EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
Hallo,
Ich habe vergangene Woche meinen Golf in Wolfsburg abgeholt und stelle gerade fest, dass ich keine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung erhalten habe. Wird diese nicht normalerweise zusammen mit Serviceheft und Betriebsanleitung ausgehändigt?
20 Antworten
Zitat:
@Burnett0305 schrieb am 25. Oktober 2014 um 09:44:58 Uhr:
Sollte man aber, wenn man eine andere Felgen-/Reifenkombination fährt, als die, die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 angegeben ist. Dann ist man bei einer Kontrolle auf der sicheren Seite.
Nur mal als Info ... es ist keine EWG sondern eine EG-Bescheinigung :-)
Und auf der sicheren Seite bist Du nur wenn Deine Felgen von VW sind, respektive freigegeben
worden sind! Ich habe jetzt z.B. Winterreifen auf Alufelgen in der Größe 8x17" mit der Reifengröße
225/45/17 und mußte diese von TÜV abnehmen lassen obwohl diese Größe in der EG-Bescheinigung
aufgeführt ist!
Gruß Helmut
Stimmt, war ja nicht auf alle möglichen Reifenkombinationen bezogen, jedoch gerade in Verbindung mit einer ABE wird sie oft notwendig mitzuführen, weil eben die freigegebenen Reifengrößen nur noch da stehen. Wie bei mir z.B., habe keine VW-Felgen in 8x18 mit 225/40 R18. Die ABE ist nur gültig, wenn die gefahrene Reifengröße auch in der EGÜ stehen. Ansonsten wäre TÜV angesagt.
Letztenendes kommt es halt immer auf die Gutachten der Felgen an, sofern vorhanden.
Zitat:
Reifengröße
225/45/17 und mußte diese von TÜV abnehmen lassen obwohl diese Größe in der EG-Bescheinigung
aufgeführt ist!
Gruß Helmut
In der COC steht die Kombination von Reifengröße und
VW-Radgröße + ET.
Und 8×17 steht nicht drin.
Außerdem: Bei Zubehörrädern (auch von VW) gilt ausschließlich das zugehörige Gutachten.
Zitat:
Außerdem: Bei Zubehörrädern (auch von VW) gilt ausschließlich das zugehörige Gutachten.
...außer eben dann, wenn alle Eckdaten mit einem Beispiel aus der EU-Übereinstimmungserklärung zusammen passen... dann dürfte lediglich die Nummer auf der Felge genügen.
Zitat:
...außer eben dann, wenn alle Eckdaten mit einem Beispiel aus der EU-Übereinstimmungserklärung zusammen passen...
Nö.
Z. B. könnte die Traglast könnte nicht reichen.
..und wie könnte ein Polizist/TÜV-Prüfer dann z.B. eine Original-VW-Felge von einer VW-Zubehörfelge unterscheiden?