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EU Neuregelung LKW Zulassung

Themenstarteram 11. Dezember 2010 um 21:10

Moin Moin

Ich habe Anfang der Woche gerüchtemässig was von einer neuen Eu Richtlinie gehört, was die LKW Zulassung von Lieferwagen betrifft

Bestehende Regelung ist das LKWs mit Ausnahme von Doppelkabinen keine Rückbank haben dürfen. Ausnahme sind Notsitze im Laderaum

Ex-Feuerwehrautos haben die Trennwand in der Fahrzeugmitte, so das zB 55 Prozent des Gesamtinnenraumes Frachtraum sind und 45 Prozent Fahrgastraum. Sie sind zulassungsrechtlich LKWs und werden von manchen Fas allerdings als PKW zwangsbesteuert - interressanterweise nur, wenn dier LKW Satz niedriger wäre als der PKW Satz.

Des weiteren kann das Finanzamt auch entscheiden, dass das Fahrzeug als PKW genutzt wird, und dem Halter die PKW Besteuerung verdonnern - das aber ein Handwerker, der seinen Passat Diesel ausschliesslich als LKW gebraucht die geringere LKW Steuer bezahlt habe ich noch nie gehört.

Nach einer EU Neuregelung, die irgentwann 2011 erscheinen soll ist eu-einheitlich geregelt wie die LKW / PKW Besteuerung angelegt werden soll.

Jetzt zu der eigentlichen Frage: 2011 soll es möglich sein, dass ein geschlossener Kasten, also KEINE Pritsche, aber MIT Rückbank vor der Trennwand als LKW durchgeht.

Ich habe das gehört als ich auf Fahrzeugbeschau war, es war ein VAN mit 5,7 Liter V8, der Besitzer sagte mir, sein Finanzamt habe den Lieferwagen immer als Lieferwagen anerkannt obwohl er die Rückbank vor dem Laderaum eingetragen habe, aber er empfahl mir, diese aus den Papieren austragen zu lassen weil nicht alle Finanzämter so fair seien. Er erwähnte dann noch, das 2011 eine neue EU Richtlinie käme nach der auch eine Rückbank im geschlossenen Kasten dann möglich sei.

Daraufhin habe ich beim TÜV gefragt, die meinten aus Ihrer Sicht sei ein Lieferwagen auch mit Rückbank ein Lieferwagen und die Besteuerung ginge sie nichts an. Ein Anruf bei einem Finanzamt (von einer anderen Stadt) brachte nur Verwirrung und Unkenntnis künftiger wie bestehender Regelungen zutage, bei diversen Nutzfzghändlern war die Ausbeute an Wissen auch gering.

Ich hoffe nun hier im Forum auf Erleuchtung, ist so eine Verordnung wirklich auf dem Weg oder habe ich das erzählt bekommen damit ich diesen VAN kaufe.

Beste Antwort im Thema

Mal wieder die frage, ab wann ist ein Fahrzeug ein LKW (Lastkraftwagen). Das wird auch weiterhin dein Finanzamt entscheiden, egal was in den Fahrzeugpapieren steht und nur weil die EU irgendetwas entscheidet heist das noch lange nicht das das exakt so bei uns eingeführt wird.

 

Es kommt darauf an wo die Sitzbänke sind, Laderaum ist Laderaum und Fahrgastraum ist Fahrgastraum. Personen dürfen im Laderaum oder auf der Ladefläche nicht befördert werden, ausnahmen gibt es für die Landwirtschaft und in Baustellen. Somit fällt die Rücksitzbank im Laderaum schonmal weg, und das wird die EU auch nicht ändern.

 

Zur Zeit handhaben es die Finanzämter so. Ist der Laderaum größer wie der Fahrgastraum ist es ein LKW, umgekehrt ist es ein PKW, egal wieviele Sitzplätze da drinn sind. Ansonsten muss es eindeutig ein LKW sein. Viele Pick-Ups werden so als PKW versteuert weil die Kabine größer ist wie die Pritsche. Bei einem Kastenwagen mit Trennwand ohne Seitenscheiben ist es gut möglich das es als LKW durch geht, ohne Trennwand gibts schon wieder Probleme. Aber das ist von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich und eine genaue aussage wirst du nur bekommen wenn du mit dem Sachbearbeiter dein Fahrzeug anschaust.

