Erwischt durch Polizei-Drängler

Hallo,

ich habe leider vor einigen Wochen eine unangenehme Erfahrung gemacht. Ich bin
auf der Autobahn nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung zu schnell gefahren und
durch ein ziviles Polizeifahrzeug gemessen worden.
Ich denke allerdings, das ich nicht mit mehr als 30 zu schnell erwischt worden wäre,
wenn der Polizeiwagen nicht so gedrängelt hätte. Also sprich der hat bei einer
Geschwindigkeit von 130 maximal einen Abstand von 3 Autolängen ... 12 - 15 m
gehabt. Ich habe mal gelernt halber Tacho ist vorgeschrieben.

Meine Frage ist:

Weiß jemand, ob die Polizei bei einer solchen Messung (Provida aus dem hinterherfahrenden
Fahrzeug) den Mindestabstand zum zu messenden Fahrzeug derart mißachten darf ?
Oder gibt es dann die Möglichkeit gegen das ganze EInspruch zu erheben ?

Viele Grüße
André

Beste Antwort im Thema

saß der polizist am gaspedal deines fahrzeuges oder du?!

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Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Anwalt ????😕

Man wenn ich zu schnell gefahren bin zahle ich und habe meine Ruhe und renne nicht zum Anwalt und schon garnicht wenn mein Gegner die Rennleitung ist.
Die Rennleitung hat in Ausübung ihrer Dienstpflichten nicht unerhebliche Sonderrechte. Die müssen sich nicht wenn sie böse Jungs jagen an die STVO halten.
Mach Dich erstmal über die Sonderechte schlau.

Jungs bleibt doch mal auf dem Teppich.

Bevor ich meinen Lappen nen Monat abgebe, schalt ich nen Anwalt ein, zumindest zwecks Beratung!
Für was zahle ich denn meine Rechtschutzversicherung?
Bei diesen Filmaktionen gibt es genug Beispiele für fehlerhafte Messungen, wenn man den Medien glauben darf.
Und wenn die Jungs mir noch in den Kofferaum gefahren sind, dann laß ichs doch wohl drauf ankommen. Die 150 EUR Selbstbeteiligung machen den Kohl auch nicht mehr fett, falls es nicht klappt.

Versicherungen sind da zu Recht sehr zickig geworden, sie zahlen auch nur für aussichtsreiche Schlachten, die hoffnungslosen Fälle werden ganz schnell abgelehnt.

Ich glaube dies ist so einer, man verletzt seine Pflichten( hohe Geschwindigkeitsüberschreitung) besteht aber auf seine Rechte(Sicherheitsabstand nach hinten).

Ich bleib dabei, zahlen und gut ist.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi


Bevor ich meinen Lappen nen Monat abgebe, schalt ich nen Anwalt ein, zumindest zwecks Beratung!
Für was zahle ich denn meine Rechtschutzversicherung?
Bei diesen Filmaktionen gibt es genug Beispiele für fehlerhafte Messungen, wenn man den Medien glauben darf.
Und wenn die Jungs mir noch in den Kofferaum gefahren sind, dann laß ichs doch wohl drauf ankommen. Die 150 EUR Selbstbeteiligung machen den Kohl auch nicht mehr fett, falls es nicht klappt.

Versicherungen sind da zu Recht sehr zickig geworden, sie zahlen auch nur für aussichtsreiche Schlachten, die hoffnungslosen Fälle werden ganz schnell abgelehnt.
Ich glaube dies ist so einer, man verletzt seine Pflichten( hohe Geschwindigkeitsüberschreitung) besteht aber auf seine Rechte(Sicherheitsabstand nach hinten).
Ich bleib dabei, zahlen und gut ist.

So wie ich es verstanden habe wars ja umgekehrt, zuerst wurde nah aufgefahren und

aufgrund

dessen ist der TE dann zu schnell gefahren.

