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EU Neuregelung LKW Zulassung

Themenstarteram 11. Dezember 2010 um 21:10

Moin Moin

Ich habe Anfang der Woche gerüchtemässig was von einer neuen Eu Richtlinie gehört, was die LKW Zulassung von Lieferwagen betrifft

Bestehende Regelung ist das LKWs mit Ausnahme von Doppelkabinen keine Rückbank haben dürfen. Ausnahme sind Notsitze im Laderaum

Ex-Feuerwehrautos haben die Trennwand in der Fahrzeugmitte, so das zB 55 Prozent des Gesamtinnenraumes Frachtraum sind und 45 Prozent Fahrgastraum. Sie sind zulassungsrechtlich LKWs und werden von manchen Fas allerdings als PKW zwangsbesteuert - interressanterweise nur, wenn dier LKW Satz niedriger wäre als der PKW Satz.

Des weiteren kann das Finanzamt auch entscheiden, dass das Fahrzeug als PKW genutzt wird, und dem Halter die PKW Besteuerung verdonnern - das aber ein Handwerker, der seinen Passat Diesel ausschliesslich als LKW gebraucht die geringere LKW Steuer bezahlt habe ich noch nie gehört.

Nach einer EU Neuregelung, die irgentwann 2011 erscheinen soll ist eu-einheitlich geregelt wie die LKW / PKW Besteuerung angelegt werden soll.

Jetzt zu der eigentlichen Frage: 2011 soll es möglich sein, dass ein geschlossener Kasten, also KEINE Pritsche, aber MIT Rückbank vor der Trennwand als LKW durchgeht.

Ich habe das gehört als ich auf Fahrzeugbeschau war, es war ein VAN mit 5,7 Liter V8, der Besitzer sagte mir, sein Finanzamt habe den Lieferwagen immer als Lieferwagen anerkannt obwohl er die Rückbank vor dem Laderaum eingetragen habe, aber er empfahl mir, diese aus den Papieren austragen zu lassen weil nicht alle Finanzämter so fair seien. Er erwähnte dann noch, das 2011 eine neue EU Richtlinie käme nach der auch eine Rückbank im geschlossenen Kasten dann möglich sei.

Daraufhin habe ich beim TÜV gefragt, die meinten aus Ihrer Sicht sei ein Lieferwagen auch mit Rückbank ein Lieferwagen und die Besteuerung ginge sie nichts an. Ein Anruf bei einem Finanzamt (von einer anderen Stadt) brachte nur Verwirrung und Unkenntnis künftiger wie bestehender Regelungen zutage, bei diversen Nutzfzghändlern war die Ausbeute an Wissen auch gering.

Ich hoffe nun hier im Forum auf Erleuchtung, ist so eine Verordnung wirklich auf dem Weg oder habe ich das erzählt bekommen damit ich diesen VAN kaufe.

Beste Antwort im Thema

Mal wieder die frage, ab wann ist ein Fahrzeug ein LKW (Lastkraftwagen). Das wird auch weiterhin dein Finanzamt entscheiden, egal was in den Fahrzeugpapieren steht und nur weil die EU irgendetwas entscheidet heist das noch lange nicht das das exakt so bei uns eingeführt wird.

 

Es kommt darauf an wo die Sitzbänke sind, Laderaum ist Laderaum und Fahrgastraum ist Fahrgastraum. Personen dürfen im Laderaum oder auf der Ladefläche nicht befördert werden, ausnahmen gibt es für die Landwirtschaft und in Baustellen. Somit fällt die Rücksitzbank im Laderaum schonmal weg, und das wird die EU auch nicht ändern.

 

Zur Zeit handhaben es die Finanzämter so. Ist der Laderaum größer wie der Fahrgastraum ist es ein LKW, umgekehrt ist es ein PKW, egal wieviele Sitzplätze da drinn sind. Ansonsten muss es eindeutig ein LKW sein. Viele Pick-Ups werden so als PKW versteuert weil die Kabine größer ist wie die Pritsche. Bei einem Kastenwagen mit Trennwand ohne Seitenscheiben ist es gut möglich das es als LKW durch geht, ohne Trennwand gibts schon wieder Probleme. Aber das ist von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich und eine genaue aussage wirst du nur bekommen wenn du mit dem Sachbearbeiter dein Fahrzeug anschaust.

 

Meiner Meinung nach ist das es alles schwachsinn. LKW Zulassung nur wenn man ein gewerbe Angemeldet hat.

 

P.s. auch wenn die LKW Zulassung billiger ist, denkt dran das es ein Sonntagsfahrverbot für LKWs mit Anhänger gibt.

