EURO 5-Norm

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hallo,

bekanntlich erfüllen die Diesel-Motoren schon die Abgaswerte der EURO 5-Norm. Spiegelt sich das auch in der Zulassung nieder? Nach der angegebenen Tabelle sollte es ja schon möglich sein, Autos entsprechend zuzulassen. Kann einer von Euch einmal im Fahrzeugschein nachsehen?

http://www.svg-ms.de/pdf/schadstoffklassen.pdf

Gruß und Dank
dolfy

Beste Antwort im Thema

Hallo,

Leute, es geht in diesem Thread um die Euro 5 Norm von Tiguans, alles andere könnt Ihr ja mal bei einem Kaffee bei Euch zuhause besprechen, vielen Dank

werderbremengruen

1070 weitere Antworten
1070 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von werderbremengruen


Hallo ihr Zwei,

so nun vertragt euch mal wieder. Wir sind alle gespannt auf die letztgültige VW-Reaktion, dann hoffentlich einheitlich für alle Tiguan-Besitzer, ich denke mal auf Kulanz-Basis, als Zeichen des guten Willens von VW, vielleicht in Form einer Erstattung in Höhe von 500 Euro oder so, da die technische Umrüstung eventuell teurer für VW wird.

Bis bald
werderbremengruen

Ja wir hoffen alle das mal was entdültiges und klares seitens VW kommt. Und bei der Menge an verkauften Tigis die euro4 eintragung bekommen haben obwohl mit euro5 geworben wurde sind sicherlcih auch gewaltig.

Und die dann umzurüsten auf euro5 sei es Software technisch oder auf anderer art und weise wird sicherlich auch teuer für VW. Aber ich werd mich mit ner enschädigung acuh net abwimmeln lassen. Was bringt mir die 500 oder 1000€ entschädigung wenn ich dann in 4 jahren immernoch mit ner eruo4 lutsche durch die gegen fahre??

Haben wa ja alles nix von.

Zitat:

Original geschrieben von arnold1956



Zitat:

Da hier möglicherweise ein erheblicher Rechtsstreit bevorsteht, kann und darf ich das hier nicht weiter auführen.

Das dies sicherlich Monate (wenn nicht Jahre) dauern kann dürfte auch klar sein !!

Was ich hier wann und wie schreiben darf, muss ich mit meinem RA voarb klären.

Sorry aber wenn Du meinst das ein erheblicher Rechtsstreit bevorsteht und dieser sicherlich Monate (wenn nicht Jahre) dauern kann warum meldest Du Deine Ergenbnisse nicht in einigen Jahren wieder wenn du Dein Auto schon ev.längst verkauft hast!!! Viellecht bekommst Du dann die Euro5 für Dein altes Auto ja noch auf einem Silbertablett nachgereicht!!!

Klär das bitte mit Deinem RA ab ob Du darauf was schreiben darfst!!!

ps: und wenn ich nochmals ins Fettnäpfchen treten sollte: Das Theme Euro5 ist doch in Deutschland schon längst Gerichtsanhängig !so die Auskunft meiner VW Werkstätte! Deshalb kannst Du hier Deine Kommentare (was Du hier wann und wie schreiben darfst etc.), ruhig für Dich behalten,ich jedenfalls werde Fakten wenn sie bekannt sind hier hineinstellen!!

mfg
Arnold

Ach Arnold,

was soll ich mich mit Dir hier rumstreiten ?

Wenn Dir meine "Ankündigung" nicht gefallen hat, warum hast Du dann darauf reagiert ?
Ach so, Du hast schon Fakten, hast bereits etwas unternommen ?

Ich hoffe mal "Deine Fakten" sind dann auch auf deinem Mist gewachsen und nicht irgendwo (unvollständig) abgeschrieben.