Hier besteht meiner Meinung nach sehr wohl die Chance, daß das Verfahren eingestellt wird.

Versteh mich nicht falsch. Ich habe bisher meine Rechtschutzversicherung noch nie in Anspruch nehmen müssen. Alles was ich bisher zu zahlen hatte, habe ich, wenn auch teilweise zähneknirschend auch gezahlt. Über Sinn und Unsinn so mancher Radarfalle wird ja in anderen Threads schon genügend diskutiert, daher lasse ich mich hier nicht weiter darüber aus.

Aber es kann ja nicht sein, daß einen die Cops ins Verderben hetzen und dann abkassieren wollen.

Das würde definitiv meinen Kampfgeist wecken 🙂

Wenn der TE mit zulässiger Geschwindigkeit unterwegs war und erst nachdem das Polizeifahrzeug zu dicht aufgefahren ist schneller wurde um erkennbar die Gefahr durch das dichte Auffahren zu beseitigen hätte ein Einspruch IMHO Aussicht auf Erfolg - sofern genau das auch aus dem Video zu ersehen ist. Falls nicht, was ich für den wahrscheinlicheren Fall halte, wird der TE um sein Verfahren nicht herumkommen und hat evtl., sofern das Video das hergibt, zusätzlich die Möglichkeit dem Führer des Polizeifahrzeugs Schwierigkeiten zu machen. Ob sich das lohnt muß der TE selbst wissen.

Es wäre evtl. nachzudenken, jedenfalls würde ich es so machen, die beiden Beamten zusätzlich zu verklagen.... Verkehrsgefährdung, Nötigung, deutliche Unterschreitung des Sicherheitsabstandes. Da würde ich schon was passendes finden und dokumentiert ist ja alles auf Video !
Es kann nämlich nicht sein, dass die Sicherheit bei solchen Aktionen völlig in den Hintergrund gerät, zumal man diese Überwachungen im Dienste der "Sicherheit" (für den Fahrer und für andere Verkehrsteilnehmer) ja durchführt.
Für solch ein vorsätzliches Handeln dieser Beamten hätte ich keinerlei Verständnis und wenn man dem TE, was den Abstand von ca. 15mtr. bei 130km/h glauben darf. Dann darf laut Busgeldkatalog min. einer der beiden Beamten 160 Euro und 3 Punkte berappen zusätzlich noch 1 Monat Fahrverbot.

Deshalb würde ich die Herren anzeigen !

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Zitat:

Original geschrieben von Linus66


Wenn der TE mit zulässiger Geschwindigkeit unterwegs war und erst nachdem das Polizeifahrzeug zu dicht aufgefahren ist schneller wurde um erkennbar die Gefahr durch das dichte Auffahren zu beseitigen hätte ein Einspruch IMHO Aussicht auf Erfolg

Das Problem ist hier noch perfider - der TE wurde ja

nicht

schneller, sodern musste durch den "Geschwindigkeitstrichter" seine Geschwindigkeit deutlich reduzieren (von frei in mehreren Etappen auf 80), hatte aber den Zivilwagen hinter sich hängen.

Deshalb gehen auch die ganzen Aussagen "blöd, wer sich bedrängen lässt" völlig ins Leere. Der TE war durch das Geschwindigkeitslimit gezwungen gewesen die Situation weiter zu verschärfen.

In solch einem Fall bremse ich ich immer leicht (!) herunter. Das macht dem Hintermann klar, dass ich mich gerne in Richtung des neuen Tempolimits bewegen möchte und wäre auch auf dem Band eines eventuell hinter mir fahrenen Videowagens zu sehen.

