EU4 oder EU5 Einstufung
hallo leute,
ich hab im juli vorgen jahres ein a3 sportback mit 2.0 tdi frontantrieb gekauft. es ist schon das facelift und in den prospekten stand überall, dass er die eu5 norm erfüllt. nun hab ich mal in dem fahrzeugschein nachgeschaut und da steht eu4 drin. (EZ 17.7.2008)
hat von euch auch einer dieses problem? was habt ihr für erfahrungen gemacht?
bin für jede antwort dankbar!
18 Antworten
um steuerbefreit zu werden müsste das auto nach dem 5.11.2008 angemeldet worden sein! mein 1.8tfsi lief im oktober 08 vom band hat euro 5 und wurde am 6.11.08 angemeldet ;-)
Ich habe nun mein Fahrzeug auch auf Euro 5 umschlüsseln lassen. Ob ich aber für dieses Jahr noch die Steuerbefreiung bekomme, steht noch nicht fest. Da mein 🙂 noch nichts genaues weiß.
Zitat:
Original geschrieben von Shurrik
Ich habe nun mein Fahrzeug auch auf Euro 5 umschlüsseln lassen. Ob ich aber für dieses Jahr noch die Steuerbefreiung bekomme, steht noch nicht fest. Da mein 🙂 noch nichts genaues weiß.
Wäre jetzt noch schön zu wissen, welches Modell Du fährst 😁
Aber bei Anmeldung vor dem 05.11.08 läuft da nix mit der Befreiung 🙁
Grüsse Kasimir
Zitat:
Original geschrieben von kasimir77
Wäre jetzt noch schön zu wissen, welches Modell Du fährst 😁Zitat:
Original geschrieben von Shurrik
Ich habe nun mein Fahrzeug auch auf Euro 5 umschlüsseln lassen. Ob ich aber für dieses Jahr noch die Steuerbefreiung bekomme, steht noch nicht fest. Da mein 🙂 noch nichts genaues weiß.Aber bei Anmeldung vor dem 05.11.08 läuft da nix mit der Befreiung 🙁
Grüsse Kasimir
na, wohl nicht ganz! laut
http://www.kfz-steuer.de/ist ein EURO5 fahrzeug welches vor dem 5.11.2008 angemeldet wurde bis ende 2009 steuerbefreit. wurde das fahrzeug nach dem 5.11.2008 angemeldet gilt die steuerbefreiung max. 2jahre. für alle EURO 5 fahrzeuge endet die steuerbefreiung aber spätestens am 31.12.2010.
EURO5 bzw. EURO6 fahrzeuge sollen nach dem die befreiung abgelaufen ist entweder nach der alten KFZ-STEUER oder nach der CO2-STEUER berechnet werden (je nachdem was günstiger für den KFZ-Halter ist). wird das fahrzeug nach dem 01.07.2009 angemeldet kommt nur noch die CO2-STEUER zur anwendung.
es macht also sinn, die euro5 für sein kfz zu bekommen und eintragen zu lassen!