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EU-Fahrzeug

Themenstarteram 19. November 2007 um 10:13

Hallo,

ich besitze seit ca. 1,5 Jahren einen Passat Variant Comfortline , EU-Fahrzeug aus Dänemark. Der Preisvorteil gegenüber eines in Deutschland gekauftes betrug ca. 7000 € und besssere Ausstattung.

Nur mal rein theoretisch: muss ich mit mit preislichen Abschlägen rechnen,

wenn ich das Fahrzeug bei einem Händler in Zahlung gebe, oder kann

man sich nach der Schwacke-Liste richten? Muss ich angeben das es sich um einen EU-Import handelt (Privatverkauf) ? Lässt sich anhand der Fahrgestell-Nr. oder Ähnlichem dies nachweisen?

Wie gesagt, alles nur theoretisch.

Ich würde zum jetzigen Zeitpunkt das Fahrzeug natürlich nicht verkaufen!

Olaf.

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14 Antworten

Hallo,

Ja, ja und ja.

Ich habe meinen gebrauchte EU Passat ca. 3000,- EUR günstiger bekommen.

Sind bei Deinen 7000,- EUR Nachlass auch die hiesigen Prozente von einem deutschen Händler berücksichtigt? Oder ist das Ganze vom Listenpreis gerechnet (Milchmädchenrechnung)?

Zitat:

Original geschrieben von Olafswin

Hallo,

ich besitze seit ca. 1,5 Jahren einen Passat Variant Comfortline , EU-Fahrzeug aus Dänemark. Der Preisvorteil gegenüber eines in Deutschland gekauftes betrug ca. 7000 € und besssere Ausstattung.

Nur mal rein theoretisch: muss ich mit mit preislichen Abschlägen rechnen,

wenn ich das Fahrzeug bei einem Händler in Zahlung gebe, oder kann

man sich nach der Schwacke-Liste richten? Muss ich angeben das es sich um einen EU-Import handelt (Privatverkauf) ? Lässt sich anhand der Fahrgestell-Nr. oder Ähnlichem dies nachweisen?

Wie gesagt, alles nur theoretisch.

Ich würde zum jetzigen Zeitpunkt das Fahrzeug natürlich nicht verkaufen!

Olaf.

Themenstarteram 20. November 2007 um 10:28

Hallo,

ich habe damals bei 2 VW-Händlern nachgefragt. Anwort: Bei einer Finanzierung

gibt es keinen Nachlass, also fängt die Rechnung mit dem Grundpreis an.

Für mein Fahrzeug waren es damals 25170 €. + x

Ich habe mir mal die Mühe gemacht und das Fahrzeug über den Konfigurator

von VW eingegeben. Ich kam damals auf einen Endpreis von fast 30 000 €.

Irgendwelche Rabatt- oder Sonderaktionen gab es damals (Frühjahr 2006) nicht.

Mein Endpreis (EU-Fahrzeug) betrug damals 22500 €. Lieferzeit 3 Monate.

Also laut "Milchmädchenrechnung" ein Preisvorteil von ca. 7500 €. O.K.?

Olaf.

Zur Milchmädchenrechnung:

Die "fast 30 000 " laut Liste sind nunmal nicht der Preis, den der Kunde tatsächlich einem Händler zahlen müsste (wenn der Kunde sich nicht völlig doof anstellt).

Somit ist eben die Ersparnis durch einen Import real auch geringer als gegen den (theoretischen) Listenpreis.

Das rechnet jedoch kaum ein EU - Wagen - Besitzer ein, da es das schöne Aussehen der Kalkulation schmälert.:rolleyes:

Somit eben ganz richtig eine Milchmädchenrechnung!

 

Zur Frage:

Das Lesen verschiedener, öffentlich zugänglicher Artikel vermittelt folgenden Eindruck (um mal auf der sicheren Seite zu bleiben ;)):

Nach diverser aktueller Rechtsprechung muss die Preisersparnis an den Gebrauchtkäufer prozentual weitergegeben werden.

Das Verschweigen der Tatsache, daß es sich bei einem verkauften Gebrauchtwagen um einen EU - Import handelt, wurde in diversen Gerichtsurteilen als arglistig verschwiegener Sachmangel ähnlich dem Verschweigen eines reparierten Unfallschadens gehandhabt und mit allen Folgen für den Käufer und Verkäufer entsprechend abgeurteilt (ob das nun sinnvoll ist oder nicht, sei nun jedem selbst überlassen).

OT-on

gehört zwar nun nicht zu Deiner Frage, aber:

Ich hatte meinen ja auch im Frühjahr 2006 gekauft/bestellt und da waren ordentlich Rabatte drin - zu der Zeit.

Unter 13 % Nachlass hätte ich damals nichts unterschrieben (und das war keine Barzahlung)...