Verstehen muss ich das aber nicht, oder ?
Du unternimmst nichts, aber FAKTEN kommen, sobald vorhanden ?? BRÜLL

Streiten wir ??
Schmarrn: Wir doch nicht. 😉 😉
Wir führen eine rege Diskussion, GRINS

Alf

vielleicht wird die Euro5-Norm rein softwareseitig zu realisieren sein - ohne weitere technische Änderungen. Somit wäre es für VW ein Einfaches, die jetzt ausgelieferten Tiguans entsprechend umzucodieren.

Evtl. muß das Ganze eben noch "irgendwo oben" (TÜV, o.ä.)abgesegnet werden und das dauert eben ....

Derzeit wird ja nicht mehr für Euro 5 geworben; insofern kauft jeder Käufer "bewusst" ein Euro 4 Fahrzeug - was durchaus ein Nachteil sein kann (beim "Anspruch" auf spätere Umschlüsselung) oder auch ein Vorteil, da man sich jetzt ohne Sorgen einen Tiguan holen kann.

Gruß
habi99

Zitat:

Original geschrieben von habi99


vielleicht wird die Euro5-Norm rein softwareseitig zu realisieren sein - ohne weitere technische Änderungen. Somit wäre es für VW ein Einfaches, die jetzt ausgelieferten Tiguans entsprechend umzucodieren.

Gruß
habi99

..na, das wirds wohl nicht sein. wäre ja dann völlig unsinnig, weiter euro 4 autos zu verkaufen, hätten sie schon längst in der serie in euro 5 änder können. wie schon in der aktuellen AB steht, scheint das durchaus etwas diffiziler zu sein...der motor (bisher) aufm prüfstand nicht die abgaswerte realisieren zu können, die eu 5 erfordert. das läßt schon vermuten, dass da auf VW etwas größere probleme zukommen, wenn sie die bereits ausgelieferten autos auf eu5 (vielleicht dann auf grund eines gerichtsurteils) "umpolen" müßten...

Ähnliche Themen

Mein VW-Händler hat mir heute die Stelungnahme von VW geschickt. Demach wird die Nachrüstung auf EUR5 ab KW 22/09 mögl. sein. Die Steuerermäßigung kann man aber nicht mehr bekommen, weil die EUR5-Norm an Tag der Erstzulassung bestanden haben muss.

Ich habe VW geschrieben und die "freundlich" gebeten, mir die 308 EUR gutzuschreiben. Lassen die sich nicht darauf ein, werde ich klagen.

Ich kann mir schon lebhaft vorstellen, wie die Damen und Herren von VW den Richtern zu erklären versuchen, dass der Passus, dass "die TDI-Triebwerke die Gerenzwerte der 2009 in Kraft tretenden EU5-Norm erfüllen" natürlich nicht bedeutet, dass das Fahrzeug auch nach EURO 5 zugelassen werden kann. Den Richter, der sich dieser Meinung anschließt, möchte ich mal sehen....

Gruß, Nico

Zitat:

Original geschrieben von nico36de


Mein VW-Händler hat mir heute die Stelungnahme von VW geschickt. Demach wird die Nachrüstung auf EUR5 ab KW 22/09 mögl. sein. Die Steuerermäßigung kann man aber nicht mehr bekommen, weil die EUR5-Norm an Tag der Erstzulassung bestanden haben muss.

Gruß, Nico

Danke Nico,

hat dein Händler auch etwas zu evtl. anfallenden Kosten für die Nachrüstung gesagt? Ich bin, gelinde gesagt etwas skeptisch, ob die Händler in dieser Krise so ohne Weiteres etwas gratis machen.

Bis
Neulich

Zitat:

Original geschrieben von nico36de



Ich kann mir schon lebhaft vorstellen, wie die Damen und Herren von VW den Richtern zu erklären versuchen, dass der Passus, dass "die TDI-Triebwerke die Gerenzwerte der 2009 in Kraft tretenden EU5-Norm erfüllen" natürlich nicht bedeutet, dass das Fahrzeug auch nach EURO 5 zugelassen werden kann. Den Richter, der sich dieser Meinung anschließt, möchte ich mal sehen....

Gruß, Nico

So ähnlich hat mir das mein RA auch erklärt.

