EU6 Diskussionsthread

VW Tiguan 2 (AD)

Hallo zusammen,

Laut Gesetzgeber gibt es für Diesel – Pkw die Schadstoffklassen Euro 6a, 6b, 6c, 6d-TRMP und 6d.
Ich habe einen Tiguan 2,190 PS, 4Motion mit DSG, EZ 9/2016.
In den Papieren ist die Schadstoffklasse Euro 6W eingetragen. Wie muss/kann ich diese Bezeichnung in die gesetzlichen Vorgaben einordnen?
Ist Euro 6 W besser als Euro 6b oder genausogut wie Euro 6c?
Hintergrund der Frage ist natürlich die Thematik "Fahrverbot für Euro 6 Fahrzeuge".
Würde ein Fahrzeug mit Euro 6 W darunter fallen?

Für sachdienliche Hinweise und gute Erklärungen wäre ich sehr dankbar!

Beste Antwort im Thema

Habe ich gerade von meinem Freundlichen bekommen.

Weschi

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ich selbst bin mich momentan auch mit der Thematik am auseinandersetzen und weiß auch noch nicht ob und wann ich mir ein neues Fahrzeug (Liebäugele derzeit mit SUV: tiguan usw.). Wenn ich mir dieses Jahr einen neuen Diesel kaufe (bin Vielfahrer mit ca 35.000km im Jahr), hätte ich natürlich gern schon die aktuellste Euro Norm. Nun ist es so das noch nicht viele die 6d temp unterstützen und ich nicht so recht weiß wie sich das dann in Zukunft verhält. Kaufe ich mir nun ein 6b/6c Fahrzeug, was ist dann in 4 Jahren wenn ich den Wagen wieder abgeben möchte? Die Vermutung liegt nahe das hier ggf. ein höherer Wertverlust kommen kann.

Was in 4 Jahren sein wird liegt in den Sternen. Auf diese Frage wird die keiner eine zuverlässige Antwort geben können...

Wer im September einen neuen VW kauft, sollte dringend darauf achten, dass es sich wirklich um eine Neuproduktion handelt. VW Händler werden all ihre auf Lager befindlichen Neufahrzeuge am 31.08. zulassen, da sie die Fahrzeuge ansonsten in die Tonne treten könnten.
Aber da nichts so heiß gegessen wird wie gekocht, warten wir erst einmal das morgige Ergebnis des BGH ab.

Zitat:

@EmmaCotton schrieb am 21. Februar 2018 um 15:36:21 Uhr:


..........................................
Aber da nichts so heiß gegessen wird wie gekocht, warten wir erst einmal das morgige Ergebnis des BGH ab.

Hallo,
nur zur Klarstellung:
Am 22.02.2018 wird nicht vom BGH (Bundesgerichtshof in Karlsruhe)
sondern am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil zur Einhaltung der Emissionswerte nach EU-Norm
in den Städten verkündet.

Nach meiner Meinung kommt es zu einem Fahrverbot in den betroffenen Städten.

Gruß

Hannes

Ich denke auch, dass es zu Fahrverboten kommen wird und nicht nur in den beiden Städten.

Dem Bverwg bleibt wohl nichts anderes übrig, sonst wird die EU das schon richten und entsprechende Klage einreichen, die Frist ist hinsichtlich der Schadstoffemissionen ja bereits abgelaufen.

Die Frage ist dann was man als Vielfahrer machen soll?

vielleicht sollte man im Moment doch warten, bis VW den 190er als 6d Variante heraus bringt. Man weiß zwar nicht was die kommenden 4 Jahre bringen, aber der Diesel ist hier leider angezählt. Und da macht es nur Sinn, einen aktuellen zu haben der die aktuellste Norm hat.

Hier mal ein Auszug von den Fahrzeugen, die diese bereits besitzen, falls nicht schon gepostet.

Adac 6d

Folgende Euro 6 Fahrzeuge würden weiterfahren dürfen, wenn es am Dienstag die Erlaubnis zur Einschränkung für alle Euro 5, Euro 4 und schlechter geben sollte. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Punkt 14.1 muss eine der folgenden Ziffern stehen: 36AO bis 36YO, 36W0, 36ZA, 36ZD, 36BA, 36AA, 36AD, 36AG, 36BG und 36AJ.

@hkm2001 dann wäre man auf jeden Fall mit einem Euro 6 Diesel (habe im Moment einen Golf 7 1.6TDi und in der Zulassung steht 36W0) auf der sicheren Seite. Ergo ist das alles (sofern man wie gesagt Euro 6 hat), halb so schlimm? Der einzige Unterschied wäre dann letzendlich ab 1.9 die KFz Steuer, hat hier jemand ein Beispiel für den 2.0 l TDI mit 150 PS?

ab 01.09. wird nach CO2 berechnet. (für Neuzulassungen). 95g/km sind frei, alles darüber wird mit 2 € /g berechnet.
Der 150 PS Tiguan ist mit 129 g/km angegeben. Heißt also 34 g X 2€ = 68 € teurer als bisher. So habe ich es verstanden. Wenn es anders sein sollte korrigiert mich.

@Crossfahrer danke für die Erläuterung. Wieso kommst du auf 68€ teuerer? Muss ich momentan keine kfz Steuer bezahlen? Laut ADAC kommt der 2.0 tdi auf 246€ im Jahr (https://www.adac.de/.../detail.aspx?...)

Zitat:

@Crossfahrer schrieb am 24. Februar 2018 um 11:09:49 Uhr:


ab 01.09. wird nach CO2 berechnet. (für Neuzulassungen)..
.

Nur als Anmerkung. Die Berechnung nach CO2 ist natürlich nicht neu. Nur ist ab 01.09.18 bei Erstzulassung nicht mehr der CO2-Ausstoß nach dem NEFZ Fahrzyklus sondern nach dem WLTP-Fahrzyklus entscheidend. Und dieser wird im Vergleich sicherlich höher ausfallen.

Zitat:

@Crossfahrer schrieb am 24. Feb. 2018 um 11:9:49 Uhr:


Der 150 PS Tiguan ist mit 129 g/km angegeben.

Ich glaube da sollte man noch zwischen 2WD und 4WD unterscheiden...

@troubadix, natürlich musst du momentan KZF- Steuer bezahlen. Es wurde nach dem 2.0 150 PS gefragt.
Der kostet momentan 258 € im Jahr. Du hattest den 115 PS verlinkt, für den noch 246 € fällig sind.

und natürlich wird es für den 4WD etwas teuer, das ist richtig. Danke für den Hinweis.

Zitat:

@troubadix schrieb am 24. Februar 2018 um 10:55:05 Uhr:


@hkm2001 dann wäre man auf jeden Fall mit einem Euro 6 Diesel (habe im Moment einen Golf 7 1.6TDi und in der Zulassung steht 36W0) auf der sicheren Seite. Ergo ist das alles (sofern man wie gesagt Euro 6 hat), halb so schlimm? Der einzige Unterschied wäre dann letzendlich ab 1.9 die KFz Steuer, hat hier jemand ein Beispiel für den 2.0 l TDI mit 150 PS?

Ich habe diese Auflistung aus einer Tageszeitung und dem Bericht über die Verhandlung in Leipzig. Dort steht auch explizit, dass alle Diesel, die nicht Euro 6 haben, von Fahrverboten betroffen sein können, wenn denn diese Fahrverbote erlassen werden sollten.

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