Eure Sünden!!!
Was sind eure Sünden bezogen aufs Auto (A3)???
Bußgelder, Vergehen, Verwarngelder etc.
**** Ja da sollte man nicht unbedigt stolzdrauf sein, trotzdem würde ich gern wissen wie es so bei euch steht***
Dann fang ich mal an:
Mängelkarte
3x zu schnell = ca 100€
3x falsch geparkt = 35€
mit Motorrad Verwarngeld 35€
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von a3cruiser1981
Verkehrsregeln interessieren mich nicht....
Wenn ich so einen Mist lese wird mir echt schlecht.
Bei der Verkehrsdichte die wir auf den Straßen haben funktioniert ein harmonisches Miteinander eben nur mit gewissen Regeln, an die sich alle halten. Aber schön das es immer wieder Leute gibt die meinen über den Dingen zu stehen...
Such dir ein Privatgelände und tob dich da aus. Solange du auf öffentlichen Straßen unterwegs bist halt dich an die gleichen Regeln wie alle anderen auch. Auch wenn man es manchmal nicht glauben will, sie haben ihren Sinn.
109 Antworten
Da kannstes nachlesen > http://www.anwaltseiten24.de/.../geschwindigkeit-ausserorts.html
Oh was zu beichten ;-)
Also mit meinen Audi bislang noch nix kassiert (zumindest weiss ich von nix), aber mit anderen Autos.
Also ich in zwar nicht immer der artige Fahrer, aber irgendwie habe ich nen guten "Riecher" dafür wo man besser
nicht Gas geben sollte. Soll heissen immer wenn ich mal etwas zu schnell unterwegs bin ist kein Blitzer in der Nähe und wenn ich
dann absolut korrekt fahre findet sich auch immer gleich ein Blitzer. Fragt nicht, ist irgendwie so. Hatte schon zigmal das ich eben noch
zuviel draufhatte und dann ganz gedankenversunken (CD Wechseln, Getränke suchen, Gespräch) Geschwindigkeit verloren habe und prompt
fahr ich korrekt durch den Blitzer.
Allerdings einen Blitzer hab ich wohl doch mitgenommen, auf einer Urlausbfahrt durch Bayern hat irgendein kleines Dorf mein
Auto mit knapp über 60 km/h an der Ortseinfahrt erwischt. Allerdings waren wir zu 4 im Auto und es ist nicht sicher wer den
Abschnitt tatsächlich gefahren ist (Bussgeld kam erst nach 4 Wochen ohne Foto). Aber gut das waren 15€ hab ich dann bezahlt.
Ansonsten habe ich mal den Zivi-Bus zum Einkaufen benutzt und ne Parkstrafe kassiert *g*, die mußte ich aber auch nicht selber
bezahlen glaub ich.
Da ich jedoch recht viel auf Festivals unterwegs bin gerate ich regelmäßig in Alk/Drogen Kontrollen, aber immer ohne Befund natürlich! So "dumm" sollte man definitiv nicht sein, gerade wenn man Autofahren liebt.
Das hilft jedenfalls auch den Verbandskasten aktuell zu halten ;-).
Gruss
Alex
Hi,
also dieses "Glück" kenne ich auch so ähnlich.
Bei mir ist es oft so, dass die Geschwindigkeitskontrolle (ob nun Foto oder Laser ist ja egal) gerade auf- oder abgebaut wird wenn ich dran vorbeifahre. Ansonsten kenn man oft die Ecken wo sie gerne stehen, wenn man Strecken öfter fährt. 😉
Ich bin mal mit nem Kumpel und seiner damals neuen Freundin in ne Disco gefahren an nem Freitagabend (Die Freundin fuhr dort zum ersten Mal lang). War ne Schnellstrasse, die in ne Normale über geht. Also erst 100, dann 90 ... 70 und schliesslich 50 in relativ kurzen Abständen. Da habe ich Ihr gesagt, dass man an der Stelle besser wirklich schnell auf die erlaubte Geschwindigkeit runterkommen sollte und nicht lange einfach nur "Ausrollen", da am Ende gerne kontrolliert wird. So wars dann auch.
Gruss
Da seid diesem Jahr die Strafen strenger geworden sind
wollte ich mal mit einer Frage das Thema wieder wecken .
Bin vor kurzem geblitzdingst worden und laut neuem Bußgeldkatalog
sind es 1 Punkt und 70 euro Strafe. Nun gut,
da ich aber schon Treuepunkte gesammelt habe, bekomme ich einen
Bonus von nochmal 70 €
Eigentlich nix neues, aber letzes Mal hab ich 40 € "Straf-Bonus" bekommen, weil ich schon Punkte hatte. Hab im Internet mal geschaut, was üblich bei dieser Überschreitung ist, aber konnte nix darüber finden. Ich mein, dass sind 100% Aufschlag und würde mal gerne wissen ob die das dürfen. Also erhöhen schon, aber verdoppeln ? ?
Die Höhe des Verwarnungsgeldes ist ein Richtwert. Von diesem kann abgewichen werden, wenn es dafür triftige Gründe, wie z.B. absolute Uneinsichtigkeit des Betroffenen, vorliegen. Von daher wäre eine Verdoppelung (ggf. im Rahmen eines Bussgeldverfahrens) durchaus möglich.