Facelift, Reifengröße zulässig?
Hallo zusammen
auf meinem B4 (facelift Baujahr 1995) habe ich noch Stahlfelgen drauf mit der Reifengröße 185/65 R14 85T. Diese Größe steht auch im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheininung Teil 1).
Nun meine Frage:
Ich habe mir schöne Alufelgen gekauft und möchte nun Reifen der Größe 205/50 R15 ?? ? verwenden.
Brauche ich dafür dieses Coc-Dokument? Welchen Geschwindigkeitsindex und welchen Lastindex darf ich verwenden?
Gibt es irgendwelche Informationen?
Und wenn ja, wo?
Vielen Dank für eure Hilfe.
18 Antworten
Sorry MZ-ES-Freak, ich frage ja hier, weil ich keine Ahnung habe.
Ich will niemanden verärgern und ich
dachte, ich hätte alles Wichtige (spät, aber immerhin) bereits hier erwähnt.
Ich fasse nochmal zusammen:
alte Reifengröße (auf Stahlfelge):
185/65-R14 (so steht es auch im Fahrzeugeschein)
neue Reifengröße (Alufelge VW Westwood 6*15 ET35, 4-Loch)
gewünschte Reifen
205/50-R15.
Fahrzeugschein 2.1.: 0600
Fahrzeugschein 2.2.: 743 3316
Der Passat ist ein B4 (facelift) aus dem Jahr 1995.
Fehlen noch Daten ?
Alles gut .. hol dir deine gewünschten Gummis .. zieh die Räder auf und alle sind glücklich ..
Das Forum ist doch zum helfen da,wenn man mal auf'm Schlauch steht . Und immer die Ruhe bewahren, es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen.
Originale VW Felgen hat nichts zu sagen, nicht, dass da noch einer drüberstolpert. Es gibt so einige originale VW Felgen, die nicht ohne Abnahme gefahren werden dürfen (wenn sie von anderen Modellen kommen).
Die Westwood wurden in der Dimension aber auf dem Passat verkauft und sind in der ABE mit drin.
Auch da gibt es innen eine 9 stellige Teilenummer. Damit kann bei VW kostenlos die Freigabe eingeholt werden. Gibt genug Golf 3 Felgen,die dann von der Traglast nicht passen.