Es droht eine Anzeige wegen Bodenfreiheit
Hallöchen.
Also ich wurde gestern von der Polizei angehalten. Bin schön langsam durch unsern Ort getuckert. Da stand eine Motorradstreife. (1 Person) Als er mich sah sprang er wie so ein wildgewordenes Tier auf die Straße und winkte mich zu ihm. Nun gut. Die erste Frage war an wen er die Anzeige richten soll falls er was findet!? Ich konnte nur ganz entgeistert gucken... Dann ging es los.. Zunächst bemängelte er mein 28 Lenkrad. Da ist leider die Kombination mit den 225 reifen nicht eingetragen. Halb so wild. Dann sollte ich die Haube aufmachen. Kein Ding - Hab ja nichts zu verbergen. Doppelvergaser, Krymmer, alles i.o... aber was ist mit den Luftfiltern von den Vergasern. Alles eingtragen im Schein. Aber er wollte mir nicht glauben das es die richtigen sind... Obwohl die Maße und der Hersteller dabeisteht... So ein Knilch... Und dann ging es los...
Er meinte er würde mir ne Anzeige schreiben weil der Wagen nicht mehr verkehrstauglich sei. Vorne die Schürze sei viel zu tief... Es ist aber alles eintragen.. Ich war damit schon 2 mal beim TÜV und wurde mind. 5 mal angehalten. Und niemand hat irgendetwas dazu gesagt. Sie meinten es wäre nicht besonders zweckmäßig... Aber niemand hat so eine Show gemacht. Und zwar ist das Problem gar nicht die Front direkt. Sondern im Prinzip vor den Vorderreifen. Da hab ich noch gut 3,5 cm platz. Aber vorne mind. 10cm .. Dann hat er Bilder gemacht und anstatt ein Zollstock zu benutzen hat er nen Buch rausgekramt und meinte das hätte 4 cm ... nur damit man nen vergleich hat... Also richtig nachgemessen hat er nicht. Fazit.. Anzeige.. Punkte.. Bußgeld... Wieviel konnte er mir nicht sagen.. Und Mängelkarte.. Habe eine Woche Zeit um auf 7 cm zu kommen... "Bodenfreihet 3 cm" heißt es.... Was haltet ihr von dem Vorfall.. Was soll ich tun.. Lenkrad raus - logisch.. aber was mach ich mit der Höhe.. Einfach so mal zum TÜV fahren? Und gegen die Anzeige einspruch einlegen ?
122 Antworten
Leuchtet mir auch ein das der Wagen fast schon zu tief ist... Und klar setzte ich auf... Aber eben nur gelegentlich mit den Seiten... also die letzten Enden von der Schürze.. Vorne gar nicht.. Da ist platz satt. Und Ölwanne etc hat auch genug Platz... Nur höher geh ich nicht.. Weil das sieht auf keinen Fall aus bei den Felgen. Die stehen so schön im Radhaus.. Das Problem sind einfach nur die Kanten von der Schürze
warum wundert man sich mit so einem Auto wenn man angehalten wird?.....du provozierst es ja geradezu😁
hast mal nen foto von deinem?
Zitat:
Original geschrieben von das-weberli
Von der Ölwanne nach unten MUSST du 8Cm haben hat mein Tüv Mann mir gesagt. Und solange sein Kugelschreiben noch zwischen Rad und Radhaus passt hat des ebenfalls Tüv 🙂
Also irgendwelche Werte für die Tieferlegung (die ja mittlerweile je nach Auslegungssache zwischen 7 und 11 cm variieren) gibt es in der STVO definitiv NICHT!
Es existiert eine TÜV-RICHTLINIE in der steht, dass der Abstand zu beweglichen Teilen 7cm und zu nicht beweglichen Teilen 8cm betragen SOLL. Für viele TÜVer ist das jetzt ausschlaggebend, ob sie diverse Dinge eintragen oder nicht.
Für die Polizei und Kontrollen hat diese RICHTLINIE jedoch keine Wirkung. Es gibt keine Regelung darüber, und somit kann dich deswegen auch keiner anmachen.
Anders sieht es aus mit Lichtaustrittskannte, Nummernschildhöhe etc . Das ist zu beachten.
Wenn dein Auto wirklich in allen Dingen tip top ist und absolut nichts zu bemängeln, dann würde ich dagegen angehen.
