulegen.

Gruss TAlFUN

Genau. Ich bin davon überzeugt, dass die Beamten von der Richtigkeit ihrer Aussage überzeugt waren und nicht absichtlich die Unwahrheit gesagt haben. Hat ja wohl sowohl der Richter als auch die Staatsanwaltschaft so gesehen.

Ich frage mich jetzt aber, worauf sich dann die disziplinarischen Maßnahmen gegen die Beiden stützen bzw. wie die begründet werden.

Die beiden hätten sich auf einen Irrtum berufen können.
Haben sie aber nicht.

Dadurch, dass sie ihre Aussage aufrecht gehalten haben, obwohl bereits im ersten Prozess der technische Nachweis erbracht wurde, haben sie (grob ?) fahrlässig durch ihre Handlungen eine Beschuldigung aufgestellt und aufrecht erhalten.

Der Freispruch erfolgte nur, weil ein Vorsatz nicht nachgewiesen werden konnte.
Dass aufgrund der weiteren geschilderten Umstände ein Versehen vorlag, darf man zwar anzweifeln, aber das reicht nicht ganz für eine Verurteilung.

in dubio pro reo

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Zitat:

Original geschrieben von AS60



Ich frage mich jetzt aber, worauf sich dann die disziplinarischen Maßnahmen gegen die Beiden stützen bzw. wie die begründet werden.

Moin.

Vielleicht dewegen:

Zitat:

Der Staatsanwalt betonte allerdings, dass vor allem der Ältere der beiden Polizisten das Ansehen der Polizei schwer beschädigt habe.
... sie hatten sich schlichtweg geirrt.

Gruss TAlFUN

Zitat:

@Popelnascher schrieb am 27. Februar 2014 um 22:09:16 Uhr:


1) niemals mit der Polizei sprechen, nur Angabe zur Person
2) keine dummen Spielchen machen, wenn die Alk oder Drogen testen wollen, dann richtig aber kein Kasperletheater
3) behaupten kann er was er will, kommt was Schriftliches, nicht antworten und niemals zur Polizei gehen, nur bei Schreiben von Staatsanwaltschaften oder Gerichten reagieren.

Popelnascher , du machst es doch nicht wirklich, oder?

Aber Spaß beiseite ! Mit deinem Kommentar hast du natürlich vollkommen Recht.

Es liegt einfach in der Natur dieser kontrollierenden Wachtmeister , daß sie auf jeden Fall versuchen

werden dir das Wort im Munde umzudrehen,wenn du dich auf einen Dialog mit ihnen einläßt.

Sie sind rechthaberisch und wollen sich immer über dich erheben.Wollen dir immer zeigen

wer in dem Moment das Sagen hat.

Diese Wachtmeister , die sich ja gerne selbst als Freund und Helfer bezeichnen,haben aber immer

etwas anderes im Sinn.Ihr Bestreben ist es , der kontrollierten Person etwas am Zeuge zu

flicken. ( ist so ein Schnack )

Darum merke sich bitte jeder Leser : Es sind nur ganz wenige gute Wachtmeister im Umlauf.

Hört auch bitte auf Popelnascher,denn der weiß Bescheid.

Was regt man sich hier über unsere Polizisten auf? In den U.S.A. da sind die sogar als Sterbehelfer unterwegs.

toll, dass Ihr den Thread ohne neue Erkenntnisse nach 8 Monaten wieder hochgeholt habt

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. November 2014 um 18:36:47 Uhr:


toll, dass Ihr den Thread ohne neue Erkenntnisse nach 8 Monaten wieder hochgeholt habt

Und dann noch mit so hochinteressanten und informativen Beiträgen.🙂

Zitat:

@AMenge schrieb am 27. Februar 2014 um 23:28:26 Uhr:



Zitat:

Original geschrieben von Popelnascher


1) niemals mit der Polizei sprechen, nur Angabe zur Person
Musst du ein schlechtes Gewissen haben. Wann immer ich bisher von der Polizei angehalten worden bin waren die Gespräche immer sehr nett. Mag auch daran liegen, dass ich die Polizei nicht als Feinde ansehe.

Vielleicht bist du ja auch einer von dieser Fakultät !

Zitat:

@Drahkke schrieb am 27. Februar 2014 um 19:53:59 Uhr:


Bei einer Polizeikontrolle bleibt man als Kontrollierter stets freundlich und macht keine Einlassungen zum (vorgeworfenen) Sachverhalt.

Das ist die Grundregel Nr. 1, die jeder Fahrzeugführer kennen und beherrschen sollte.

Offenbar haben aber einige Zeitgenossen da Schwierigkeiten mit der praktischen Umsetzung.

Auf jeden Fall sollte man deinen Ratschlag beherzigen !

Und für einen solch schwachsinnigen Beitrag drücken auch noch 3 Leute auf Danke.

Zitat:

@AMenge schrieb am 26. November 2014 um 21:30:09 Uhr:


Und für einen solch schwachsinnigen Beitrag drücken auch noch 3 Leute auf Danke.

Ist halt DIE Gelegenheit für den chronisch unzufriedenen, vom Leben insgesamt Gefrusteten, den Rebellen rauszuholen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. November 2014 um 18:36:47 Uhr:


toll, dass Ihr den Thread ohne neue Erkenntnisse nach 8 Monaten wieder hochgeholt habt

... und "ohne neue Erkenntnisse", das ist noch

stark

geschmeichelt 🙄 😛

Zitat:

@BMWRider schrieb am 26. November 2014 um 22:06:34 Uhr:



Ist halt DIE Gelegenheit für den chronisch unzufriedenen, vom Leben insgesamt Gefrusteten, den Rebellen rauszuholen.

Nö. Ich habe beides erlebt, freundliche und entspannte Polizisten, bei denen die übliche Kontrolle (FS, Papiere, Alk-Test) absolut easy von Statten ging; wie auch Ar***löcher, welche auf Biegen und Brechen irgendeinen Verstoss gesucht haben.

Idioten gibt es auf beiden Seiten.

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