OT-off

Zitat:

Original geschrieben von loki1176

OT-on

gehört zwar nun nicht zu Deiner Frage, aber:

Ich hatte meinen ja auch im Frühjahr 2006 gekauft/bestellt und da waren ordentlich Rabatte drin - zu der Zeit.

Unter 13 % Nachlass hätte ich damals nichts unterschrieben (und das war keine Barzahlung)...

OT-off

Kann ich nur bestätigen: 0,9%-Finanzierung, Rabatt 8% und einpaar Kleinigkeiten. Bestellt Febr. 06. Das aber nur am Rande.

Das sind jetzt aber alles keine Antworten auf seine Fragen. :-(

Also ich habe gerade einen neune "gebrauchten" gekauft. Im Gespräch mit dem Verkäufer habe ich ihn gefargt wie es mit einem Reimport aussehen würde, wenn meiner den ich in Zahlung gegeben habe jetzt ein Reimport wäre. Er sagte er würde dann vom Inzahlungsnahmepreis keinen Unterschied machen. Ob es dann wirklich so ist wenn man mit nem Reimport anrückt weiß ich nicht. Er sagte es hängt auch etwas von Fahrzeugalter ab, nach 4-5 Jahren wäre kein Unterschied mehr.

Einem Gebrauchtwagenkunden musst Du es mitteilen.

aha, im Zeitalter eines geeinten Europa ist ein EU-Import ein schwerwiegender Sachmangel. Wenn VW in Belgien produziert und selbst importiert, offenbar nicht? Widerspricht das nicht dem Antidiskriminierungsgesetz? Ein Produkt zählt allein schon deswegen als "sachmangelbehaftet", weil es aus einem anderen Mitgliedsland der EU kommt?

Ist also jemand, der mit 15% Preisnachlass gekauft hat, auch gesetzlich verpflichtet, diesen Nachlaß beim Verkauf weiterzugeben (Gleichheitsgrundsatz)? Hat hingegen der, der beim Kauf den vollen Listenpreis bezahlt hat, einen gesetzlich fundierten Anspruch auf einen 15% höheren Verkaufspreis?

Die Begründung würde mich interessieren..

Gruß

BB

Also ich habe mir das nicht ausgedacht.

Zitat:

Original geschrieben von BBB

<Polemik gelöscht>

Die Begründung würde mich interessieren..

Die Begründung ist ganz einfach diese, daß Fahrzeuge gemäß geplantem Verkaufsland konfiguriert werden bzw. landesspezifische Mehr- und Minderausstattungen haben.

Diese gleichen sich zwar immer weiter an, aber der Käufer muß eben darüber informiert werden, wenn er an einem Fahrzeug nicht die in D gültige Serienausstattung besitzt, von der er ausgehen kann (z.B. ESP, ABS) oder Mehrausstattungen hat, die anders als gewohnt funktioniert (z.B. nicht abschaltbares TFL für Dänemark-Reimporte).

Alles andere wäre eine arglistige Täuschung bzw. ein Betrugsversuch, der auch einen privaten Kaufvertrag rückwirkend ungültig machen kann, also muß der Verkäufer einen Käufer darüber informieren!

PS: obwohl ich auch schon einen EU_Reimport gekauft habe (Golf IV Variant aus NL für meinen Vater, Ersparnis ca. 5000€ gegen D-Listenpreis bzw. 2000€ gegen D-Barpreis bei vergleichbarer, aber nicht identischer Ausstattung), habe ich beim Passat keinen lohnenswerten EU-Reimportwagen gefunden.

Das Business bzw. Professional-Paket ist nur in D erhältlich, ebenso die günstigen Werks-Winterräder oder die AHK mit Fahrradträger. Ein EU-Reimport mit Nachkauf der fehlenden Teile wäre mich teuerer gekommen.

Außerdem haben als "Comfortline" bezeichnete Reimport-Passat-Variants häufig nicht den in D serienmäßigen umklappbaren Beifahrersitz, der mir sehr wichtig war (bzw. kostet dieser dann Aufpreis).

Zitat:

.........

Nach diverser aktueller Rechtsprechung muss die Preisersparnis an den Gebrauchtkäufer prozentual weitergegeben werden.

..........

 

 

Das kann bei einem Gebrauchtwagenverkauf niemals zutreffend sein!!!!!!

 

Dieses Gerichtsurteil möchte ich bitte hier abgedruckt einsehen.

Hier wird ja teilweise so getan, dass zwangsläufig EU-Fahrzeuge schlechtere Ausstattungen haben:

So ein Schmarrn! Meinen habe ich über Dänemark bestellt. Der war serienmäßig besser ausgestattet als die Kisten in Deutschland.

Bitteschön, wo ist nun der Mangel??