 

P.s.s. ein LKW ist hauptsächlich zum Gütertransport gedacht, und nicht zur Personenbeförderung, also muss Bauartbedingt ein entsprechendes Ladevolumen und Laderaumlängen vorhanden sein.

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Mal wieder die frage, ab wann ist ein Fahrzeug ein LKW (Lastkraftwagen). Das wird auch weiterhin dein Finanzamt entscheiden, egal was in den Fahrzeugpapieren steht und nur weil die EU irgendetwas entscheidet heist das noch lange nicht das das exakt so bei uns eingeführt wird.

 

Es kommt darauf an wo die Sitzbänke sind, Laderaum ist Laderaum und Fahrgastraum ist Fahrgastraum. Personen dürfen im Laderaum oder auf der Ladefläche nicht befördert werden, ausnahmen gibt es für die Landwirtschaft und in Baustellen. Somit fällt die Rücksitzbank im Laderaum schonmal weg, und das wird die EU auch nicht ändern.

 

Zur Zeit handhaben es die Finanzämter so. Ist der Laderaum größer wie der Fahrgastraum ist es ein LKW, umgekehrt ist es ein PKW, egal wieviele Sitzplätze da drinn sind. Ansonsten muss es eindeutig ein LKW sein. Viele Pick-Ups werden so als PKW versteuert weil die Kabine größer ist wie die Pritsche. Bei einem Kastenwagen mit Trennwand ohne Seitenscheiben ist es gut möglich das es als LKW durch geht, ohne Trennwand gibts schon wieder Probleme. Aber das ist von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich und eine genaue aussage wirst du nur bekommen wenn du mit dem Sachbearbeiter dein Fahrzeug anschaust.

 

Meiner Meinung nach ist das es alles schwachsinn. LKW Zulassung nur wenn man ein gewerbe Angemeldet hat.

 

P.s. auch wenn die LKW Zulassung billiger ist, denkt dran das es ein Sonntagsfahrverbot für LKWs mit Anhänger gibt.

 

P.s.s. ein LKW ist hauptsächlich zum Gütertransport gedacht, und nicht zur Personenbeförderung, also muss Bauartbedingt ein entsprechendes Ladevolumen und Laderaumlängen vorhanden sein.

Themenstarteram 11. Dezember 2010 um 21:52

Hallo Hallo

ich hab grad gesehen dass der Thread hier verspamt wird

Bitte nicht nur HALB lesen -

es geht nicht darum wann ein Auto ein LKW ist oder ob es für den Autor sinnig wäre mit seinem Wagen Sonntags schwere Anhänger herumzukarren

Es geht darum:

Ist eine neue EU einheitliche Regelung für die LKW Thematik unterwegs oder nicht

An diese Eu Regelung wären die Finanzämter gebunden. Sie ist auch überfällig. Ich möchte wissen ob noch jemand auch was gehört hat, das sowas auf der Pfanne ist

Steuer ist Steuer und Zulassung ist Zulassung, und die Deutsche Kraftfahrzeugsteuer interessiert die EU nicht. Oder glaubst du wirklich es gibt Europaweit eine einheitliche Kraftfahrzeugsteuer? Auch wenn in deinen Fahrzeugpapieren eine Zulassung als LKW aufgrund irgend einer neuen EU-Richtlinie steht, kann dir das Finanzamt einen strich durch die Rechnung machen, genauso wie jetzt auch. Eine Zulassung als LKW heist nicht das du auch Steuer für einen LKW zahlst, da sind in den letzten Jahren genügend auf die Schnautze gefallen weil das Finanzamt das Fahrzeug nicht als LKW anerkannt hat, und das wird auch weiterhin der fall sein egal was kommt.

 

Und zu deiner EU-Richtlinie zur der ich nichts finde, auch wenn die EU eine Richtlinie entscheidet heist das nicht das wird das in Deuschland umsetzen, der EuroCombi wurde auch beschlossen und wir führen ihn nicht ein. Und da geht es auch um die Zulassung eines LKWs, und selbst bei der Umsetzung einer Richtlinie gibt es Spielraum, und das passiert auch nicht von heute auf morgen denn da müssen Gesetze angepasst oder geändert werden. Also sollte 2011 in der EU etwas beschlossen werden, dann kann das noch Jahre dauern bis das in Deuschland geltendes Recht ist.

Themenstarteram 11. Dezember 2010 um 22:23

Zoker, das waren zwei Beiträge die den Thread in eine falsche Richtung führen und lediglich einen falschen Inhalt propagieren, der nicht so in meinem Beitrag stand. Zusammen mit jetzt zwei Beiträgen von mir, in denen ich darum bettele den Thread nicht vollzumüllen. So stehen hier schon 4 Beiträge, die alles unübersichtlich machen.

