Eure Erfahrungen: 80/60 Fahrwerk im 2er
mahlzeit,
wollte nur mal eben wissen, wie eure erfahrungen mit nem 80/60 fahrwerk in nem 2er sind...hatte in meinem 1. gti nen 60er jamex fahrwerk, dass war noch vollkommen ok und hab eigentlich auch so gut wie nie aufgesetzt...dann hatte ich in dem nen 80/60 von koni, allerdings waren das meiner meinung nach auch höchstens 65mm tiefer, deswegen wollte ich halt jetzteben wissen, wie es mit nem 80/60 aussieht...
92 Antworten
stimmt...naja...nu is gut, mach mir da jetzt keine gedanken mehr drüber, mal sehen was so bei raus kommt...
habe gerade eine äußerst nette mail von einem dekra mitarbeiter erhalten:
hier wird gesagt:
"Scheinwerferhöhen bei leerem unbelastetem Fahrzeug von tatsächlich 450mm sind somit im Rahmen des zulässigen."
was das???ich sehe hoffnung für ein erlaubtes fahrwerk...
das wiederspricht sich den gesetzen aber sehr
§50(3)stvzo
Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für
hab extra nachgefragt: er meinte es gibt da toleranzen...bis 45cm wäre das noch im rahmen...is mir auch egal, druck ich mir die email auch noch mit aus...dann hab ich ne eintragung, den schrieb von den grünen und noch nen schrieb vom dekra beamten, also dann reichts ja wohl auch oder?
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Zitat:
Original geschrieben von M-Staff
hab extra nachgefragt: er meinte es gibt da toleranzen...bis 45cm wäre das noch im rahmen...is mir auch egal, druck ich mir die email auch noch mit aus...dann hab ich ne eintragung, den schrieb von den grünen und noch nen schrieb vom dekra beamten, also dann reichts ja wohl auch oder?
Meiner meinung schon aber lass dir das nich so zu kopf steige wirds ja sonst noch ganz blöde inner birne 😛
achja der kram mit der toleranz das sind höchstens ein paar milimeter aber net 5 cm ausserdem steht toleranz net im gesetzesblatt
man, das nimmt kein ende nd jeder sagt eh was anderes..es geht mir nur darum das die grünen sehen (wenn man was sein sollte), dass ich mich drum gekümmert hab...und das sehen sie bei dem zettelkram...
les dir durch, finde ich hört sich schon so an, als wenns im gesetz verankert ist:
Selbstverständlich gilt §50 Abs. 3 auch für tiefergelegte Fahrzeuge.
Nach dem geltenden "Katalog über zulässige Messwert-Abweichungen bei FzPrüfungen (Toleranzenkatalog)" gilt für:
"1.14.3 Höhe des niedrigsten bzw. höchsten Punktes der leuchtenden Fläche über der Fahrbahn (unbelastetes Fahrzeug)" eine Toleranz von "± 50 mm"
Scheinwerferhöhen bei leerem unbelastetem Fahrzeug von tatsächlich 450mm sind somit im Rahmen des zulässigen.
Es gilt dabei übrigens der niedrigste Punkt der Spiegelkante, also der Reflektor, die tatsächliche leuchtende Fläche, ist dafür unerheblich.
Hier in der Umgebung weiß die Polizei sehr wohl von der Regelung Scheinwerferhöhe. Hatte es schon mehrfach, das der Zollstock schnell zur Hand war und penibel gemessen wurde.
Ich hab ein Weitec 60/60 drin mit 15mm Tellern vorne, also am Ende um die 75/60. Scheinwerferhöhe betrug mit 16" Felgen knappe 48cm. Nächsten Sommer fahre ich wieder 15" und da bin ich dann bei 47cm oder sogar weniger.
Ich hatte mal versucht die Höhe der Scheinwerfer eintragen zu lassen, doch man sagte mir bei TüV und Dekra das es keine Rolle spielt wenn das Fahrwerk eingetragen ist, auch wenn das Fahrzeug nach 10/87 zugelassen wurde.