Übrigens hätte ich damit keine Probleme, wenn ich nach einigen Jahren meinen Wagen privat verkaufen will, anzugeben, dass das ein Re-Import ist. Der Käufer kann ja ruhig die Ausstattung mit anderen Angeboten vergleichen...

 

Natürlich wäre ich auch sauer, wenn mir jemand eine Holland-Schlurre ohne ESP als Neufahrzeug andrehen würde, in dem er so tut als ob dieses Fahrzeug die deutsche Version ist. Den würde ich dann auch verklagen! Aber das betrifft wohl hauptsächlich nur unseriöse Händler.

 

Gruß

skaven, in dessen Familie schon 3 EU-Fahrzeuge fahren.

Zitat:

Original geschrieben von bwuschel

 

Dieses Gerichtsurteil möchte ich bitte hier abgedruckt einsehen.

Ich kann dir mal ein oder zwei AZ angeben. Suchen musst Du dir das dann schon selbst:;)

Az.: 24 S 548/02; DAR 09/2003; ADAJUR-Dok.Nr.: 54478

Saarländisches Oberlandesgericht AZ 4 U 632/98

Wenn Du mit den entsprechenden Schlagworten mal googelst findest Du Lesestoff für einen genzen Nachmittag.

Aber wir driften ab:

Das Anliegen des TE war ja ursprünglich, ob er beim Verkauf des Fahrzeuges darauf hinweisen müsste, daß es sich um einen Reimport handelt. (Und das ist eben zweifelsfrei zu bejahen).

Ob das nun tatsächlich einen Einfluß auf seinen Verkaufspreis haben wird ist eina ganz andere Sache.

Die Frage ist für mich ja auch nicht, ob ein potenzieller Kunde ein Gebrauchtfahrzeug tatsächlich ablehnen würde wenn er erfährt daß es ein EU - Fahrzeug ist (mir persönlich wäre es als Käufer bei gleicher Ausstattung und wenn der Preis entsprechend günstig wäre wohl egal).

Aber alleine die Tatsache, daß ich als Verkäufer den Wagen vielleicht nach einem halben Jahr wieder "gewandelt" vor der Tür stehen hätte, nur weil ich "vergessen" hatte, den Käufer auf die Tatsache "EU-Wagen" hinzuweisen, würde die Sache FÜR MICH zu heiss machen glaube ich.

 

 

PS: Ich habe übrigens kein Problem mit EU - Neuwagen, wir hatten selbst einmal einen holländischen Polo in der Familie der ohne Mucken lief.

Hier wollte später der in Zahlung nehmende Händler übrigens aus den genannten Gründen einen Abschlag, der in etwa 7 % entsprochen hätte vornehmen.

Da er aber in diesem Fall seinen neuen Pluriel an jemand anderen hätte verkaufen müssen hatte er doch noch ein Einsehen.

Beim Passat habe ich mich (wenn vielleicht auch nicht mit aller Energie ) nach einem EU - Wagen umgesehen. Ich fand keinen einzigen, bei dem es sich im Vergleich zum schlussendlich real erzielten Kaufpreis gelohnt hätte.

 

Zitat:

Original geschrieben von flingomin

Das Anliegen des TE war ja ursprünglich, ob er beim Verkauf des Fahrzeuges darauf hinweisen müsste, daß es sich um einen Reimport handelt. (Und das ist eben zweifelsfrei zu bejahen).

Ob das nun tatsächlich einen Einfluß auf seinen Verkaufspreis haben wird ist eina ganz andere Sache.

Genau, dem ist nichts hinzuzufügen!

Zitat:

Original geschrieben von flingomin

Beim Passat habe ich mich (wenn vielleicht auch nicht mit aller Energie ) nach einem EU - Wagen umgesehen. Ich fand keinen einzigen, bei dem es sich im Vergleich zum schlussendlich real erzielten Kaufpreis gelohnt hätte.

Auch ich kam trotz intensiver Suche und eigenen positiven Erfahrungen mit EU Reimport zu diesem Ergebnis: Passat als EU Reimport lohnt sich in meiner Wunschkonfiguration nicht!

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500

Zitat:

Auch ich kam trotz intensiver Suche und eigenen positiven Erfahrungen mit EU Reimport zu diesem Ergebnis: Passat als EU Reimport lohnt sich in meiner Wunschkonfiguration nicht!

 

Hatte sich durch 15% Rabatt bei mir auch nicht gelohnt. Hauspreis 29.000.

 

EU-Importkonfiguration waren 28.652 aber Businesspaket war nicht in der deutschen Version konfigurierbar. Zudem bekam ich 1200 Euro(=Eroberungsprämie VAG an den Händler) mehr für meinen Gebrauchten als auf dem privaten Markt (Hatte extra über 4 Wochen massgebliche Internetangebote verfolgt). Und ich hätte den neuen Wagen  noch irgenwo abholen müssen.

 

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