Ich sehe es wie Vollgasfuzzi, habe in 14 Jahren meine RSV nicht gebraucht und meine Knollen gezahlt, aber das wäre ein Grund, sie zu gebrauchen - wenn der Videowagen tatsächlich so dicht aufgefahren ist, man verschätzt sich da leicht. Ich sehe auch keinen Grund, warum die RSV in so einem Fall rumzicken sollte.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Wer drängeln will, soll das tun. Ich fahr deshalb nicht schneller. Wenn er hinten drauf hockt bei der nächsten Bremsung - zahlt er/sie.
So einfach ist das!
Du bist am Steuer, du bedienst das Fahrzeug - du bist verantwortlich - steh dazu!

Eine gefährliche Einstellung, vor allem wenn du in jenem Auto unterwegs bist, welches auf deinem Profilbild zu sehen ist. Da würde ich mich nicht trauen einen Auffahrunfall in mein Heck heraufzubeschwören.....

Zitat:

Original geschrieben von Austria_VAG


Eine gefährliche Einstellung, vor allem wenn du in jenem Auto unterwegs bist, welches auf deinem Profilbild zu sehen ist. Da würde ich mich nicht trauen einen Auffahrunfall in mein Heck heraufzubeschwören.....

Wäre es besser, wenn er stattdessen dem Vordermann im Kofferraum hinge, weil er durch die überhöhte Geschwindigkeit seinerseits nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte?

sorry wen ich das mal so diplomatisch ausdrücke....

aber was für ne pussi is der te den? hat der polizist dir mit dem kanone am kopf befohlen so schnell zu fahren? DU bist zu schnell gefahren und wurdest erwischt, somit ist das DEIN problem. was für ne ausrede hättest du den gehabt wens ein stationärer blitzer gewesen wäre?

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


was für ne ausrede hättest du den gehabt wens ein stationärer blitzer gewesen wäre?

"ich wollte so schnell wie möglich vorbei, um nicht ins Bild zu fahren"

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


sorry wen ich das mal so diplomatisch ausdrücke....

aber was für ne pussi is der te den? hat der polizist dir mit dem kanone am kopf befohlen so schnell zu fahren? DU bist zu schnell gefahren und wurdest erwischt, somit ist das DEIN problem. was für ne ausrede hättest du den gehabt wens ein stationärer blitzer gewesen wäre?

Nein , nur genötigt! Oder sind die davon befreit, ich mein in ihrem Kopf sind Beamten eh die Übermenschen schlecht hin!!!

Warum Versuchen hier manche das Fehlverhalten der LOLizisten schön zu Reden, auch wenn der TE zu schnell war!

Zitat:

Original geschrieben von jarompe



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


sorry wen ich das mal so diplomatisch ausdrücke....

aber was für ne pussi is der te den? hat der polizist dir mit dem kanone am kopf befohlen so schnell zu fahren? DU bist zu schnell gefahren und wurdest erwischt, somit ist das DEIN problem. was für ne ausrede hättest du den gehabt wens ein stationärer blitzer gewesen wäre?

Nein , nur genötigt! Oder sind die davon befreit, ich mein in ihrem Kopf sind Beamten eh die Übermenschen schlecht hin!!!

Warum Versuchen hier manche das Fehlverhalten der LOLizisten schön zu Reden, auch wenn der TE zu schnell war!

Weil man ein Fehlverhalten nicht mit einen anderen vermeindlichen Fehlverhalten rechtfertigen darf.

Ich habe ja keine Ahnung aber vielleicht musste die Rennleitung so dicht auffahren damit sich keiner reindrängelt. Dann wäre die Messung pfutsch gewesen und der fette Fisch durchs Netz.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Weil man ein Fehlverhalten nicht mit einen anderen vermeindlichen Fehlverhalten rechtfertigen darf.

SO kann ich Deine Aussage unterschreiben. 😉

Für mich ist es unstrittig (weil durchaus gängige Praxis in AB-Polizeikreisen) dass hier für die richtig fette Beute noch ein bißchen nachgeholfen wurde. Da wird bewusst ein bißchen angedrängelt, damit der Vordermann dann meint: "ha dem Affen zeig ich jetzt aber, MICH drängelt keiner an" und schwupps, hat man als Sheriff wieder eine "Kerbe mehr in der Schwertscheide".