 

Meiner Meinung nach ist das es alles schwachsinn. LKW Zulassung nur wenn man ein gewerbe Angemeldet hat.

 

P.s. auch wenn die LKW Zulassung billiger ist, denkt dran das es ein Sonntagsfahrverbot für LKWs mit Anhänger gibt.

 

P.s.s. ein LKW ist hauptsächlich zum Gütertransport gedacht, und nicht zur Personenbeförderung, also muss Bauartbedingt ein entsprechendes Ladevolumen und Laderaumlängen vorhanden sein.

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Was soll ich da wegdiskutieren? Die Hälfte was du geschrieben hast, hab ich dir in etwas anderer Form schon geschrieben, und das war das was ich gewusst habe. Aber das wolltest du ja eigentlich gar nicht wissen.

 

Neu ist mir aber das eine niedrige Geschwindigkeit eine Rolle spielt, komisch das manche Sprinter fast 180km/h laufen :D, auch ist mir neu das ein Transporter Motor verbaut sein muss, was das sein soll weiß ich jetzt nicht so genau? Ab wann ist ein Motor ein Transporter Motor? Auch versteh ich nicht warum das Fahrzeug nicht leicht sein darf, hauptsache ausreichend Nutzlast ist vorhanden. Und wenn das Fahrzeug in gleicher Ausführung als LKW ab Werk gibt, wozu dann die ganze ummelde Aktion? Das wird vor allem bei einem Ami Van kompliziert, einem Deutschen Beamten zu erklären das genau das Modell in Amerika aber als Lieferwagen vom Band lief. Das mit der begrenzen Sitzplatzanzahl würde aber einen Sinn ergeben, einfach um das Fahrzeug vor "Missbrauch" zu schützen.

 

Aber ich dachte dir geht’s nicht um die Zulassung oder die Voraussetzung ab wann ein LKW ein LKW ist? Ich dachte dir geht’s rein um die Richtline/Verordnung?

 

Ich frag mich aber die ganze Zeit warum du nicht beim Finanzamt deiner Stadt nachfragst wie es dort gehandhabt wird?

 

Der meiste SPAM kam vom TE. ;)

Themenstarteram 17. Dezember 2010 um 21:28

Oh ja klar ... und es ist ja so dass Gas aus der Leitung kommt und es werden nicht etw unberührte Landschaften durch Pipelinebaustellen, Förderstellen, Abfackelungen und Methanbelastetes Grundwasser versaut. Noch besser ist es mit Strom zu heizen denn der kommt ja nachgewiesenermassen aus der Steckdose.

Das umweltfeinliche Heizen mit nachwachsenden heimischen Rohstoffen sollte man hingegen sofort verbieten und die bösen Wälder schon mal rein prophilaktisch vernichten, so entsteht mehr Platz für schadstoffreie Atomkraftwerke .. ich danke für das kompetente Gespräch.

Ich fasse das Ergebnis jetzt mal so zusammen, auf die Frage ob es eine neue Eu Richtlinie für LKW Besteuerung geben wird, erhielt ich einmal eine Belehrung was ein Lkw sein könnte und des weiteren den Hinweis dass es umweltfreundlicher ist fossile als nachwachsende Brennstoffe zu verbrauchen.

Die rechtliche Regelung ist das bis 2014 die Autobesteuerung Ländersache ist, danach Bundessache. Damit wird die Anerkennung von LKWs ab 2014 letztlich dem EU Finanzministerium unterstehen. Die Regelungen werden zur Zeit auf den Weg gebracht und die Anerkennungsregeln über die EU Nationen untereinander angeglichen. Daher kamen die Gerüchte, die mich dazu gebracht hatten Fragen hier zu stellen.