Er meinte jedoch, dass dies durchaus (je nach Richter) auch abgewiesen werden könnte.

Werbung sei nun mal eben "nur" Werbung, in denen auch übertrieben werden kann,
sofern deren Kernaussage zutrifft.

Nach seinem Verständnis würde eine 70:30 Chance bestehen.

Zur Info
Bisher habe ich nich keine Reaktion erhalten

Alf

Es gibt noch so etwas wie Prospekthaftung. Die Finanzbranche kann davon ein Lied singen.

Die Autohersteller haben davon anscheinend nocht nichts mitbekommen. Wenn ein Käufer gegen VW bis zum BGH durchklagt werden einige Jahre vergehen, aber VW wird sicher versuchen sich vorher mit dem Kläger außergerichtlich zu einigen. Ist billiger und geräuschloser.

Nur wenn hunderte der betrogenen Käufer anfangen zu klagen und die Presse beginnt auf VW los zu gehen, erst dann wird es für die Mehrzahl auch zu der geforderten Aktion für die nachträgliche Abgasnorm 5 Einstufung zu Lasten von VW kommen.

Vorher sitzen die das wie gehabt bei Mängeln seelenruhig aus. Es könnte doch den Millionenjahresbonus für die Herren Vorstände schmälern. Denen interessiert doch ein Sch... wie es ihren Mitarbeitern und den übrigen Steuerzahlern geht. Deshalb ja auch die neueste Forderung von Herrn Winterkorn nach noch mehr Verschrottungsprämie. Bei Audi oder Lamborginie läuft es wohl noch nicht mit Umsatz, oder Tuareg etc.

Schönen Abend allerseits
N140

Zitat:

Werbung sei nun mal eben "nur" Werbung, in denen auch übertrieben werden kann,
sofern deren Kernaussage zutrifft.

Alf

Dem ist auf keinen Fall so. § 434 Abs. 1 Satz 2 BGB sagt aus: Ein Sachmangel ist gegeben, wenn die Beschaffenheit der Ware nicht gegeben ist. Zu den Beschaffenheiten gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann ....

Gruß
Joe

In der Sache kann man es m.E. (und der Meinung eines eines befreundeten Richters nach auch) eigentlich nur den Argumenten von Joe folgen.

Ein evtl. Rechtsstreit könnte vor dem Hintergrund des Prospekttextes nur dann zu könnte nur dann zugunsten von VW entschieden werden, wenn ein Richter tatsächlich der Meinung ist, dass sich aus der Werbeaussage von VW im Prospekt nicht ergibt, dass das Auto nach EUR5 zugelassen werden kann.

Das sehe ich aber ganz gelassen. Es dürfte für einen mit Abgasnormen nicht befassten, durchschnittlichen Tiguan-Käufer wohl nicht ersichtlich sein, dass ein mit "erfüllt schon heute die Grenzwerte der ab 2009 geltenden EURO5-Norm" beworbener Pkw zwar die Abgaswerte, nicht aber die Norm erfüllt.

Die Ottonormalverbraucher (und offensichtlich auch die vielen Fachjournalisten, die in Ihren Zeitschriften den Tiguan unter EUR5-Fahrzeugen erfasst hatten) können das nicht wissen, VW aber schon. Also hätten die diesen Sachverhalt auch klarstellen müssen.

Man muss Richter schon für sehr weltfremd halten, wenn man die Chance für den Erfolg in einem Prozess vor diesem Hintergrund nur mit 70% beziffert.

Gruß, Nico

Hier scheint man sich in Sachen Schadenersatz Mut zu zusprechen.

Was einerseits verständlich ist. Ich wollte einen Tiguan bestellen, nur mit der Zusicherung im Kaufvertrag, dass der Wagen auch einen E5 Eintrag erhält und eine damit verbundener Steuervorteil. Darauf wollte sich
mein Händler nicht einlassen.

Also auch keine Bestellung.

Nun bin ich gespannt wie die Sache aussieht, VW wird hier wohl einer Flut von Klagen entgegen sehen.

- Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand -

Na ja,
ich hoffe das es stimmt und so zutrifft wie ihr das meint.

"Dem ist auf keinen Fall so. § 434 Abs. 1 Satz 2 BGB sagt aus: Ein Sachmangel ist gegeben, wenn die Beschaffenheit der Ware nicht gegeben ist."

Eben das ist sehr weit auslegbar !!
Ich kann nur das wiedergeben, was man mir mitgeteilt hat.

Ich bin sicherlich der letzte, der sich das nicht wünscht.
Aber so leicht wie das einige hier meinen, wird es mit absoluter Sicherheit nicht.

Aufgeben ?
Nö das nun wieder auch nicht 😉

Alf

Zitat:

Original geschrieben von nico36de


In der Sache kann man es m.E. (und der Meinung eines eines befreundeten Richters nach auch) eigentlich nur den Argumenten von Joe folgen.

Ein evtl. Rechtsstreit könnte vor dem Hintergrund des Prospekttextes nur dann zu könnte nur dann zugunsten von VW entschieden werden, wenn ein Richter tatsächlich der Meinung ist, dass sich aus der Werbeaussage von VW im Prospekt nicht ergibt, dass das Auto nach EUR5 zugelassen werden kann.

Das sehe ich aber ganz gelassen. Es dürfte für einen mit Abgasnormen nicht befassten, durchschnittlichen Tiguan-Käufer wohl nicht ersichtlich sein, dass ein mit "erfüllt schon heute die Grenzwerte der ab 2009 geltenden EURO5-Norm" beworbener Pkw zwar die Abgaswerte, nicht aber die Norm erfüllt.

Die Ottonormalverbraucher (und offensichtlich auch die vielen Fachjournalisten, die in Ihren Zeitschriften den Tiguan unter EUR5-Fahrzeugen erfasst hatten) können das nicht wissen, VW aber schon. Also hätten die diesen Sachverhalt auch klarstellen müssen.

Man muss Richter schon für sehr weltfremd halten, wenn man die Chance für den Erfolg in einem Prozess vor diesem Hintergrund nur mit 70% beziffert.

Gruß, Nico

Wenn dem so ist, wie sind dann erst die Erfolgsaussichten zu bewerten, wenn zum Zeitpunkt der eigenen Bestellung im Prospekt von einer Erfüllung der EU5-Norm die Rede ist?

Gottlob hab' ich den damaligen Verkaufsprospekt aufbewahrt.

GLÜCK AUF, 6er-Alf!!!

😉

Habe gestern einen Ausdruck vom Händler bekommen mit folgenden Inhalt:

Im Prospekt Technik und Preise auf Seite 18 befindet sich unter der Fußnote 6 eine Missverständliche Aussage. Dort steht, dass die TDI-Triebwerke die Grenzwerte der in 2009 in Krafttretenden EU5-Norm erfüllen. Eine Aussage zur Zulassung ist nicht gemacht.

Zur Zulassung nach EU5 müssen noch weitere Kriterien erfüllt werden. Diese Kriterien wurden von der EU jedoch erst nach der Markteinführung des Tiguan definiert. Deshalb werden die aktuellen TDI Modelle des Tiguan noch nach der Euro 4 Norm zugelassen.

Hintergrundinfo:
Alle Tiguan-TDI mit Baudatum ab 22KW/09 erfüllen die EU 5 und können entsprechend zugelassen werden. Eine Möglichkeit der Nachrüstung für bereits ausgelieferte Fahrzeuge wird zum gleichen Zeitpunkt einsetzen.

Durch die Nachrüstung von Eu5 kann jedoch die zusätzliche Steuerbefreiung im Rahmen des Konjunkturpaketes der Bundesregierung nicht in Anspruch genommen werden, da die Zulassungsvoraussetzungen für Eu 5 Norm am Tag der Erstzulassung bestanden haben müssen.

Ich denke jetzt wissen wir Bescheid.

Was ist an der Info nun neu 😕😕😕

Die Aussage findet sich so ungefähr jede zweite seite in diesem Thread😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen