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Evergreen: TÜV und nichtfunktionierende Nebelscheinwerfer

Hallo zusammen,

es geht darum, dass ein Nebelscheinwerfer auf Grund eines kleinen Unfalls defekt ist. Der NSW soll auch nicht mehr repariert oder ersetzt werden; schon allein deshalb, weil die serienmäßigen NSW sowieso noch nie etwas gebracht haben.

Jetzt steht der TÜV an und man liest über das Thema sehr viel. Die Spannbreite reicht hier von "muss repariert werden" über "abkleben" bis hin zu ausbauen. Das Beste ist aber immer noch "Kommt auf den Prüfer drauf an".

Frage:
Hat jemand einen Durchblick, mit welchen geringen Aufwand (ohne Reparatur!) man definitiv durch den TÜV kommt bzw. welche geringe Lösung der TÜV-Prüfer akzeptieren muss?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


...in der Hoffnung eröffnet, dass mir jemand klar sagen, weshalb der TÜV die Abklebelösung akzeptieren muss.

Eine solche Regelung gibt es definitiv nicht. Das können wir hier festhalten.

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Bezüglich der TÜV-einfach-fragen-Lösung:

Das ist natürlich das Naheliegendste und daran habe ich selbstverständlich vor Threaderöffnung auch gedacht. Allerdings ist es eben auch bei dieser "Lösung" besser, sich vorher schlau und kundig zu machen, um im Zweifel gegenüber dem Prüfer adäquat reagieren zu können bzw. bei einer zunächst ablehnenden Haltung evtl. noch überzeugen zu können.

Und je nach Wohnort hat man auch nicht so extrem viele Möglichkeiten, zu einem anderen Prüfer bzw. einer anderen Prüforganisation zu gehen; es sei denn, man nimmt weite Strecken (mit dann immer noch ungewissen Ergebnis) in Kauf.

Zweiteinfachste Lösung: Neuen Nebelscheinwerfer einbauen. Versuch doch einfach bei Ebay, Gebrauchtteilehändlern, Schrottplätzen etc. einen günstigen gebrauchten zu bekommen und gut ist.

Eben. Das kann doch nun wirklich nicht so schwierig sein...

Zitat:

Original geschrieben von Moers75


Zweiteinfachste Lösung: Neuen Nebelscheinwerfer einbauen. Versuch doch einfach bei Ebay, Gebrauchtteilehändlern, Schrottplätzen etc. einen günstigen gebrauchten zu bekommen und gut ist.

Ihr stellt Euch das immer so einfach vor. Auf jeden Fall ist das alles teurer und aufwändiger als Panzertape. Zumal wegen "Nutzlosigkeit" gar kein funktionierender Scheinwerfer erforderlich ist. Und ob man z. B. für 20 € (als Beispiel!) etwas bei eBay bekommt, ist fraglich. Schrotthändler hat auch nicht jeder in unmittelbarer Nähe und Einbauen/Schrauben-Können setzen hier speziell in diesem Forum viele User als "Selbstverständlichkeit" voraus.

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Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Und ob man z. B. für 20 € (als Beispiel!) etwas bei eBay bekommt, ist fraglich. Schrotthändler hat auch nicht jeder in unmittelbarer Nähe und Einbauen/Schrauben-Können setzen hier speziell in diesem Forum viele User als "Selbstverständlichkeit" voraus.

Unmittelbare Nähe? Mal gut dass jemand die Postkutsche erfunden hat 😉

Und für Leute die nicht selber schrauben gibt es sowas, nannte sich glaube ich Werkstatt. Wenn man nicht zur teuren Markenwerkstatt geht findet man überall auch freie Werkstätten die einem günstig einen Nebelscheinwerfer einbauen können. Die meisten helfen einem auch dabei gebrauchte Teile zu besorgen. Oder alternativ lässt man dort beide ausbauen und gut ist, sofern das kein Auto ist dass die Nebler auch als Abbiegelicht nutzt gibt das auch keine Probleme.

Ok, nochmal zur Klarstellung:

Alle Vorschläge, die hier in Richtung "Reparieren" gehen, ggf. sogar mit Hilfe einer Werkstatt, verursachen ganz schnell Kosten von 50 € - 100 €. Selbstverständlich ist das eigentlich eine Kleinigkeit, wenn man Auto fährt.

Ich vertrete allerdings die Auffassung, dass man keine 50 € - 100 € ausgeben muss, wenn man zum einen sowieso nichts davon hat (weil die Original-NSW nichts bringen) und es zum anderen möglicherweise mit Abkleben erledigt ist.

Ich hatte den Thread hier eigentlich ursprünglich in der Hoffnung eröffnet, dass mir jemand klar sagen, weshalb der TÜV die Abklebelösung akzeptieren muss. Leider kann das niemand und die Meinungen zu dem Thema gehen hier - wie in sämtlichen anderen Foren auch - auseinander. Das ist absolut nicht böse gemeint! Es scheint sich hier einfach um ein Thema zu handeln, bei dem es unterschiedliche Auffassungen ohne klare Linie gibt.

