Erwischt durch Polizei-Drängler
Hallo,
ich habe leider vor einigen Wochen eine unangenehme Erfahrung gemacht. Ich bin
auf der Autobahn nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung zu schnell gefahren und
durch ein ziviles Polizeifahrzeug gemessen worden.
Ich denke allerdings, das ich nicht mit mehr als 30 zu schnell erwischt worden wäre,
wenn der Polizeiwagen nicht so gedrängelt hätte. Also sprich der hat bei einer
Geschwindigkeit von 130 maximal einen Abstand von 3 Autolängen ... 12 - 15 m
gehabt. Ich habe mal gelernt halber Tacho ist vorgeschrieben.
Meine Frage ist:
Weiß jemand, ob die Polizei bei einer solchen Messung (Provida aus dem hinterherfahrenden
Fahrzeug) den Mindestabstand zum zu messenden Fahrzeug derart mißachten darf ?
Oder gibt es dann die Möglichkeit gegen das ganze EInspruch zu erheben ?
Viele Grüße
André
Beste Antwort im Thema
saß der polizist am gaspedal deines fahrzeuges oder du?!
117 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Düsentrieb77
Das gilt aber auch für die Polizei. Wenn der Vorwurf des wirklich TE zutrifft, wird das Vergehen der Polizei härter geahndet als das des TE.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Weil man ein Fehlverhalten nicht mit einen anderen vermeindlichen Fehlverhalten rechtfertigen darf.
Zitat:
Original geschrieben von Düsentrieb77
Blödsinn. Bei 36 km/h zu viel dürfte die Differenzgeschwindigkeit zur rechten Spur recht hoch gewesen sein, da schert so schnell keiner aus. Falls doch, wird halt das Blaulicht aufs Dach gesetzt und der Kollege ist ganz schnell wieder in seiner Spur.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich habe ja keine Ahnung aber vielleicht musste die Rennleitung so dicht auffahren damit sich keiner reindrängelt. Dann wäre die Messung pfutsch gewesen und der fette Fisch durchs Netz.
Es kann mir keiner erzählen, dass die Polizei nicht in der Lage sei, mit einem Zivilwagen einen PKW zu stellen.
..mitten in der Messung Blaulicht und die Messung geht von vorne los !!!😁
Und ich weise nochmal auf die Sonderechte der Rennleitung hin.
Mal so an die Experten hier, die sich immer diese tollen Berichte ansehen:
Es ist euch ja sicherlich Bekannt, das die Messstrecke für eine Gültige Provida-Messung mind. 500 m beträgt, die das Messfahrzeug mit ausreichend Abstand und gleicher Geschwindigkeit hinterher fahren muss. Von wegen mal kurz nah ranfahren, damit die Messung besser wird. Alles Bullshit.
In dem Moment, wo er dichter ranfuhr, um evtl. dem Vordermall zu Signalisieren, er möge rechts ranfahren oder so, da war die eigentliche Messung eh schon gelaufen.
Und überhaupt, was für ein Aufriss. 36 km/h Überschreitung nach Toleranzabzug geht doch. Ist zwar ärgelich wegen dem Geld, aber es droht kein Fahrverbot.
Und, wen will der TE anzeigen wegen Nötigung, er sass alleine im Auto. KEINE Zeugen. In dem Messwagen sitzen immer 2 Leute, also immer 1 Zeuge.
Zahlen und Fröhlich bleiben.
MFG Thomas
Unglaubwürdig klingt der Sachverhalt des TE nicht. Dass Providafahrzeuge im Rahmen einer Verfolgung dichter auffahren ist ein offenes Geheimnis. Der TE ist nicht der erste VT der sich darüber aufgeregt hat und solche Dinge sind auch schon vor Gericht gelandet. Im übrigen ist mir das auch schon in Fernsehberichterstattungen aufgefallen, in denen die Arbeit der Providapolizisten gefilmt wurde.
Allerdings habe ich auch noch nicht von einem einzigen Fall gehört, dass ein Richter von dem Einwand, dass die Polizei durch Drängeln den Geschwindigkeitsverstoß verursacht hätte, Gebrauch gemacht hätte. Und ich würde schon fast einen Geldbetrag wetten, dass das Ende auch hier so aussehen wird.