Aber ich sehs genau so wie Du, dass man das eine nicht gegen das andere aufwiegen kann, weil hier kein unmittelbarer kausaler Zusammenhang gegeben ist. Die Ausrede: "hätt ich gebremst, wär der mir womöglich hinten rein gefahren" ist mehr als lahm und sehr fragwürdig. Man muss ja nicht wie doof in die Klötze steigen sondern hätte ja langsam runterbremsen können. Viel eher ist es hier doch wohl so, dass man sich von irgend som Pello nicht durch Drängeln maßregeln lassen oder nicht als feiger Schleicher gelten wollte. Erst Recht, wo man eh schon 20 zu schnell ist. Emotionell nachvollziehbar aber DAS ist leider m. E. rechtlich überhaupt nicht verwertbar.

Aber WENN der TE tatsächlich den Rechtsweg bestritte, wäre ich an einer Info über den Ausgang sehr interessiert.

Zitat:

Original geschrieben von jarompe


[
Nein , nur genötigt!

aha bist du neben den polizisten gesessen? hast du das vid gesehen?

Zitat:

Oder sind die davon befreit, ich mein in ihrem Kopf sind Beamten eh die Übermenschen schlecht hin!!!

nein sind sie nicht. aber es steht die aussage eines erwischten rasers...bzw warum aussage? das geweine eines erwischten rasers! auf dem vid kann man den abstand WUNDERBAR sehen und rausmessen. und selbst DANN ist das keine ausrede für das zu schnell fahren. den schuh MUSS man sich eben anziehen.

Zitat:

Warum Versuchen hier manche das Fehlverhalten der LOLizisten schön zu Reden, auch wenn der TE zu schnell war!

macht doch keiner. es geht dadrum das man eine saudumme ausrede gebraucht. es spielt keine rolle ob sich der polizist VIELLEICHT daneben benommen hat. das is die selbe diskusion wie wen man mit 3 kilo koks an der grenze erwischt wird und mein man kann sich von der strafe drücken weil man behauptet das der polizist gegen die bekleidungsverordnung verstossen hat und keine mütze aufhatte.

der te war zu schnell -> ende der diskusion! zahlen und hinnehmen wie ein mann! selbst wen der polizist zu nahe aufgefahren ist....ist das ein grund sich vor der strafe zu drücken?

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Weil man ein Fehlverhalten nicht mit einen anderen vermeindlichen Fehlverhalten rechtfertigen darf.

Das gilt aber auch für die Polizei. Wenn der Vorwurf des wirklich TE zutrifft, wird das Vergehen der Polizei härter geahndet als das des TE.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Ich habe ja keine Ahnung aber vielleicht musste die Rennleitung so dicht auffahren damit sich keiner reindrängelt. Dann wäre die Messung pfutsch gewesen und der fette Fisch durchs Netz.

Blödsinn. Bei 36 km/h zu viel dürfte die Differenzgeschwindigkeit zur rechten Spur recht hoch gewesen sein, da schert so schnell keiner aus. Falls doch, wird halt das Blaulicht aufs Dach gesetzt und der Kollege ist ganz schnell wieder in seiner Spur.

Es kann mir keiner erzählen, dass die Polizei nicht in der Lage sei, mit einem Zivilwagen einen PKW zu stellen.

Zitat:

Original geschrieben von Düsentrieb77


wird das Vergehen der Polizei härter geahndet als das des TE.

Welches " Vergehen " ? Das " Vergehen " den Meßabstand eingehalten zu haben ? Oder aufzufahren um die nächste Lücke zum Überholen und herausholen dieses " Prachtexemplars " zu nutzen ( das ist vielleicht noch verbotenes Rechtüberholen 🙄 ) ? Der TE kann viel erzählen, ob das hier stimmt weiß keiner.

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