Experten fordern Tempo 120 auf Autobahn

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,360962,00.html

Die Schäden, die der Straßenverkehr nach wie vor an Gesundheit und Umwelt anrichtet, sind unakzeptabel hoch, stellt ein Gremium beim Bundesumweltministerium fest und fordert Tempolimits und höhere Ökosteuer.

Berlin - "Neben Deutschland verzichten europaweit nur noch drei Länder auf ein Tempolimit. Das sind Lettland, Estland und Malta", sagte Peter Michaelis vom Sachverständigenrat für Umweltfragen beim Bundesumweltministerium am Freitag in Berlin. Das Gremium übergab der Bundesregierung ein Sondergutachten, wonach das Auto trotz aller technischer Fortschritte die Gesundheit weiterhin erheblich schädigt. "Die durch den Straßenverkehr verursachten Folgeschäden an Gesundheit und Umwelt sind nach wie vor unakzeptabel hoch", heißt es in der Studie.

Die Wissenschaftler fordern zum Schutz von Umwelt und Gesundheit, auf Autobahnen mittelfristig ein Tempolimit von 120 Stundenkilometer einzuführen. "Im innerörtlichen Bereich sollte mit Ausnahme von Durchgangsstraßen ein Tempolimit von 30 km/h eingeführt werden." Die Ökosteuer solle kontinuierlich angehoben werden. Der Straßenverkehr müsse eingedämmt werden, sonst könnten die Umwelt- und Gesundheitsfolgen nicht auf ein akzeptables Maß verringert werden. Ein hohes Mobilitätsniveau sei auch mit weniger Verkehr möglich.

Die Experten kritisieren, die deutsche Automobilindustrie habe "sehr viel verschlafen". Der Straßenverkehr sei für rund 20 Prozent der Luftverschmutzung durch Kohlendioxid verantwortlich. "Dieselrußpartikel erhöhen das Lungenkrebsrisiko und führen zu chronischen Atemwegserkrankungen." Neue Fahrzeuge müssten zügig serienmäßig mit Partikelfiltern ausgestattet werden. 60 Prozent der Bevölkerung fühlten sich zudem durch Verkehrslärm belästigt. Dieser erhöhe das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

ADAC: Tempolimits bringen nichts

Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) sagte: "Das Auto der Zukunft muss sich durch eine hocheffiziente und möglichst emissionsfreie Nutzung auf Grundlage erneuerbarer Energien auszeichnen. Bis 2020 wollen wir den Anteil der alternativen Kraftstoffe am Markt auf 25 Prozent erhöhen." Das Bundesverkehrsministerium verwies auf bereits eingeleitete Klimaschutz-Maßnahmen wie Ökosteuer, Lastwagen-Maut, emissionsbezogene Kfz-Steuer und die freiwillige Selbstverpflichtung der Automobilindustrie zur Reduzierung des durchschnittlichen Benzinverbrauchs um 25 Prozent. Der Anteil der Mittel für den Umweltschutz an den Straßenbaukosten liege inzwischen bei zehn Prozent.

Die "Allianz pro Schiene" erklärte: "Die vom Sachverständigenrat festgestellte katastrophale Umweltbilanz des Straßenverkehrs zeigt, dass ein Umsteuern hin zu einer nachhaltigen Verkehrspolitik mehr denn je nötig ist." Es würden jedoch regelmäßig Umweltgutachten erstellt, "aber es passiert wenig". Dagegen kritisiert der ADAC-Präsident Peter Mayer die Forderung des Sachverständigenrats. "Auch für die Umwelt bringt ein Tempolimit nicht viel. Eine ADAC-Untersuchung hat gezeigt, dass die Emissionen bei einem Tempolimit nur minimal zurückgehen", sagte Mayer dem Berliner "Tagesspiegel". Zudem seien Autobahnen die sichersten Straßen.

250 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von pv125


Wie definierst du Heizer?

Wie der Begriff "Heizer" schon sagt, einer der viele Gas (Kohle) gibt. Also jemand, der auf der Autobahn bspw. über 200 Sachen fährt.

Das erfordert wohl unstreitbar viel Gas.

Zitat:

Original geschrieben von V-Hindernis


Also jemand, der auf der Autobahn bspw. über 200 Sachen fährt.

Die BAB eben entsprechend der Bestimmung nutzt.

Die BAB entsprechend ihrer Bestimmung nutzen bedeutet:
Richtgeschwindigkeit.
Richtgeschwindigkeit heißt so, weil man sich danach richten sollte. Wenn man es nicht tut, dann ist man selber Schuld, selbst wenn man garnicht Schuld ist.

