extrem teure Reperatur ohne Absprache durchgeführt
Hallo,-
wir haben einen Iveco LKW Bj 2007 und sollen für ein defektes Zündschloß, 2 Schlüssel, 6 Schließzylinder ca. 1300.- Euro bezahlen.
Mündliche Zusage der vorraussichtlichen Reperaturkosten war 3-500.- Euro ( Iveco-München )
Eine Kollege hatte im Dezember, kurz vor Weihnachten 2008, bei Iveco, dafür NUR 300.- Euro berappen müssen.
War das ein Weihnachtspreis ?
Ist es nicht üblich, den Kunden Bescheid zu geben, daß es nicht anders geht ?
Da hätte ich den Karren lieber verkauft, wenn ich das gewußt hätte !
Unser Zweit-Lkw ist ein alter Mercedes, der in 12 Jahren kein einziges mal in der Werkstatt war.
Danke für event. Hilfe !!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von dirtyharry1860
FZG springt nicht mehr an, prüfen und INST
Das ist ein Freibrief für die Werkstatt, Fakt ist Fahrzeug spingt nicht mehr an, und den Auftrag zur Reparatur damit der Lkw wieder anspringt. Erledigen und ausführen.
Es reicht eine mündliche Auftragsvergabe aus.
Besser ist hier: Fahrzeug springt nicht mehr an, überprüfung woran es liegt und einen Kostenvoranschlag über die Reparaurkosten zukommen zu lassen, dann Auftragsvergabe.
36 Antworten
Hallo,-
wir fahren erst heute hin, da wir alleine sind und heute Zeugen mitnehmen.
Es ist übrigens IVECO München im Norden
Wir halten Euch auf dem Laufenden.
LG
Hallo,-
Karte für Einstellung war übrigends anbei.
Wie schon hier beschrieben wurde, kostet das Schloß alleine schon 640.- Euro ???
Wie kann denn ein Mechaniker sagen, daß dier Reperatur höchstens 3-500.- Euro kostet, wenn dieser WOHL nicht einmal weiß, was FEFEKT ist ?
Das mit dem Zündschloß kann es in seinen Augen ja nicht gewesen sein, denn für 3-500.- Euro inkl. Einbau.....................?????????????
Das sind vielleicht DAMPFPLAUDERER bei IVECO MÜNCHEN - Nord !
ACHTUNG, ES GEHT LOS:
unserer Mitarbeiter hatte Auftragserteilung unterschrieben
der Firmenleiter hat das telefonische Gespräch seines Mitarbeiters und mir belauscht ( seine eigene Aussage ! vor Zeugen )
daher bestätigt er, daß sein Mitarbeiter ( Iveco ) etwas ganz anderes gesagt hat !
Der Mitarbeiter von Iveco hätte nicht gesagt, daß der Gesamtpreis der Reperatur nicht 500.- Euro übersteigen werde !
Vielmehr hätte dieser mitgeteilt, daß ALLE Schlösser ausgetauscht werden müssen, plus Ein und Ausbau.
Die alten Schlösser würden verwertet werden, natürlich mit Entsorgungskosten !
Desweiteren hätte der Mitarbeiter mich 3 x angerufen wegen der Nummer der Karte, da er ich ihm angeblich 2 x die falsche Nummer gab.
Wollte den Mitarbeiter nicht klatschen, sagte ihm allerdings, daß ich bisher von fast jedem verstanden worden bin !!!
Der Name des Mitarbeiters ist wohl nicht deutsch. BITTE NICHT FALSCH VERSTEHEN !!!
Verarschen kann ich mich selber.
Mein LKW wird einbehalten, dolange ich nicht zahlen kann.
Danke an Alle und an die, welche weiterhelfen !
Entschuldigt bitte die Rechtschreibfehler, muß mich erst mal beruhigen.
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Hallo,-
wir wurden nicht infomiert darüber, daß die Rechnung weit über 500.- Euro ausmachen würde.
Wir könnten genauso behaupten, daß wir im Geschäft viele Kunden hatten und deshalb den Lautsprecher anhatten und somit jeden Menge Zeugen hätten.
Iveco hat es ja selbst so angedroht.
Normalerweise ist es rechtlich so geregelt, daß nicht erwähnte und somit unerlaubte Mehrkosten zu Lasten des Iveco-Mitarbeiters gehen bzw. dessen Firma.
Glücklicherweise kenne ich einen Fuhrparkleiter bei EUROP-Car, mache dort einen Vertrag, vielleicht auch langfristig. Ist der LKW defekt, bekomme ich einen anderen. So einfach ist das ?!
Meinen LKW versuche ich zu verkaufen, um diesen dann auslösen zu können.
Schönen Tag noch !!!
Hallo,
zum einen sind Entsorgungskosten im kaufpreis der Teile enthalten und zum anderen den LKW mal kurz einbehalten is nicht.
Ich würde an Deiner stelle mal einen Anwalt konsultieren!
Gruß
Chris
Ja genau einbehalten ist nicht.
Habt ihr jetzt nen Auftrag unterschrieben oder nicht ?
Der müsste ja bei der Werkstatt noch vorhanden sein.
Steht auf dem Auftrag vielleicht auch nen vorläufiger Preis drauf (vielleicht die erwähnten 500€) ?
Zitat:
Original geschrieben von AudiJunge
Ja genau einbehalten ist nicht.
die werkstatt kann sehrwohl ein fahrzeug - an dem
(noch nicht bezahlte)reparaturen durchgeführt wurden - einbehalten!
Zitat:
Original geschrieben von dirtyharry1860
ACHTUNG, ES GEHT LOS:unserer Mitarbeiter hatte Auftragserteilung unterschrieben
Also DOCH Unterschrieben,hört sich alles sehr komisch an.ERST nein dann doch?😕
Klarer Fall, ab zum Anwalt nur dieser kann in dem Wirrwar von der hat das gesagt aber dieser dies noch durchsteigen und dich so anständig beraten. Da hilft kein Fluchen und kein Fauchen, entweder Anwalt oder blechen das ist es leider... einbehalten können sie diesen nicht so einfach, da gibt es Regeln die hier sicherlich nicht unbeding vorliegen... Aber für den Fall das die den Einbehalten und am ende sich Rausstellt das er das nicht durfte würd ich Schadensersatz verlangen... aber am besten gehst du zum Anwalt.
Lg und viel Glück
Die NL muss das Fahrzeug ausgeben! Denn der Kunde verdient sein "Lebenunterhalt" somit auch Geld um die Rechnung zu bezahlen.
Somit muss die Werkstatt das Fahrzeug ausgeben.
Aber am besten ist definitv ein Anwalt.
Gruß
So einfach ist das nicht. Im normalfall kann die Werkstatt das Fahrzeug einbehalten wenn die geleistete Arbeit noch nicht bezahlt wurde.
Solltest mal bei uns auf den Hof schauen was da schon wurzeln schlägt.
Zitat:
Original geschrieben von chrisss240
Die NL muss das Fahrzeug ausgeben!
nö...
Zitat:
Denn der Kunde verdient sein "Lebenunterhalt"
ob der kunde damit seinen lebensunterhalt verdient, ist nicht das problem der werkstatt...denn die verdienen IHREN lebensunterhalt damit, das die kunden ihre rechnung pünktlich zahlen!
Zitat:
somit auch Geld um die Rechnung zu bezahlen.
der te hat der werkstatt doch anscheinend bereits deutlich gemacht, das er die rechnung nicht akzeptiert - folglich auch nicht zahlt!
eine bessere begründung den lkw einzubehalten hätte der te der werkstatt nicht liefern können!
das bezahlen der rechnung mit dem vermerk
"Zahlung unter Vorbehalt"wäre der klügere weg gewesen!...
Zitat:
Aber am besten ist definitv ein Anwalt.
und was soll der machen?
der kann der werkstatt zwar nen gepfefferten brief schreiben - den die werkstatt ihrerseits mit übersendung der auftragskopie sowie der rechnung und dem vermerk
"...bisher konnten wir leider keinen Zahlungseingang verzeichnen."beantwortet...
...und wenn der te der werkstatt blöd kommt, können die sogar noch standgebühr für den lkw verlangen.
Hallo und Danke für die vielen Antworten.
Wir hatten einen Arbeiter beauftragt, den Wagen dort nach telefonischer Rücksprache mit Iveco, abzuliefern.
Dieser ging danach in Urlaub, sein Deutsch ist nicht das beste, daher die Ungewißheit wegen der Unterschrift.
Wir versuchten im guten Ton zu komminizieren, aber stießen wir auf Granit.
Wir erwähnten, daß wir an der Bezahlung der Rechnung nur dann interessiert sind, wenn das mit den voraraussichtlichen Kosten der Vorabsprache geklärt werden kann.
Wir sind nicht bereit, für die Fehler der Firma, bzw, deren Mitarbeiter büßen zu müssen.
Die Antwort war, daß der Lkw hierbleibt, bis der ganze geforderte betrag beglichen ist.
UND DANN KAM DIE FRECHHEIT MIT DEM VORGESETZTEN UND DEM BELAUSCHEN DER TELEFONATE ECT. !
Schönen Abend
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
nö...Zitat:
Original geschrieben von chrisss240
Die NL muss das Fahrzeug ausgeben!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
ob der kunde damit seinen lebensunterhalt verdient, ist nicht das problem der werkstatt...denn die verdienen IHREN lebensunterhalt damit, das die kunden ihre rechnung pünktlich zahlen!Zitat:
Denn der Kunde verdient sein "Lebenunterhalt"
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
der te hat der werkstatt doch anscheinend bereits deutlich gemacht, das er die rechnung nicht akzeptiert - folglich auch nicht zahlt!Zitat:
somit auch Geld um die Rechnung zu bezahlen.
eine bessere begründung den lkw einzubehalten hätte der te der werkstatt nicht liefern können!
das bezahlen der rechnung mit dem vermerk "Zahlung unter Vorbehalt" wäre der klügere weg gewesen!...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
und was soll der machen?Zitat:
Aber am besten ist definitv ein Anwalt.
der kann der werkstatt zwar nen gepfefferten brief schreiben - den die werkstatt ihrerseits mit übersendung der auftragskopie sowie der rechnung und dem vermerk "...bisher konnten wir leider keinen Zahlungseingang verzeichnen." beantwortet......und wenn der te der werkstatt blöd kommt, können die sogar noch standgebühr für den lkw verlangen.
Hallo,- danke für die genommene Zeit. Werde also meinen LKW auslösen ! Wie macht man das mit dem Vorbehalt ? Wo kommt der Zusatz drauf, auf die Rechnung ? Von mir geschrieben ? Wenn ja, was tu ich dann, wenn dies nicht bestätigt wird ? Den Betrag überweisen und diesen Satz bei Betreff einfügen ? Das wäre am einfachsten ! Und dann ? Dann lachen die mich doch aus ?! LG