F31 - Stoßstange nachlackiert, ja oder nein?
Hallo liebes Forum,
ich habe vor gut einem Jahr einen F31 aus 02/2015 vom BMW Händler gekauft, Fahrzeug wurde als unfallfrei verkauft.
Nun bin ich an einigen Stellen verwirrt, was mit dem Fahrzeug passiert ist, und ob es evtl Bargatellschäden gab.
Aufgefallen ist mir, dass vorne unter der Stoßstange zwei Gummipuffer sind. Die eine Seite ist schwarz gummi, die andere Seite ist lackiert. Normal sieht es jedenfalls nicht aus - was sagt ihr dazu?
Bild 1: https://abload.de/img/c923130a-8945-4752-9gjk4m.jpeg
Bild 2: https://abload.de/img/1f64e0b7-cd5f-40f6-81ujwe.jpeg
Mittlerweile ist die Lackierung jedoch auch leicht abgeblättert. Beim Kauf ist mir dies nicht aufgefallen.
Auch einige Schrauben die in der Heckstoßstange montiert sind, sind leicht mit Spritzstaub bedeckt - das scheint mir alles so ab Werk nicht zu gehören.
Leider fällt mir das Ganze nun rund 1 Jahr später auf. Das Auto an sich machte einen top gepflegten Eindruck, gab 1 Jahr Garantie dazu - daher würde mich wundern, wenn man so übers Ohr gehauen werden würde, gerade bei BMW direkt.
24 Antworten
Also, ich habe es bei BMW prüfen lassen (andere NL als Verkäufer), es gibt keinen Zweifel, dass das nachlackiert ist.
Laut BMW NL hätte diese Nachbesserung in jedem Fall mit im Kaufvertrag stehen müssen.
Werde nun mal die NL kontaktieren, einfach nur aus Interesse, weshalb es verschwiegen wurde.
Naja, Fahrzeuge werden auch im Werk beschädigt und nicht weggeworfen. Die werden auch nachlackiert und der Neuwagenkunde erfährt nichts davon. Wir hatten selber mal so einen. Erfahren haben wir es beim Weiterverkauf.
Stoßfänger sind Kampfzone. Kein Auto welches auf der Autobahn auch mal schneller gefahren wird bleibt da frei von Einschlägen. Makellose Stoßfänger bei Gebrauchten gibt es garnicht. Die waren fast immer irgendwann bei Smartrepair, na und.
Zitat:
@Madwursd schrieb am 11. Juni 2019 um 11:10:35 Uhr:
Also, ich habe es bei BMW prüfen lassen (andere NL als Verkäufer), es gibt keinen Zweifel, dass das nachlackiert ist.Laut BMW NL hätte diese Nachbesserung in jedem Fall mit im Kaufvertrag stehen müssen.
Werde nun mal die NL kontaktieren, einfach nur aus Interesse, weshalb es verschwiegen wurde.
Wenn durch die Lackierung nur ein optischer Mangel beseitigt wurde, ist es kein Unfallschaden, den der Verkäufer von sich aus offenbaren muss. Hättest Du ihn aber gefragt, ob das Fahrzeug schonmal nachlackiert wurde, so hätte er darauf wahrheitsgemäß antworten müssen.
Hier ein Urteil wo auf den Begriff der Unfallfreiheit eingegangen wird:
OLG Köln - Urt. v. 11.06.1975 – 2 U 31/74:
Der Begriff ‚Unfallfreiheit‘ oder 'unfallfrei' wird im Kraftfahrzeughandel einheitlich verwendet. Er besagt, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Die Erheblichkeit eines Schadens bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, die nur geringfügige, ausgebesserte Blechschäden und 'Schönheitsfehler'‘ aus dem Begriff der Unfallfreiheit ausklammert.
*lol* Je nach Händer heißt das "Unfallfrei nicht Nachlackierungsfrei" oder "Kosmetiklackierungen möglicherweise durchgeführt"
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Zitat:
@Pit 32 schrieb am 11. Juni 2019 um 20:31:07 Uhr:
Naja, Fahrzeuge werden auch im Werk beschädigt und nicht weggeworfen. Die werden auch nachlackiert und der Neuwagenkunde erfährt nichts davon. Wir hatten selber mal so einen. Erfahren haben wir es beim Weiterverkauf.
Stoßfänger sind Kampfzone. Kein Auto welches auf der Autobahn auch mal schneller gefahren wird bleibt da frei von Einschlägen. Makellose Stoßfänger bei Gebrauchten gibt es garnicht. Die waren fast immer irgendwann bei Smartrepair, na und.
Das ist alles kein Thema, seh ich genau so.
Aber das hier ist nicht von BMW lackiert, sondern da ist irgendjemand drüber gebraten. Und damals gab es schriftlich auf Nachfrage von der NL: Keine Reparaturen, keine Schäden.
Das driftet hier nun auch ins „@hätte vielleicht wenn aber das ist so“.
Ich informiere euch über den Ausgang und bedanke mich für die Mithilfe.
Zitat:
@Madwursd schrieb am 11. Juni 2019 um 21:27:38 Uhr:
Aber das hier ist nicht von BMW lackiert, sondern da ist irgendjemand drüber gebraten. Und damals gab es schriftlich auf Nachfrage von der NL: Keine Reparaturen, keine Schäden.
Das ist jetzt aber eine andere Aussage, als das, was Du ursprünglich geschrieben hast: eingangs hast Du Dich darauf bezogen, dass im Kaufvertrag „unfallfrei“ stand. Das kann rechtlich ok sein, denn eine Reparatur setzt keinen Unfall voraus.
Die schriftliche Aussage „keine Reparaturen, keine Schäden“ auf Nachfrage wäre hingegen auch bei dem Sachverhalt nicht rechtens.
Zitat:
@mikydee schrieb am 11. Juni 2019 um 21:14:03 Uhr:
*lol* Je nach Händer heißt das "Unfallfrei nicht Nachlackierungsfrei" oder "Kosmetiklackierungen möglicherweise durchgeführt"
Mal angenommen Du holst ein neu bestelltes Fahrzeug beim Händler ab und lackierst dann den Stoßfänger um, weil er Dir in einer anderen Farbe besser gefällt: hast Du dann einen Unfallwagen? 🙂
Nachlackierung und Unfall können miteinander zu tun haben, müssen es aber nicht.
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 11. Juni 2019 um 23:24:44 Uhr:
Zitat:
@mikydee schrieb am 11. Juni 2019 um 21:14:03 Uhr:
*lol* Je nach Händer heißt das "Unfallfrei nicht Nachlackierungsfrei" oder "Kosmetiklackierungen möglicherweise durchgeführt"Mal angenommen Du holst ein neu bestelltes Fahrzeug beim Händler ab und lackierst dann den Stoßfänger um, weil er Dir in einer anderen Farbe besser gefällt: hast Du dann einen Unfallwagen? 🙂
Nachlackierung und Unfall können miteinander zu tun haben, müssen es aber nicht.
das sehe ich genauso!
Nachlackierungen müssen nicht wegen einem Unfall erfolgen.
Der Grund für die Nachlackierung kann z.B. durch Parkrempler, Steinschlag, Transportschaden beim Verladen mit einem Autotransporter usw. entstanden sein. Das erfolgt sogar bei Neuwagen vor der Auslieferung!
Hier ist eine sehr gute Zusammenfassung zum Thema Unfallfrei bzw. Unfallwagen
Fazit:
Händler wusste angeblich nichts von dem Schaden, sieht aber ein, dass sowas nicht übersehen werden darf, beruft sich auf „Nicht Offenbarungspflicht von Schäden unter 700€“.
Auf Kulanz wird das Verkleidungsteil getauscht und 100€ Gutschein für den Service.
Zitat:
@Madwursd schrieb am 12. Juni 2019 um 15:41:50 Uhr:
Fazit:Händler wusste angeblich nichts von dem Schaden, sieht aber ein, dass sowas nicht übersehen werden darf, beruft sich auf „Nicht Offenbarungspflicht von Schäden unter 700€“.
Auf Kulanz wird das Verkleidungsteil getauscht und 100€ Gutschein für den Service.
Denke das ist eine gute Lösung für alle.