Zitat:

Original geschrieben von HDAP4477


Richtgeschwindigkeit heißt so, weil man sich danach richten sollte. Wenn man es nicht tut, dann ist man selber Schuld, selbst wenn man garnicht Schuld ist.

Wenn du das Wort KANN einbaust kommen wir der Sache näher.

Und da sind wir wieder bei der Routine, die einige mit einer Mio. und mehr km nicht erlangen werden.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von HDAP4477


Die BAB entsprechend ihrer Bestimmung nutzen bedeutet:
Richtgeschwindigkeit.
Richtgeschwindigkeit heißt so, weil man sich danach richten sollte. Wenn man es nicht tut, dann ist man selber Schuld, selbst wenn man garnicht Schuld ist.

Völlig verkehrt!

Die BAB entsprechend ihrer Bestimmung nutzen heißt, sie zu nutzen, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern oder zu gefährden.

Sofern keine Beschränkung der Geschwindigkeit vorliegt, unterliegt die Wahl der Geschwindigkeit dem Fahrer, allerdings nicht langsamer als 80km/h!

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne


Sofern keine Beschränkung der Geschwindigkeit vorliegt, unterliegt die Wahl der Geschwindigkeit dem Fahrer, allerdings nicht langsamer als 80km/h!

Auch falsch!!

Deutsche Autobahnen dürfen nur von Kraftfahrzeugen befahren werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet. Es gibt in Deutschland kein generelles Tempolimit, jedoch eine empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Als Autobahn-Richtgeschwindigkeit bezeichnet man auf Straßen ohne Tempolimit eine Geschwindigkeit, deren Überschreitung auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht empfohlen wird.
Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit ist keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit; jedoch kann bei einem Unfall ein Mitverschulden in Form einer erhöhten Betriebsgefahr angerechnet werden.

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne


Sofern keine Beschränkung der Geschwindigkeit vorliegt, unterliegt die Wahl der Geschwindigkeit dem Fahrer, allerdings nicht langsamer als 80km/h!

Nein, die Wahl der Geschwindigkeit unterliegt der Verkehrssituation.

Und nirgendwo steht, dass man nicht langsamer als 80 fahren darf. (Dass es sinnvoll ist, behaupte ich nicht)

Zitat:

Original geschrieben von Ricky2000


Nein, die Wahl der Geschwindigkeit unterliegt der Verkehrssituation.
Und nirgendwo steht, dass man nicht langsamer als 80 fahren darf. (Dass es sinnvoll ist, behaupte ich nicht)

Das heißt ich darf so schnell fahren, dass ich stest genügend Abstand zu vor mir fahrenden Fahrzeugen halten kann und darf langsamer fahrende Autos selbstverständlich nur links überholen.

Für mich deckt sich das mit StVO §1 Absatz 2: "(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Das mit den 80km/h hängt auch wieder von der Verkehrssituation ab. Wenn du mit einem mängelfreien Fahrzeug grundlos deutlich zu langsam auf der Autobahn unterwegs bist, wird die Polizei dich mit Sicherheit rausfischen. Denn auch langsame Fahrzeuge sind eine Verkehrsgefährdung.

Zitat:

Original geschrieben von Ricky2000


Nein, die Wahl der Geschwindigkeit unterliegt der Verkehrssituation.
Und nirgendwo steht, dass man nicht langsamer als 80 fahren darf. (Dass es sinnvoll ist, behaupte ich nicht)

1. Wobei der Fahrer eigentlich in der Lage sein sollte, die Verkehrssituation einzuschätzen...

§1, Absatz 2 und anderes setz ich mal einfach als 'Grundwissen' vorraus (wers nicht drauf hat, gehört eh nicht auf die Straße)

2. Du kannst davon ausgehen, das die offizielle mindestgeschwindigkeit 80km/h ist und niemals nie unterschritten werden sollte, wenn man in der Lage ist, schneller zu fahren.

Fährst langsamer als 80km/h und dich schiebt einer zusammen, dann hast auf jeden schonmal 'ne Mitschuld (außerdem noch 'nen Knöllchen wegen Behinderung/Gefährdung/Nötigung).

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne


2. Du kannst davon ausgehen, das die offizielle mindestgeschwindigkeit 80km/h ist und niemals nie unterschritten werden sollte, wenn man in der Lage ist, schneller zu fahren.

Fährst langsamer als 80km/h und dich schiebt einer zusammen, dann hast auf jeden schonmal 'ne Mitschuld (außerdem noch 'nen Knöllchen wegen Behinderung/Gefährdung/Nötigung).

