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Euro 4

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Themenstarteram 30. August 2020 um 20:47

Hallo zusammen,

ich plane aktuell den Kauf einer Ténéré 700 Rally Edition und bin hinsichtlich der Euro 4 / Euro 5 Thematik noch etwas verunsichert.

Grundsätzlich frage ich mich, ob es zum jetzigen Zeitpunkt noch empfehlenswert ist, ein Euro 4 Motorrad zu kaufen? Ich denke verstanden zu haben, das der Kauf eines Euro 4 Motorrads grundsätzlich kein Problem ist, sofern die Erstzulassung noch 2020 erfolgt. Muss nach jetzigem Kenntnisstand eine Nachrüstung von Euro4 auf Euro5 für diese Motorräder erfolgen?

Vielen Dank im Voraus!

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kauf einer Ténéré 700 Rally Edition / Euro 4 Thematik' überführt.]

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18 Antworten

Die T 7 ist eigentlich ein Euro 5 Motorrad.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kauf einer Ténéré 700 Rally Edition / Euro 4 Thematik' überführt.]

Themenstarteram 31. August 2020 um 7:23

Ich habe das gerade noch einmal überprüft und das scheint tatsächlich korrekt zu sein. Der Händler antwortete auf meine persönliche Angebotsanfrage, das das bei ihm ausgestellte Modell bereits verkauft und eine Nachbestellung aufgrund der Euro 4 Thematik insbesondere hinsichtlich der zeitlichen Schiene und der momentanen Auslastung der Zulassungsstellen schwierig sei. Mal ganz davon abgesehen das das Modell ausverkauft ist.

Vielen Dank für die schnelle Antwort - dann schaue ich heute mal bei einem anderen Händler vorbei, bei dam das Motorrad noch verfügbar ist!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kauf einer Ténéré 700 Rally Edition / Euro 4 Thematik' überführt.]

Eine Umrüstung auf euro5 geht nicht. Jetzt euro4 kaufen und zulassen, oder euro5 kaufen und jetzt oder später zulassen...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kauf einer Ténéré 700 Rally Edition / Euro 4 Thematik' überführt.]

Hallo Leute,

ich habe Mitte Dezember 2020 eine Yamaha MT 125 (scheinbar Euro 4) als Neufahrzeug in einem anderen Bundesland gekauft. Sie wurde aufgrund von Corona erst am 14.01.2021 geliefert. Ich habe die Unterlagen noch am selben Tag dem Zulassungsdienst gegeben und der teilte mir heute mit, dass die Papiere mit einer ABLEHNUNG wieder zurück sind. Nun habe ich Angst, dass ich die 5000€ für die Maschine in den Müll geworfen habe. Könnt ihr mir sagen, was ich jetzt machen soll?

Liebe Grüße...

am 20. Januar 2021 um 19:26

Wende Dich an den Händler. Evtl. kann dieser das Fahrzeug auf seinen Namen als Tageszulassung mit Ausnahmegenehmigung zulassen. Das kannst Du innDeinem Zulassungsbezirk auch versuchen.

https://www.autobild.de/.../...-norm-2020-2021-zulassung-18609989.html

Begründen würde ich die Ausnahme mit TVFKAC (siehe meine Signatur), die Nennung des Originalnamens ist in diesem Forum unerwünscht.

Immerhin gibt es einen Lockdown mit Ausgangsbeschränkungen und einen Notbetrieb in den meisten Behörden. Das muss als Begründung herhalten, dass eine Anmeldung im Dezember nicht erfolgen konnte.

Viel Glück.

Zumal ich ja das Fahrzeug erst 2021 geliefert bekommen habe, samt Papieren. Ich als Neufahrzeugbesitzer hatte ja gar keine andere Möglichkeit, als das Fahrzeug erst 2021 zuzulassen.

am 20. Januar 2021 um 20:09

Wenn es nach dem reinen Buchstaben des Gesetzes geht, hast Du die Arschkarte.

Das wäre eine absolute Frechheit...

am 20. Januar 2021 um 20:41

Ich staune, dass der Zulassungsdienst aufgegeben hat.

Möglicherweise wissen die nichts von der Regelung?

Der Zulassungsdienst plauderte irgendwas von Dekra am Telefon?! Das ich mit den Papieren zur Dekra soll?

Die Zulassungsfrist für Euro 4-Fahrzeuge wurde vom EU-Parlament im September 2020 bis zum 31.12.2021 verlängert.

Sollte deine Zulassungsstelle weiterhin Streß machen, verweise sie auf die geltende Regelung.

Ich hab jetzt erstmal den ganzen Schriftverkehr vom Kaufvertrag am 11.12. bis zur Lieferung am 14.01. ausgedruckt und höre mir morgen mal an, was der Zulassungsdienst zu sagen hat.

Zitat:

@Mattzedes schrieb am 20. Januar 2021 um 22:16:35 Uhr:

Die Zulassungsfrist für Euro 4-Fahrzeuge wurde vom EU-Parlament im September 2020 bis zum 31.12.2021 verlängert.

Sollte deine Zulassungsstelle weiterhin Streß machen, verweise sie auf die geltende Regelung.

Die Aussage ist Pauschal so nicht richtig.

Die Regelung bis zum 31.12.2021 gilt nur für Lagerbestände, wer z.B. am 16.12.2020 ein neues Motorrad gekauft, bei sich hingestellt und bis zum 4.1.2021 mit der Zulassung gewartet hat, der kann die Kiste nur noch auf Privatgelände fahren, denn der wird die nicht mehr angemeldet bekommen.

Hier ist die Frage in welche Kategorie dies fällt. Die Maschine wurde ja Mitte Dezember gekauft und war somit kein Lagerbestand mehr im eigentlichen Sinne, da es schon nicht mehr Eigentum des Händlers war, da die Lieferung aber erst in 2021 erfolgt ist, hatte der TE ja gar kleine Chance das Mopped anzumelden.

Am besten mal Yamaha Deutschland kontaktieren, die werden da sicherlich was zu sagen können:

https://www.yamaha-motor.eu/de/de/kontakt/

Im Zweifelsfall muss ich vom Kaufvertrag zurücktreten, bevor ich 5000€ in die Luft blase.

Zu mal ja noch die Feiertage dazwischen gekommen sind.

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