Wenns eher ne Bastelbude ist, würd ich das lassen. Denn dann finden die fast immer irgendwas, was sie berechtigt dir die Kosten dafür anzuhängen.
Es gibt an dem Wagen sonst nichts zu bemänglen... Bisher nie Probleme gehabt... Das mit dem Lenkrad seh ich ja auch ein
Hab mal ein Bild angehängt. Dort seht ihr was der Bulle meint. Ist zwar von letztem Jahr aber der Wagen sieht so immernoch aus... Bis auf so kleinigkeiten
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na das aber noch nen ganz schöner Hochstand. Meiner ist definitiv tiefer !
Ich wüsste nix was da zu bemängeln wär.
Als da würd ich mir nicht ans Bein piseln lassen.
Mit dem Lenkrad ist natürlich nen Problem, weil irgendwo hatte er da ja nen Grund dir ne Mängelkarte zu geben. Nur halt mit der Bodenfreiheit ist ne Sache, die nicht korrekt gelaufen ist.
Naja, mit so einer ******* RS-Front hätte ich dich als Polizist auch angehalten 😁 😉
*duckundweg*
Edit: Wenn deine Lichtaustrittskante <50cm ist würde ich es gar nicht erst versuchen. Dann sind die definitiv im Recht. Auch wenn es dann nicht an den 3cm Bodenfreiheit liegt, trotzdem ist dein Auto dann zu tief. und da musst du nur an den falschen Prüfer kommen, der bestätigt das dann ohne mit der Wimper zu zucken. Und du hast die Kosten dafür nachher an der Backe.
ach so ein schiet ansonsten ganz schön bis auf klarglas urgs
aber wieso hängen den deine Fl0ssen so komisch nach unten ist das den schön
oder macht das die Perspektive.
Da würde ich mir mal nicht den über kopf machen zur Not vor der Vorführung hoch schrauben
oder aber die Schürze irgendwie asthetischer ans Fahrzeug anpassen.
Irgendwie steht die seltsam
aber auf den ersten Blick saubere Arbeit halt so ein schwarzeer Golf grins
darum versteh ich ja die welt auch nicht.. weil es definitv andere autos gibt die bei weitem tiefer sind....
die steht leider so komisch.. mich regt es auch ein bissl auf... nur anders geht es leider nicht...
oder wieder original.... mal schauen
Wie schon gesagt du hast einen neuen Freund gefunden.
Da der Mopo bestimmt allein war und kein beweißsicherungsverfahren gemacht hat
kann er sich sein Buch gedöns in die Tonne klopfen.
aber warte mal ob der nicht nur einen Furz quer sitzen hatte und einen heranwachsenden ärgern wollte
Aber mit den hängenden Fischflossen solltest du auf alle fälle was machen das dieht irgendwie krank aus .
Vieleicht auch nur die Froschperspektive
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
somit sind die eintragungennicht mal das papier wert auf dem sie stehen
Das ist noch die Frage. Auf meinem 1er Golf hatte ich mal 185/70 R 13 drauf, eine Größe, die für den 1er nicht wirklich vorgesehen war. TÜV hat's begutachtet, TÜV hat's eingetragen, und gut war's *achselzuck*.
Arvin S.
geeichter Maßstab
Die untere Scheinwerferkante oder andere Höhen müssen mit einem gültigen geeichten Maßstab gemessen werden. Sonst kann die Angabe nicht in einem Strafprozess verwertet werden.
Vielleicht hat der Polizist von seinem Chef am Morgen einen Anschiss bekommen, weil er nicht genügend Mandate beigeschafft hatte. In einigen Bundesländern müssen die Polizisten eine Erklärung unterschreiben, dass sie die Zahl der Mandate im nächsten Jahr steigern.
Zitat:
Original geschrieben von DarkRain
Hab mal ein Bild angehängt. Dort seht ihr was der Bulle meint. Ist zwar von letztem Jahr aber der Wagen sieht so immernoch aus... Bis auf so kleinigkeiten
Gut, mir wär's für'n Alltag zu tief, aber da hat man schon schlimmeres gesehen... Optisch passt es ja auch.
Aber warum zammelt die Schürze denn da so blöd runter? Kann man die nicht an den Ecken irgendwie so fixieren, wie der Original-Spoiler?
Sieht so halt ein bisschen aus wie gewollt und nicht gekonnt...