Es gibt KEINE offizielle Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn, abgesehen von den wenigen Stellen, wo die blauen Schilder stehen 😉.

Dass man niemanden durch unnötig langsames Fahren behindern oder gefährden darf, ist auch selbstverständlich

Ich kann dazu auch meinen Senf beitragen, denn ich wohne seit knapp 2 Jahren in der Schweiz . Erlaubt sind hier max. 120 km/h auf der AB.

--> Es ist einfach ätzend. Es ist das letzte, werde mich nie daran gewöhnen. Vor allem wenn die Autobahn noch völlig frei ist. Leider muss man sich trotzdem penibel ans Tempolimit halten, denn wenn man mit mehr als 21 km/h darüber geblitzt wird, dann wird man wie ein Schwerverbrecher behandelt. "Krimineller Raser". Der Führerschein ist mind. 3 Monate weg und man bezahlt dann Strafen um 1000 Euro und mehr!

Ich fahre einen BMW 535i (e39). Die Tachonadel hat die 150 km/h noch nicht gesehen 🙁 Was solls es ist trotzdem ein schönes, sicheres Auto und nur deshalb werde ich kein Corsa kaufen...

Es gibt genug Geschwindigkeitsbegrenzungen in Deutschland. Einige davon sind sinnvoll andere wiederum unsinnig, leider steht meistens da der Blitzer 😉

Gruss,
Sailor

Zitat:

Original geschrieben von Ricky2000


Es gibt KEINE offizielle Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn, abgesehen von den wenigen Stellen, wo die blauen Schilder stehen 😉.
Dass man niemanden durch unnötig langsames Fahren behindern oder gefährden darf, ist auch selbstverständlich

1. doch, die gibts -> 60km/h

Fahrzeuge die langsamer sind, dürfen garnicht erst auf die Bahn, womit du das als Mindestgeschwindigkeit ansehen kannst.

Allerdings:

Die wurd von Verkehrsrichtern auf 80km/h angehoben, da nicht damit zu rechnen wäre, das ein Fahrzeug langsamer als 80km/h auf der Bahn fährt.

2. für dich und mich, für Ottonormalfahrer aber beileibe nicht!
Aus dem Verhalten einiger könnt man durchaus 'ne Nötigung basteln (missachtung der Vorfahrt, danach langsamer fahren als gestattet)...

Zitat:

Original geschrieben von Sailor_R


Ich fahre einen BMW 535i (e39). Die Tachonadel hat die 150 km/h noch nicht gesehen 🙁 Was solls es ist trotzdem ein schönes, sicheres Auto und nur deshalb werde ich kein Corsa kaufen...

Im erlaubten Geschwindigkeitsbereich kannst du aber trotzdem flott unterwegs sein, man kauft ja große Motoren kaum wegen der Höchstegeschwindigkeit, sondern eher aufgrund des besseren Beschleunigungsvermögens. Soweit sind wir zum Glück noch nicht, dass man auch noch vorgeschrieben bekommt, wie schnell man eine Geschwindigkeit erreichen darf.

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne


1. doch, die gibts -> 60km/h
Fahrzeuge die langsamer sind, dürfen garnicht erst auf die Bahn, womit du das als Mindestgeschwindigkeit ansehen kannst.

-> 61km/h

Mit Fahrzeugen, die max. 60km/h fahren dürfen, darf man auch nicht auf die Autobahn, erst ab 61km/h.

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne


1. doch, die gibts -> 60km/h
Fahrzeuge die langsamer sind, dürfen garnicht erst auf die Bahn, womit du das als Mindestgeschwindigkeit ansehen kannst.

Nicht einmal das. Ich habe schon "Mindestgeschwindigkeitsschilder" mit 40 oder 50 km/h gesehen (für die rechte Spur, ergo LKWs).

Fahrzeuge, die 61km/h als Höchstgeschwindigkeit haben, schaffen diese am Berg auch nicht unbedingt.

Zitat:

Allerdings:
Die wurde von Verkehrsrichtern auf 80km/h angehoben, da nicht damit zu rechnen wäre, das ein Fahrzeug langsamer als 80km/h auf der Bahn fährt.

Es gibt immer noch keine Mindestgeschwindigkeit.

Interpretiere das Gerichtsurteil doch nicht falsch und stell dann anhand dessen Behauptungen auf.

Es ist lediglich so, dass man als Unfallbeteiligter bei unnötiger Schleichfahrt genauso eine Teilschuld bekommt wie jemand, der über der Richtgeschwindigkeit fährt.

Edit: http://www.verkehrsknoten.de/forum/messages/1357.html

Gruß

Deine Antwort
Ähnliche Themen