Die Fakten sind also so, das es im Ermessen der Polizei liegt ob es geht oder nicht. Denn die Grün/Weissen gehen nach dem Gesetz mit den 50cm und können das auch konsequent durchsetzen. Im worst case legen die also dein Auto still obwohl das Fahrwerk eingetragen ist und man kann nix machen. Das Gesetz ist ein Widerspruch in sich.
Mfg Fire and Ice
Zitat:
Original geschrieben von M-Staff
les dir durch, finde ich hört sich schon so an, als wenns im gesetz verankert ist:
Selbstverständlich gilt §50 Abs. 3 auch für tiefergelegte Fahrzeuge.
Nach dem geltenden "Katalog über zulässige Messwert-Abweichungen bei FzPrüfungen (Toleranzenkatalog)" gilt für:
"1.14.3 Höhe des niedrigsten bzw. höchsten Punktes der leuchtenden Fläche über der Fahrbahn (unbelastetes Fahrzeug)" eine Toleranz von "± 50 mm"
Scheinwerferhöhen bei leerem unbelastetem Fahrzeug von tatsächlich 450mm sind somit im Rahmen des zulässigen.
Es gilt dabei übrigens der niedrigste Punkt der Spiegelkante, also der Reflektor, die tatsächliche leuchtende Fläche, ist dafür unerheblich.
völlig unlogisch lichtaustrittskante ist unbeladen 50cm net beladen und wo soll diese scheiss toleranz steen . es gab hier schonmal so nen thread drum in dem ein schreiben mit dieser ominösen toleranz was für ungültig seitens tüv & co erklärt wurde und gar net gilt
@ himeno:
da steht doch genau, wo es geschrieben steht:
Nach dem geltenden "Katalog über zulässige Messwert-Abweichungen bei FzPrüfungen (Toleranzenkatalog)" gilt für:
"1.14.3 Höhe des niedrigsten bzw. höchsten Punktes der leuchtenden Fläche über der Fahrbahn (unbelastetes Fahrzeug)" eine Toleranz von "± 50 mm"
also ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, dass ich eine nicht richtige antwort von einem dekra-sachverständigen bekomme...hab mich per mail direkt an die dekra gewendet...
p.s.: da steht doch nirgendswo was von beladen, sondern von unbelastet = unbeladen...d.h. nur das es eine toleranz von 5cm bei unbeladenen fahrzeugen gibt...die toleranz gibt es laut dekra prüfer, da es immer leichte abweichungen...
löl die dekra und auch der tüv erzählen oft viel wenn der tag lang ist siehe spoiler auf teststrecke usw.
den toleranzkatalog will ich sehn normal sind toleranzen nach din und 5cm wäre selbst im karosseriebau ne heftige toleranz.
was heisst din nochmal ? na ?
Deutsches Institut für Normung
hier der katalog
http://www.heiligebirma.de/autos/ScheinwTol.pdf
evtl. heißt das aber auch nur, dass die hersteller da toleranzen haben..wenn also z.B. vw sagt, 60 cm scheinwerfer untere austrittskante, darf es auch 55cm oder 65 cm sein...wenn ich aber z.B. 52cm habe, dürfen es nur 50cm bzw. 57...eben nur toleranzen im erlaubten bereich...
denn im katalog steht das:
"1. Sollwertangaben durch den Hersteller für die Typprüfung (Zeichnungsangaben, Motorleistung,
Höchstgeschwindigkeit und Leergewicht) Sind keine Sollwertangaben durch den Hersteller
vorhanden, so gilt der Messwert des amtlich anerkannten Sachverständigen als Sollwert.
Sollwertangaben dürfen einschließlich beanspruchter Fertigungsstreuungen nicht über bzw. unter
eventuell vorgeschriebenen Grenzwerten (siehe unten) liegen (bei Maximalwerten nicht über, bei
Minimalwerten nicht unter den Grenzwerten)."
wow es weiss jemand sonst gibts immer was andere szu hören
achja bei meiner bodenfreiheit angab e steht din 70020 das ist ne din für fahrzeugdaten und toleranzen usw wie ich bisher rausfand
ich weiß es einfach nicht mehr, anscheinend greifen die toleranzen nur überhalb der grenzwerte, dürfen jedoch nicht unterhalb der grenzwerte...aber weißt was?langsam isses mir egal, jeder hanz und franz fährt 80/60 ;-)