Für mich ist es wichtig, zu erfahren ob hier eine neue EU Verordnung unterwegs ist, Du müllst den Beitrag zu mit irgentwelchen Allgemeinplätzen über die LKW Zulassung, so das irgentwann kein vernünftiger Mensch sich mehr einmischen mag, auch wenn der die geplante Verordnung vielleicht kennt.

Warum tust Du mir das an? Was habe ich Dir getan?

Bitte - Frage an das Plenum

Hat jemand was von einer neuen EU Verordnung betreff LKW Versteuerung für 2011 gehört?

Das was es dazu zu Wissen gibt hab ich dir gesagt. Es ist nur nicht das was du hören willst.

 

Und in deinem ersten Beitrag geht es um LKW Zulassung, nebenbei erwähnst du die Steuer um die es dir ja eigentlich in Wirklichkeit geht, und auch dazu hab ich dir die passende Antwort gegeben.

Zitat:

Original geschrieben von rump

Hat jemand was von einer neuen EU Verordnung betreff LKW Versteuerung für 2011 gehört?

Nein, definitiv nicht.

Themenstarteram 11. Dezember 2010 um 22:53

richtig, in dem Beitrag hatte ich geschrieben, dass es sich thematisch um die LKW Zulassung geht, und dann die Frage gestellt ob jemand weiss ob eine Neuregelung auf EU Ebene abtuell ist.

Auf diese Frage hast Du dann geschrieben, dass es LKW Kriterien gibt und das Sonntags kein schwerer Anhänger gezogen werden darf, sowie dass der überschwere EuroCombi nicht in Deutschland zugelassen werden wird. Wiederum richtig ist, das ich mich nicht über diese Ausführungen gefreut habe, sie haben nämlich nichts mit der Frage zu tun.

Ich denke der Thread hier ist ausgeufert. Ich versuche es in einem anderen Nutzfahrzeugforum nochmals, und hoffe dort eine Antwort zu bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von rump

Ich versuche es in einem anderen Nutzfahrzeugforum nochmals, und hoffe dort eine Antwort zu bekommen.

Das glaube ich kaum, da es zur Zeit keine solche EU-Neuregelung gibt und auch keine in Vorbereitung ist.

Das mit der Kraftfahrzeugsteuer ist eine Sache der eibzelnen EU-Länder, da kann es nur sowas geben, wenn die gesamte Kraftfahrzeugsteuer von der EU geregelt werden darf. Somit betrachte ich das, was der TE hier als Frage stellt als unmöglich.

Es mag sein, das die EU ein Ziel in dieser Richtung verfolgt, aber bisher sind alle dieser Vorstöße als eine Empfehlung der EU an die Länder gelaufen -> siehe 2,75t-Regelung, siehe Kombinationskraftfahrzeuge.

Vermutlich werden in bestimmten Abständen immer mal wieder solche Gerüchte gestreut, weil die Kfz-Steuer einigen zu hoch ist, in D sind ebenfalls Bestrebungen die Kfz-Steuer auf den Literverbrauchspreis auf zu schlagen - aber vermutlich ist auch das eines dieser permanenten Gerüchte.

Nordjoe

Themenstarteram 12. Dezember 2010 um 21:48

Das mit der 2,75 to Regelung ist hinfällig, es wird jetzt nur noch davon ausgegangen, dass die Nutzlast 40% sind. Bei einem Laderaum der fett deutlich über 50% liegt kann die 40% zzG abgemildert werden bei kleinerem Laderaum sollten es viel mehr als 40% Zuladung sein

Hinsichtlich der Personensitzplätze habe ich gefunden dass es maximal drei, nicht mehr sein dürfen, SOWIE die Formel dass alle Sitzplätze-Fahrersitz x 75kg WENIGER sein MÜSSEN als das zGG um den LKW Status zu erhalten. Zwei sich widersprechende Urteile inhende Urteile von 2010

Zur Zeit scheint zu gelten:

min 40% des zGG sind Nutzlast

deutlich über 50% Fzg Innenraumfläche sind NICHT Passagierrraum

Trennwand nicht zwingend

"verblechte Fenster" nicht zwingend

Motor sollte ein Transportermotor sein

Fzg sollte in gleicher Ausführung auch ab Werk als LKW angeboten sein

Höchstgeschwindigkeit sollte niedrig sein

Höchstens drei Sitze

Das Fahrzeug sollte nicht zu den Fliegengewichten gehören

NEU in den jüngeren Urteilen

gekippt ist der "äussere Anschein", hier scheint jetzt eher die "Verwendbarkeit" als Transporter im Vordergrund stehen

