Evergreen: TÜV und nichtfunktionierende Nebelscheinwerfer
Hallo zusammen,
es geht darum, dass ein Nebelscheinwerfer auf Grund eines kleinen Unfalls defekt ist. Der NSW soll auch nicht mehr repariert oder ersetzt werden; schon allein deshalb, weil die serienmäßigen NSW sowieso noch nie etwas gebracht haben.
Jetzt steht der TÜV an und man liest über das Thema sehr viel. Die Spannbreite reicht hier von "muss repariert werden" über "abkleben" bis hin zu ausbauen. Das Beste ist aber immer noch "Kommt auf den Prüfer drauf an".
Frage:
Hat jemand einen Durchblick, mit welchen geringen Aufwand (ohne Reparatur!) man definitiv durch den TÜV kommt bzw. welche geringe Lösung der TÜV-Prüfer akzeptieren muss?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
...in der Hoffnung eröffnet, dass mir jemand klar sagen, weshalb der TÜV die Abklebelösung akzeptieren muss.
Eine solche Regelung gibt es definitiv nicht. Das können wir hier festhalten.
83 Antworten
Was verbaut ist, muss funktionieren. Fertig.
Auch wenn es andere Autos ohne NSW gibt, wenn ich welche habe, müssen sie funktionieren.
Zitat:
@Provaider schrieb am 29. Mai 2015 um 23:10:00 Uhr:
Aber Nebler kann man ausbauen oder abkleben.
Ausbauen ja, das ist erlaubt.
Abkleben nicht.
Schräg daran ist, dass es ebenfalls nicht vorgeschrieben ist, dass man ein Radio hat. Funktioniert das Radio nicht, bekomme ich trotzdem die Plakette. Ich hätte den zweiten Scheinwerfer vor den Augen des Prüfers außer Betrieb genommen, half aber nichts. Das ist nach meinen Maßstäben schräg.
Zitat:
@ankman schrieb am 30. Mai 2015 um 00:41:40 Uhr:
Schräg daran ist, dass es ebenfalls nicht vorgeschrieben ist, dass man ein Radio hat. Funktioniert das Radio nicht, bekomme ich trotzdem die Plakette. Ich hätte den zweiten Scheinwerfer vor den Augen des Prüfers außer Betrieb genommen, half aber nichts. Das ist nach meinen Maßstäben schräg.
Jetzt vergleichst du aber Äpfel mit Birnen.
Es gibt beim TÜV natürlich einen Unterschied zwischen dem Radio und der Beleuchtungsanlage des Fahrzeugs. Zwar sind sowohl Radio als auch NSW nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber ein nicht funktionierendes Radio beeinträchtigt die Verkehrssicherheit nicht und interessiert den TÜV somit auch nicht.
Den zweiten Scheinwerfer "außer Betrieb nehmen" (abklemmen) reicht nicht, dann sind beide NSW vorhanden und ohne Funktion.
Du kannst sie komplett ausbauen, dann kommst du auch durch den TÜV.
Es gab wohl auch schon Prüfer welche die HU verweigerten, nur weil es innen noch einen Schalter für die NSW gab, diesen also auch unkenntlich machen.
Grüße
Steini
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Ich habe mal beim TÜV nicht funktionierende NSW vor den Augen des Prüfers mattschwarz übergesprüht; der Prüfer hat zwar blöd geguckt, es aber akzeptiert. Ist aber auch schon über 20 Jahre her. Ob das heute noch funktionieren würde, weiß ich nicht.
mfg
ich habe sie bei einem youngtimer (flach und schwarz) durch led-tfl ersetzt. ebenfalls nie probleme.
der hatte die nebler sogar serienmäßig.
da eh nur im sommer auf saison-kennzeichen gefahren für mich verzichtbar.
der prüfer schielte höchstens mal auf die e-nummer.
Zitat:
@Billie_SB schrieb am 30. Mai 2015 um 01:39:02 Uhr:
Jetzt vergleichst du aber Äpfel mit Birnen.
Es gibt beim TÜV natürlich einen Unterschied zwischen dem Radio und der Beleuchtungsanlage des Fahrzeugs. Zwar sind sowohl Radio als auch NSW nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber ein nicht funktionierendes Radio beeinträchtigt die Verkehrssicherheit nicht und interessiert den TÜV somit auch nicht.
Den zweiten Scheinwerfer "außer Betrieb nehmen" (abklemmen) reicht nicht, dann sind beide NSW vorhanden und ohne Funktion.
Du kannst sie komplett ausbauen, dann kommst du auch durch den TÜV.
