Eure Erfahrungen: 80/60 Fahrwerk im 2er

VW Golf 1 (17, 155)

mahlzeit,

wollte nur mal eben wissen, wie eure erfahrungen mit nem 80/60 fahrwerk in nem 2er sind...hatte in meinem 1. gti nen 60er jamex fahrwerk, dass war noch vollkommen ok und hab eigentlich auch so gut wie nie aufgesetzt...dann hatte ich in dem nen 80/60 von koni, allerdings waren das meiner meinung nach auch höchstens 65mm tiefer, deswegen wollte ich halt jetzteben wissen, wie es mit nem 80/60 aussieht...

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ich habe auch gerade regen schreibkontakt mit dem tüv...habe da nochmal gefragt, wies mit der kante aussieht: da kam eben die antwort mit den 500mm usw. ich hab dann folgendes geschrieben um die mal nbisschen zum nachdenken zu bringen:

Dann habe ich dazu noch eine weitere frage:

Wie kann es angehen, dass der tüv gutachten für sämtliche fahrwerke erstellt und im gutachten steht, dass die kante mind. 50cm über der fahrbahn sein muss, obwohl jedoch völlig klar ist, dass es mit dem fahrwerk für das das gutachten erstellt wurde, überhaupt nicht möglich ist, diese mindesthöhe noch einzuhalten…dann darf ich das fahrwerk also besitzen und auch eingebaut haben, jedoch nicht damit rumfahren weils illegal ist…

Demnach dürfte nichtmal ein fahrwerk, dass 20mm tiefer ist, ein gutachten haben, da damit die kante schon unterschritten wird…finde ich ein wenig seltsam und fragwürdig…der tüv erstellt eine regel und bricht sie im grunde selber dadurch, dass oft genug alle fahrwerke mit gutachten ohne probleme eintragbar sind…

im grunde läuft das darauf hinaus, dass ich mir als kunde ein fahrwerk kaufe, dass einbaue, zum tüv fahre und es zu 99% eingetragen bekomme aber dann später in einer polizeikontrolle auf deutsch der arsch bin und eine mängelkarte bekomme…sehr fragwürdig…ich bitte sie, dazu noch einmal stellung zu nehmen…

Mit freundlichen Grüßen
Mario Heggemeier

p.s.: bin heute mal zum spaß bei drei tüv stationen gewesen: zwei der prüfer meinten, dass auf die kante so gut wie nie geachtet wird und die mir das fahrwerk so eintragen, einer sagte mir, dass er es nicht einträgt…

der tüver hat geantwortet und wollte mir gerade erzählen, dass es sich dabei ja nur um gutachten handeln kann, die vor 88 erstellt wurden, also bevor das mit der kante von 50cm eingeführt wurde...natürlich, deswegen steht ja sogar in den gutachten drin, dass man auf die kante achten muss...lol...oh man...sowas hasse ich: da testet der tüv ein fahrwerk, erstellt dafür ein gutachten, die auflage ist: mind. 50cm kantenhöhe bla bla bla aber es is überhaupt nicht möglich, dass mit dem fahrwerk zu schaffen...da pack ich mir doch an kopp...

wenn das wirklich so ist, müssen 80% der tiefergelegten fahrzeuge aus dem verkehr gezogen werden und genausoviele % der tüv prüfer gekündigt werden, da die das nich beachtet haben...bei sowas werd ich irgendwie echt stinkig...

zusammengefasst:

der tüv erstellt gutachten die man im grunde gar nich einhalten kann

die tüv trägt sachen ein, die man nicht eintragen dürfte

aber

du als privatperson bist nachher der arsch...fragwürdig ob das alles so sein soll...

mir fällt da nix mehr zu ein: p.s.: hab noch ne weitere mail geschrieben, kommt keine antwort mehr...seltsamer verein oder?

hm M-Staff

Hab ma etwas in meinen fahrwerks papieren geblättert und was interessantes rausgefunden.

Das gutachten wurde am 18.11.1998 vom TüV Nord abgesegnet

Und ent hält volgende auflage:

Unter Punkt 1.1: Auflagen und Hinweise steht unter ziffer 15 folgendes:

15) Auf die Mindesthöhe der Unterkante des Amtlichen Kennzeichens (vorn 200mm, hinten 300mm) ist gem. § 60 (2) StVZO zu achten.

