EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
Hallo,
Ich habe vergangene Woche meinen Golf in Wolfsburg abgeholt und stelle gerade fest, dass ich keine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung erhalten habe. Wird diese nicht normalerweise zusammen mit Serviceheft und Betriebsanleitung ausgehändigt?
20 Antworten
Zitat:
@Emma_P schrieb am 20. Oktober 2014 um 20:27:17 Uhr:
Hallo,
Ich habe vergangene Woche meinen Golf in Wolfsburg abgeholt und stelle gerade fest, dass ich keine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung erhalten habe. Wird diese nicht normalerweise zusammen mit Serviceheft und Betriebsanleitung ausgehändigt?
Bei mir befand sich dieses in der Zulassung II, also im Brief!
Zitat:
@wippi25 schrieb am 20. Oktober 2014 um 20:37:38 Uhr:
Bei mir befand sich dieses in der Zulassung II, also im Brief!Zitat:
wo soll das im Brief stehen, ich konnte nichts finden. Oder meinst du es war mit beigelegt???
Zitat:
@Emma_P schrieb am 20. Oktober 2014 um 20:40:11 Uhr:
Okay, also liegt es vermutlich bei der VW-Bank, sofern das Fahrzeug (teil-)finanziert ist?
Genau. Das Original liegt bei der Bank, aber Dein Händler hätte Dir eine Kopie davon geben sollen. Frag da mal nach.
Die EWG-Ü ist immer an den Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) geheftet. Am besten eine Kopie machen und diese dann mitführen.
Zitat:
@Burnett0305 schrieb am 20. Oktober 2014 um 22:15:47 Uhr:
Die EWG-Ü ist immer an den Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) geheftet. Am besten eine Kopie machen und diese dann mitführen.
Immer? Bei meinem Citroen habe ich die EWG zusammen mit den übrigen Fahrzeugpapieren bekommen. Lediglich der Brief lag bei der Bank.
Geheftet war da offensichtlich auch nichts.
Deshalb ging ich ja davon aus, es sei dieses Mal genauso.
bei uns ist die Original-EWG auch an die Zulassungsbescheinigung 2 angeheftet und vom Händler bekamen wir eine Kopie im Mäppchen zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1
meiner sieht nach einer Kopie aus,wie sieht ein original eigentlich aus??
edit:das papier hat ein Wasserzeichen
Muss man die EWG-Bescheinigung im Fahrzeug mitführen?
Sollte man aber, wenn man eine andere Felgen-/Reifenkombination fährt, als die, die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 angegeben ist. Dann ist man bei einer Kontrolle auf der sicheren Seite.
Zitat:
@Burnett0305 schrieb am 25. Oktober 2014 um 09:44:58 Uhr:
Sollte man aber, wenn man eine andere Felgen-/Reifenkombination fährt, als die, die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 angegeben ist. Dann ist man bei einer Kontrolle auf der sicheren Seite.
Wenn überhaupt, dann nimmt man eine Kopie mit. Das Original sollte zuhause bleiben.
Ich habe jetzt übrigens eine Kopie bekommen. Bei VW liegt das Original wie vermutet zusammen mit dem Brief bei der Bank. Das scheint von Hersteller zu Hersteller aber unterschiedlich gehandhabt zu werden.
erledigt...