Ich persönlich würde zu meinem Verstoß stehen und zahlen, aber das bleibt natürlich jedem selbst überlassen, ob er damit ein Gericht belasten will. Zumal ich Providafahrzeuge zu den sinnvollsten und fairsten Kontrollen überhaupt zähle, da nicht nur ein kurzzeitiger Verstoß geahndet wird, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit auf der gesamten Messstrecke. Kann das hier jemand beurteilen, ob das dichtere Auffahren vielleicht sogar notwendig ist, um überhaupt den Nachweis führen zu können oder es nur erfolgte, um den TE zu überholen und rauszuwinken?
so sehe ich es auch 😉
was man anhand meiner ersten post auf seite 1 ablesen kann😛
die kelle bekommt man immer ,wenn der Tatbestand erfühlt ist😉
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Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
KEINE Zeugen. In dem Messwagen sitzen immer 2 Leute, also immer 1 Zeuge.
UND das video!
aber nochmals....und selbst WEN einem ein vermeintliches zivilfahrzeug im kofferraum hängt...wer sich DANN genötigt fühlt mal die kuh fliegen zu lassen ANSTATT rechts rüber zu fahren um platz zu machen (den DAS macht man wen einer einen nötigt!) der macht eben was falsch und wird dafür bestraft. wo bitte ist das problem?
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Es ist euch ja sicherlich Bekannt, das die Messstrecke für eine Gültige Provida-Messung mind. 500 m beträgt, die das Messfahrzeug mit ausreichend Abstand und gleicher Geschwindigkeit hinterher fahren muss.
Die 500 m Mindestabstand gelten für das Nachfahren bei Geschwindigkeiten ab 90 km/h und ohne ProVida. Desweiteren kann mit ProVida die Erfassung über eine variable Wegstrecke erfolgen, so dass in solchen Fällen die Distanz zum Meßobjekt nicht konstant sein muß.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Welches " Vergehen " ? Das " Vergehen " den Meßabstand eingehalten zu haben ? Oder aufzufahren um die nächste Lücke zum Überholen und herausholen dieses " Prachtexemplars " zu nutzen ( das ist vielleicht noch verbotenes Rechtüberholen 🙄 ) ?
Entweder wird die Geschwindigkeit gemessen oder es wird versucht, den Temposünder zu überholen, nicht beides gleichzeitig. Übrigens kann das dem TE tatsächlich zum Verhängnis werden, wenn die deutliche Unterschreitung des Sicherheitsabstandes nicht zur gleichen Zeit wie seine stark überhöhte Geschwindigkeit war.
Fakt ist, dass der Abstand in der Videosequenz mitprotokolliert wird und die Idee dahinter ist, genau das Argument auszuhebeln, der Videowagen hätte den Temposünder bedrängt.
Kurz, bevor ich meine letzte Arbeit gekündigt habe, ist einer unser Vertriebler von einem Videowagen gestellt worden - Tempo über 130, wo 80 bei Nässe angesagt war und es regnete in Strömen. Der Kollege erzählte, dass die Polizisten gesagt haben, die Sache sei klar, gute Beschilderung der Strecke und während der Messung ein mehr als ausreichender Sicherheitsabstand. Warum hätten sie das sagen sollen? Wie die Sache augegangen ist, weiß ich leider nicht, aber ein Fahrverbot macht sich gut als Vertriebler, der zudem jeden Tage knapp 80 km von zu Hause kommt.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Der TE kann viel erzählen, ob das hier stimmt weiß keiner.
Genau, wir wissen noch nicht mal, ob es stimmt, dass er 36 km/h zu schnell war 😉
Zitat:
Original geschrieben von Düsentrieb77
wissen noch nicht mal, ob es stimmt, dass er 36 km/h zu schnell war 😉
Eben 😛 .
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
..mitten in der Messung Blaulicht und die Messung geht von vorne los !!!😁
Wer sagt was von mitten in der Messung? Nach der Messung natürlich, stelle die Polizei doch nicht als blöd hin.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Und ich weise nochmal auf die Sonderechte der Rennleitung hin.
...die sich auch der Verhältnismäßigkeit zu unterwerfen hat.
Ich kann nur nochmal bekräftigen, was hier schon geschrieben wurde:
Voraussetzungen für eine gerichtsverwertbare Messung sind:
mit gleichbleibender Geschwindigkeit
mit gleichbleibendem Abstand
und über eine definierte Messstrecke hinterherfahren.
Genaueres zum Provida kann man leicht googeln.
Alle diese Angaben sind auf dem Video, welches dem Gericht dann vorliegt, ersichtlich.
Bei der Messung hat der Beamte seine Fahrweise so einzurichten, dass er andere nicht und sich selbst nicht gefährdet.
Ich kann Euch versichern, dass für diese Tätigkeit nur ganz bestimmte, erfahrene Beamte ausgewählt werden, welche sorgfältig (Fahrsicherheitstrainings) ausgebildet werden. Wobei jeder natürlich Fehler machen kann. Der größte Fehler eines Videobeamten wäre Jagdfieber!!