Und nirgens steht was wegen dieser besagten Lichtaustriskannte 🙁

Etwas fragwürdig und das fahrwerk is von weitec

evtl. stehts da nicht drin, da es bei den tüv-prüfern allgemein bekannt ist, dass die lichtaustrittskante allgemein nicht unter 50cm sinken darf (unabhängig von tieferlegung oder nicht)...jeder prüfer mit dem ich heute gesprochen habe, wusste ja auch sofort bescheid...

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mmh meins ist von 11.11.1994. das einzige was bei mir steht ist bodenfreiheit von 11cm aber nichts von lichtaustrittskante. das lustige ist vorne steht tieferlegung um 35mm die es gar net gibt den es ist ne 40er mit passenden gutachten ^^

lol...jaja, die gutachten...wofür braucht man rätselhefte wenn man sich auch tuningteile kaufen kann ;-)

wat meinte der meister noch vorhin zu mir: der prüfer prüft eh nur das was im gutachten aufgeführt wird, der rest ist egal...

das sind immer alles aussagen, damit könnte man leute ausm job schmeißen lol

Hm was ich dann nur nich ganz versteh is wenn der Tüv das weis und nix unternimmt und die Polizei das gar nicht beachtet wiso es dann noch eingetragen wird ???!! fragen über fragen ??!!! 🙁

also hier achten se auf die lichtaustrittskante wurde bei mir auch nachgeprüft und polizei macht das auch bei grossen kontrollen

naja und hier wissen se nichmal von was ich rede, wenn ich mit der lichtaustrittskante anfange...wahrscheinlich unterschied zwischen dorf und stadt, hier wohen 13.000 einwohner...das mikrig...

Zitat:

Original geschrieben von Himeno


also hier achten se auf die lichtaustrittskante wurde bei mir auch nachgeprüft und polizei macht das auch bei grossen kontrollen

hm nur wenn M-Staff schon nen schreiben von der Polizei hat is das dann echt fraglich ob das auch aussage kräftig genug is.

Aber wenn das alleine schon nich im gutachten steht und die polizei das in seiner region nicht nachmisst würd ich mich schon fragen worauf ich jetzt achten sollte.

Boaa leute langsam is das echt verwirrend seh langsam nur noch § 😁😁😁

naja, für mich nur vorteilhaft wenn die grünen nichmal wissen worums geht und es für den tüv völlig normal ist...

wie gesagt: mir solls egal sein...polizei sagt anscheinend nix dagegen und der tüv gibt auch seinen segen...(fetter rhyme wa) ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Jakob1982


hm nur wenn M-Staff schon nen schreiben von der Polizei hat is das dann echt fraglich ob das auch aussage kräftig genug is.

Aber wenn das alleine schon nich im gutachten steht und die polizei das in seiner region nicht nachmisst würd ich mich schon fragen worauf ich jetzt achten sollte.

Boaa leute langsam is das echt verwirrend seh langsam nur noch § 😁😁😁

der paragraph besteht und muss eingehalten werden und nur weil s ein paar nicht kontrollieren ist der § nicht gleich nichtig. pech wenns einer kontrolliert und es nicht stimmt dann viel spass wennsgut geht nur ne mängelkarte.

die gesetze stehen und gelten egal was tüv und polizei sagt

das gesetz sagt aber auch, dass der prüfer für seine eintragungen und prüfungen haftet...also kann ich die schuld auch abgeben, wenn ich was eingetragen habe, was eigentlich nicht erlaubt ist...

Was ich schon sagte Himeno es is halt sehr verwirrend 😉

Zitat:

Original geschrieben von M-Staff


das gesetz sagt aber auch, dass der prüfer für seine eintragungen und prüfungen haftet...also kann ich die schuld auch abgeben, wenn ich was eingetragen habe, was eigentlich nicht erlaubt ist...

problem ist in erster linie bist du erstmal dran in zweiter linie musste beweisen das es bei der eintragung so war und net nachträglich verändert wurde und dort richtig ohne bestechung usw eingetragen wurde.

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