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


...in der Hoffnung eröffnet, dass mir jemand klar sagen, weshalb der TÜV die Abklebelösung akzeptieren muss.

Eine solche Regelung gibt es definitiv nicht. Das können wir hier festhalten.

Zitat:

Original geschrieben von Moers75


Unmittelbare Nähe? Mal gut dass jemand die Postkutsche erfunden hat 😉

Also bei einer Entfernung von z. B. 30 Kilometer ist man mit Hin- und Rückweg schnell über eine Stunde unterwegs und da war man noch nicht im Laden bzw. drinnen beim Schrotthändler. Kraftstoffkosten etc. lasse ich 'mal außen vor. - Abkleben ist hingegen in 5 Minuten geschehen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


...in der Hoffnung eröffnet, dass mir jemand klar sagen, weshalb der TÜV die Abklebelösung akzeptieren muss.
Eine solche Regelung gibt es definitiv nicht. Das können wir hier festhalten.

Ja, den Eindruck habe ich auch. Mich wundert es etwas, dass sich hier noch kein TÜV-Prüfer zu Wort gemeldet hat. Die Jungs sind doch auch im Forum unterweg, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen



Zitat:

Original geschrieben von Moers75


Unmittelbare Nähe? Mal gut dass jemand die Postkutsche erfunden hat 😉
Also bei einer Entfernung von z. B. 30 Kilometer ist man mit Hin- und Rückweg schnell über eine Stunde unterwegs und da war man noch nicht im Laden bzw. drinnen beim Schrotthändler. Kraftstoffkosten etc. lasse ich 'mal außen vor. - Abkleben ist hingegen in 5 Minuten geschehen.

Da stand POSTkutsche. Anrufen, fragen ob da und schicken lassen, funktioniert Deutschlandweit mit geringen Versandkosten und Lieferung i.d.R. innerhalb eines Tages. Geht wenn du Telefonkosten sparen willst auch per mail. Teileportale, ebay etc. kannst du sogar von der Couch zu Hause durchsuchen. Ganz ohne Krafststoffkosten.

Bei geringen Kosten: Was spricht für dich gegen die komplette Ausbaulösung? Durch Unfall beschädigt klingt vor allem nach gebrochen -> gefährdendes Fahrzeugteil. Dann beide raus und gut ist, waren halt keine drin.

Abkleben alleine setzt gute Laune beim Prüfer voraus dass er die Augen zudrückt, offiziell geht reines Abkleben nicht. Dauerhaft deaktivieren bedeutet ansonsten zumindest Kabel und Fassung raus damit man die nicht eben wieder anklemmen kann. Problem ist aber wie gesagt dass du was von durch Unfall beschädigt geschrieben hast, die Frage ist also wie kaputt von außen.

Ist zwar ein altes Thema, aber ich kann trotzdem bestätigen, dass es keinen TÜV gibt mit defektem Nebelscheinwerfer. Bei mir ist das Teil zwischen dem Tor der Prüfhalle (da habe ich beim Warten alle Lampen probiert) und Lichttest am Ende ausgefallen. Ergebnis "kein TÜV" – ist nicht einmal nur ein leichter Mängel. Auf die Frage "Haben Sie eine Zange, dann zwick ich den anderen ab" meinte der nette Prüfer, dass alles was serienmäßig drin ist auch gehen muss. Also war Antwort 1 absolut richtig. Instandsetzen oder richtig ausbauen.

Zitat:

@ankman schrieb am 28. Mai 2015 um 22:00:58 Uhr:


Ist zwar ein altes Thema, aber ich kann trotzdem bestätigen, dass es keinen TÜV gibt mit defektem Nebelscheinwerfer. Bei mir ist das Teil zwischen dem Tor der Prüfhalle (da habe ich beim Warten alle Lampen probiert) und Lichttest am Ende ausgefallen. Ergebnis "kein TÜV" – ist nicht einmal nur ein leichter Mängel. Auf die Frage "Haben Sie eine Zange, dann zwick ich den anderen ab" meinte der nette Prüfer, dass alles was serienmäßig drin ist auch gehen muss. Also war Antwort 1 absolut richtig. Instandsetzen oder richtig ausbauen.

Na dann kann der TS ja jetzt endlich den seit über 2 Jahren abgelaufenen TÜV nachholen.

Ich dachte, es geht ums Thema, nicht um den TÜV eines einzelnen. Schräge TÜV-Richtlinien sind halt zeitlos...

Was ist daran schräg?
Das ist schon viele Jahre so, wenn eine Lampe am Auto dran ist muss sie auch funktionieren.

Aber Nebler kann man ausbauen oder abkleben.

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