gekippt sind Umkehrbarkeiten - wenn ein Fahrzeug das verblechte Fenster hat ein LKW sein muss, muss ein Fahrzeug das Glasfenster hat kein LKW sein. Dementsprechend kann auch ein Fzg das eines der Kriterien nur schlecht, die andern aber hervorragend erfüllt nicht von der Verwendbarkeit als LKW (also auch der Besteuerung) diskreditiert werden. Das Auto muss sich ganz hervorragend für die Güterbeförderung und nur zweitrangig zum Mittransport von Personen eignen. Ein verblechter Polo hingegen wird sich besser zum Transport von Personen als zum Anliefern von Paletten Betonsteinen eignen. Es sei denn man modifiziert ihn mit zb einer armdicken Starrachse und Blattfedern. Dann entspricht er aber auch nicht mehr der PKW Version. Das ist zB bei einem Ford Sierra P100 der Fall. In der LKW Version hat er eine Transit Hinterachse und Rahmen, unterscheidet sich als vom PKW(Sierra).

 

Zoker - bitte nicht wegzudiskutieren, die Urteile im Netz sind deutlich

Alles was diese Kriterien nicht erfüllt liegt im Ermessensspielraum des Finanzbeamten

Ich dankeden beiden anderen Schreibern die mir geholfen haben, ich bin mir jetzt auch ziemlich sicher dass diese Verordnung NICHT kommt. Das bedeutet der Typ hat mich angeschmiert - Wenn er mir Märchen erzählt ist er nicht sich sicher und versucht den VAN schönzulügen. Das sollte bedeuten, ich krieg den Van morgen noch ein, zwei Tausender runter. Sollte auch den für den Preis, den er grade fordert, nehme ich idas Auto nicht.

Interressanterweise habe ich im Defender Forum einen Beitrag von jemand gefunden, dessen Defender als PKW eingetragen ist, aber vom FA nach entsprechender Besichtigung als LKW besteuert wird. Also billige Versicherung UND billige Steuer.

Das eigentlich überraschende bei der ganzen Recherche heut morgen war, dass ich plötzlich diese Argumentation als schlüssig empfand. Hakelig wird die Sache erst durch inkometente Finanzbeamte, die lustlos ihrer Pension entgegendümpeln und den Grundsatz dass eine Behörde immer Recht hat missbrauchen, um Kraft ihres Halbwissen dem Bürger der sich einen fetten Pickup leistet mal kräftig eins reinwürgen wollen.

Den Grundsatz dass eine Behörde immer recht hat gibt es. Er leitet sich daraus ab, dass eine Behörde im Dienste und Interresse der Allgemeinheit handelt. Deshalb müsst Ihr gerichtlich nachweisen dass das FA unrecht hat und nicht das FA, das es recht hat.

 

jaja so ist das .. *puuust*.. mann was für ein Text ..

Themenstarteram 12. Dezember 2010 um 22:09

Einen Nachtrag möchte ich noch dazu anbringen:

Ich persönlich finde es auch mies, wenn irgentwelche Hausfrauen einen dicken V8 als LKW betreiben und damit brilliantenbesetzterweise Brötchen holen und der Handwerkermeister nebenan dann "mitverurteilt" wird.

Meine Vans habe ich, weil ich hier 170 qm mit nachwachsenden Rohstoffen beheze - das Holz will im Wald geholt werden. Das bisschen Diesel das ich dabei verbrauche ist keine Relation zu der riesigen eingesparten Heizölmenge.

Das ich dafür als Umweltsünder dann 3000 Euro VAN-Steuer zahle sehe ich nicht ein. In dem Fall würde ich die Motorsäge verkaufen, einen billigen Euro 4 Passat kaufen und die ganze Arbeit mit dem Holz sparen, und wie alle anderen auch, mich in den Fernsehsessel setzen und mit der Ölheizung die Luft verstinken.

Zitat:

Original geschrieben von rump

...und wie alle anderen auch, mich in den Fernsehsessel setzen und mit der Ölheizung die Luft verstinken.

Die Alternative dazu wäre eine saubere Gasheizung.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Die Alternative dazu wäre eine saubere Gasheizung.

... und eine Herde Kühe, die in die Gasleitung furzen.

Was ist denn an Gas bitte "sauber" ?!

Es ist ein fossiler Brennstoff, der bei der "Verheizung" mit Sauerstoff aus der Atmosphäre zu CO2 und Wasser reagiert.

Als "nachwachsenden Rohstoff" kann man Gas betrachten, wenn man ein paar Millionen Jahre Zeit hat.

 

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

Was ist denn an Gas bitte "sauber" ?!

Der äußerst geringe Feinstaubanteil. Und daß als Verbrennungsprodukt nur sauberes CO2 und Wasser entstehen.

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