Vergesst übrigens diesen Fernsehkram, genauso wie die Aussage, "Hilfe, ich bin gejagt worden". Wer tatsächlich glaubt, dass das deutsche Fernsehen stets die Realität abbildet, tut mir ein wenig leid.
Der Betroffene hat auch die Möglichkeit, sozusagen kostenlos, Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen und die dort enthaltenen Begründungen abzuwarten.
Zitat:
Original geschrieben von Düsentrieb77
...die sich auch der Verhältnismäßigkeit zu unterwerfen hat.
...und vor allem jede vermeidbare Gefährdung zu unterlassen hat.....So kann ich z.B. nicht mit 180 über rote Ampeln donnern und mich dann auf meine " Sonderrechte " berufen wenn es knallt.
Zitat:
Original geschrieben von Düsentrieb77
Wer sagt was von mitten in der Messung? Nach der Messung natürlich, stelle die Polizei doch nicht als blöd hin.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
..mitten in der Messung Blaulicht und die Messung geht von vorne los !!!😁
Zitat:
Original geschrieben von Düsentrieb77
...die sich auch der Verhältnismäßigkeit zu unterwerfen hat.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Und ich weise nochmal auf die Sonderechte der Rennleitung hin.
Sorry die Idee mit dem Blaulicht kam nicht von mir. Die Bemerkung war ironisch gemeint. Siehe auch das Smilie. Das letzte was ich tun würde, wäre die Rennleitung als blöd zu kennzeichnen. Du scheinst mich nicht zu kennen.🙁
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Sorry die Idee mit dem Blaulicht kam nicht von mir. Die Bemerkung war ironisch gemeint. Siehe auch das Smilie. Das letzte was ich tun würde, wäre die Rennleitung als blöd zu kennzeichnen. Du scheinst mich nicht zu kennen.🙁
Ich habe aber das m.E. unpassende Smilie hinter dem Satz gesehen, in dem du vermutest, dass laut mir die Polizei während der Messung das Blaulicht aufs Dach packen sollte. Natürlich erst nach erfolgter - korrekter - Messung.
Wenn während der Messung irgendein Hirni in den Sicherheitsabstand des Zivilwagens fährt, ist auch das protokolliert und die Besatzung kann sich überlegen, ob sie da einen neuen, nicht minder interessanten Kandidaten hat 😉
Mir ist auch schon mal was Ähnliches passiert wie dem TE, wenn ich auch nicht direkt betroffen war..
Auf der Bundesstraße, ich mit meinen knapp unter 120 Sachen, hinter mir ein BMW näherkommend und dahinter ein weiterer BMW.
Ich konstant weitergefahren, erster BMW überholt mich, holla ... ich erhöhe die Geschwindigkeit, nachdem er mich überholt hatte, weil ich mir dachte, hey Leute, nicht mit mir, erst überholen, dann rumgurken.
Nuja, er ist nicht rumgegurkt sondern mir bei 130 km/h noch davon gefahren.
Zweiter BMW recht dicht hinter mir, habe mich auch bedroht gefühlt!
Aber mich dann nicht darauf eingelassen, den ersten BMW zu jagen, also wieder auf Tempo 120 zurück und entspannt.
Der zweite BMW ist mir dann wirklich sehr nah aufgefahren, aber ich habe den Tempomat rein und habe mich nicht beeindrucken lassen.
Plötzlich schert der zweite BMW aus und überholt mich auch noch!
Ich habe einen kleinen Moment daran gedacht, jetzt reicht es aber, den überhole ich wieder zurück!
Glücklicherweise habe ich es nicht gemacht.
Der zweite BMW ist dann davongezogen und der nächsten Kurve weiter vorne hat er den ersten BMW angehalten, Streife in Zivil!
Wow, wäre ich fällig gewesen, wenn ich den Zivilwagen überholt hätte 😁
Aber zum Thema; auch hier wurde meiner Meinung nach ganz klar provoziert. Der Zivilwagen ist sehr nah aufgefahren.
Hätte auch fast bei mir geklappt ... in Ordnung ist sowas nicht...
Zitat:
Original geschrieben von Düsentrieb77
Das gilt aber auch für die Polizei. Wenn der Vorwurf des wirklich TE zutrifft, wird das Vergehen der Polizei härter geahndet als das des TE.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Weil man ein Fehlverhalten nicht mit einen anderen vermeindlichen Fehlverhalten rechtfertigen darf.
hoffentlich.