Haha, bist du so ein TÜV-Sp****?
Nein, nein, ich vergleiche schon Äpfel mit Äpfeln: Paarweise nicht funktionsfähige Nebelscheinwerfer beeinträchtigen die Verkehrssicherheit nicht. Wie auch, wenn sie ausgebaut sind, gefährden sie ja auch nicht. Ausbauen kann man sie aber z.B. bei Mercedes nicht. Beim W124 und vielen anderen sind sie im Scheinwerfer integriert, beim CLK unten in der Schürze... Was soll das also? Willkür und Geldschneiderei!
Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter: Wenn bei einem Auto der Airbag nicht funktioniert (bekanntlich kein Muss bei einem Auto) und sich das ja nur als Lampe im Armaturenbrett zeigt, bekommt man auch keinen TÜV. Ist die Anzeige auch kaputt, bekommt man doch wieder die Plakette. Auch das sollte ein leichter Mängel im Sinne der Sicherheit sein, aber nicht als Zwang zur Wiedervorführung. In diesem Fall geht es aber um meine persönliche Sicherheit und deshalb nehme ich die Regelung hin...
Zitat:
@ankman schrieb am 30. Mai 2015 um 17:02:59 Uhr:
Nein, nein, ich vergleiche schon Äpfel mit Äpfeln: Paarweise nicht funktionsfähige Nebelscheinwerfer beeinträchtigen die Verkehrssicherheit nicht. Wie auch, wenn sie ausgebaut sind, gefährden sie ja auch nicht. Ausbauen kann man sie aber z.B. bei Mercedes nicht. Beim W124 und vielen anderen sind sie im Scheinwerfer integriert, beim CLK unten in der Schürze... Was soll das also? Willkür und Geldschneiderei!
Es geht halt um das Prinzip: Wenn sie da sind, müssen sie funktionieren.
Für den TÜV ist es ein Unterschied, ob 2 NSW defekt sind oder keine NSW vorhanden sind.
Ob das sinnvoll ist weiß ich nicht, beschwer dich halt bei den Leuten die die Richtlinien festlegen.
Zitat:
@ankman schrieb am 30. Mai 2015 um 17:02:59 Uhr:
Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter: Wenn bei einem Auto der Airbag nicht funktioniert (bekanntlich kein Muss bei einem Auto) und sich das ja nur als Lampe im Armaturenbrett zeigt, bekommt man auch keinen TÜV. Ist die Anzeige auch kaputt, bekommt man doch wieder die Plakette. Auch das sollte ein leichter Mängel im Sinne der Sicherheit sein, aber nicht als Zwang zur Wiedervorführung. In diesem Fall geht es aber um meine persönliche Sicherheit und deshalb nehme ich die Regelung hin...
Mit den abgeklemmten Lampen ist bald auch Schluss, beim TÜV werden doch jetzt die OBD-Geräte eingeführt. Das erkennen sie dann auch.
Was ist da jetzt so diskussionswürdig dran?
Irgendwo läuft immer einer rum der mit irgendeiner Gurke Tüv bekam.
Das liegt halt am Prüfer,schön war das früher ,konnte eher mal ein Auge zudrücken.
Heute sehen das manche als Grundrecht.Was beim Tüv laufen muss weiss man doch mal irgendwann und wenn man clever ist ,weiss man wo sie schärfer sind und wo nicht.
Wenn man natürlich menschlich mit nem Prüfer von vornherein verkackt,macht er garantiert Dienst nach Forschrift.
Das ein Radio nicht Tüv relevant ist,wusste sogar die Oma.
Beleuchtung muss gehen wenn eingebaut,genau wie ein Airbag.Wenn die Kontrolle durch ist sieht man das beim Lampencheck.
Übersieht das der Prüfer: freuen !
Sieht er das : Hat er recht.
Wenn man da Probleme hat ,Nebellampen instand zu setzten... gute Nacht.
Wo man nicht sicher ist, da gibt es so ein Ding namens Telefon....hat auch die Prüfstelle.
@ Billie_SB
Hab mich ja gleich beschwert, ganz sachlich und höflich, hat aber nichts gebracht - ich musste noch einmal hin. Hat mich halt geärgert. Nix für ungut..
@ keildriemen
Naja, richtig diskussionswürdig ist das Thema natürlich nicht. Aber jeder lässt sich echt idiotische Regelungen vom TÜV gefallen und keiner müpft auf, weil er Angst hat, dass er an anderer Stelle wieder alles zurück bekommt. Der TÜV soll sich aber um die wichtigen Dinge kümmern, meine Meinung, und nicht nur kassieren.
Für mich bist du nur ein Provokant und eventuell ein Nichtkönner vieleileicht auch ein Nichtskönner
Bopp19 der Clown
Zitat:
@ankman schrieb am 30. Mai 2015 um 22:11:37 Uhr:
@ Billie_SB
Hab mich ja gleich beschwert, ganz sachlich und höflich, hat aber nichts gebracht - ich musste noch einmal hin. Hat mich halt geärgert. Nix für ungut..
Ist ja in Ordnung, mir passen manche Regeln auch nicht. Regeln sind aber Regeln, damit muss man leben.
Was mich beim TÜV immer viel mehr aufregt: In manchen Dingen ist man so kleinlich, bei anderen Sachen so großzügig.
Bei meinem Caddy musste wegen einer Rostkante innen an einer Scheibe unbedingt eine neue Bremse für 200 € drauf, obwohl die Werte auf dem Prüfstand top waren und ich die Bremse noch 2 Jahre hätte fahren können. Aber nein, das geht ja gar nicht ... 🙄
Da hätte ich den Prüfer auch erschlagen können.
Auf der anderen Seite werden bei meinem i30 Coupé Felgen + Fahrwerk eingetragen die streng genommen so nicht zulässig sind. Hat mich natürlich gefreut, aber plötzlich ist man nicht mehr so kleinlich ... die Regeln mit der Radabdeckung sind anscheinend egal.
Das ist schon eigenartig. Man muss einfach Glück haben und den richtigen Prüfer erwischen.
Es gibt bestimmt tausend Prüfer die mich mit dem i30 wieder nach Hause geschickt hätten, aber ich hatte Glück und kann jetzt für immer legal damit herumfahren.
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 30. Mai 2015 um 23:35:29 Uhr:
Für mich bist du nur ein Provokant und eventuell ein Nichtkönner vieleileicht auch ein Nichtskönner
Bopp19 der Clown
Zugegeben, vielleicht habe ich mich da reingesteigert, weil sich mir der Sinn in diesem speziellen Fall nicht erschließt und mir halt auch passiert ist. Aber ich lasse mich auch gerne belehren. Ein Provokant bin ich sicher auch, wenn ein Hinterfragen provokant ist. Ich glaube halt, dass man nicht alles unkommentiert hinnehmen sollte, weil sonst das Korsett der Regeln und Vorschriften immer enger wird.
Nicht- oder Nichtskönner ist auf die Ferne schwer zu entkräften.
Zitat:
@Billie_SB schrieb am 30. Mai 2015 um 23:51:03 Uhr:
Ist ja in Ordnung, mir passen manche Regeln auch nicht. Regeln sind aber Regeln, damit muss man leben.
Was mich beim TÜV immer viel mehr aufregt: In manchen Dingen ist man so kleinlich, bei anderen Sachen so großzügig.
Das ist der Punkt!
Und zu viel Großzügigkeit in sicherheitsrelevanten Fragen würde ich aber auch bemängeln. Für die meisten von uns bedeutet aber die Fahrt zur HU, dass man sich ein paar Stunden frei nehmen muss. Und für einen Nachtermin noch einmal. Das muss so sein bei defekten Bremsen, zu viel Rostlöchern etc. Aber bei Pillepalle nicht. Spielraum muss ja auch sein, wenn er sinnvoll genutzt wird.
Die Prüfer sind ja auch nicht schuld, die führen ja nur aus – wenn auch ohne groß nachzudenken. Mein Prüfer war sehr nett, trotzdem hatte ich keine Plakette. Regeln werden m.E. nur angenommen, wenn sie auch nachvollziehbar sind. Und auch bei Regeln muss immer wieder mal aufgeräumt werden.
Ich hab das Thema ja nur wieder aufgegriffen, um zu zeigen, dass sich nichts geändert hat (und es passiert scheinbar mehr Leuten als man denkt). Aber:
Vielleicht ändert sich ja doch noch etwas. Muss ja nur ein einziger Prüfer das hier lesen und sich denken "Stimmt, bei Nebelscheinwerfern bin ich ab jetzt etwas großzügiger..." Dan hat schon was gebracht.
Wollte also wirklich niemandem auf die Füße treten!
So, schönen Sontag noch!
Den Spielraum hat jeder Prüfer. Es kommt halt darauf an wie man bei der Prüfstelle auftritt. Im übrigen hat bei der Außenbeleuchtung alles das zu funktionieren, was vorhanden ist.