Scheint als hätte ich hier im falschen Forum gesucht - aber nun hab ich ja die Info.

frohe Weihnaht

Jetzt müsste man nur noch eine nachprüfbare Quelle für dieses Gerüchtkonglomerat haben und schon könnte ich es glauben ....

Zitat:

Original geschrieben von rump

 

Die rechtliche Regelung ist das bis 2014 die Autobesteuerung Ländersache ist, danach Bundessache. Damit wird die Anerkennung von LKWs ab 2014 letztlich dem EU Finanzministerium unterstehen. Die Regelungen werden zur Zeit auf den Weg gebracht und die Anerkennungsregeln über die EU Nationen untereinander angeglichen. Daher kamen die Gerüchte, die mich dazu gebracht hatten Fragen hier zu stellen.

Scheint als hätte ich hier im falschen Forum gesucht - aber nun hab ich ja die Info.

frohe Weihnaht

Wenn die Kfz-Besteuerung statt wie jetzt Ländersache sein soll ( was nicht stimmt) und ab 2014 Bundessache wird ( ist es bereits jetzt) dann ist es somit nicht automatisch EU-Sache. Geändert hat sich lediglich das die Gelder nun dem Bund zufließen und dann in einer etwas geänderten Umverteilung dann an die Länder zurück kommt.

Bisher ist nicht eine wirkliche Bestrebung im Bereich der EU vorhanden, das Kfz-Steuergesetz an zu passen, denn gerade jetzt wo einige Mitgliedstatten der EU massive finanzielle Probleme haben, ist so eine läppische Kfz-Steuer-Anpassung in der EU wirklich nicht ein wichtiges Thema, das wirklich überall nur Unruhe bringen würde.

Ds eigentliche Problem bei der Kfz-Steuer ist doch ein Paradoxum, einige möchten eine riesige Kiste fahren die viel Sprit verbraucht, aber jammern über im Verhältnis zum Spritpreis im Jahr von 2% und versuchen da möglichst jeden Trick um billiger zu fahren. Mit etwas anderer Fahrweise und anderer Planung kann man diese Kosten auch schon einsparen und muß nicht die kleinste gesetzeslücke mit der Lupe suchen.

Es kommt immer darauf an als was das Fahrzeug eingestuft ist.

Hat er halt irgend eine Schadstoffnorm, und keine Euro Einstufung zahlt er 1500€ Steuer als PKW und als LKW nur max. 210€ Da ist es kein Wunder das man jede Lücke sucht.

 

Nur frag ich mich immer noch warum man nicht bei seinem zulässigem Finanzamt anruft und nachfragt welche Kriteren diese bevorzugen, oder will man einfach keine Schlafende Hunde wecken?. Nein, man sucht nach irgendwelchen Urteilen oder EU-Richtlinien um die dann dem Sachbearbeiter vor den Latz zu knallen falls dieser das Fahrzeug doch nicht als LKW zu lassen will wie man es ja eigentlich gerne hätte.

Das wäre ein Anruf und eine Frage, und man weis bescheid.

Von einer EU-weiten Harmonisierung der Kfz-Besteuerung war noch nie etwas zu hören - und wenn doch, dann wird das noch solange dauern, dass man bis dahin auch ein H-Kennzeichen bekäme ...

Hier werden nicht nur ungelegte Eier zum Thema gemacht - nein selbst die Hühner, die die Eier noch nicht gelegt haben, sind noch nicht existent.

Der TE hat schlicht einen Bären aufgebunden bekommen und jetzt will er es nicht wahrhaben, dass er der Gelackmeierte ist.

Es soll ja auch Gas aus Bio Anlagen geben!!

Leichen flätterer

Ich glaub Shitboy wird nicht kapieren was du damit meinst;)

Dummerweise habe ich diesen Fred angeklickt, weil ich

vermutete, dass sich um eine aktuelle Gesetzesänderung handelt:rolleyes:

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